AW: E89er Integrationsfred
Hallo Daniel,
à propos Justitia - wir alle verwenden hier immer so nette Bilder, Smileys etc. von zig anderen Internetseiten - gerade auch Du...
Kennst Du die aktuelle Entscheidung des BGH zu "Marion's Kochbuch" (Urt. v. 12.11.2009, Az. I ZR 166/07 - bislang nur als Pressemeldung veröffentlicht)? Danach haftet eine als Forum ausgestaltete Rezeptseite urheberrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, wenn fremde Bilder von einem Kochbuchanbieter von Nutzern der Internetseite zur Illustration eigener Rezepte der Nutzer hochgeladen / inline verlinkt werden.
Ich habe zwar Zweifel, ob auch hier die Haftungsbegrenzungen nach §§ 8-10 TMG tatsächlich nicht greifen würden (da sich der Seitenbetreiber die eingestellten Informationen jedenfalls auf den ersten Blick hier eher nicht so zueigen macht wie dies bei chefkoch.de der Fall war - das kann man aber auch anders bewerten). Aber selbst wenn die Haftungsgrenzen greifen, würde sich der Seitenbetreiber Unterlassungsansprüchen auf erstes Anfordern ("ab Kenntnis") aussetzen; die volle eigene Haftung des (idR nur teilweise anonymen) Posters bleibt natürlich völlig unberührt...
Irgendwie will ich unsere Mods und die Seitenbetreiber hier nicht ins Messer laufen lassen - vllt. sollten wir uns also mit den Bildern hier doch ein wenig zurücknehmen und Bilder auf ausdrücklich freigegebene PD-/GNU-Formate (i.R. der jeweiligen Lizenzbedingungen...) beschränken, auch wenn's schwerfällt
.
Hand und Fuß oder eher Spielverderber und doof?
Gruß
Mick
Wieso hast du dir nie Gedanken über Justitia gemacht? Für mich wäre das ja eigentlich absolute Pflicht gewesen.....Na ja, jetzt bin ich ja durch euch schlauer geworden:)
Hallo Daniel,
à propos Justitia - wir alle verwenden hier immer so nette Bilder, Smileys etc. von zig anderen Internetseiten - gerade auch Du...
Kennst Du die aktuelle Entscheidung des BGH zu "Marion's Kochbuch" (Urt. v. 12.11.2009, Az. I ZR 166/07 - bislang nur als Pressemeldung veröffentlicht)? Danach haftet eine als Forum ausgestaltete Rezeptseite urheberrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, wenn fremde Bilder von einem Kochbuchanbieter von Nutzern der Internetseite zur Illustration eigener Rezepte der Nutzer hochgeladen / inline verlinkt werden.
Ich habe zwar Zweifel, ob auch hier die Haftungsbegrenzungen nach §§ 8-10 TMG tatsächlich nicht greifen würden (da sich der Seitenbetreiber die eingestellten Informationen jedenfalls auf den ersten Blick hier eher nicht so zueigen macht wie dies bei chefkoch.de der Fall war - das kann man aber auch anders bewerten). Aber selbst wenn die Haftungsgrenzen greifen, würde sich der Seitenbetreiber Unterlassungsansprüchen auf erstes Anfordern ("ab Kenntnis") aussetzen; die volle eigene Haftung des (idR nur teilweise anonymen) Posters bleibt natürlich völlig unberührt...
Irgendwie will ich unsere Mods und die Seitenbetreiber hier nicht ins Messer laufen lassen - vllt. sollten wir uns also mit den Bildern hier doch ein wenig zurücknehmen und Bilder auf ausdrücklich freigegebene PD-/GNU-Formate (i.R. der jeweiligen Lizenzbedingungen...) beschränken, auch wenn's schwerfällt

Hand und Fuß oder eher Spielverderber und doof?
Gruß
Mick