patrice999
Fahrer
- Registriert
- 10 März 2012
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 2,0i
Leute, cool bleiben! Bringt doch nix!
Also in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften werdet Ihr keinen entsprechenden Passus finden, wie sich ein Cabriofahrer mit geöffneten Verdeck zu verhalten hat.
Wie gesagt, ein Cabrio gilt als ordentlich abgeschlossen wenn meine o.g. Punkte erfüllt sind. Dann ist auch der Versicherungsschutz gewährleistet.
So hatten wir es damals in der Berufsschule (Versicherungskaufmann) auch gelernt.
Und wie gesagt wird das höhere Risiko bereits durch Mehrprämie in Form von höheren Typklassen eingezogen.
Zur Sicherheit würde wie besagt nur auf die leistungsstarken Tarife der Versicherer zurückgreifen.
Dort sollte dann auch die sog. "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert sein. (Ausschluss meist nur für Alkoholgenuss hinterm Steuer und z.B. das Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss vor Ort stehen zu lassen).
Desweiteren würde ich versuchen einen Versicherer mit einer umfassenden "Allgefahrendeckung" zu wählen, dort gibt es in der Tat nur sehr wenige Ausnahmen.
(Für die mögliche Beschädigung eines offen stehenden Cabrios, "zu Lasten" der Vollkaskoversicherung).
Wer sein Hab und Gut noch ganz sicher wissen will, es gibt eine mir einzig noch bekannte Hausratversicherung (AXA Boxplus Extra), welche den einfachen Diebstahl bis 1.500Euro versichert (kein Bargeld). In einer Bar wird das Handy geklaut, weil die Tasche über dem Sitz lag und unbeobachtet war, Diebstahl aus der Strandtasche usw.
Betrifft alle Gegenstände, welcher durch einfachen Diebstahl geklaut werden können (also ohne Verschluss oder im Safe usw.).
@Z on Speed, welche Gesellschaft hat bei Dir denn einen Zusatzbeitrag für eine "Cabrioklausel" eingefordert?!
Hast du einen entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten in welchem dies klar definiert wurde, z.B. unter besondere Vereinbarungen usw.?
@Usko: Leider kann ich Dir zum Thema HUK nicht wirklich gut weiterhelfen (arbeiten nicht mit Versicherungsmaklern zusammen, ausschließlich Eigenvertrieb), ich habe mir gerade deren Bedingungswerk kurz angesehen, dort ist definitiv auch nichts erwähnt wie sich ein Cabriofahrer verhalten muss.
Deshalb würde ich meine o.g. Punkte immer erfüllen, dann hast du alles was bei geöffneten Verdeck möglich war, ordentlich erfüllt.
Also in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Gesellschaften werdet Ihr keinen entsprechenden Passus finden, wie sich ein Cabriofahrer mit geöffneten Verdeck zu verhalten hat.
Wie gesagt, ein Cabrio gilt als ordentlich abgeschlossen wenn meine o.g. Punkte erfüllt sind. Dann ist auch der Versicherungsschutz gewährleistet.
So hatten wir es damals in der Berufsschule (Versicherungskaufmann) auch gelernt.
Und wie gesagt wird das höhere Risiko bereits durch Mehrprämie in Form von höheren Typklassen eingezogen.
Zur Sicherheit würde wie besagt nur auf die leistungsstarken Tarife der Versicherer zurückgreifen.
Dort sollte dann auch die sog. "grobe Fahrlässigkeit" mitversichert sein. (Ausschluss meist nur für Alkoholgenuss hinterm Steuer und z.B. das Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel im Zündschloss vor Ort stehen zu lassen).
Desweiteren würde ich versuchen einen Versicherer mit einer umfassenden "Allgefahrendeckung" zu wählen, dort gibt es in der Tat nur sehr wenige Ausnahmen.
(Für die mögliche Beschädigung eines offen stehenden Cabrios, "zu Lasten" der Vollkaskoversicherung).
Wer sein Hab und Gut noch ganz sicher wissen will, es gibt eine mir einzig noch bekannte Hausratversicherung (AXA Boxplus Extra), welche den einfachen Diebstahl bis 1.500Euro versichert (kein Bargeld). In einer Bar wird das Handy geklaut, weil die Tasche über dem Sitz lag und unbeobachtet war, Diebstahl aus der Strandtasche usw.
Betrifft alle Gegenstände, welcher durch einfachen Diebstahl geklaut werden können (also ohne Verschluss oder im Safe usw.).
@Z on Speed, welche Gesellschaft hat bei Dir denn einen Zusatzbeitrag für eine "Cabrioklausel" eingefordert?!
Hast du einen entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein erhalten in welchem dies klar definiert wurde, z.B. unter besondere Vereinbarungen usw.?
@Usko: Leider kann ich Dir zum Thema HUK nicht wirklich gut weiterhelfen (arbeiten nicht mit Versicherungsmaklern zusammen, ausschließlich Eigenvertrieb), ich habe mir gerade deren Bedingungswerk kurz angesehen, dort ist definitiv auch nichts erwähnt wie sich ein Cabriofahrer verhalten muss.
Deshalb würde ich meine o.g. Punkte immer erfüllen, dann hast du alles was bei geöffneten Verdeck möglich war, ordentlich erfüllt.