Beamer95
Fahrer
- Registriert
- 22 Februar 2008
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen


... ohne Worte ... 
Du willst die Deutsche Bahn verkaufen?


... ohne Worte ... Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Du willst die Deutsche Bahn verkaufen?


... ohne Worte ... Welchen Grund gibt es denn eigentlich, ein Auto bar zu bezahlen?![]()

Also auf meinem Brief steht in Zeile C.4c wörtlich folgendes drauf:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".
Da wird man dann bestraft zu einer reinen Online-Bank zu gehen...

Also ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese Anmerkung im Brief bringen/bewirken soll. Das erscheint mir sehr als "Augenwischerei".
Es soll nämlich auch Autoverkäufe geben, da ist noch nicht einmal ein Kaufvertrag vorhanden. Ist nämlich keine Pflicht, einen Vertrag zu machen. Ist dann wie bei einem Pferdehandel, der Handschlag besiegelt das Geschäft. Und so wechselt der "Brief" den Inhaber bzw. den Eigentümer. Wie sollte sonst der Nachweis des Eigentums nachgewiesen werden?
Wie verhält es sich denn, wenn beide einen Kauf-Vertrag abschliessen, in dem steht, dass der Wagen solange das Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Käufer komplett bezahlt hat. Wenn ich den Brief dann aushändige, bin ich dan abgesichert?
Edit:
Zulassungsbescheinigung ist aber nicht der Fahrzeugbrief!

Wovor möchtest Du denn abgesichert sein?
Wie ist die rechtliche Lage, wenn ich (nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages) dem Käufer den KfZ-Brief aushändige (so dass er schon mal das Fahrzeug anmelden kann), den Wagen aber bis zum Erhalt des Geldes (per Überweisung) nicht raus gebe. Kann der Käufer sobald er den Brief besitzt die Herausgabe des Wagens einklagen, auch wenn er noch nicht bezahlt hat?
siehe erster Post:
Wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Man sollte den Brief trotzdem nicht einfach weitergeben, da der Inhaber des Briefs das Fahrzeug an einen Dritten verkaufen kann und es sich durch die Übergabe des Briefs um einen gutgläubigen Erwerb handelt. Damit ist das Auto dann wirklich futsch.
Das mag ja stimmen, aber dem Anschein nach ist er es aber schon. Du hast ja schon beispielhaft es erläutert.
Im Umkehrschluß, wenn Du Fahrzeug und im besonderen den Brief schon ausgehändigt hast, wie willst Du im Nachhinein beweisen, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist oder warst? Also ohne Brief?
Gut, aber hier im vorliegenden Fall handelt es sich um ein - vermutliches "altes" - TCar (bei dem hier avisierten Kaufpreis), was vielleicht sogar noch die Uralt-Version eines Briefes hat. Da zieht keines der "neueren" Szenarien, da ist immer noch derjenige Eigentümer, der den Brief besitzt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und lachen. Nur bei den neueren Papieren (mit Teil1 und Teil2) kann sich das besser ausgehen, aber nicht mit den uns bekannten alten Papieren. Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung und stellt keine Allgemeingültigkeit dar.
Der Wagen ist von Ende 2006, da gab es auch schon die "neuen" Papiere. Wobei du, wenn der Wagen abgemeldet ist, eh nur einen Teil (1?) von beiden hast. Aber man steht ja im "Brief" als Halter drin, das sollte als Beweis genügen. Dann wäre da noch der Vertrag, in dem u.A. die Fahrgestellnummer steht.Es geht hier nicht um einen Wagen der nur 2000,- € kostet,
