Unfall in Krefeld

AW: Unfall in Krefeld

"Ein Verstoß gegen das Zeichen 297 fällt nicht zur Last. Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297 gemäß § 41 StVO) schreiben die künftige Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor, wenn zwischen ihnen Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien angebracht sind; anderenfalls bilden sie Empfehlungen (vgl. Hentschel a.a.O., Z 297 zu § 41 StVO m.w.N.)."

Damit schreibst du ja hier, dass er nicht dort hätte rechts abbiegen dürfen und stimmst mir zu. Schau dir nochmal die Google Bilder an wegen der Fahrbahnmarkierung
 
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Och, ich hab Zeit... :M

habe gleich einen Termin bei einem Gutachter.Ich werde ihm Bilder der Straße und den Autos ausdrucken und mal seine Meinung holen..halte euch auf dem laufendem.Denke aber , dass es sich in die länge zieht, wie es mein Bruder schon geschrieben hat.
 
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So.. nach all den vielen (mehr oder weniger... :X) schlauen Kommentaren hier nochmal etwas Senf von mir dazu:

wie schon geschrieben, sah es für mich zunächst auch nicht so ganz klar aus, wie die Sache zu sehen ist.
Vermutlich gibt es hier auch tats. "erweiterten Ermessungsspielraum" für den Richter.

Wenn Ahmet Glück hat, bekommt er einen Richter, der NICHT dem typ. (und manchmal auch zutreffenden) Vorurteil
unterliegt, was jugendliche Fahrer mit PS-starken Autos (+ zus. "Migrations-Hintergrund") angeht.
Ich wünsche es ihm.

Klar ist, dass sich hier zwei "gefunden" haben und der Unfall hätte vermieden werden können, wenn sich beide
korrekt verhlaten hätten und den "obersten Grundsatz" (= gegenseitige Rücksichtnahme) beherzigt hätten.
Haben sie aber beide nicht, daher empfände ich es aus meinem "Gerechtigkeits-Empfinden" (nicht gleichzusetzen
mit RECHTS-Empfinden!) heraus richtig, wenn beide eine Teilschuld bekämen.

Über die Aufteilung der %-Anteile sag ich jetzt mal nichts - das wird von der Sicht der tats. Verkehrssituation heraus
beurteilt werden.

Wäre ich an Ahmets Stelle, würde ich (klar, 100% Wahrheits-gemäss :w) so argumentieren:
als Ortskundiger wusste er, dass die linke Spur im Normalfall nicht zum Rechtsabbiegen da ist.
Er wollte auch ursprünglich nicht Rechts fahren, weshalb er sich auf der linken Spur eingeordnet hatte
(logisch: zum links bzw. geradeaus Fahren).
Die Spur war für ihn nicht als gesperrt zu erkennen. Die Barken waren für ihn klar als Warnung vor der verschmutzten
Fahrbahn aufgestellt.
Ein Befahren war aber wohl weiter möglich und auch zulässig.
Erst ganz vorne war für ihn das temporär aufgestellte Schild zu erkkennen, dass aktuell nur rechts abgebogen werden
darf (siehe Bild in Post # 187) - gültig auch für die linke Spur, so wie es dort steht.
Und da er sich vorschriftsmässig verhalten wollte, MUSSTE er also entgegen seiner eigentlichen Absicht (= geradeaus
bzw. links zu fahren) von der linken Spur aus auch rechts abgebogen. Und zwar SEINER Spur folgend.
Völlig überascht wurde er davon, dass der Unfallgegner gleich nach dem Kreuzungsbereich, praktisch noch
im Abbiegevorgang die Spur wechselte und ihn abdrängt und in die Seite fährt.

Wie gesagt: so würde ich argumentieren.... und natürlich nur, wenn's auch so war und zu 100% den Tatsachen entspricht :w
... dann sollte es zumindest zu einer Teilung der Schuld kommen.


Viel Glück & Grüsse,
Rudi
 
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also der gutachter sagt, dass es zu einer teilschuld kommt ..und das ich aufkeinenfall 100% kriegen kann,auch wenn der passat fahrer extra in die seite reingefahren ist ,da es nur eine rechtsabbieger spur ist. er sagte auch , dass ich es einfach über die versicherung zahlen soll,denn wenn es zu einer teilschuld kommt steigt die versicherung so oder so und dann müsste ich noch alle kosten zahlen (anwalt,gericht,gutachten..)nun werde ich noch einmal einen termin bei einem verkehrsanwalt warnehmen und seine/ihre meinung zu dieser sache hören.ich danke euch allen!!
 
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Teilschuld? Warum? Am linken Fahrbahnrand steht ein Abbiegepfeil nach rechts. Sprich: Zwei Spuren führen nach rechts. Der Passat hatte sich bei einem zweispurigen Abbiegen also rechts zu halten, du dich links. So wie du das geschildert hast, ist er auf deine Spur gekommen. Ich kenn mich mit Verkehrsrecht jetzt wirklich nicht soooo gut aus, aber was rechtfertigt da eine Teilschuld? Welchen Fehler hast du gemacht, außer die Kurve wohl einen Tick zu schnell angegangen zu sein?
 
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Es gibt keine überarbeiteten Richter. Ein Richter überarbeitet sich nicht. Bei dem wächst höchstens der Stapel der unbearbeiteten Fälle, aber das juckt die nicht......:d

Na na na, wollen wir doch mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Viele Richter haben durchaus ein respektgebietendes Arbeitspensum. Und viele arbeiten garantiert erheblich mehr, als die Mehrheit der hier Anwesenden. :w

Grüße
Jan
 
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Teilschuld? Warum? Am linken Fahrbahnrand steht ein Abbiegepfeil nach rechts. Sprich: Zwei Spuren führen nach rechts. Der Passat hatte sich bei einem zweispurigen Abbiegen also rechts zu halten, du dich links. So wie du das geschildert hast, ist er auf deine Spur gekommen. Ich kenn mich mit Verkehrsrecht jetzt wirklich nicht soooo gut aus, aber was rechtfertigt da eine Teilschuld? Welchen Fehler hast du gemacht, außer die Kurve wohl einen Tick zu schnell angegangen zu sein?

Warum zu schnell? Er hat die Kurve ja gekriegt... nur der Passat nicht.
Ok, ok, wenn er gaaaanz langsam gefahren wäre, dann wäre der zu schnelle Passat nicht in ihn reingeknallt, als es ihn aus seiner Spur auf Ahmets Spur trug :w:b
 
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Na na na, wollen wir doch mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Viele Richter haben durchaus ein respektgebietendes Arbeitspensum. Und viele arbeiten garantiert erheblich mehr, als die Mehrheit der hier Anwesenden. :w

Grüße
Jan

weißt Du, wie viel wir arbeiten, oder gehst Du von Dir aus? :+
 
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Na na na, wollen wir doch mal auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Viele Richter haben durchaus ein respektgebietendes Arbeitspensum. Und viele arbeiten garantiert erheblich mehr, als die Mehrheit der hier Anwesenden.
Viel bestimmt, mehr als die hier Anwesenden kann ich nicht beurteilen. Mehr als ich glaube ich nicht. Aber abgesehen davon, ist jetzt OT, ich durfte selbst erleben wie sie sich selbst Arbeit machen. Da werden Prozesse über Jahre verzögert statt diese zügig abzuarbeiten. In meinem Fall, so mein damaliger Anwalt, hätte der Prozess locker in der Hälfte der Zeit abgearbeitet werden können. Ich verstehe bis heute nicht, warum man der Gegenpartei die übrigens in 2 Instanzen verloren hat, 3,5 Jahre Zeit gibt und immer wieder Fristen verlängert wo der Fall glasklar ist. &:

...aber wie bereits gesagt,... OT
 
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Unfallschadensregulierung: Beim Parallelabbiegen muss die Spur gehalten werden


Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


Bei paarweisem Rechtsabbiegen auf markierten Fahrstreifen in eine zweispurige Straße ohne Fahrbahnmarkierungen hat der rechts Fahrende keinen Vorrang. Er muss sich so weit wie möglich rechts halten und darf den links Fahrenden nicht in Bedrängnis bringen.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil klar, das er nach einem Verkehrsunfall sprechen musste. Die beiden unfallbeteiligten Pkw waren zunächst innerstädtisch nebeneinander auf zwei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen nach rechts abgebogen. An einer Einmündung wollten beide sodann nach rechts in eine zweispurige Straße ohne getrennte Fahrstreifen abbiegen. Der Beklagte bog von der rechten Fahrspur aus in einem weiten Bogen ab. Dabei beschädigte er das links vor ihm fahrende, gleichfalls rechtsabbiegende Fahrzeug der Klägerin hinten rechts. Während das Amtsgericht die Klage abgewiesen hat, hat das Landgericht die volle Haftung des Beklagten bejaht. Die zugelassene Revision blieb erfolglos. Mit dem Landgericht bejaht der BGH einen Fahrfehler des Beklagten, der zur Alleinhaftung führt (BGH, VI ZR 75/06).


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Quelle
 
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N'abend!

Tja Axel, manche Prozesstaktik zielt eben auch nur auf Zeitverzögerung, da kann der Fall noch so glasklar sein.

Ich sehe es weitestgehend so wie Jan, die Arbeitsbelastung ist bei der Justiz enorm - fehlendes Personal ist da eher die Ursache, als unmotivertes...

Das angeführte BGH-Urteil muss man differenziert sehen, da der hier geschilderte Einzelfall nicht identisch gelagert ist.

Wenn man jung ist und man sich mit viel Mühe den ersten Wagen leisten kann, fehlt oft das Geld für eine Rechtsschutzversicherung und erst recht für einen Prozess.

Dennoch ist meine Meinung: nicht alles gefallen lassen! Da der Fall nach Mitverschulden riecht, würde ich mir die Kostenrisiken aufzeigen lassen und klagen (ach ja, ich gehe fest davon aus, dass die gegnerische Versicherung es auf einen Prozess ankommen lassen wird). Lieber schreibe ich nochmal ca. 500,- EUR ab, als dass ich später ärgere, dass ich's nicht versucht hätte.

Grüssle
Marcel
 
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also meine Versicherung wird nicht zahlen , alles weitere machen die Versicherungen erstmal unter sich aus...meine Versicherung wollte auch bilder und einen kostenvoranschlag von meinem ZZZZ...mal schauen, was die da machen .
 
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ist das was gutes oder was schlechtes?

eher gut, wenn sie für den schaden des anderen nicht zahlt oder?

zahlt sie denn für deinen schaden?
 
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um ehrlich zu sein , weiss ich auch nicht so genau was daraus wird,hatte mit dem typen von der versicherung gesprochen(bilder geschickt und geschildert wie der schaden ablief) und er meinte meine versicherung wird da nix zahlen und so sind wir verblieben .ich habe bis jetzt auch nichts mehr vom gegner gehört..
 
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für die leute die sich noch für dieses thema interessieren , hatte einen gerichtstermin ...nachdem meine versicherung dem passat fahrer die ca. 4-5000€ gezahlt hat ...musste noch eine polizei strafe zahlen von ca. 120€ , wo ich natürlich wiedersprochen habe ...
am ende muss ich jetzt nur 35€ zahlen und ende.. hab meine vollkasko in anspruch genommen und der wagen ist wieder wie neu :)

p.s Habe ausversehen mit meinem bruder seinem account geschrieben :)
 
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Und was hat der Passatfahrer bekommen?


Vermutlich ein Grinsen im Gesicht!

Nee, mal im Ernst. Wenn ein VU-Beteiligter die Schuld zugesprochen bekommen hat, dem anderen kein Fahrfehler angekreidet werden kann!

Was soll der Passatfaher denn dann noch bekommen?

Gruß
FranCa
 
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für die leute die sich noch für dieses thema interessieren , hatte einen gerichtstermin ...nachdem meine versicherung dem passat fahrer die ca. 4-5000€ gezahlt hat ...musste noch eine polizei strafe zahlen von ca. 120€ , wo ich natürlich wiedersprochen habe ...
am ende muss ich jetzt nur 35€ zahlen und ende.. hab meine vollkasko in anspruch genommen und der wagen ist wieder wie neu :)

p.s Habe ausversehen mit meinem bruder seinem account geschrieben :)

danke für die Info :t
ist eigentlich so wie ich vermutet hatte ;x

was war mit der selbstbeteiligung der vollkasko ?
die hattest du sicher auch noch zu zahlen &:

in sofern doch noch ein paar euro bezahlt, minuspunkte bei der versicherung und ne menge ärger und zeit ;(

beste grüße
 
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Danke für die Info, was daraus geworden ist.

Tut mir leid, dass Du nichts reißen konntest.
Der Gerichtstermin war nur wegen der Geldbuße von 120,- EUR oder wegen der Schuldfrage? Eigentlich sollte die Polizei wissen, dass ein Verwarnangebot von 35,- EUR nicht einfach auf 120,- EUR erhöht werden kann, nur weil man es nicht angenommen hat...

Grüssle
Marcel
 
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Vermutlich ein Grinsen im Gesicht!

Nee, mal im Ernst. Wenn ein VU-Beteiligter die Schuld zugesprochen bekommen hat, dem anderen kein Fahrfehler angekreidet werden kann!

Was soll der Passatfaher denn dann noch bekommen?

Gruß
FranCa


Ich weiss die Antwort: Geld von Deiner Versicherung und einen Eintrag in den Akten als Zeuge ( Unfallbeteiligter ).

Blöd gelaufen die ganze Sache.....kopf Hoch immer positiv Denken !!
 
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Unglaublicher Schadenshergang...

Ich sag mal so - du warst zur falschen Zeit am falschen Ort....
Ich wäre auch verärgert, dass meine Versicherung so einem Super Hirni jetzt Geld bezahlt und dadurch auch noch meine Versicherungsprämie steigt...
Bin ja selber noch nicht viel älter als du (22) und kann bestätigen das viele Super Helden mit Ihren crx, golfs o.s. oft die Herausforderung suchen,...
Ich habe aus einer Situation aus dem bekannten Kreis die erfahrung gemacht Innerorts - einfach nicht Provozieren lassen, die sind eh größten Teils alle langsammer da brauch man(n) nix beweisen...
 
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