Bereits eine kurze Google-Suche z. B. mit "Autorennen StVO" bringt dich schnell z. B. zu § 29 Abs. 1 StVO und zu den damit zusammenhängenden Sanktionen von 4 Punkten, 1.000,- Euro Bußgeld und Fahrverbot. Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob du das Rennen "wolltest". Die Tatbestandsvoraussetzungen sind so oder so erfüllt.
Nun kannst du dir lang und breit überlegen, ob es vielleicht Argumente dafür gibt, dass zwei nebeneinander mit Volllast beschleunigende Autos kein "Rennen" im Sinne dieser Vorschrift darstellen. Du darfst dir allerdings sicher sein, dass genau solche Fälle schon reichlich geahndet wurden. Dass es auch Fälle gibt, in denen die Betroffenen Glück mit dem Richter hatten, ändert daran leider nix.
All das muss dich nicht stören. Aber man sollte es schon wissen, bevor man sich öffentlich aus dem Fenster lehnt.
Du redest wohl eher von derjenigen Minderheit hier, die ähnlich unwissend - oder gar ignorant? - ist.

Die Mehrheit hier ist Gott sei Dank vernünftig.