sDrive20i - Schlechte Fahrleistungen im Alltagsgebrauch?

Ich erinnere mich noch an meinen "Vertrag" (2009) - obwohl der Wagen auf dem Hof stand, war das eigentlich nur eine für mich verbindliche Bestellung ("Angebot"), die der Händler dann immer noch nach Belieben annehmen ("Annahme") oder ablehnen konnte (§§ 145 ff BGB). Die Bestellung - immerhin hübsch mit BMW-Briefpapier und allem pipapo - musste man freilich schon recht genau lesen, um das erkennen zu können. Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag kam erst mit Aushändigung des Wagens (fünf Tage später) und Aushändigung einer Kaufvertragsurkunde zustande. Bei Bestellfahrzeugen hätte es dann vermutlich eine Auftragsbestätigung vom Händler gegeben.

Wenn's bei dir genauso war und hat dein Händler dein Vertragsangebot nicht bereits angenommen, hättest du also keinen Anspruch auf den Wagen zu den in der Bestellung genannten Konditionen. Mit einer Verschlechterung der Konditionen (z.B. Tageszulassung statt Neuwagen) müsstet ihr dann also rechnen - ich würde mir daher in diesem Fall schon vorher überlegen, zu welchen Konditionen Ihr den Wagen gerade noch eben so abnehmen würdet...

Gruß

Mick
 
...Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag kam erst mit Aushändigung des Wagens (fünf Tage später) und Aushändigung einer Kaufvertragsurkunde zustande. Bei Bestellfahrzeugen hätte es dann vermutlich eine Auftragsbestätigung vom Händler gegeben.
Auch bei Bestellfahrzeugen ist der Vertrag immer so gestaltet, dass der Händler dies als freibleibendes Angebot formuliert. Der Kunde soll natürlich an das Angebot gebunden sein. Natürlich ist dem nicht so bzw. es hält vor Gericht nicht stand. In den mir bekannten Fällen konnte auch der Kunde bis zur Übernahme vom Vertrag abspringen. Insofern liegt das Risiko auf beiden Seiten. Wenn man es genau nimmt, ist es ja auch für beide Seiten kein Problem.
 
Hi Mick,
Ich habe ja geschrieben, dass es den Vorführer noch einmal etwas billiger gibt. Deswegen lassen wir uns wohl auch darauf ein. Bei dem Betrag, den wir gespart haben, ist eigentlich alles im grünen Bereich.

Viele Grße
Stefan
 
Der Kunde soll natürlich an das Angebot gebunden sein. Natürlich ist dem nicht so bzw. es hält vor Gericht nicht stand.

Doch, das geht schon - das kommt aber auf die Länge der vereinbarten Angebotsbindungsfrist an. Bei Kfz werden vier Wochen für den Kunden von den Gerichten angesichts moderner Kommunikationsmittel als nicht mehr akzeptabel eingestuft (§ 308 Nr.1 BGB), im Fernabsatz gelten zwei Wochen regelmäßig noch als ausreichend. Da die Lieferfristen bei Bestellfahrzeugen viel länger sind, wird dann vom Händler vor Ablauf der Bindungsfrist entweder eine Auftragsbestätigung nachgeschoben oder das Risiko eingegangen, dass der Kunde das Auto nach z.B. drei Monaten nicht mehr haben will. Wird eine zu lange Bindungsfrist vereinbart, ist sie natürlich unwirksam und führt ebenfalls zum Verfall des ursprünglichen Angebots innerhalb kurzer Zeit (§ 147 Abs.2 BGB).

Gruß

Mick
 
Hi Mick,
Ich habe ja geschrieben, dass es den Vorführer noch einmal etwas billiger gibt. Deswegen lassen wir uns wohl auch darauf ein. Bei dem Betrag, den wir gespart haben, ist eigentlich alles im grünen Bereich.

Viele Grße
Stefan

Dann ist ja alles prima!

Gruß

Mick
 
Sofern es sich schriftlich nachvollziehen lässt, dass es wirklich eine kurzfristige Tageszulassung des Händlers war, sollte es sich doch nur marginal, wenn überhaupt, auf den Wiederverkaufswert auswirken, oder?

Also mal angenommen, ich würde diesen Wagen in beispielsweise 4 Jahren thebit abkaufen, und er könnte mir diese Story irgendwie glaubhaft schildern (ich seh ja auch am Fahrzeugbrief, wer 1.Besitzer war und sehe das Datum der Stempel in Serviceheft und Fahrzeugbrief), wäre es mir völlig wumpe, dass ich nun der 3.-Besitzer anstatt der 2.-Besitzer bin. Zumal ich ja wiederum dem zukünftigen 4.-Besitzer beim Wiederverkauf wieder selbige Dokumente vorlegen kann.
 
Hallo Zusammen,

ich hab meinen 20i gerade fertig "eingefahren" und bin super zufrieden mit dem Motor und den Fahrleistungen. Mit 6.7 sek auf 100 ist er sogar noch etwas schnelle als er vom Werk angegeben ist und der Verbrauch liegt bei "normaler" Fahrweise locker bei 8-8,5 Liter. Ich würde mir den Motor auf jedenfall wieder zulegen.

Grüße
Philipp
 
Hallo, ich kann die positive Bewertung nur bestätigen.

Mein 20i von 7/12 ist mit 3000 km nun knapp eingefahren. Läuft seidenweich und ab 1500 Umdrehungen kann man toll beim Ortsschild vorbeicruisen. Wenn man aber richtig ausdreht dann ist schon eine geile Beschleunigung drin. Natürlich gehts nicht ohne "Gasgeben". Verbrauch im Schnitt 8,4 geht auch in Ordnung (wenn mein Ford Kuga Diesel mit Frontantrieb schon knapp 8 l braucht).

Für mich ist der Z4 20i eine perfekte Mischung aus Sportlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Komfort :)
 
Hört sich doch gut an! Alles richtig gemacht...:t

Ich finde es toll, dass die Z4 anscheinend auch in diesem Segment so super funktionieren.
 
Hallo,

ich habe auch jetzt fast 4.000 km mit meinem runter. Ich finde das Auto bisher toll. Nur eben dass meiner wohl den Fehler mit dem Geräusch beim Gas geben hat. :(

Ausserdem brauche ich ca. 9,3L / 100km, wobei ich auch nicht soooviel Gas gebe. Ich werde den Verbrauch mal manuell testen :)
 
Ausserdem brauche ich ca. 9,3L / 100km, wobei ich auch nicht soooviel Gas gebe. Ich werde den Verbrauch mal manuell testen :)

Hi,
Also mehr braucht ein 3,5i auch nicht wenn Mann nicht soooviel Gas gibt.
Ich liege derzeit im Schnitt bei 9,8 l auf den letzten 6000 km.
Klar auf den Touren in den Alpen werden es auch über 20 l aber das ist mir das egal, da will ich spazzzz
 
Bei mir im Bordcomputer steht halt die 9,3 seit 1500km fest da. Da kann ich wohl nix für. Ich muss das wirklich mal per Hand und Rechnung nachschauen..

Ich fahre wirklich nur normal, sagen wir 50% Stadt, 50% Autobahn und nicht mehr als 140
Dabei fahre ich normalerweise im 4. Gang bei 50 und benutze auch den Start/Stopp
 
Bei mir im Bordcomputer steht halt die 9,3 seit 1500km fest da. Da kann ich wohl nix für. Ich muss das wirklich mal per Hand und Rechnung nachschauen..

Ich fahre wirklich nur normal, sagen wir 50% Stadt, 50% Autobahn und nicht mehr als 140
Dabei fahre ich normalerweise im 4. Gang bei 50 und benutze auch den Start/Stopp

Respekt, so viel Disziplin aufzubringen fällt mir schwer :(
 
Mein 23is von 9/10 ist mit >33500 km schon längst eingefahren. Läuft weicher als seidenweich und ab knapp über Leerlaufdrehzahl kann man toll beim Ortsschild vorbeicruisen. Wenn man aber richtig ausdreht, dann ist schon eine geile Beschleunigung drin, dabei kann man wegen der praxistauglichen statt normverbrauchsschönenden Achsübersetzung sogar alle 6 Gänge sinnvoll nutzen, z.B. 50km/h in der Stadt im sechsten Gang. Nachgerechneter Verbrauch von über die gesamte Laufzeit 8,42l/100km liegt unter dem von BMW angegebenen Normverbrauch ... im Alltagsbetrieb praktisch ohne Stadtverkehr ist es sehr einfach, da drunter zu kommen, um es dann "krachen lassen" zu können, wenn man mal richtig Lust und Gelegenheit dazu hat :@ : Dann liegt man "etwas" höher :b.
 
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