Hallo Forum = ich brauche eine juristische Auskunft und hoffe, diese hier zu finden:
Ein Bekannter von mir ist verstorben; seine Eltern haben sich vor über 25 Jahren scheiden lassen, seitdem bestand auch kein Kontakt mehr dorthin. Die dritte (oder vierte
) Ehefrau seines Erzeugers hat nun am Tag der Beerdigung – während wir noch in der Trauerfeier gesessen haben – angefangen, die Wohnung/Garage auszuräumen (erstmal die „Wertsachen“, ua. ein fast neues Auto)
. Nach des Erzeugers eigenen Angaben hat er den Erbschein beantragt, liegt ihm aber nicht vor; darüberhinaus will er seine geschiedene Ehefrau (zu der absolut kein Kontakt besteht) über die Entnahmen schriftlich informiert haben
. Wir Freunde gehen davon aus, dass unser Bekannter (leider) kein Testament gemacht hat
, obwohl er immer wieder uns gegenüber betont hatte, dass er keine Familie hat und er auch keinen Kontakt dorthin wünscht. Die leibl. Eltern haben an der Beerdigung nicht teilgenommen b:.
Jetzt zur Frage: darf der leibl. Vater ohne Erbschein die Wohnung betreten bzw. sogar anfangen, diese auszuräumen (Mietvertrag geht noch bis 31.01.11, Miete wird gezahlt, Vermieter hat absolut kein Problem damit, dass die Sachen bis zur endgültigen Klärung dort verbleiben).
Danke!
Ein Bekannter von mir ist verstorben; seine Eltern haben sich vor über 25 Jahren scheiden lassen, seitdem bestand auch kein Kontakt mehr dorthin. Die dritte (oder vierte
) Ehefrau seines Erzeugers hat nun am Tag der Beerdigung – während wir noch in der Trauerfeier gesessen haben – angefangen, die Wohnung/Garage auszuräumen (erstmal die „Wertsachen“, ua. ein fast neues Auto)
. Nach des Erzeugers eigenen Angaben hat er den Erbschein beantragt, liegt ihm aber nicht vor; darüberhinaus will er seine geschiedene Ehefrau (zu der absolut kein Kontakt besteht) über die Entnahmen schriftlich informiert haben
. Wir Freunde gehen davon aus, dass unser Bekannter (leider) kein Testament gemacht hat
, obwohl er immer wieder uns gegenüber betont hatte, dass er keine Familie hat und er auch keinen Kontakt dorthin wünscht. Die leibl. Eltern haben an der Beerdigung nicht teilgenommen b:.Jetzt zur Frage: darf der leibl. Vater ohne Erbschein die Wohnung betreten bzw. sogar anfangen, diese auszuräumen (Mietvertrag geht noch bis 31.01.11, Miete wird gezahlt, Vermieter hat absolut kein Problem damit, dass die Sachen bis zur endgültigen Klärung dort verbleiben).
Danke!
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und ich es gemacht, in einem Abwasch mit dem "Ehevertrag". OK- Ehevertrag hört sich nicht nach großer Liebe an,
