Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

AW: Re: AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Also auf meinem Brief steht in Zeile C.4c wörtlich folgendes drauf:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Also ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese Anmerkung im Brief bringen/bewirken soll. Das erscheint mir sehr als "Augenwischerei".

Es soll nämlich auch Autoverkäufe geben, da ist noch nicht einmal ein Kaufvertrag vorhanden. Ist nämlich keine Pflicht, einen Vertrag zu machen. Ist dann wie bei einem Pferdehandel, der Handschlag besiegelt das Geschäft. Und so wechselt der "Brief" den Inhaber bzw. den Eigentümer. Wie sollte sonst der Nachweis des Eigentums nachgewiesen werden?

Edit:
Zulassungsbescheinigung ist aber nicht der Fahrzeugbrief!
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Da wird man dann bestraft zu einer reinen Online-Bank zu gehen...

Das ist wie mit dem ZZZZ: Einmal im Jahr könnte man eventuell einen größeren Kofferraum gebrauchen. Kauf ich mir deshalb ein anderes Auto? :s

Also ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese Anmerkung im Brief bringen/bewirken soll. Das erscheint mir sehr als "Augenwischerei".

Es soll nämlich auch Autoverkäufe geben, da ist noch nicht einmal ein Kaufvertrag vorhanden. Ist nämlich keine Pflicht, einen Vertrag zu machen. Ist dann wie bei einem Pferdehandel, der Handschlag besiegelt das Geschäft. Und so wechselt der "Brief" den Inhaber bzw. den Eigentümer. Wie sollte sonst der Nachweis des Eigentums nachgewiesen werden?

Wie verhält es sich denn, wenn beide einen Kauf-Vertrag abschliessen, in dem steht, dass der Wagen solange das Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Käufer komplett bezahlt hat. Wenn ich den Brief dann aushändige, bin ich dan abgesichert?
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Ich weiß schon, warum ich meine Autos beim Händler in Zahlung gebe...
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Wie verhält es sich denn, wenn beide einen Kauf-Vertrag abschliessen, in dem steht, dass der Wagen solange das Eigentum des Verkäufers bleibt, bis der Käufer komplett bezahlt hat. Wenn ich den Brief dann aushändige, bin ich dan abgesichert?

Wovor möchtest Du denn abgesichert sein?

Da Du kein Bargeld möchtest, wird immer ein Restrisiko verbleiben. Wer garantiert Dir denn, dass der Wagen nicht am selben Tag noch im Ausland ist? Samt dem sogenannten Käufer? Wird dann nahezu schiet-egoal sein, dass Du angeblich noch Eigentümer sein willst.
Daher gibt es eine alte Regel und die wird immer gültig bleiben, egal wie man es sich bequem hinbiegen möchte....... Brief erst bei voller Bezahlung aushändigen, um garkeinen Umständen vorher!
 
AW: Re: AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Und wieso soll in der Konstellation des "Pferdehandels" kein Vertrag zustande gekommen sein?

Inhaber der Zulassungsbescheinigung ist möglicherweise der Verkäufer, Eigentümer könnte ja ne Bank o.ä. sein....

Oder bin ich auf dem Holzweg?

Beste Grüße
Benni
 
AW: Re: AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Geldprüfgerät mitnehmen und ggf einen Freund mitnehmen oder hinterherfahren lassen der in Reichweite ist falls der Käufer auf dumme Gedanken kommen sollte!!!

Als ich meinen Zetti ausgelöst habe, war mir auch mulmig zumute mit der Summe durch die Gegend zu fahren... war dann froh als alles unter Dach und Fach war...
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Wovor möchtest Du denn abgesichert sein?

siehe erster Post:

Wie ist die rechtliche Lage, wenn ich (nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages) dem Käufer den KfZ-Brief aushändige (so dass er schon mal das Fahrzeug anmelden kann), den Wagen aber bis zum Erhalt des Geldes (per Überweisung) nicht raus gebe. Kann der Käufer sobald er den Brief besitzt die Herausgabe des Wagens einklagen, auch wenn er noch nicht bezahlt hat?
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

siehe erster Post:

Achso, den Wagen könntest Du natürlich als Pfand behalten, klar. Aber das ist keine Garantie das die Überweisung gutgeschrieben bleibt

Selbst als ich 2003 meinen Zetti kaufte - wohlgemerkt als Neuwagen - wollte BMW außer einen von der Bundesbank bestätigten Scheck NUR Bargeld. Argument schon damals: Sie hatten mit Überweisungen einfach zu oft schlechte Erfahrungen gemacht! Also bin ich damals mit über 60 Mille in der Tasche Bares dort aufgeschlagen. Das so als sehr auffälligen Hinweis für Dich.... nur Bares ist Wahres! Und das ist seit Jahrzehnten im Gebrauchtwagensektor sowieso übliche Praxis.
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Man sollte den Brief trotzdem nicht einfach weitergeben, da der Inhaber des Briefs das Fahrzeug an einen Dritten verkaufen kann und es sich durch die Übergabe des Briefs um einen gutgläubigen Erwerb handelt. Damit ist das Auto dann wirklich futsch.
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeugs. Man sollte den Brief trotzdem nicht einfach weitergeben, da der Inhaber des Briefs das Fahrzeug an einen Dritten verkaufen kann und es sich durch die Übergabe des Briefs um einen gutgläubigen Erwerb handelt. Damit ist das Auto dann wirklich futsch.

Das mag ja stimmen, aber dem Anschein nach ist er es aber schon. Du hast ja schon beispielhaft es erläutert.

Im Umkehrschluß, wenn Du Fahrzeug und im besonderen den Brief schon ausgehändigt hast, wie willst Du im Nachhinein beweisen, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist oder warst? Also ohne Brief?
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Das mag ja stimmen, aber dem Anschein nach ist er es aber schon. Du hast ja schon beispielhaft es erläutert.

Im Umkehrschluß, wenn Du Fahrzeug und im besonderen den Brief schon ausgehändigt hast, wie willst Du im Nachhinein beweisen, dass Du der rechtmäßige Eigentümer bist oder warst? Also ohne Brief?


In der Regel hat man einen Kaufvertrag vom Vorbesitzer oder Autohaus. Damit kann ich dann erstmal beweisen, dass ich das Auto damals gekauft habe. Jetzt wäre die Gegenseite am Zug zu beweisen, dass ich es ihnen weiterverkauft habe. Der Fahzeugbrief reicht dazu nicht aus, steht ja sogar drauf (und ja, Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist die neue EU-Version vom Brief).


Weiterhin: eine Überweisung kann nicht zurückgebucht werden, ausser ich bin damit einverstanden!


P.S. mal nen Gegenszenario: bei mir wird eingebrochen, die Diebe klauen die Papiere, den Autoschlüssel und fahren mit Brief und Auto von dannen (ist jetzt nicht so abwegig, könnte durchaus passieren wenn ich grad im Urlaub bin). Gehört das Ding jetzt denen? Ich denke nicht, und das kann ich mit dem damaligen Geschäft zwischen dem BMW-Händler und mir notfalls beweisen, zusätzlich ist das Auto ja immernoch auf mich angemeldet, was schon alleine wegen der KFZ-Steuer irgendwo registriert sein muss, und ich habe 2 Jahre Versicherung dafür gezahlt usw.
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Gut, aber hier im vorliegenden Fall handelt es sich um ein - vermutliches "altes" - TCar (bei dem hier avisierten Kaufpreis), was vielleicht sogar noch die Uralt-Version eines Briefes hat. Da zieht keines der "neueren" Szenarien, da ist immer noch derjenige Eigentümer, der den Brief besitzt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und lachen. Nur bei den neueren Papieren (mit Teil1 und Teil2) kann sich das besser ausgehen, aber nicht mit den uns bekannten alten Papieren. Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung und stellt keine Allgemeingültigkeit dar.
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Gut, aber hier im vorliegenden Fall handelt es sich um ein - vermutliches "altes" - TCar (bei dem hier avisierten Kaufpreis), was vielleicht sogar noch die Uralt-Version eines Briefes hat. Da zieht keines der "neueren" Szenarien, da ist immer noch derjenige Eigentümer, der den Brief besitzt. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen und lachen. Nur bei den neueren Papieren (mit Teil1 und Teil2) kann sich das besser ausgehen, aber nicht mit den uns bekannten alten Papieren. Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung und stellt keine Allgemeingültigkeit dar.

Wo steht denn hier was von einem avisierten Kaufpreis? ;) Der Wagen ist von Ende 2006, da gab es auch schon die "neuen" Papiere. Wobei du, wenn der Wagen abgemeldet ist, eh nur einen Teil (1?) von beiden hast. Aber man steht ja im "Brief" als Halter drin, das sollte als Beweis genügen. Dann wäre da noch der Vertrag, in dem u.A. die Fahrgestellnummer steht.
 
AW: Rechtsfrage: Auto von privat verkaufen

Es geht hier nicht um einen Wagen der nur 2000,- € kostet,

Das "nicht" ist mir in der Zwischenzeit der Diskussion gedanklich verloren gegangen :B

Edit:
Dennoch gibt es keine Garantie, dass Du ohne Restrisiko einen Autoverkauf abwickelst.
Edit2:
Ich bleibe dabei, der Käufer sollte in Deinem Beisein bei seiner Bank den Kaufbetrag in bar auf Dein Konto einzahlen (dann zahlt nämlich auch er die nicht unerheblichen Gebühren) und dann bist Du auf der sichersten Seite, kannst alles auf einmal übergeben..... und fertig, kein Streß. Aber unbedingt die Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag festhalten und unterschreiben lassen!
 
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