Hallo Leute,
ich wurde am 31.10.2008 geblitzt außerhaln geschlossener Ortschaften
70 km/h erlaubt 96 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 26 km/h zuviel
ergab 3 Punkte 73,50 Euro inkl allen Gebühren!!
nun wurde ich am 03.04.2009 geblitzt auch außerhaln geschlossener Ortschaften
100 km/h erlaubt 136 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 36 km/h zuviel
ergab in der Anhörung = 120 Euro + 23,50 Gebühren und 3 Punkte...
Wie sieht es aus wegen der 2 x 26 km/h Regelung innerhalb eines Jahres??
sind es dann über die 26 km/h? und bedeutet innerhalb eines Jahres 365 Tage oder 2008/2009??
Denke muss den Füherschein abgeben? oder?
Danke für eure Hilfe...
Gruss Markus
ich wurde am 31.10.2008 geblitzt außerhaln geschlossener Ortschaften
70 km/h erlaubt 96 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 26 km/h zuviel
ergab 3 Punkte 73,50 Euro inkl allen Gebühren!!
nun wurde ich am 03.04.2009 geblitzt auch außerhaln geschlossener Ortschaften
100 km/h erlaubt 136 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 36 km/h zuviel
ergab in der Anhörung = 120 Euro + 23,50 Gebühren und 3 Punkte...
Wie sieht es aus wegen der 2 x 26 km/h Regelung innerhalb eines Jahres??
sind es dann über die 26 km/h? und bedeutet innerhalb eines Jahres 365 Tage oder 2008/2009??
Denke muss den Füherschein abgeben? oder?
Danke für eure Hilfe...
Gruss Markus





man kann es aber so stehen lassen. 



Wenn ich von der Polizei kontrolliert werde, erscheint bei denen also nicht sowas wie "Fahrverbot"?