35is Facelift?

... Beim Shoppen sind die Verdeckbetätigungs-Zeiten und das Kofferraumvolumen aber kaum zu toppen. :D

Wenn man verheiratet ist, dann kann das aber mächtig nach hinten losgehen (z.B. wenn die Partnerin erst 50 - 60 Paar Schuhe hat). :b

Gruß

Kai
 
Wenn man verheiratet ist, dann kann das aber mächtig nach hinten losgehen (z.B. wenn die Partnerin erst 50 - 60 Paar Schuhe hat). :b

Derartige Herausforderungen
a) stellen sich nicht erst in der Ehe und
b) gehören zu denjenigen Herausforderungen, die ein Mann eben auf sich nehmen muss. :D

Wer das nicht will, oder nicht kann, der kauft sich eben ein Auto mit kleinerem Kofferraum oder ein solches, bei dem der halbe Tag bereits durch die Dachbetätigung verloren geht. :p :P
 
Dir fehlt die leiseste Ahnung, zu welchen Haftungsszenarien es führen würde, wenn sich jeder Fahrer das Setup so einstellen könnte, dass er damit mangels fahrerischem Können munter an den nächsten Baum - oder in das nächste Auto - fährt. :s

Dein Wunsch in Ehren, aber er ist absolut unrealistisch. Die Begrenzung der fahrdynamischen Regelungsmöglichkeiten beim E89 hat durchaus ihren Sinn.

Grüße
Jan

ich habe jetzt nur bis anfang seite drei gelesen... sinnfreie diskussion bis dato. mir ist der obige kommentar jedoch iwie sauer aufgestoßen...

ehrlich, ich kann mir nicht ganz vorstellen inwiefern hier haftungstechnisch probleme auftreten sollten?
das fahrzeug wird doch mit maximalleistung homologisiert. solange durch eine geändertes kennfeld die zugelassene maximalleistung nicht überschritten wird ist es doch juck wie die leistung abgerufen wird.

idioten gibts immer die meinen permanent die volle leistung abrufen zu müssen. (binärer gasfuß ist ja nichts neues)

auf die gefahr hin dass ich nun ausschweife und die diskussion nun von neuem entfache... im krad bereich ist das heutzutage bei neuen modellen state of the art auf knopfdruck das kennfeld ändern zu können. ob man jetzt die 200 ps b-king auf nasser straße unbedingt im sport modus fahren muss bleibt jedem selbst überlassen,

e/
vergessen... krads haben nur 2 räder... elektronisch anpassbare federelemente sind noch nicht großsereinreif, traktionskontrolle+abs auch noch nicht soooo weit verbreitet.

ist jetzt der hersteller fahrlässig weil er sowas verkauft oder der kunde/fahrer weil er meint sowas fahren zu müssen? wer haftet im schadensfall?
 
Das ist genau wie bei einer uralten Garage mit 2,50m lichter Weite, das Auto passt rein - nur mit dem Aussteigen klappts nicht mehr :D

Reiz mich jetzt nicht mit einem Massband in meinen Eternitplattengaragenverschlag nachmessen zu gehen ... sehr viel breiter ist das da nunmal nicht und ich kann die Tueren beim Aussteigen i.d.R nicht ueber deren Druckpunkt oeffnen ... ist immer ein ziemliches Rauswinden.... :) Ich bin jedesmal gruen vor neid bei all den Eigenheimen mit richtiger Arbeitsgarage....
 
...mir ist der obige kommentar jedoch iwie sauer aufgestoßen...
...

Das mag ja sein, es ändert allerdings nichts daran, dass die Automobilkonzerne viel Zeit und Geld in die Vorabklärung solcher Haftungsfragen stecken. Was glaubst du ist der Grund, dass
a) sich der Z4 beim Anlassen immer und unabänderbar im Normalmodus befindet?
b) du das Verdeck bei den meisten Cabrios ab Werk mit der Fernbedienung zwar öffnen, aber nicht schließen kannst und dass der Knopf die ganze Zeit über gehalten werden muss*?
c) viele Fensterschließmechanismen auf Beifahrerseite unterbrochen werden, sobald die Tür geöffnet wird?
e) und so weiter...

Nun bedenke bitte noch, dass deutsche Autos nicht primär für den deutschen Markt entwickelt werden, sondern für den "Weltmarkt". In vielen Staaten gibt es weitergehende Risiken der Hersteller- bzw. Verkäuferhaftung, als hierzulande.

* nachträglich ergänzt.
 
b) du das Verdeck bei den meisten Cabrios ab Werk mit der Fernbedienung zwar öffnen, aber nicht schließen kannst?

Wo soll der Unterschied zwischen "Öffnen" und "Schließen" liegen?

"Haftungsgründe" sind für dieses "Feature" nicht ausschlaggebend... :s

...ich würde auf eher auf "finanzielle" Interessen der Hersteller tippen! :w
 
nein nein, da hat er durchaus recht. da gibt es soweit ichweiß richtlinien und normen.

klar ist ja auchdass beim starten des fahrzeugs leistungs/fahrwerkseinstellungen auf "normal" stehen aber das ändert ja nichts daran dass der benutzer wählen oder sich einfach blöd anstellen kann.
dafür kann doch dann der hersteller nichts daher nochmal

das fahrzeug wird doch mit maximalleistung homologisiert. solange durch eine geändertes kennfeld die zugelassene maximalleistung nicht überschritten wird ist es doch juck wie die leistung abgerufen wird.

also kann doch der fahrer das setup so einstellen wie er möchte denn er haftet selbst für seine fehler im straßenverkehr oder nicht?
nur weil ihm der hersteller die möglichkeit gibt dummheiten zu begehen ist er doch noch lange nicht der buhman.
was würden die sportwagenhersteller dazu sagen wen dem so wäre. gibt genug untalentierte fahrer die in nem porsche/lambo/ferrari sitzen, das ist ja auch grob fahrlässig die mit den kisten auf die straße zu lassen.
 
nein nein, da hat er durchaus recht. da gibt es soweit ich weiß richtlinien und normen.

Nein, da hat Brummm nicht Recht...

Es stimmt, es gibt Vorschriften und Normen den "Einklemmschutz" betreffend, aber "Schließen" und "Öffnen" mit der Fernbedienung ist gleich gefährlich, oder etwa nicht?

Zumindest kann beim E89 MIT Komfortzugang das Dach mit der Fernbedienung geöffnet UND geschlossen werden... :s
 
...
dafür kann doch dann der hersteller nichts daher nochmal
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Ich bin ja völlig bei dir. :) Aber rechtlich ist es nunmal nicht so einfach. Selbst hierzulande wäre - kurz und unpräzise gesagt - ein "(Mit-)Verschulden" des Herstellers bzw. des Verkäufers denkbar, wenn er Funktionen ermöglicht - bzw. Autos mit solchen Funktionen verkauft -, die bei unaufmerksamer Bedienung zu Unfällen führen können.

Stell' dir vor, man könnte den Modus immer auf "Sport" belassen. Beim E89 vielleicht noch unproblematisch, aber stell' dir ein Auto mit +400PS vor: Der Fahrer lässt den Wagen an, gibt ordentlich Gas und landet (z. B. aufgrund steiler Kennlinie) an der Mauer, weil er vergessen hatte, dass er letztens bei Fahrtende nicht in den Normalmodus zurückgeschaltet hatte. Nun ist der Schaden groß und der Fahrer fragt sich, wen er dafür in Anspruch nehmen kann.

Nun stell' dir das ganze in einem Staat vor, in dem eine Restaurantkette erfolgreich verklagt werden kann, weil sich eine Person an einem (normal) heißen Kaffee die Zunge verbrennt. :cool: 
 
Doch, das sind sie, bei vielen Herstellern. Das weiß ich berufsbedingt sehr genau. Du kannst das natürlich sehen, wie du willst.

Das stimmt nicht Jan, "Öffnen" und "Schließen" ist gleich gefährlich!

Wenn da irgendwer die Finger dazwischen bringt, egal in welche Richtung das Dach unterwegs ist, geht das sehr schmerzhaft für den Betreffenden aus, im schlimmsten Fall sogar mit bleibenden Schäden...

Dabei geht es nur im die Kohle, also beim E89 MIT Komfortzugang "Schließen" UND "Öffnen" mit FB...

...OHNE Komfortzugang NUR "Öffnen" mit FB möglich! :M
 
Och Hannes, glaub' doch einfach, was du willst. Manch einer ist eben unbelehrbar. :T

Nico's Frage bezog sich übrigens nicht primär auf die Dach-/Verdeckfrage, und auch meine Antwort war allgemeiner gehalten und bezog sich insbesondere nicht allein auf den E89. Von dem genauen Formulieren und Lesen hatten wir es ja kürzlich schon einmal...

Und selbstverständlich ist es auch nicht so, dass du aufgrund persönlicher Befindlichkeiten unbedingt gegenreden möchtest. :M
 
Och Hannes, glaub' doch einfach, was du willst. Manch einer ist eben unbelehrbar. :T

Nico's Frage bezog sich übrigens nicht primär auf die Dach-/Verdeckfrage, und auch meine Antwort war allgemeiner gehalten und bezog sich insbesondere nicht allein auf den E89. Von dem genauen Formulieren und Lesen hatten wir es ja kürzlich schon einmal...

Und selbstverständlich ist es auch nicht so, dass du aufgrund persönlicher Befindlichkeiten unbedingt gegenreden möchtest. :M

Nimm doch einfach mal Stellung, warum das "Schließen" gefährlicher als das "Öffnen" sein soll? Unbelehrbar hin oder her, mir erschließt sich das nämlich nicht, anderen vermutlich auch nicht... :X
 
Ich bin ja völlig bei dir. :) Aber rechtlich ist es nunmal nicht so einfach. Selbst hierzulande wäre - kurz und unpräzise gesagt - ein "(Mit-)Verschulden" des Herstellers bzw. des Verkäufers denkbar, wenn er Funktionen ermöglicht - bzw. Autos mit solchen Funktionen verkauft -, die bei unaufmerksamer Bedienung zu Unfällen führen können.

Stell' dir vor, man könnte den Modus immer auf "Sport" belassen. Beim E89 vielleicht noch unproblematisch, aber stell' dir ein Auto mit +400PS vor: Der Fahrer lässt den Wagen an, gibt ordentlich Gas und landet (z. B. aufgrund steiler Kennlinie) an der Mauer, weil er vergessen hatte, dass er letztens bei Fahrtende nicht in den Normalmodus zurückgeschaltet hatte. Nun ist der Schaden groß und der Fahrer fragt sich, wen er dafür in Anspruch nehmen kann.

Nun stell' dir das ganze in einem Staat vor, in dem eine Restaurantkette erfolgreich verklagt werden kann, weil sich eine Person an einem (normal) heißen Kaffee die Zunge verbrennt. :cool: 

so wie ich das aus dem beitrag von luxlicht (seite1) herausgelesen hatte ging es garnicht darum dass der sportmodus (oder individuelle modus) permanent aktiviert bleibt sondern lediglich die möglichkeit besteht soetwas zu hinterlegen und auf wunsch während der fahrt abzurufen :-)

so oder so sollte sich der fahrer vor dem losfahren darüber im klaren sein was und wie er es tut. er könnte ja auch im halbschlaf direkt auf den sportknopf drücken und es durch eine ablenkung (handy wasauchimmer) direkt wieder vergessen.
rangieren in einer engen parklücke im sportmodus kann auch herausfordernd sein... :-)
 
Och Hannes, glaub' doch einfach, was du willst. Manch einer ist eben unbelehrbar. :T

Mal gut, dass das in diesem Fall so ist....Es ist natürlich Blödsinn, zu behaupten, es hätte haftungsrechtliche Gründe, dass das Dach per FB nur mit der Option (Komfortzugang) von BMW erlaubt wird......- die "Gefahrenlage" ist natürlich identisch, dass hat Hannes ja schon versucht zu erläutern. Mal abgesehen davon, dass die Rundum-und Übersicht bei einer Dachschließung im Auto wesentlich geringer ist, als wenn ich vor dem Auto stehe - aber wem sagt man das!
 
Nimm doch einfach mal Stellung, warum das "Schließen" gefährlicher als das "Öffnen" sein soll? Unbelehrbar hin oder her, mir erschließt sich das nämlich nicht, anderen vermutlich auch nicht... :X

Mensch Hannes, nun kau' doch nicht jeden Mist bist zum Gehtnichtmehr durch! :g Verstehst du wirklich nicht, dass bei vielen Dachkonstruktionen das Öffnen fast vollständig unproblematisch ist, während beim Schließen eben (ggf. erhöhte) Einklemmgefahr besteht?* Was willst du denn nun noch? Auszüge aus den Haftungsgutachten oder aus den Patentschriften? Die bekommst du von mir ganz sicher nicht. :s

Ob es nun beim E89 so ist oder nicht, ob und welche Festlegungen es konzernintern dazu gibt, ist zur Beantwortung von Nico's Frage doch mal völlig schnurz.

Fürchterlich, zum ersten mal wünsche ich mir die Ignore-Funktion. :s Das mache ich nun manuell...

* ergänzt: Schau' dir z. B. das Verdeck das E85 an, da dürfte es sogar dir einleuchten.
 
...
so oder so sollte sich der fahrer vor dem losfahren darüber im klaren sein was und wie er es tut.
...

Das wäre schön. Ich würde mich ja auch über viele Einstellmöglichkeiten freuen. Von mir aus könnten BMW und der Freundliche dann gerne auch eine Enthaftungserklärung von mir haben. So funktioniert es aber leider nicht, und wird es wohl auch in naher Zukunft nicht funktionieren. :(
 
Vor allem: Wer sagt das? Du hast ja auch so viel mit solchen Dingen zu tun. :X

Du legst doch sonst immer so viel Wert auf Präzision?! Du schreibst hier ganz eindeutig auf den E89 bezogen. Dokumentierst wieder einmal völlige Unwissenheit. Wirst von einem User eines besseren belehrt, windest dich daraufhin heraus, indem du darstellst, es sei doch auf andere Hersteller bezogen..... und nun????

Geh lieber nach Hause, Jan:)
 
Du schreibst hier ganz eindeutig auf den E89 bezogen. ...

Na dann schauen wir doch mal: :M

Das mag ja sein, es ändert allerdings nichts daran, dass die Automobilkonzerne viel Zeit und Geld in die Vorabklärung solcher Haftungsfragen stecken. Was glaubst du ist der Grund, dass
...
b) du das Verdeck bei den meisten Cabrios ab Werk mit der Fernbedienung zwar öffnen, aber nicht schließen kannst und dass der Knopf die ganze Zeit über gehalten werden muss*?
c) viele Fensterschließmechanismen auf Beifahrerseite unterbrochen werden, sobald die Tür geöffnet wird?
...

Wo soll der Unterschied zwischen "Öffnen" und "Schließen" liegen?
"Haftungsgründe" sind für dieses "Feature" nicht ausschlaggebend... :s

Doch, das sind sie, bei vielen Herstellern. Das weiß ich berufsbedingt sehr genau. Du kannst das natürlich sehen, wie du willst.

Eindeutig alles auf den E89 bezogen. :M

Aber im Ernst: Jedwede Diskussion ist natürlich völlig überflüssig, wenn nicht einmal einfachste Sätze und Argumentationslinien nachvollzogen werden. Du kannst aber natürlich ruhig dennoch hierbleiben. :) Ich seh' das bei dir ganz locker, Daniel. Ich weiß ja, woran es liegt. :)
 
Och, Jan, was bist du denn so "empfindlich"? Weil ich es bin? :s

Es ist nun mal so, dass ich beruflich sehr viel mit derlei Dingen zu tun habe und es eben weiß...

Beide Vorgänge - "Schließen" und "Öffnen" bergen "einklemmschutztechnisch" dieselben Risiken, da kannst du jetzt "ignorieren" oder eben nicht...

Aber wir sind jetzt wieder mal an jenem Punkt, wo es darum ginge zu sagen, da habe ich mich geirrt, aber das kann eben nicht jeder... :X

Anmerkung: es ist egal bei welchem Fahrzeug...
 
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