Wichtige Gefahrenquelle entdeckt? Oder neue Abzockmethode?

Hier sei die Frage gestattet, wer denn für die Information des Aufofahrers, oder besser für seine laufende Nachschulung in Sachen Veränderungen der StVO, die Verantwortung trägt. Vielleicht wäre es angesichts des nicht unerheblichen Gefährdungspotenzials, das bei regelwidriger Nutzung eines Kraftfahrzeuges nun einmal gegeben ist, angebracht, den Führerschein nur auf Zeit auszustellen und die Verlängerung von einem Sachkundenachweis in Form einer bestandenen Theorieprüfung abhängig zu machen. Eigenverantworliches Handeln ist hier leider selten und die StVO in ihrer jeweils gültigen Fassung nicht gerade ein Bestseller. Ein "ach, das muss neu sein, das habe ich nicht gewusst", ist aber keine Entschuldigung, sondern eine dumme Ausrede. Alternativ könnte der Gesetzgeber natürlich die Hersteller verpflichten, ihre Fahrzeuge nur in kundige Hände zu geben oder den Motorstart nur nach richtiger Beantwortung von drei Fragen freizugeben, die der Bordcomputer nach dem Zufallprinzip aus dem Fragenkatalog der Füherscheinprüfung auswählt.:s

:t :t :t :t
 
Man kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Hersteller unkonforme Fahrzeuge überhaupt nicht anbieten darf. ...

Ich bitte dich. Ein PKW breiter als 2 Meter ist nicht "unkonform", nur man kann/darf halt nicht überall damit fahren. Solche Einschränkungen gibt es übrigens für jedes Fahrzeug - siehe z. B. landwirtschaftliche Wege.

Bitte lass(t) doch die Kirche im Dorf.
 
Sodale, bin wieder da.
Leider keine Baustelle auf der A3. Daher kann ich keine Aussage machen, ob das nun 2 oder 2.10 Meter-Schilder sind.

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Du könntest bei uns zum Kreuz Hannover Ost rauf kommen - da hat's oben auf der A7 und unten auf der A2 eine wunderbare Baustelle. Und da man das Kreut nicht in den inneren Schleifen befahren kann, kann man sehr schön große Umwege fahren - genau nach Deinem Geschmack? :d :d :d

Optimale Zeiten: morgens und abends im Berufsverkehr :t
 
Das darfst Du selbstverständlich nicht!...
... warum darf ich den rechten Spiegel nicht einklappen??? Das erschließt sich mir nicht. Ich darf doch auch "gar keinen haben"!

Er ist nicht Pflicht - wenn ich einen Innenrückspiegel habe. Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand! &: Oder hat sich da etwa in den letzten 40 Jahren was geändert? :d

Den entsprechenden Paragraphen 56 habe ich zwar gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_56.php

Aber den ominösen Anhang zu dieser Vorschrift nicht.
 
Ähm, rechten Spiegel einklappen ist erlaubt, solange eine Innenrückspiegel verbaut ist, richtig. Aber? Wie willst du heutzutage nur den einen Spiegel einklappen (lassen)?
Gut, beim Morgan geht das mit Hilfe des Beifahrers, aber beim ZZZZ?
Kann man das codieren?
Nur ein Spiegel einklappen = kurzen druck auf den Schalter
beide Spiegel = langer druck auf den Schalter????
 
...Wie willst du heutzutage nur den einen Spiegel einklappen...
... ich drücke (auch während der Fahrt durch Beifahrer) das Fensterheberknöpfchen, lasse die Scheibe herunter, fasse den Spiegel an und drücke ihn "ans Auto"! Das geht bei den Autos ohne el. Spiegelanklappfunktion (oder wie das heißt) innerhalb von 2-3 s.

Beim Mog geht das eher nicht - weil der bricht dann ab! :d
 
... Ich bin häufiger mit einem T5 Mulitvan unterwegs, der knapp 2,30 m breit ist. Da habe ich überhaupt keine Hemmungen mit links an LKWs vorbei zu fahren, der ist so schön übersichtlich und lässt sich wunderbar links an der Abgrenzung entlang dirigieren.

Mit dem Z4 habe ich es da deutlich schwerer und fühle mich trotz der deutlich geringeren Breite weit unwohler beim Vorbeifahren an LKWs in Baustellen.
Wenn ich von der Frage der Zulässigkeit von 2,3 m auf einer Spur für 2,0 oder 2,1 m mal absehe - Der Grund für das bessere Gefühl dürfte nach meiner Einschätzung nicht nur die Übersichtlichkeit des T5 im Vergleich zum Z4 sein, sondern auch das sichere Gefühl, dass der T5 vom Lkw-Fahrer mit viel größerer Wahrscheinlichkeit wahr- und ernstgenommen wird als so ein kleiner flacher Sportwagen.


... Aber nochmal meine eingangs gestellte Frage: Was ist, wenn der Beifahrer einfach in 3 sec den rechten Spiegel einklappt? Die "tatsächliche" Breite wäre dann bei den meisten der 70% unter 2m. Dann darf ich fahren, oder? &: Grüße, Herbert
Von der reinen Breite her sicher ja. Aber dann ist ja die Frage, ob Du ohne rechten Außenspiegel auch (noch) darfst.

Früher war ja ein Außenspiegel ausreichend. Auf dieser Grundlage wäre es zulässig.

Aber inzwischen ist es anders: §56 StVZO verweist auf die EG-Richtlinie :3deal2z: 2003/97/EG, näherhin auf deren Anhänge I Nr. 1, II und III. In unserem Zusammenhang kommt insbesondere zum Tragen der Anhang III, Nr. 2.1.1, wo u. a. die Mindestzahl von Spiegeln geregelt ist. Normale Pkw (einschließlich Roadster :D) fallen gemäß Richtl 70/156/EWG bzw. neuerdings Richtl 2007/46/EG in die Fahrzeugklasse M1, für die vorgeschrieben sind ein Innenspiegel sowie außen zwei (sic!) "Hauptrückspiegel (klein)", und zwar "einer auf der Fahrerseite und einer auf der Beifahrerseite". :3dizzy2z: Statt der kleinen dürfen auch große Außenspiegel montiert werden, aber Klodeckelformat war ja hier nicht die Frage. :12toiletz

Damit sollte Deine Frage geklärt sein, und Du brauchst nicht weiter darüber nachzudenken, wie Du die Steuerung des einzelnen Außenspiegels :2builder2 basteln kannst. :D
 
...Solche Einschränkungen gibt es übrigens für jedes Fahrzeug - siehe z. B. landwirtschaftliche Wege...

??? Das Nutzungsverbot landwirtschaftlicher Wege ist dachte ich nicht an die Ausführung des Fahrzeugs gebunden sondern an die Funktion des Benutzers ???

Natürlich ist ein Fahrer dafür verantwortlich, die Verkehrsregeln zu kennen und danach zu handeln. In der Realität sieht das zwar häufig anders aus - ich sage nur die in Mode gekommenen zugefahrenen Kreuzungen - aber der Grundsatz ist richtig. Dennoch sollte aufgrund des Gefährdungspotentials durch real existierende Breitwagenfahrer eine Deklarationspflicht eingeführt werden, welche den beim Autokauf vom Testosteronschub Beeinträchtigten klar macht, dass die linke Baustellenspur nicht mehr für das Überholprestige des entsprechenden Fahrzeugs taugt. Bei Lebensmitteln gibt es auch die Ampeln, die das Fettleibigkeitsrisiko einfach für den vermeintlichen Normalbürger ersichtlich machen, der sich anhand der ausgewiesenen Zucker- und/oder Fettgehalte auch sonst selbst ein Bild machen könnte.

;)
 
Baustellenüberholfahrspurbreite ist ja nur eine Facette des Themas "fettleibige Autos". Eine andere Facette heißt "Markierungen in Parkhäusern". :p :P

Edit: "Markierung in Parkhäusern" mündet natürlich in kurzer Zeit fast von selbst in das allseits beliebte Thema "Parkmacke in der Beifahrertür von meinem Zetti - grrrrhh!!!!!!"
 
??? Das Nutzungsverbot landwirtschaftlicher Wege ist dachte ich nicht an die Ausführung des Fahrzeugs gebunden sondern an die Funktion des Benutzers ???
...

Ich wollte dir anhand eines Beispiels nahebringen, dass es Quatsch ist, ein über 2 Meter breites Auto als "unkonform" zu betrachten und den Automobilherstellern die Verantwortung aufzuerlegen, nur solche Autos zu bauen, die immer, überall und unter jedem Umstand gefahren werden dürfen. Solche Autos gibt es angesichts der gesetzlichen Regularien nicht, und es kann sie auch nicht geben. Dein Ansatz geht insofern völlig fehl.

Das Beispiel der landwirtschaftlichen Wege passt insoweit, als dass dort bei entsprechendem Verbotsschild eben keine Autos fahren dürfen. Du kannst dir zahllose weitere Beispiele bilden, falls dir dieses Beispiel nicht gefällt. :w
 
Heute von Nürnberg über Frankfurt - Olpe - Köln bis Wuppertal diverse Baustellen,
die meisten mit 2m :g und einige mit 2,1m

Da heißt es dann jetzt mit dem A6 bei 2m auf der rechten Spur mit den LKW's fahren....:g

Zeitlich macht es ja fast nix aus, ist aber ein blödes Gefühl als LKW behandelt zu werden :d

Hauptsache kein Knöllchen.....:)
 
Wenn ich von der Frage der Zulässigkeit von 2,3 m auf einer Spur für 2,0 oder 2,1 m mal absehe - Der Grund für das bessere Gefühl dürfte nach meiner Einschätzung nicht nur die Übersichtlichkeit des T5 im Vergleich zum Z4 sein, sondern auch das sichere Gefühl, dass der T5 vom Lkw-Fahrer mit viel größerer Wahrscheinlichkeit wahr- und ernstgenommen wird als so ein kleiner flacher Sportwagen.
Die große Mehrzahl der LKW-Fahrer nimmt ihre allgemeine Verantwortung im Straßenverkehr ebenso ernst wie einen T5 oder Sportwagen auf der Überholspur in Baustellenbereichen. Wer allerdings mal das Vergnügen hatte, selbst einen LKW durch den Verkehr zu steuern, kann ermessen dass auch ein wacher Profi am Lenkrad eines solchen Gefährts leichte Kursabeichungen wegen einfallender Böen oder grober Unebenheiten der Fahrbahn nur auf ein Minimum beschränken, nicht aber gänzlich vermeiden kann. Wer nun der Ansicht ist, in einem 2,3m breiten Kleintransporter bei 2,5m Straßenbreite alles im Griff zu haben und sicher überholen zu können, hat sicher Recht solange der LKW steht. In Fahrt ist das eine sehr einseitige Risikoabschätzung. Solche Piloten werden vom LKW-Fahrer nur wahr- aber nicht ernstgenommen. Er hat für diese Verkehrsteilnehmer sicher auch einige treffende Worte parat, deren Wiedergabe Stil und Würde dieses Forums erheblich verletzen würde. :)
 
Ich wollte dir anhand eines Beispiels nahebringen, dass es Quatsch ist, ein über 2 Meter breites Auto als "unkonform" zu betrachten und den Automobilherstellern die Verantwortung aufzuerlegen, nur solche Autos zu bauen, die immer, überall und unter jedem Umstand gefahren werden dürfen. ...

Misch doch bitte nicht beides zusammen. Es geht nicht um immer und jeden Umstand. Die bewußt provozierende Forderung ist die Antithese auf die Aussage: "wenn der Nutzer so blöd ist und mit so einem Wagen auf der 2m Spur einer Baustelle fährt ist er selbst dran Schuld und damit ist alles ist in Butter".

Erstens ist die Realität doch einfach die, dass es den meisten Menschen nicht bewußt ist, dass ihr Durchschnittswagen nicht auf der 2m Spur fahren darf. Man sollte mal in einem Autohaus filmen was passiert, wenn der Verkäufer den Käufer beim Abholen seines Golfs o.ä. darauf hinweist "aber denken Sie schön daran, dass sie in der Baustelle nicht links fahren dürfen". Die Ausführungen zu der angegebenen Fahrzeugbreite ohne Spiegel deuten ja auch in die Richtung.

Zweitens finde ich die aus dem evolutionären Breitenwachstum nahegelegte Forderung "dann macht doch die Spuren breiter, die meisten Autos passen nicht mehr darauf" bedenklich. Wer zahlt für die Folgen des ewigen Breitenwachstums? Breitere Straßen, Parkhäuser, Kreuzungen? Brauchen wir mehr E89 und F10? Heute 2,10, morgen 2,20, übermorgen 2,30... ?
 
Die große Mehrzahl der LKW-Fahrer nimmt ihre allgemeine Verantwortung im Straßenverkehr ebenso ernst wie einen T5 oder Sportwagen auf der Überholspur in Baustellenbereichen. Wer allerdings mal das Vergnügen hatte, selbst einen LKW durch den Verkehr zu steuern, kann ermessen dass auch ein wacher Profi am Lenkrad eines solchen Gefährts leichte Kursabeichungen wegen einfallender Böen oder grober Unebenheiten der Fahrbahn nur auf ein Minimum beschränken, nicht aber gänzlich vermeiden kann. Wer nun der Ansicht ist, in einem 2,3m breiten Kleintransporter bei 2,5m Straßenbreite alles im Griff zu haben und sicher überholen zu können, hat sicher Recht solange der LKW steht. In Fahrt ist das eine sehr einseitige Risikoabschätzung. Solche Piloten werden vom LKW-Fahrer nur wahr- aber nicht ernstgenommen. Er hat für diese Verkehrsteilnehmer sicher auch einige treffende Worte parat, deren Wiedergabe Stil und Würde dieses Forums erheblich verletzen würde. :)

Um vorsichtshalber was klarzustellen: Ich wollte in diesem Rahmen keinem Lkw-Fahrer zu nahe treten! Im Gegenteil: Auch die rechte Fahrspur in einer Baustelle ist gemessen an der realen Breite eines 40-Tonners häufig recht eng. Und dass der rechts und links mindestens mal 20 cm braucht, um den Sollkurs zu iterieren, ist ja mal völlig klar. Und überdies hat der nicht die Chance, eine Spur weiter nach rechts zu gehen, wenn es ihm zu eng wird. - Nein, mit Wahrnehmen und Ernstnehmen meinte ich eher so überhaupt (symbolisch) auf Augenhöhe verkehren. :)
 
Um vorsichtshalber was klarzustellen: Ich wollte in diesem Rahmen keinem Lkw-Fahrer zu nahe treten! Im Gegenteil: Auch die rechte Fahrspur in einer Baustelle ist gemessen an der realen Breite eines 40-Tonners häufig recht eng. ...

Ich finde es sogar immer wieder toll, wie rücksichtsvoll sich viele Brummis auf der rechten Spur an die Seite quetschen, um den PKWs links das Überholen zu ermöglichen. :t
 
...EG-Richtlinie :3deal2z: 2003/97/EG, .. Anhänge I Nr. 1, II und III. ... Anhang III, Nr. 2.1.1, ... Richtl 70/156/EWG bzw. neuerdings Richtl 2007/46/EG ... Fahrzeugklasse M1...
.. das klingt, als wärst Du der Autor dieser Richtlinien! :p :P

Hmmh, muss ich mir mal heraussuchen! Ich bin jedenfalls nicht willens, mich wegen 5 cm hinter den LKW einzuordnen, die ihrerseits allesamt erheblich zu schnell fahren und damit viel mehr Unfälle verursachen als "PKW mit Überbreite"! Aber ich werde mal diesem 2m Schild mal etwas mehr Aufmerksamkeit spenden! :)

Grüße, Herbert
 
Wirklich bitter. So etwas darf es doch nicht geben.

Man kann es auch von dieser Seite sehen, das ist richtig, auch wenn es hier ironisch gemeint war.
Jede Baustelle dient der Verbesserung unserer Straßen und sichert Arbeitsplätze, wenngleich ich so einen Job auch nicht machen möchte.
Ich versuche immer öfters, mich über jede Baustelle zu freuen und mich nicht zu ärgern, manchmal funktioniert´s.
Genauso kann man die Bauarbeiter dort auch mal nett grüßen, Beleidigungen bekommen die nämlich genug.
Nur mal so am Rande, das war ja nicht das eigentliche Thema...
 
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