... Beim Shoppen sind die Verdeckbetätigungs-Zeiten und das Kofferraumvolumen aber kaum zu toppen.![]()
Wenn man verheiratet ist, dann kann das aber mächtig nach hinten losgehen (z.B. wenn die Partnerin erst 50 - 60 Paar Schuhe hat).

Gruß
Kai
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... Beim Shoppen sind die Verdeckbetätigungs-Zeiten und das Kofferraumvolumen aber kaum zu toppen.![]()

Wenn man verheiratet ist, dann kann das aber mächtig nach hinten losgehen (z.B. wenn die Partnerin erst 50 - 60 Paar Schuhe hat).![]()


Kofferraumvolumen aber kaum zu toppen.![]()
Das ist genau wie bei einer uralten Garage mit 2,50m lichter Weite, das Auto passt rein - nur mit dem Aussteigen klappts nicht mehrDer E89 hat ein wunderbares Kofferraumvolumen :) (es ist nur leider oefters verbarrikadiert....)

soooo lange dauert das bei Deinem E85. Wow...........bei dem der halbe Tag bereits durch die Dachbetätigung verloren geht.![]()

Dir fehlt die leiseste Ahnung, zu welchen Haftungsszenarien es führen würde, wenn sich jeder Fahrer das Setup so einstellen könnte, dass er damit mangels fahrerischem Können munter an den nächsten Baum - oder in das nächste Auto - fährt.
Dein Wunsch in Ehren, aber er ist absolut unrealistisch. Die Begrenzung der fahrdynamischen Regelungsmöglichkeiten beim E89 hat durchaus ihren Sinn.
Grüße
Jan
Das ist genau wie bei einer uralten Garage mit 2,50m lichter Weite, das Auto passt rein - nur mit dem Aussteigen klappts nicht mehr![]()
soooo lange dauert das bei Deinem E85. Wow![]()

...mir ist der obige kommentar jedoch iwie sauer aufgestoßen...
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b) du das Verdeck bei den meisten Cabrios ab Werk mit der Fernbedienung zwar öffnen, aber nicht schließen kannst?
Wo soll der Unterschied zwischen "Öffnen" und "Schließen" liegen?


das fahrzeug wird doch mit maximalleistung homologisiert. solange durch eine geändertes kennfeld die zugelassene maximalleistung nicht überschritten wird ist es doch juck wie die leistung abgerufen wird.
nein nein, da hat er durchaus recht. da gibt es soweit ich weiß richtlinien und normen.

"Haftungsgründe" sind für dieses "Feature" nicht ausschlaggebend...![]()
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dafür kann doch dann der hersteller nichts daher nochmal
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Doch, das sind sie, bei vielen Herstellern. Das weiß ich berufsbedingt sehr genau. Du kannst das natürlich sehen, wie du willst.



Och Hannes, glaub' doch einfach, was du willst. Manch einer ist eben unbelehrbar.
Nico's Frage bezog sich übrigens nicht primär auf die Dach-/Verdeckfrage, und auch meine Antwort war allgemeiner gehalten und bezog sich insbesondere nicht allein auf den E89. Von dem genauen Formulieren und Lesen hatten wir es ja kürzlich schon einmal...
Und selbstverständlich ist es auch nicht so, dass du aufgrund persönlicher Befindlichkeiten unbedingt gegenreden möchtest.![]()

Ich bin ja völlig bei dir. :) Aber rechtlich ist es nunmal nicht so einfach. Selbst hierzulande wäre - kurz und unpräzise gesagt - ein "(Mit-)Verschulden" des Herstellers bzw. des Verkäufers denkbar, wenn er Funktionen ermöglicht - bzw. Autos mit solchen Funktionen verkauft -, die bei unaufmerksamer Bedienung zu Unfällen führen können.
Stell' dir vor, man könnte den Modus immer auf "Sport" belassen. Beim E89 vielleicht noch unproblematisch, aber stell' dir ein Auto mit +400PS vor: Der Fahrer lässt den Wagen an, gibt ordentlich Gas und landet (z. B. aufgrund steiler Kennlinie) an der Mauer, weil er vergessen hatte, dass er letztens bei Fahrtende nicht in den Normalmodus zurückgeschaltet hatte. Nun ist der Schaden groß und der Fahrer fragt sich, wen er dafür in Anspruch nehmen kann.
Nun stell' dir das ganze in einem Staat vor, in dem eine Restaurantkette erfolgreich verklagt werden kann, weil sich eine Person an einem (normal) heißen Kaffee die Zunge verbrennt. :cool:
Och Hannes, glaub' doch einfach, was du willst. Manch einer ist eben unbelehrbar.![]()
Nimm doch einfach mal Stellung, warum das "Schließen" gefährlicher als das "Öffnen" sein soll? Unbelehrbar hin oder her, mir erschließt sich das nämlich nicht, anderen vermutlich auch nicht...![]()
Verstehst du wirklich nicht, dass bei vielen Dachkonstruktionen das Öffnen fast vollständig unproblematisch ist, während beim Schließen eben (ggf. erhöhte) Einklemmgefahr besteht?* Was willst du denn nun noch? Auszüge aus den Haftungsgutachten oder aus den Patentschriften? Die bekommst du von mir ganz sicher nicht. 
Das mache ich nun manuell...... aber wem sagt man das!

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so oder so sollte sich der fahrer vor dem losfahren darüber im klaren sein was und wie er es tut.
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Vor allem: Wer sagt das? Du hast ja auch so viel mit solchen Dingen zu tun.![]()
Du schreibst hier ganz eindeutig auf den E89 bezogen. ...

Das mag ja sein, es ändert allerdings nichts daran, dass die Automobilkonzerne viel Zeit und Geld in die Vorabklärung solcher Haftungsfragen stecken. Was glaubst du ist der Grund, dass
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b) du das Verdeck bei den meisten Cabrios ab Werk mit der Fernbedienung zwar öffnen, aber nicht schließen kannst und dass der Knopf die ganze Zeit über gehalten werden muss*?
c) viele Fensterschließmechanismen auf Beifahrerseite unterbrochen werden, sobald die Tür geöffnet wird?
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Wo soll der Unterschied zwischen "Öffnen" und "Schließen" liegen?
"Haftungsgründe" sind für dieses "Feature" nicht ausschlaggebend...![]()
Doch, das sind sie, bei vielen Herstellern. Das weiß ich berufsbedingt sehr genau. Du kannst das natürlich sehen, wie du willst.


