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2.428 km in 4 Wochen in einem traumhaft schönen Roadster.
Ich bin begeistert![]()
). Z.Zt. gibt's für meine Bedürfnisse in diesem Preissegment keine Alternativen; alle anderen Wagen, die mich interessieren könnten, kosten entweder mindestens das Doppelte oder eignen sich nicht als zuverlässiges alleiniges Alltagsfahrzeug.Ein gravierendes und kostenintensives Problem will ich allerdings nicht verschweigen: Es ist mit diesem Wagen fast unmöglich, auf dem kürzesten Weg von A nach B zu kommen; irgendwie fährt man immer die längere Strecke.
Gruß
Kai

Besser kan man es nicht beschreiben Kai :)
Das Navi ist eigentlich ein Luxus und so was von sinnlos ..............![]()
wieso leitet Euch das tolle/teure Navi auf dem vernünftigsten Weg ??? ich hatte da schon die tollsten Erlebnisse ...
:)
Habe dann gestern einen Leihwagen bekommen, weil der Zettie nicht fertig wurde. Mal schauen, ob ich für den Leihwagen zahlen muss.
Das Auto stand zwei mal für ca. 10 Tage in der Werkstatt um Klappergeräusche und technische Mängel zu beseitigen. Leider wurde nichts erreicht. Das Auto klappert wie am ersten Tag.
Die Aussage der Werstattleiters war: Die Mängel wurden nach BMW Anweisung beseitigt und mit dem restlichen Geräuschen muss ich leben oder das Radio lauter stellen.
Für so ein teures Auto ist nicht nur diese Aussage eine Frechheit.
Danach wurden sämtliche Folgetermine von meiner Werkstatt abgelehnt mit der Begründung das Auto ist fehlerlos.
Auch eine von mir vorgeschlagene gemeinsame Probefahrt wurde angeblcih wegen Zeitmangels abgelehnt.
Hi,
also wenns eine Gewhärleidtungs Sache ist zahlst du nix für den Leihwagen, das ganze nennt sich auch Mobilitätsgarantie.

...Einfach mal die Werkstatt wechseln und dann klappt das auch wieder mit dem Service.
....
Werkstatt wechseln ist nicht, weil sich seine - ausweislich des Lieferdatums offenkundig noch bestehenden - Mängelhaftungsansprüche allein gegen den Verkäufer richten, und nicht gegen jede beliebige Niederlassung. Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.
Schlimm ist das mit deiner Lernresistenz.
Werkstatt wechseln ist nicht, weil sich seine - ausweislich des Lieferdatums offenkundig noch bestehenden - Mängelhaftungsansprüche allein gegen den Verkäufer richten, und nicht gegen jede beliebige Niederlassung. Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

Verweigert dieser die Mangelbehebung, kann ein Werkstattwechsel problematisch sein, weil Ansprüche gegen die weitere Werkstatt oder gegen die BMW AG nicht ohne Weiteres bestehen bzw. durchsetzbar sind. Häufig ist es dann schlicht Kulanz, wenn sich die weitere Werkstatt mit der AG abstimmt und diese die Aufwände übernimmt.
...
So ist das halt mit Theorie und Praxis. Lebe du weiter in der Theorie, ich bleibe bei der Praxis...
Beispiele für dein Unverständnis gibt es im Forum ja jede Menge. Andere möchten sich da halt schlauer machen, weshalb du mir meine Erläuterung sicherlich nicht übel nehmen wirst.Hi,
und hier liegt ja das Problem, er darf die Mangelbehebung nicht verweigern, denn im Rahmen der Gewährleistung habe ich den Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Sollte das jemand bei mir machen bestehe ich sofort auf Wandel.


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Schon recht, Uli.![]()
Hi,
also wenns eine Gewhärleidtungs Sache ist zahlst du nix für den Leihwagen, das ganze nennt sich auch Mobilitätsgarantie.