VW Passat R36 vs. Z4 30i

Um mal wieder etwas zum Thema zu schreiben und den üblichen Kindergarten zu mindern, tststs.

Hatte einmal eine Begegnung mit einem Passat W8, der soll ja in 6.6s von 0-100km/h benötigen.
Es war auf einer Passtrasse und ich habe mich nach langer Dränglerei und Lichthupe jagen lassen. Im Nachhinein würde ich das nicht mehr zulassen.

Auf jeden Fall konnte ich ihn auf den Geraden nicht abhängen, obwohl der 3.0i Z3 ja nur 6s für den Sprint braucht. In den Kurven (allesamt 180°) konnte er bei weitem nicht dran bleiben. Es quietschte bei dem immer heftig und durch seine ABS Bremsungen blinkte dauernd seine Warnblinkanlage. Mehr als 120km/h erreichten wir auf den Kurzen geraden übrigens nicht. In einer Kurve rutschte der Passat dann übersteuernd in die Felswand. Sah ich aber erst , als ich schon eine Biegung weiter oben wieder an dieser Kurve vorbei kam. PS: Fuhr in den Kurven nicht am Limit, weil ich das gar nicht kann.


Zur Beruhigung: Passat war nur leicht beschädigt.

Seit diesem Tag lasse ich solche vorbeiziehen. Einer hat es geschafft nach einem riskanten Überholmanöver in einer Kurve die Strasse zu verlassen und einen Baum zu verletzten.
 
Immer diese Passats :O Ich hab letztes Jahr auch einen gesehen, der hat den vor mir (ist ca. 50 gefahren) überholt bei 50-Innerorts (1 Spur) und der wär sowas von in Gegenverkehr gefahren, wenn die nicht gebremst hätten...
 
Bereits eine kurze Google-Suche z. B. mit "Autorennen StVO" bringt dich schnell z. B. zu § 29 Abs. 1 StVO und zu den damit zusammenhängenden Sanktionen von 4 Punkten, 1.000,- Euro Bußgeld und Fahrverbot. Dabei kommt es übrigens auch nicht darauf an, ob du das Rennen "wolltest". Die Tatbestandsvoraussetzungen sind so oder so erfüllt. :M

Nun kannst du dir lang und breit überlegen, ob es vielleicht Argumente dafür gibt, dass zwei nebeneinander mit Volllast beschleunigende Autos kein "Rennen" im Sinne dieser Vorschrift darstellen. Du darfst dir allerdings sicher sein, dass genau solche Fälle schon reichlich geahndet wurden. Dass es auch Fälle gibt, in denen die Betroffenen Glück mit dem Richter hatten, ändert daran leider nix.

All das muss dich nicht stören. Aber man sollte es schon wissen, bevor man sich öffentlich aus dem Fenster lehnt. ;)



Du redest wohl eher von derjenigen Minderheit hier, die ähnlich unwissend - oder gar ignorant? - ist. :w Die Mehrheit hier ist Gott sei Dank vernünftig. :t



soso... ich könnte ja jetzt wieder meine Meinung dazu äussern....Aaaaaaaber... ich denke ich gebe nach umd das Thema endlich schließsen zu können.

closed.
 
soso... ich könnte ja jetzt wieder meine Meinung dazu äussern....Aaaaaaaber... ich denke ich gebe nach umd das Thema endlich schließsen zu können. ...

Klar, auf keinen Fall sollte man konstatieren, dass man mit seiner Meinung womöglich nicht ganz richtig lag. Und bloß nix dazulernen... :rolleyes:
 
Klar, auf keinen Fall sollte man konstatieren, dass man mit seiner Meinung womöglich nicht ganz richtig lag. Und bloß nix dazulernen... :rolleyes:

naa, ich habe verstanden das wohl so ein Fall unter Umständen als ein Vergehen geahndet werden kann, da die Rechtssprechnung zwei nebeneinander herfahrende Fahrzeuge als ein "Rennen" interpretieren könnte.

Da aber dieser Fall vermutlich ohne böse Absicht auf den deutschen Autobahnen tagtäglich passiert, kann ich mir nicht vorstellen das das reine nebeneinander herfahren, ohne die Geschwindigkeitsbegrezung zu übergehen und ohne den Sicherheitsabstand zu unterschreiten und ohne ein Überholverbot zu missachten als eine solche Straftat geahndet werden kann. So.
 
naa, ich habe verstanden das wohl so ein Fall unter Umständen als ein Vergehen geahndet werden kann, da die Rechtssprechnung zwei nebeneinander herfahrende Fahrzeuge als ein "Rennen" interpretieren könnte.

Da aber dieser Fall vermutlich ohne böse Absicht auf den deutschen Autobahnen tagtäglich passiert, kann ich mir nicht vorstellen das das reine nebeneinander herfahren, ohne die Geschwindigkeitsbegrezung zu übergehen und ohne den Sicherheitsabstand zu unterschreiten und ohne ein Überholverbot zu missachten als eine solche Straftat geahndet werden kann. So.

Nicht "unter Umständen", sondern das von dir beschriebene Verhalten können Polizei, StA und Richter ganz locker unter diesen Tatbestand subsumieren, wenn sie denn möchten. Macht man sich bewusst, wie lebensfremd es ist, dass Aktionen wie deine "ohne ... Absicht" passieren - was du ja selbst anschaulich dokumentierst -, ...

... Ich habe gleich bemerkt er hatte das typische R Bodykit, kurz darauf auch geahnt das es sich um den Wolf im Schaafspelz aus Grip (RTL2) handelt ...
Ja...was soll ich sagen...da kann man ja gar nicht nein sagen. ... Kurz gesagt, wir haben beide alles gegeben ...

... so ist das auch keine Überraschung.

Das nur noch als Ergänzung für diejenigen, die es interessiert.
 
Also, ich kam am Mittwoch aus Düsseldorf zurück und möchte folgende Begebenheit noch zum Thema beitragen.

Vor mir fährt ein Familienvan mit Nina und Kevin an Bord auf der linken Spur und überholt mit etwa 130 km/h ein anderes Fahrzeug auf der rechten Seite. Dieses fährt gefühlte 128 km/h oder auch mal 130 km/h. Ich halte natürlich gebührenden Abstand um Mutter und Vater von Nina und Kevin nicht zu erschrecken. Achja, kein Speedlimit, trockene Straße und Sonnenschein.

Meine Frage nun an die Rechtsexperten hier: Fahren die beiden da vor mir ein Rennen im Sinne der üblichen Rechtssprechung und müßten nun strafrechtlich mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden? Oder bin ich ein Raser, weil ich doch gerne etwas schneller fahren würde.
 
Vor mir fährt ein Familienvan mit Nina und Kevin an Bord auf der linken Spur und überholt mit etwa 130 km/h ein anderes Fahrzeug auf der rechten Seite. Dieses fährt gefühlte 128 km/h oder auch mal 130 km/h.
Wenn die Polizei dies beobachtet, wird sie Nina und Kevin rausziehen und wie auch immer verwarnen. Den § dazu habe ich vergessen. Müsste ich suchen.

Oder bin ich ein Raser, weil ich doch gerne etwas schneller fahren würde.
Du schreibst ja selbst "Ich halte natürlich gebührenden Abstand um Mutter und Vater von Nina und Kevin nicht zu erschrecken." Weshalb solltest du, wenn du denn Abstand einhälst, ein Raser sein? Du könntest maximal zum Drängler werden. Evtl. hast du das gemeint ?
 
..........und die Sache nimmt kein Ende.........&: Schon sechs Seiten , als ob es keine wirklich interessanten Beiträge gibt...??!!
Auffällig ist, dass die engagiertesten "Schreiber" aus der E85 -Ecke kommen...., was sucht Ihr hier ??
Aber auch egal, ich finde die Ausmaße und die meisten Kommentare einfach nur lächerlich, weil mir niemand erzählen kann,
dass er stehts der STVO entsprechend unterwegs ist...??Wie hieß es doch schon vor gut 2000 Jahren ?
"Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein..?!" Gruß Ralf
 
..........und die Sache nimmt kein Ende.........&: Schon sechs Seiten , als ob es keine wirklich interessanten Beiträge gibt...??!!
Auffällig ist, dass die engagiertesten "Schreiber" aus der E85 -Ecke kommen...., was sucht Ihr hier ??
Aber auch egal, ich finde die Ausmaße und die meisten Kommentare einfach nur lächerlich, weil mir niemand erzählen kann,
dass er stehts der STVO entsprechend unterwegs ist...??Wie hieß es doch schon vor gut 2000 Jahren ?
"Wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein..?!" Gruß Ralf

wenn ich e85 fahren würde hätte ich auch komplexe ...:p :P
 
Zurück
Oben Unten