Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

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Hallo Forum = ich brauche eine juristische Auskunft und hoffe, diese hier zu finden:

Ein Bekannter von mir ist verstorben; seine Eltern haben sich vor über 25 Jahren scheiden lassen, seitdem bestand auch kein Kontakt mehr dorthin. Die dritte (oder vierte :s) Ehefrau seines Erzeugers hat nun am Tag der Beerdigung – während wir noch in der Trauerfeier gesessen haben – angefangen, die Wohnung/Garage auszuräumen (erstmal die „Wertsachen“, ua. ein fast neues Auto) :j. Nach des Erzeugers eigenen Angaben hat er den Erbschein beantragt, liegt ihm aber nicht vor; darüberhinaus will er seine geschiedene Ehefrau (zu der absolut kein Kontakt besteht) über die Entnahmen schriftlich informiert haben &:. Wir Freunde gehen davon aus, dass unser Bekannter (leider) kein Testament gemacht hat :a, obwohl er immer wieder uns gegenüber betont hatte, dass er keine Familie hat und er auch keinen Kontakt dorthin wünscht. Die leibl. Eltern haben an der Beerdigung nicht teilgenommen b:.

Jetzt zur Frage: darf der leibl. Vater ohne Erbschein die Wohnung betreten bzw. sogar anfangen, diese auszuräumen (Mietvertrag geht noch bis 31.01.11, Miete wird gezahlt, Vermieter hat absolut kein Problem damit, dass die Sachen bis zur endgültigen Klärung dort verbleiben).

Danke!
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Zuständiges Gericht informieren, kann sicher nicht schaden!?

Andreas
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Jetzt zur Frage: darf der leibl. Vater ohne Erbschein die Wohnung betreten bzw. sogar anfangen, diese auszuräumen (Mietvertrag geht noch bis 31.01.11, Miete wird gezahlt, Vermieter hat absolut kein Problem damit, dass die Sachen bis zur endgültigen Klärung dort verbleiben).

Danke!

Ganz kurz: Nach deutschem Recht geht der Nachlass per Gesetz auf die Erben über, ohne dass ein Gericht (Erbschein ausstellende Stelle) beteiligt sein müsste. Somit sind die gesetzlichen Erben direkt nach dem Tod des Erblassers berechtigt über den Nachlass zu verfügen. Allerdings besteht hier zwischen der Mutter und dem Vater eine sog. Erbengemeinschaft, sodass entsprechende Entscheidungen eigentlich gemeinsam getroffen werden müssten und sollten - das ist allerdings vorliegend augenscheinlich eher das Problem der Mutter:w.....
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Ein Mietvertrag geht auf die Erben/Eltern über! Ist im umgekehrten Fall (Elternteil stirbt, Kind erbt) nicht anders. Alleine schon aus diesem Grund würde ich sagen, dass das Betreten der Wohnung rechtens ist.

Wenn kein Testament vorhanden sein sollte, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das heißt Eltern, dann Geschwister und dann weiter "runter". Vom Grund her dürfte es daher fast egal sein.... sofern kein Testament "verschwunden" sein sollte. Das war wohl unter anderem sicherlich auch ein Grund sofort die Wohnung zu plündern. Ggf Beweise/Nachweise verschwinden lassen.

Der Vermieter hätte sicherlich einen Nachweis verlangen können. Aber ich vermute, der Drops etwas zu verhindern was nicht sein sollte ist nach Deiner Beschreibung sowieso schon gegessen.

Bin kein Jurist.

Edit: Upss.... Jura war schneller.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Erstmal ein echtes Danke bis hierhin :t

Die leibl. Mutter ist mehr od. weniger nicht auffindbar, soll sehr krank sein und wohnt weit weg vom Wohnort meines verstorbenen Bekannten. Er habe zudem einen Erbschein beantragt (hat er also noch nicht vorliegen / aber schon ausgeräumt). Das sind die Auskünfte, die ich vom leibl. Vater selbst bekommen habe.

Erst nachdem wir ihm "Pietätlosigkeit" vorgeworfen habe, die Wohnung während der Trauerfeier auszuräumen, hat er mir per eMail mitgeteilt, dass er die Mutter schriftlich über die Entnahmen informiert hat. Das verwundert mich, denn bis zu dieser Aussage hieß es nur, es bestehe kein Kontakt und man wisse auch nicht, wo sich die Dame überhaupt aufhält. Übrigens will er jetzt wegen diesen Vorwürfen einen Rechtsanwalt einschalten: "üble Nachrede". Nur außer ihm kennt die eMails keiner - sollte er die öffentlich machen, dann redet er übel über sich selbst :M.

Natürlich besteht auch der Verdacht, dass hier ein Testament "abgeräumt" werden sollte (wurde). ABER uns Freunde gehts einfach darum, diesen Raffkes Einhalt zu gebieten. Zudem trampeln die mit ihren Aktionen auf dem Andenken unseres Bekannten herum und nicht zuletzt auch auf unseren Nerven.

Wir haben natürlich schon ein paar Ideen, wie man das ganze Procedere schmerzlichst für diese Abräumer verlängern kann :w, nur suche ich auch nach "juristischen Infos/Möglichkeiten".
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Erstmal ein echtes Danke bis hierhin :t

Erst nachdem wir ihm "Pietätlosigkeit" vorgeworfen habe, die Wohnung während der Trauerfeier auszuräumen, hat er mir per eMail mitgeteilt, dass er die Mutter schriftlich über die Entnahmen informiert hat.

Übrigens will er jetzt wegen diesen Vorwürfen einen Rechtsanwalt einschalten: "üble Nachrede". Nur außer ihm kennt die eMails keiner - sollte er die öffentlich machen, dann redet er übel über sich selbst :M.

...du redest aber oben von "wir" (Freunde/mehrere Personen).....insofern ist das so ganz abwegig nicht!


ABER uns Freunde gehts einfach darum, diesen Raffkes Einhalt zu gebieten. Zudem trampeln die mit ihren Aktionen auf dem Andenken unseres Bekannten herum und nicht zuletzt auch auf unseren Nerven.

Ihr Freunde seid nun mal keine Erben, ein Testament scheint nicht zu existieren, also mit welcher Berechtigung wollt ihr hier "Einhalt" gebieten???


Wir haben natürlich schon ein paar Ideen, wie man das ganze Procedere schmerzlichst für diese Abräumer verlängern kann :w, nur suche ich auch nach "juristischen Infos/Möglichkeiten".

Juristische und kostenfreie Infos hast du. Du scheinst es allerdings nicht ganz verstanden zu haben:w
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

@ jurafun:

1.) WIR (gemeinsam verfasst) = verschickt bcc :w

2.) WIR wollen nix erben, sondern sind "nur" empört über die Abläufe. Warum das so ist? Ich habe Mitte Juli hier einen Thread eingestellt zu der Suche nach meinem vermissten Bekannten = und habe eine TOP-Hilfe darauf bekommen :t. Hab`bitte Verständnis dafür, dass ich diese schwere Zeit hier nicht breittreten möchte. Nur soviel: die Familie hat sich 25 Jahre lang nicht um ihn gekümmert und sich auch keine Sekunde an der Suche beteiligt. Jetzt räumen wildfremde Leute die Wohnung aus (nur die "wichtigen" Sachen), während die Trauerfeier noch läuft.

3.) Vielleicht verstehe ich es nicht = SORRY = aber dafür habe ich hier ja um Hilfe gebeten!
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

@ jurafun:

1.) WIR (gemeinsam verfasst) = verschickt bcc :w

2.) WIR wollen nix erben, sondern sind "nur" empört über die Abläufe. Warum das so ist? Ich habe Mitte Juli hier einen Thread eingestellt zu der Suche nach meinem vermissten Bekannten = und habe eine TOP-Hilfe darauf bekommen :t. Hab`bitte Verständnis dafür, dass ich diese schwere Zeit hier nicht breittreten möchte. Nur soviel: die Familie hat sich 25 Jahre lang nicht um ihn gekümmert und sich auch keine Sekunde an der Suche beteiligt. Jetzt räumen wildfremde Leute die Wohnung aus (nur die "wichtigen" Sachen), während die Trauerfeier noch läuft.

3.) Vielleicht verstehe ich es nicht = SORRY = aber dafür habe ich hier ja um Hilfe gebeten!

Ok, deine Aktivität verstehe ich gut;)

Nur leider wirst du aus rechtlicher Sicht nichts machen können, weil : Ihr (Freunde) seid keine Erben, aber offenbar (kein Testament) ist in diesem Fall der Vater und die Mutter Erbe.......das ist in diesem Fall so und du kannst das nicht ändern. Euer Freund hätte ja zu Lebzeiten ein Testament machen können - hat er wohl nicht - dann würde die Sache anders aussehen!

Hüte dich vor "Verurteilungen" der Erben: Du kennst nur die Sicht des Verstorbenen.....mehr Infos hast du nicht!
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Ok, deine Aktivität verstehe ich gut;)

Nur leider wirst du aus rechtlicher Sicht nichts machen können, weil : Ihr (Freunde) seid keine Erben, aber offenbar (kein Testament) ist in diesem Fall der Vater und die Mutter Erbe.......das ist in diesem Fall so und du kannst das nicht ändern. Euer Freund hätte ja zu Lebzeiten ein Testament machen können - hat er wohl nicht - dann würde die Sache anders aussehen!

Hüte dich vor "Verurteilungen" der Erben: Du kennst nur die Sicht des Verstorbenen.....mehr Infos hast du nicht!

Es dürfte egal sein ob legale, legitime, unrechtmäßige oder sonstige Personen die Wohnung ausräumen. Es ist und bleibt nicht legitim und pietätlos, dieses während der Trauerfeier zu machen. Genau das anzuprangern hat mit übler Nachrede noch nichts zu tun.

Der Umstand sich zunächst nur die Filetstücke rauszusuchen legt darüber hinaus den Umstand nahe, dass sich der Vater auf rechtlich dünnem Eis bewegt und sich dessen auch bewusst ist. Vielmehr handelt der TE ja im Interesse des Verstorbenen wenn er zunächst das tatsächliche Erbrecht klären will.

Und da dürfte der Hund begraben sein. Ich habe nirgendwo gelesen dass es kein Testament GIBT. Es wird lediglich vermutet dass keines exisitiert. Bis geklärt ist ob das stimmt dürfte mE die Erbmasse nicht angetastet werden.

just my 2 cents ...
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

...... Ich habe nirgendwo gelesen dass es kein Testament GIBT. Es wird lediglich vermutet dass keines exisitiert. Bis geklärt ist ob das stimmt dürfte mE die Erbmasse nicht angetastet werden.

just my 2 cents ...

...das mag deines Erachtens so sein, hat allerdings mit der Rechtslage nichts im Geringsten zu tun. Im vom TE beschriebenen Fall gibt es keine rechtliche Problematik und ein Erbschein ist ohnehin nicht nötig......die gesetzlichen Erben sind nun mal die Eltern - bis das Gegenteil durch ein rechtsgültiges Testament bewiesen ist....
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Ist es denn kein Problem, wenn die Erben (seine Ex-Eltern) auch schon seit über 20 Jahren kein Kontakt mehr haben und die offenbar kranke Mutter auch nicht erreicht werden kann - schon während der 3monatigen Suche hat das nicht funktioniert? Der Vater hat mehrfach betont, dass er keinerlei Kontakt zu seiner Ex-Frau hat und nun mailt er mir, dass er sie über die Wertentnahmen schriftlich informiert hat? Hier passt doch was nicht . . . !!!

Im übrigen gibts hier keine Vorverurteilungen, sondern FAKTEN (ich kannte meinen Freund seit 25 Jahren; was die zerrüttete Familie angeht = Frage: würdest Du Dein Kind mit 16 Jahren auf sich allein gestellt lassen, neu heiraten und wegziehen?). Es geht hier auch nicht um`s erben, uns Freunde geht es um diese Pietätlosigkeit und nun auch noch um die Androhung übler Nachrede . . er hat evtl. gemerkt, was er da angerichtet hat (ich hoffe es zumindestens) und reagiert mit einer Drohung = da schaukelt sich was hoch!
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Iuns Freunde geht es um diese Pietätlosigkeit

und das ist nunmal ansichtssache - wie so oft. für euch mag das vielleicht so sein, der vater siehts vielleicht anders und wenn ich meine meinung zu äussern darf: ich finde das auch nicht pietätlos.

was die äusseren umstände angeht ist halt nicht so die feine art, aber wie daniel schon sagte - jede münze hat zwei seiten. dann kommt noch zu, dass es bei "erbfällen" doch meist so ist, dass sich die verwandschaft sofort auf die hinterlassenschaften stürzt.

kann dir da aus persönlichen erfahrungen ein lied von singen...
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

und das ist nunmal ansichtssache - wie so oft. für euch mag das vielleicht so sein, der vater siehts vielleicht anders und wenn ich meine meinung zu äussern darf: ich finde das auch nicht pietätlos.

was die äusseren umstände angeht ist halt nicht so die feine art, aber wie daniel schon sagte - jede münze hat zwei seiten. dann kommt noch zu, dass es bei "erbfällen" doch meist so ist, dass sich die verwandschaft sofort auf die hinterlassenschaften stürzt.

kann dir da aus persönlichen erfahrungen ein lied von singen...

na klar - ist immer alles Ansichtssache = das kann ich auch verstehen.

Wenn man aber die ganzen Abläufe der über 3monatigen Suche kennt, an der sich diese "Familie" nicht beteiligt hat, und die familiäre Vorgeschichte insgesamt, dann kommt die "Wut" rauf.

Es ist immer dumm, wenns nicht geregelt ist und Du hast auch Recht, dass die Erben dann zu Hyänen werden!

Nicht nur, weil wir in einem kleinen Ort leben, in dem fast jede(r) jede(n) kennt, wird diese Sache von uns Freunden als völlig pietätlos betrachtet - da rücke ich auch nicht von ab.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Und da dürfte der Hund begraben sein. Ich habe nirgendwo gelesen dass es kein Testament GIBT. Es wird lediglich vermutet dass keines exisitiert. Bis geklärt ist ob das stimmt dürfte mE die Erbmasse nicht angetastet werden.

Ich würde evt. die zuständigen Stellen informieren...
Die Frage ist, ob man sich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnt!?
Auch deshalb, weil Dich - als Außenstehender - die Angelegenheit im rechtlichen Sinne gar nichts angeht.
Moralisch mag das sicher etwas anderes sein.
Man sollte grundsätzlich, wie ich denke, mit Tipps zu so einer komplexen Sache sehr vorsichtig sein.
Genaues kann da sicher nur ein RA sagen.
Dass sich hier aber nahe Verwandte Zutritt zur Wohnung verschaffen, daran kann ich zunächst einmal nichts Verwerfliches erkennen.

Andreas
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Nicht umsonst sind Erbauseinandersetzung durch keinerlei Rechtsschutzversicherung gedeckt. Weil prinzipiell hier in Deutschland bei Erbsachen Ärger droht - selbst wenn Testamente bestehen. Das ist häufig ein Faß ohne Boden :s

Ich finde es eigentlich viel verwerflicher, dass "Unbeteiligte" sich anmaßen, sich in Dinge einzumischen zu müssen, die sie nicht nur rein rechtlich nix angehen... Pietätlosigkeit hin oder her, dass ist nur eine gesellschafltiche Norm/Empfinden, die keiner Gesetzmäßigkeit unterliegt, sondern rein eine subjektive Einstellung ist. Und es gibt nichts schlimmeres als gesellschaftlicher Zwang, der nicht unbedingt richtig sein muss.
Klar ist man moralisch tief getroffen, wenn ein Nahestehender/Bekannter verstirbt. Und gerade da liegt dann das Konfliktpotiential. Wenn es aber dem Verstorbenem so wichtig gewesen wäre, wie den "Bekannten", dann hätte ganz sicher der Verstorbene "vorgesorgt" oder vorsorgen müssen. Wenn aber dem Verstorbenem niemand so wichtig ist, dann bliebt er vermutlich untätig im Sinne "nach mir die Sintflut". Und wenn dieser Umstand zutrifft, dann sollte dieser Standpunkt erst recht für die Bekannten gelten. Sie dürften sich in solchen Fällen rein garnichts sich anmaßen.... lediglich sich ihren Teil denken, mehr aber nicht. Alles andere könnte nämlich schon wieder in Richtung "Neid" "Missgunst" interpretiert werden können. Und das könnte ebenso als pietätlos in der Trauerzeit interpretiert werden.

Denkt mal bitte darüber nach.

Das ist meine Sichtweise, nach eigenen durchlebten 4 Erbfällen.... in all ihren möglichen Facetten.:s
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Nicht umsonst sind Erbauseinandersetzung durch keinerlei Rechtsschutzversicherung gedeckt. Weil prinzipiell hier in Deutschland bei Erbsachen Ärger droht - selbst wenn Testamente bestehen. Das ist häufig ein Faß ohne Boden :s

Ich finde es eigentlich viel verwerflicher, dass "Unbeteiligte" sich anmaßen, sich in Dinge einzumischen zu müssen, die sie nicht nur rein rechtlich nix angehen... Pietätlosigkeit hin oder her, dass ist nur eine gesellschafltiche Norm/Empfinden, die keiner Gesetzmäßigkeit unterliegt, sondern rein eine subjektive Einstellung ist. Und es gibt nichts schlimmeres als gesellschaftlicher Zwang, der nicht unbedingt richtig sein muss.
Klar ist man moralisch tief getroffen, wenn ein Nahestehender/Bekannter verstirbt. Und gerade da liegt dann das Konfliktpotiential. Wenn es aber dem Verstorbenem so wichtig gewesen wäre, wie den "Bekannten", dann hätte ganz sicher der Verstorbene "vorgesorgt" oder vorsorgen müssen. Wenn aber dem Verstorbenem niemand so wichtig ist, dann bliebt er vermutlich untätig im Sinne "nach mir die Sintflut". Und wenn dieser Umstand zutrifft, dann sollte dieser Standpunkt erst recht für die Bekannten gelten. Sie dürften sich in solchen Fällen rein garnichts sich anmaßen.... lediglich sich ihren Teil denken, mehr aber nicht. Alles andere könnte nämlich schon wieder in Richtung "Neid" "Missgunst" interpretiert werden können. Und das könnte ebenso als pietätlos in der Trauerzeit interpretiert werden.

Denkt mal bitte darüber nach.

Das ist meine Sichtweise, nach eigenen durchlebten 4 Erbfällen.... in all ihren möglichen Facetten.:s


Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich die ganzen Umstände im Leben meines verstorbenen Bekannten hier verständlicherweise nicht offenlegen. Wenn Du diese kennen würdest, vor allem den "Abgang", brauchtest Du nicht über "Anmaßung von Unbeteiligten" posten. Wir Freunde "maßen" uns gar nix an, sondern sind einfach "nur" schockiert und entsetzt.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Die Hintergründe sind dennoch ohne Belange!

Und wie Du schon so bewusst sowie hervorhebend schreibst..... "ihr seid schockiert". Deshalb dringt man an Euch auch nicht mit logischen Argumenten durch. Es ist in Tat absolut nicht notwendig die Hintergründe zu erklären, weil sie nur "moralisch" sowie subjektivem Empfinden nach dem Einzelnen wichtig sind. Sie rechtfertigen aber keinerlei Vorgehen.... 1 einzige Ausnahme würde ich gegen meine Sichtweise gelten lassen und dann ebeson befürworten, aber nur dann....... die Voraussetzungen der §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuches werden möglicherweise erfüllt.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich die ganzen Umstände im Leben meines verstorbenen Bekannten hier verständlicherweise nicht offenlegen. Wenn Du diese kennen würdest, vor allem den "Abgang", brauchtest Du nicht über "Anmaßung von Unbeteiligten" posten. Wir Freunde "maßen" uns gar nix an, sondern sind einfach "nur" schockiert und entsetzt.

Wir kennen diese Lebensumstände nicht, richtig!.....Aber was für eine Reaktion erwartest du DANN?

Deine erste Frage, ob der Vater auch ohne Erbschein die Wohnung betreten und Sachen mitnehmen könne, wurde ganz eindeutig mit JA beantwortet - so ist das nun mal! Im weiteren Verlauf deutetest du an, das du "diesen Raffkes Einhalt gebieten" wölltest: Nach allem, was hier/uns bekannt ist, steht euch aber gerade das in keiner Weise zu - deswegen fragte ich dich, woraus ihr eine entsprechende Berechtigung herleiten wollt.....

Nimm es mir nicht übel, aber auch bei deinen bisherigen Informationen bzw. Argumentationen "passt doch was nicht" ;)

Edit: diesmal war Thomas schneller;)
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Wir Freunde "maßen" uns gar nix an, sondern sind einfach "nur" schockiert und entsetzt.

durch euer einmischen tut ihr das aber, weils euch wie schon geschrieben, ja nicht wirklich was angeht.
ich versteh die aktion immer weniger: ihr hattet mit den hinterbliebenen bis jetzt nix zu tun und plötzlich sind sie feindbild nummer 1. das schockiert mich gerade ein wenig.

lass die doch machen - ändern könnt ihr es eh nicht, so als aussenstehende, und behaltet die zeit mit eurem freund in guter erinnerung, statt diese jetzt mit so nem müll zu vermischen. ihr steigert euch da in was rein, das ihr nicht wirklich ändern könnt. dadurch werden weder dinge ungeschehen gemacht, noch wird euer freund dadurch wieder lebendig. was habt ihr also davon, ausser blanke nerven?
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Ich denke hier vermischen sich zwei Dinge...

Während der Trauerfeier für den eigenen, verstorbenen Sohn, um den man sich selbst nie gekümmert hat, dessen bisherige Wohnung auszuräumen, das hat schon mehr als nur ein G'schmäckle... Das ist die menschlich die unterste Schublade und dafür hätte es von mir auch deutliche und direkte Worte gegeben.

Juristisch ist das Ganze offenbar in Ordnung.

Drängt sich mir eine Frage an die Juristen hier auf: Wer stellt denn sicher, dass nicht jemand der theoretisch Erbe wäre, praktisch von mir in einem Testament benachteiligt wurde, von dem er weiß, z.B. während der Trauerfeier für mich in meine Wohnung eindringt und das Testament verschwinden läßt?
Oder sollte man das sicherheitshalber beim Anwalt Notar deponieren?

Völlig ahnungslose Grüße,
Holger
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Ein Testament kann man beim Amtsgericht (Nachlaßgericht) hinterlegen lassen. In solchen Fällen ist das eine "juristisch" sichere Sache.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Oder sollte man das sicherheitshalber beim Anwalt Notar deponieren?

Genau so ist es. Das kostet allerdings etwas.
Ebenso ist es aber möglich, Testamente bei Vertrauten zu hinterlegen.

Wie schon beschrieben wurde, kann man die Erbfolge (besonders in diesem Fall!) über ein Testament steuern. Das war dem Erblasser wohl nicht wichtig genug. Möglicherweise hat er sein Vermögen (Schulden?) auch als zu gering eingeschätzt, um sich der Mühe hinzugeben. Die Umstände, die hier zu lesen sind, weisen darauf hin (Mietwohnung, keine selbst gegründete Familie also keine Risikolebensversicherung?).

Interessant für die Würdigung des Falls wäre es noch zu wissen, ob die "Raffkes" am selben Ort wohnen oder ob sie eine längere Anfahrt hatten. Wenn ich das richtig verstanden habe, war also keiner derjenigen bei der Trauerfeier anwesend und auch nicht erst kurz vorher oder nachher in der Wohnung? Im ersten Beitrag stand ja noch das es die xte Ehefrau des Vaters war (die also keine Verwandtschaft mit dem Verstorbenen hätte). Das hätte dann zwar was Pragmatisches, wäre aber auch nachvollziehbar nach über fünfundzwanzig Jahren der Abkehr. Da endet jede Beziehung.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Oder sollte man das sicherheitshalber beim Anwalt Notar deponieren?

siehe unten !

Ein Testament kann man beim Amtsgericht (Nachlaßgericht) hinterlegen lassen. In solchen Fällen ist das eine "juristisch" sichere Sache.

genau so haben meine :K und ich es gemacht, in einem Abwasch mit dem "Ehevertrag". OK- Ehevertrag hört sich nicht nach großer Liebe an,
aber wenn man die "40" überschritten hat, weiß man, wie der Hase laufen
kann.:B

Wie schon beschrieben wurde, kann man die Erbfolge über ein Testament steuern.

das ist nicht ganz richtig, aber falsch :M. Die Erbfolge kann man nicht bestimmen,
man kann lediglich bestimmen, dass bestimmte Personen nur einen Mindestanteil
(50 % des gesetzlich festgelegten Anteiles) bekommen. Anders verhält es sich
natürlich, wenn bestimmte Personen mir grobes Unrecht haben zuteil werden lassen.
Dann ist es auch möglich, ihnen überhaupt kein Erbe zukommen zu lassen.
Klassisches Beispiel: Frau tötet Ehemann.
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

das ist nicht ganz richtig, aber falsch :M. Die Erbfolge kann man nicht bestimmen,
man kann lediglich bestimmen, dass bestimmte Personen nur einen Mindestanteil
(50 % des gesetzlich festgelegten Anteiles) bekommen. Anders verhält es sich
natürlich, wenn bestimmte Personen mir grobes Unrecht haben zuteil werden lassen.
Dann ist es auch möglich, ihnen überhaupt kein Erbe zukommen zu lassen.
Klassisches Beispiel: Frau tötet Ehemann.

Mensch Wolf, du bist heute aber wieder streng!
Ich habe "steuern" geschrieben, Du "bestimmen". :d

Na ja, jedenfalls ist es natürlich richtig, dass man nur unter sehr eng umrissenen Bedingungen enterben kann. Anders habe ich es aber auch nicht dargestellt.
Das "(besonders in diesem Fall!)" sollte andeuten, dass hier eventuell so ein Fall vorliegen könnte, da sich ja der Erblasser bewusst seit 25 Jahren von den Eltern abwandte und diese ihm im wahrsten Sinne des Wortes nicht nachtrauern. Wir dürfen davon ausgehen, dass es da nicht nur einen kleinen Streit gegeben haben wird, oder?
 
AW: Juristische Hilfe gesucht = Erbangelegenheit

Wir dürfen davon ausgehen, dass es da nicht nur einen kleinen Streit gegeben haben wird, oder?

klar - aber dann hätte er das dokumentieren und ein eindeutiges Testament unter Hinzuziehung eines Notares machen sollen.
Andererseits: who cares ? Die Grundfrage des TE bezieht sich ja auf etwas grundlegend anderes. Da bin ich zu 100% bei ihm,
ein solches Verhalten ist auch m.E. indiskutabel. Zumindest eine Abstimmung unter den Erben sollte stattfinden.
Natürlich müssen sich die Erben nicht Freunden des Verstorbenen (die sie ja
in diesem Fall nicht kennen) auseinandersetzen, aber eine Nachfrage könnte zumindest nicht schaden.

Glaube mir: da habe ich schon gaaaaaaaanz andere Fälle erlebt... (bei Bedarf gern per PN)

Gruß
Hagen

p.s. war nicht böse gemeint.
 
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