Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Z4_Racer

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13 März 2009
Hallo Leute,

ich wurde am 31.10.2008 geblitzt außerhaln geschlossener Ortschaften

70 km/h erlaubt 96 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 26 km/h zuviel

ergab 3 Punkte 73,50 Euro inkl allen Gebühren!!


nun wurde ich am 03.04.2009 geblitzt auch
außerhaln geschlossener Ortschaften

100 km/h erlaubt 136 km/h gefahren (nach Toleranzabzug) = 36 km/h zuviel

ergab in der Anhörung = 120 Euro + 23,50 Gebühren und 3 Punkte...

Wie sieht es aus wegen der 2 x 26 km/h Regelung innerhalb eines Jahres??
sind es dann über die 26 km/h? und bedeutet innerhalb eines Jahres 365 Tage oder 2008/2009??

Denke muss den Füherschein abgeben? oder?

Danke für eure Hilfe...

Gruss Markus
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Stell dich mal auf einen Monat als Fußgänger ein ... :s
minimale Chancen auf verschlampung sind bei Behörden natürlich immmer gegeben. B;
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

hmmm, mir ist das aber noch nicht klar,
denn dort steht innerhalb eines Jahres!

Ich denke Frage von Markus ist schon gerechtfertigt.
Meinen die 12 Monate oder das Kalenderjahr!

Bin mir das auch unschlüssig! Ist nicht zufällig
ein Rechtsanwalt, Polizist, etc. hier?
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

ein jahr ist ein jahr und das bedeutet: es ist eine ereignisfrist. Ereignis = 1. geschw. übertretung

die frist beginnt demnach am 01.11.2008 und endet mit ablauf des 31.10.2009 §§ 187, 188 BGB
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

hmmmm, ist ja eh klar!

Denke mal ich hatte einen Hirn-Aussetzer!

Also schlechte Karten für unseren Flitzer!
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Bedeutet 1 Monat Fahrverbot!
Gilt für einen 12 Monats-Zeitraum!

Dumm gelaufen...
Is allerdings eine "kann"-Regelung soweit ich weiß und nicht alle Bhörden bedenken die Vorschrift.
Vielleicht hast du Glück. Geh aber mal davon aus, dass du einen Monat zu Fuß gehst. Leider.
 
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Wurde im Dez. 2008 auf der A2 bei Bielefeld, am Bielefelder Berg geblitzt, da ist 100. Ich hatte 160 abzgl. Toleranz 149km/h.

Ende vom Lied, darf mein Lappen behalten ;);)

Einspruch gegen Bußgeldbescheid, ohne Anwalt. Geldstrafe wurde allerdings auf 275 Euro erhöht. Das ist es mir aber Wert. Nun darf ich mir auch nichts mehr erlauben.

Greetz
 
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Na dann muss er halt seine Beine benutzen.
Er kann ja evlt. in dieser Zeit schon mal für 2-3 Wochen
irgendwo hin in Urlaub fliegen. Also so würds ich machen!
 
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Wurde im Dez. 2008 auf der A2 bei Bielefeld, am Bielefelder Berg geblitzt, da ist 100. Ich hatte 160 abzgl. Toleranz 149km/h. Ende vom Lied, darf mein Lappen behalten ;);)
Einspruch gegen Bußgeldbescheid, ohne Anwalt. Geldstrafe wurde allerdings auf 275 Euro erhöht. Das ist es mir aber Wert. Nun darf ich mir auch nichts mehr erlauben.
Greetz
so wars auch bei mir, hat aber mit diesem Fall nichts zu tun, da Wiederholungstäter. :wB;
 
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wie is das eigentlich....
z.B

ich fahre am
01.01.09 mit 240 durch ne 100 Zone.
ich bekomme den Bescheid am 01.04.09.
ich gehe dagegen an...nehme dann aber aufgrund übler beweise am 01.06.09 den bescheid an...


wann sind die 2 jahre wege den erhaltenen Punkten wech?!
01.01.11
01.04.11
01.06.11
??
 
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Naja sag nur "SONNENSCHEIN" und habe es laufen lassen..:7:7:7

Aber sonst noch nix bisher gemacht.....

Ich würde sagen mein Auto ist schuld, es ist einfach vieelllllllll zu schnell!!
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Jaaaaa, genau das solltest du als Grund angeben.
Nicht DU darfst das Fahrverbot bekommen
sondern dein Auto! :y
 
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hmmm, mir ist das aber noch nicht klar,
denn dort steht innerhalb eines Jahres!

Ich denke Frage von Markus ist schon gerechtfertigt.
Meinen die 12 Monate oder das Kalenderjahr!

Bin mir das auch unschlüssig! Ist nicht zufällig
ein Rechtsanwalt, Polizist, etc. hier?

Jep, hier *wink*

Also gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der "Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr" ist ein Fahrverbot sehr warscheinlich. Die Verordnung sagt aus:

"Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht."

Anmerkung: Die "1-jahres-Frist" gilt ab der Rechtskraft der Entscheidung des ersten Verstoßes, nicht ab der Begehung des 1. Verstoßes!
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

stimmt natürlich, weil man auch einen bescheid erhält.
 
AW: Fahrverbot 2 x 26 km/h Regelung??

Wurde im Dez. 2008 auf der A2 bei Bielefeld, am Bielefelder Berg geblitzt, da ist 100. Ich hatte 160 abzgl. Toleranz 149km/h.

Ende vom Lied, darf mein Lappen behalten ;);)

Einspruch gegen Bußgeldbescheid, ohne Anwalt. Geldstrafe wurde allerdings auf 275 Euro erhöht. Das ist es mir aber Wert. Nun darf ich mir auch nichts mehr erlauben.

Greetz

Wie hast Du denn den Einspruch formuliert und begündet?

Gerne auch per PN! Danke!
 
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Ich will mal Hoffnung beim TE verbreiten. Ich wurde 2008 sieben mal geblitzt, drei mal ist was angekommen, davon zwei ü26km/h - nichts ist mit FS abgeben. Januar 2009 wurde ich auf der A-Bahn auch geblitzt, bis heute habe ich keine Post bekommen.
So ziemlich das selbe Spielchen gab es auch 2007. Da bin ich aber von NRW nach SH gezogen, dachte es lag daran, dass ich den FS nicht abgeben muss.
Also ich drück die Daumen, dass die Behörden bei dir auch nicht so helle sind ....sind sie ja eh selten... :X
 
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man kann den lappen im falle eines abgebens natürlich auch "verlieren". dies hätte zum vorteil, dass du ihn ja irgendwann "finden" würdest. würdest du kontrolliert, hättest du den lappen parat. da während einer normalen kontrolle nichts über den computer überprüft wird, kein ding. nur solltest du dich geschwindigkeitsmäßig etwas zurückhalten. als jurist ist mir sehr wohl die illegalität bewusst. auch wirds umso schlimmer, solltest du erneut geblitzt werden. allerdings kenne ich genügend personen, die bereits so gehandelt haben und dies erfolgreich. wie gesagt, nur eine idee, die mir "irgendjemand" mal erzählt hat. was du daraus machst, dein bier :D

jetzt wirds interessant :b Wenn ich von der Polizei kontrolliert werde, erscheint bei denen also nicht sowas wie "Fahrverbot"?
 
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Wie hast Du denn den Einspruch formuliert und begündet?

einfach nur, dass Du den Lappen beruflich brauchst, Ersttäter bist und Du mit einer höheren Strafe einverstanden bist (und Demut zeigen), wobei Ersttäter ausschlaggebend ist, als Wiederholungstäter hat man sehr schlechte Karten ...B;
 
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