Offen parken! Was sagt die Versicherung dazu?

Leute, cool bleiben! Bringt doch nix!

Also in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften werdet Ihr keinen entsprechenden Passus finden, wie sich ein Cabriofahrer mit geöffneten Verdeck zu verhalten hat.
Wie gesagt, ein Cabrio gilt als ordentlich abgeschlossen wenn meine o.g. Punkte erfüllt sind. Dann ist auch der Versicherungsschutz gewährleistet.
So hatten wir es damals in der Berufsschule (Versicherungskaufmann) auch gelernt.
Und wie gesagt wird das höhere Risiko bereits durch Mehrprämie in Form von höheren Typklassen eingezogen.

Zur Sicherheit würde wie besagt nur auf die leistungsstarken Tarife der Versicherer zurückgreifen.
Dort sollte dann auch die sog. "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert sein. (Ausschluss meist nur für Alkoholgenuss hinterm Steuer und z.B. das Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss vor Ort stehen zu lassen).
Desweiteren würde ich versuchen einen Versicherer mit einer umfassenden "Allgefahrendeckung" zu wählen, dort gibt es in der Tat nur sehr wenige Ausnahmen.
(Für die mögliche Beschädigung eines offen stehenden Cabrios, "zu Lasten" der Vollkaskoversicherung).

Wer sein Hab und Gut noch ganz sicher wissen will, es gibt eine mir einzig noch bekannte Hausratversicherung (AXA Boxplus Extra), welche den einfachen Diebstahl bis 1.500Euro versichert (kein Bargeld). In einer Bar wird das Handy geklaut, weil die Tasche über dem Sitz lag und unbeobachtet war, Diebstahl aus der Strandtasche usw.
Betrifft alle Gegenstände, welcher durch einfachen Diebstahl geklaut werden können (also ohne Verschluss oder im Safe usw.).

@Z on Speed, welche Gesellschaft hat bei Dir denn einen Zusatzbeitrag für eine "Cabrioklausel" eingefordert?!
Hast du einen entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten in welchem dies klar definiert wurde, z.B. unter besondere Vereinbarungen usw.?

@Usko: Leider kann ich Dir zum Thema HUK nicht wirklich gut weiterhelfen (arbeiten nicht mit Versicherungsmaklern zusammen, ausschließlich Eigenvertrieb), ich habe mir gerade deren Bedingungswerk kurz angesehen, dort ist definitiv auch nichts erwähnt wie sich ein Cabriofahrer verhalten muss.
Deshalb würde ich meine o.g. Punkte immer erfüllen, dann hast du alles was bei geöffneten Verdeck möglich war, ordentlich erfüllt.
 
......

1. Versicherungsbedingungen
Also, Du kannst mir glauben, dass ich die Vers.bedingungen (bei der HUK 30 Seiten) komplett gelesen habe bevor ich das Thema hier eröffnet habe! Dort ist kein einziges Wort zur Sicherung des KFZ im allgemeinen bzw. eines Roadsters im speziellen zu finden!

..................

Viele Grüße, Usko.

Hier noch eine andere Oberlehrerantwort. Diesmal von mir :p :P

Also, dann mußt Du die Bedingungen aber nochmals lesen.
http://www.huk.de/content/dam/hukde...ssionid=0001dnGmBD1dZz-muzQ00_dmc08:12dk861fk


Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen der HUK:
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Wir verzichten in der Kasko auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung
des Versicherungsfalls. Der Verzicht gilt nicht, wenn
– der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen
oder
– die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
 
genauso sind Nennung von Gerichtsurteilen nicht immer sehr dienlich. Weil Gerichtsurteile in der Regel Einzelfallentscheidungen sind. Interessant werden sie wirklich erst ab OLG aufwärts.
 
Hier noch eine andere Oberlehrerantwort. Diesmal von mir :p :P

Also, dann mußt Du die Bedingungen aber nochmals lesen.
http://www.huk.de/content/dam/hukde...ssionid=0001dnGmBD1dZz-muzQ00_dmc08:12dk861fk



Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen der HUK:
A.2.9.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Wir verzichten in der Kasko auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung
des Versicherungsfalls. Der Verzicht gilt nicht, wenn
– der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer
berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen
oder
– die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Jetzt wolltest du's aber genau wissen? Find ich gut...
 
@patrice999
Den Passus hab ich auch gelesen und bin dort kurz hängengeblieben:3deal2z: ! An der Hotline der HUK wurde mir bei der Nachfrage was denn genau mit "die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird" gemeint ist, sprich ist damit evtl. ein offenes Verdeck gemeint, kam nur die Antwort, dass dies erst im Schadendfall entschieden wird!

@all others
Also Leute, ansonsten hab ich (und hoffentlich der eine oder andere) gut geschlafen und bin wieder völlig entspannt!
Darum fällt es mir auch nicht weiter schwer die Sache mit dem "Oberlehrer" wieder zurüchzunehmen und in den "Liebhabenmodus" zurückzukehren:11sweethe - Sorry, war da wohl ein bischen dünnhäutig! Mir wäre es recht wenn´s jetzt zum Thema zurück ginge!

Es gibt doch bestimmt schon Erfahrungswerte in der Richtung eben bei den Membern die schon Jahrzehnte lang offen fahren!
Ich weiß halt gern was unter Umständen auf mich zukommt und wo meine Pflichten liegen!
Es passt mir eben nicht, evtl. erst auf einen Schadenfall zu warten um zu wissen bei wem die Haftung liegt.

Viele Grüße, Usko.


 
Es wird durch das offene Verdeck aber nicht die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht, wenn alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Somit handelt man hier auch nicht grob fahrlässig.
Grob fahrlässig wird es hier erst wenn man wirklich das KFZ eine ganze Nacht auf der Straße offen stehen lässt oder sich mehrere Stunden davon entfernt.
Tagsüber beim Einkaufen, Essen gehen, im Biergarten usw. alles kein Problem.
Man sollte sich etwas daran halten, solange das KFZ an diesem Tag noch in Gebrauch ist und bewegt wird, ist es mit dem Versicherungsschutz an sich kein Problem.
Wenn das KFZ Abends abgestellt wird und erst am nächsten Tag wieder bewegt wird, Verdeck zu. <- was ja angesichts der Möglichkeit eines nächtlichen Regenschauers, sowieso empfehlenswert ist ;)
 
Der reine Menschenverstand lässt mich das genau so sehen! - Schon alleine wegen des """"""""""" der sich eher schlecht mit Leder und Elektrik verträgt!
Das ist aber so eine "hätte - wäre - könnte-Sache"!
Ich werd das einfach mal so wie du´s beschreibst handhaben - schon alleine um meine Hydropumpe beim Kurzzeitparken ein wenig zu entlasten! - Ein ewiges Leben wird sie dadurch aber wohl auch nicht bekommen ;)!

Viele Grüße, Usko.
 
Eben gesunder Menschenverstand und gesundes Misstrauen und Vorsicht, denn der gesunde Menschenverstand sollte einem schon sagen, dass KFZ nicht über Nacht geöffnet und unbewacht stehen zu lassen. :t
 
@Z on Speed, welche Gesellschaft hat bei Dir denn einen Zusatzbeitrag für eine "Cabrioklausel" eingefordert?!
Hast du einen entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten in welchem dies klar definiert wurde, z.B. unter besondere Vereinbarungen usw.?

allianz, axa und devk (bei denen bin/war ich bis jetzt versichert, wegen preisvergleichen weiss ich aber, dass auch andere gesellschaften ebenfalls so "handeln") - vom beitrag her tuts aber nicht wirklich weh. geregelt wie gesagt ganz normal in der police - nachträge kommen doch erst, wenn man nen laufenden vertrag ändert (is ja nicht der fall - oder irre ich da?).

ach ja - mein zzz in d steht grundsätzlich offen rum (selbst nachts in münchen) und ausser mal nem vogelschiss aufm sitzt war die letzten 10 jahre nie was. die menscheit is nicht so schlecht wie hier immer alle behaupten und die sonne dreht sich zwar um die welt, aber nicht um jedes einzelne "offene" fahrzeug ;)
 
@patrice999
Den Passus hab ich auch gelesen und bin dort kurz hängengeblieben:3deal2z: ! An der Hotline der HUK wurde mir bei der Nachfrage was denn genau mit "die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird" gemeint ist, sprich ist damit evtl. ein offenes Verdeck gemeint, kam nur die Antwort, dass dies erst im Schadendfall entschieden wird!

@all others
Also Leute, ansonsten hab ich (und hoffentlich der eine oder andere) gut geschlafen und bin wieder völlig entspannt!
Darum fällt es mir auch nicht weiter schwer die Sache mit dem "Oberlehrer" wieder zurüchzunehmen und in den "Liebhabenmodus" zurückzukehren:11sweethe - Sorry, war da wohl ein bischen dünnhäutig! Mir wäre es recht wenn´s jetzt zum Thema zurück ginge!

Es gibt doch bestimmt schon Erfahrungswerte in der Richtung eben bei den Membern die schon Jahrzehnte lang offen fahren!
Ich weiß halt gern was unter Umständen auf mich zukommt und wo meine Pflichten liegen!
Es passt mir eben nicht, evtl. erst auf einen Schadenfall zu warten um zu wissen bei wem die Haftung liegt.

Viele Grüße, Usko.

"dies erst im Schadendfall entschieden wird!"... damit würde ich micht nicht abspreisen lassen nur weil die Telefonistin nichts im System findet. Wenn du es wirklich wissen willst hilft wohl nur schriftlich bei deiner Versicherung anzufragen und um eine Stellungnahme zu bitten. Danach, und nur dann, weist du ob deine Versicherung im Fall der Fälle an dich was auszahlt.
 
So, ich hab die Tage mal bei meiner Versicherung angerufen um das zu klären (HUK):

Meine Frage war eben die, dass ich KURZ (max.15 Min.) z.B. vor dem Baumarkt oder auf dem Lidl-Parkplatz OFFEN parke, dass Auto abschließe (Scheiben natürlich hoch) und was dann die Versicherung dazu sagt!

Also kurz gesagt bin ich jetzt genau so schlau wie vorher!!...

Stell' solche Anfragen besser schriftlich - du brauchst doch eine Auskunft, die im Ernstfall auch belastbar ist. Selbst wenn du vorliegend eine eindeutige mündliche Auskunft in deinem Sinne erhalten hättest, könntest du dich nicht darauf verlassen, dass deine Versicherung es im Schadensfall nicht doch wieder anders sieht. ;)
 
...
Also, dann mußt Du die Bedingungen aber nochmals lesen.
http://www.huk.de/content/dam/hukde...ssionid=0001dnGmBD1dZz-muzQ00_dmc08:12dk861fk
...
– die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile ermöglicht wird.
In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls
sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Gut gemeint, hilft aber nicht, weil ja gerade offen bleibt, unter welchen Voraussetzungen von dem oben beschriebenen Mitverschulden des Versicherungsnehmers auszugehen ist.
 
Das klappt ja nicht bei jedem Auto in fünf Sekunden. :X

Auch nicht beim E85 ;).

Stell' solche Anfragen besser schriftlich - du brauchst doch eine Auskunft, die im Ernstfall auch belastbar ist. Selbst wenn du vorliegend eine eindeutige mündliche Auskunft in deinem Sinne erhalten hättest, könntest du dich nicht darauf verlassen, dass deine Versicherung es im Schadensfall nicht doch wieder anders sieht. ;)

Sag ich doch - eizige, sinvolle Variante.
 
Auch nicht beim E85 ;). ...

Inwiefern bringt die Erkenntnis, dass es beim E85 ganze 9 Sekunden dauert, diesen Thread nun weiter? Kern meiner Aussage war, dass es bei anderen Autos eben deutlich länger dauert. Du als E89-Fahrer weißt davon ja ein Lied zu singen. :M
 
allianz, axa und devk (bei denen bin/war ich bis jetzt versichert, wegen preisvergleichen weiss ich aber, dass auch andere gesellschaften ebenfalls so "handeln") - vom beitrag her tuts aber nicht wirklich weh. geregelt wie gesagt ganz normal in der police - nachträge kommen doch erst, wenn man nen laufenden vertrag ändert (is ja nicht der fall - oder irre ich da?).

ach ja - mein zzz in d steht grundsätzlich offen rum (selbst nachts in münchen) und ausser mal nem vogelschiss aufm sitzt war die letzten 10 jahre nie was. die menscheit is nicht so schlecht wie hier immer alle behaupten und die sonne dreht sich zwar um die welt, aber nicht um jedes einzelne "offene" fahrzeug ;)

Allianz, AXA, DEVK sind an sich auch ordentliche Versicherungen.
AXA z.B. hat mit offenen Verdeck kein Problem, solange die Fenster hochgefahren sind, Wegfahrsperre aktiviert ist und abgeschlossen wurde.

Wir wohnen in einem Vorort von Nürnberg, und dort auch in einer ruhigen EFH-Siedlung, hier scheint die Welt auch noch in Ordnung zu sein :D
 
Inwiefern bringt die Erkenntnis, dass es beim E85 ganze 9 Sekunden dauert, diesen Thread nun weiter? Kern meiner Aussage war, dass es bei anderen Autos eben deutlich länger dauert. Du als E89-Fahrer weißt davon ja ein Lied zu singen. :M

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regel sein dürfte, gewisse Module eh verbaut wurden. Während des Schließvorgangs kann sogar schon der Gang in den Laden angetreten werden. :b
 
Hi Usko,

meine Versicherung sagt folgendes dazu:

...

vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 18.03.2012.

Gerne beantworten wir Ihre Frage.

Steht das Fahrzeug offen, aber mit hochgefahrenen Seitenscheiben, besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl für alle fest mit dem Fahrzeug verbundenen Fahrzeugteile.

Für Teile, die lose im Innenraum des Fahrzeugs liegen, besteht kein Versicherungsschutz. Diese sollten Sie dann lieber im Kofferraum oder Handschuhfach lagern, da hierfür kein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung besteht.

Wir hoffen, Ihnen somit weitergeholfen zu haben und stehen bei Rückfragen gerne wieder zur Verfügung.

Freundliche Grüße

DEVK Versicherungen
 
Danke Euch beiden!:)

Bin noch nicht dazu gekommen, werde aber die Tage mal eine konkrete, schriftl. Anfrage machen und dann gleich berichten!!

Viele Grüße, Usko.
 
Hi Usko,

meine Versicherung sagt folgendes dazu:

Genauso ist mir dieses bisher auch bekannt. Ein Cabrio ist bereits im Fahrzeugschein entsprechend deklariert und damit gilt es offen mit den Scheiben hoch und natürlich abgeschlossen als gesichert.

Das war auch noch nie anders (habe ich mich schon vor über 10 Jahren mal mit beschäftigt).
 
Genauso ist mir dieses bisher auch bekannt. Ein Cabrio ist bereits im Fahrzeugschein entsprechend deklariert und damit gilt es offen mit den Scheiben hoch und natürlich abgeschlossen als gesichert.

Das war auch noch nie anders (habe ich mich schon vor über 10 Jahren mal mit beschäftigt).

So ist es. :)
Fahrzeug offen abgestellt, Scheiben hochgefahren, Wegfahrsperre aktiviert und KFZ abgeschlossen = Versicherungsschutz besteht.

@Usko: Sollte bei der HUK auch nicht anders sein, aber frage dort mal per Email an. Falls du nun wieder keine vernünftige Antwort erhältst, würde ich Dir raten zum Jahresende dann doch über einen Wechsel nachzudenken. Die Gesellschaft ist für uns eine der wenigen mit der es immer Stress gibt, sowohl bei Vertragsangelegenheiten als auch sehr speziell im Schadensfall.
 
@patrice999

So, hab jetzt ne ganz konkrete Anfrage an die HUK rausgeschickt!
Ich hab allerdings in den letzten 20 Jahren niemals Ärger mit der HUK gehabt! Leider hatte ich auch schon einmal einen selbst verschuldeten Totalschaden damals in den 90ern und da lief alles perfekt mit der Vollkasko!
Sobald eine Antwort kommt werde ich berichten.
Viele Grüße, Usko.
 
@All

So die HUK hat jetzt auf meine konkrete Anfrage schriftlich geantwortet. Endlich hat das "hätte, wäre, könnte...." ein Ende!
Siehe da, es ist genau wie bei der DEVK u.a.!:)

Am besten ich kopiere den Text hier einfach mal rein!
Vielleicht interessiert es ja jemanden?
Ich bin jetzt jedenfalls zufrieden weil endlich ne klare Ansage da ist und nicht mehr dieses herumgeeiere der Hotline gilt!

"Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne informieren wir Sie.
Selbstverständlich besteht für Ihr Cabrio und die fest verbundenen Fahrzeugteile Versicherungsschutz,
wenn es mit geöffnetem Verdeck und geschlossenen Fenstern und abgeschlossenen
Türen abgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz unter
Umständen gefährdet wird, wenn das Cabrio mit offenem Verdeck während der Nachtzeit
oder an unbelebten Orten abgestellt wird.
Haben Sie noch Fragen? Wir beantworten diese gerne. Ein kurzer Anruf genügt.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg"


Viele Grüße, Usko.
 
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