(Miet-)Recht bei Zwangsversteigerung

Die Frage ist jetzt absolut unpräzise!

Hat der "Mieter" 200qm bemietet/bewohnt und nur 100qm Mietzahlung lt. Mietvertrag? Oder ist das Haus 200qm und der Mieter bewohnt 100qm?
Im ersteren Fall steht auch Dir das Recht zu, einen neuen Mietvertrag zu vereinbaren (auf Grund erheblich, falscher Flächenangabe). Daraus ergibt sich logischer Weise ein falscher Mietzins! Problem: Der Mieter muss nicht auf einen neuen Mietvertrag eingehen. Wäre aber sicherlich interessant das ggf nach Rücksprache mit einem Fachanwalt gerichtlich klären zu lassen!
Hintergrund der 2.Frage erschließt sich mir nicht.

Hintergrund der 2ten Interpretierung meiner Frage würde sich mir auch nicht erschließen, deswegen bleiben wir bei der ersten Möglichkeit, so war es dann auch gemeint :)
Und dann hat mir deine Aussage auch geholfen, zumindest bestätigt das meine Annahme.
 
Vielleicht erklärt sich die Differenz der "geringen" Miete zur "großen" Wohnfläche in einer von der
Mieterin gezahlten Baukostenbeteiligung. Wäre dem so, dürfte die Mieterin den geleisteten Beitrag
abwohnen.

Nur mal so, als Gedanke.
 
Blödsinn, sorry!!!
Wieso?

Die Gewährung von Baukostenzuschüssen unter Angehörigen ist gar nicht so unüblich. Ist nun im Mietvertrag die
Verrechnung auf die spätere Miete vereinbart kann eine geringere Miete als die übliche gezahlt werden.

Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers ist nun bis zur Abgeltung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen eingeschränkt.
 
Wieso?

Die Gewährung von Baukostenzuschüssen unter Angehörigen ist gar nicht so unüblich. Ist nun im Mietvertag die
Verrechnung auf die spätere Miete vereinbart kann eine geringere Miete als die übliche gezahlt werden.

Das Sonderkündigungsrecht des Erstehers ist nun bis zur Abgeltung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen gehemmt.

kann ich Dir beipflichten, habe das im Bekanntenkreis (Eltern bauen, Kinder ziehen ein) , wo es so gemacht wurde. Allerdings haben sich die "Mieter" das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen (falls ein evt. Testament ungünstig ausfallen sollte, also nur Pflichtteil)
 
Das könnte durchaus stimmen. Gleichwohl gelten für Autorums-Freds mit rechtlichen Fragen unweigerlich zwei Gesetzmäßigkeiten, die nicht selten durchaus folgenschwer sind:

1. Es geben immer auch solche Personen Behauptungen zum Besten, die von dem rechtlichen Thema nicht auch nur den leistesten Schimmer einer Ahnung haben.
2. Unter diesen Personen ist immer mindestens eine Person, die mit ihrem Beitrag ordentlich danebenhaut.

Diese Gesetzmäßigkeiten machen Rechts-Freds nicht zwingend sinnlos, erhöhen aber die Hürde für einen Mehrwert mitunter beträchtlich. ;)

Das war von mir etwas anders gemeint ;)

Wobei deine Aussage natürlich völlig korrekt ist.
 
Vielleicht erklärt sich die Differenz der "geringen" Miete zur "großen" Wohnfläche in einer von der
Mieterin gezahlten Baukostenbeteiligung. Wäre dem so, dürfte die Mieterin den geleisteten Beitrag
abwohnen.

Nur mal so, als Gedanke.

Das hatte ich auch in Betracht gezogen, aber das Haus wurde 1988 gebaut und die Tochter ist max. 30.
Und ob die mit 6 Jahren schon Geld zum Hausbau beigesteuert hat? :)
 
Das hatte ich auch in Betracht gezogen, aber das Haus wurde 1988 gebaut und die Tochter ist max. 30.
Und ob die mit 6 Jahren schon Geld zum Hausbau beigesteuert hat? :)

Solch eine Vereinbarung kann auch noch später zwischen Eigentümer und Mieter getroffen werden.
Wichtig finde ich, dass Du vorher Kenntnis vom Inhalt sämtlicher Vertragswerke hast.
 
Mir wäre natürlich am liebsten wenn man die jetzigen Eigentümer und Mieter mal zu Gesicht bekommen würde und dann über alles sprechen kann.
Aber das scheint, zumindest im Moment, nicht so einfach zu sein.
Einen Rechtsstreit würde ich auch auf jeden Fall umgehen wollen.

Mir gehts eher um "die was wäre wenn" These und wie man sich von Anfang an richtig verhält, man kann halt besser argumentieren, wenn man "im Recht" ist.
Wobei im Recht sein und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind...dessen bin ich mir auch bewusst.

@ WiZ8: Den Text kenn ich, der hilft aber nur bedingt weiter :)
Hallo
Ich würde von solchen Objekten die Finger lassen,
Das kann eventuell etliche Jahre dauern , ob du bis dahin finanziell und nervlich aushältst ist andere Sache ,Denk dran das die erstmal total verärgert und sauer sind weil das Haus, unter den Füßen weg genommen wird , die werden für euch weder Verständnis oder was anderes entgegen bringen.
Und es ist nicht ohne Grund das die Tochter da zu Miete wohnt. Außerdem kann die Tochter den Eltern fürs Haus Geld geliehen haben und sie das ab wohnen kann , wie viel Jahre ????.
Das alles kannst du als enteresenten garnicht wissen und zu Gesicht Kriegen.
Da du nicht weiß was die Eltern mit Tochter auch schriftlich vereinbart haben . Das kann alles nach der ZW. Ung raus kommen
Meine Rat : Finger weg
Also ZW. Nur für leer stehenden Eigentum .
Ps: es schon etliche leute ,die Zuschlag erhalten haben zu Ruine gegangen deswegen .
 
Hallo,
bei einer Zwangsversteigung wird das Grundbuch Lastfrei gestellt, außer Baulasten.(z.B. Wegerechte)
Was der Eigentümer und der Mieter Vertraglich vereinbart haben ist völlig egal.
Grundbuch besorgen und Anwaltlichen Rat einholen!! Alles andere ist Unfug.
Der kann auch was zum Sonderkündigungsrecht sagen.
Viel erfolg und keine Angst machen lassen.
Gruß Andre
 
Hallo,
bei einer Zwangsversteigung wird das Grundbuch Lastfrei gestellt, außer Baulasten.(z.B. Wegerechte)
Was der Eigentümer und der Mieter Vertraglich vereinbart haben ist völlig egal.
Grundbuch besorgen und Anwaltlichen Rat einholen!! Alles andere ist Unfug.
Der kann auch was zum Sonderkündigungsrecht sagen.
Viel erfolg und keine Angst machen lassen.
Gruß Andre
Lastenfrei ja aber hat mit dem miet Vertrag. Nicht Zutun , da die Eigentümer nicht öfter mit dem Zwangsverwalter nicht zusammen arbeiten , müssen und wollen sie auch keine Info über einen bestehenden Mietvertrag mitteilen .
Im Theorie kann Mann viel reden , aber ich rede von Praxis und weiß das kann für die ersteher ,ein lang jährigen und Nerven reibenden Sache werden
Zu Grundbuch : du Kriegs nicht alle Auszüge von Grundbuch ist mir selber passiert ,das ich die nur 2. und 3. Seite aus gedruckt bekommen, auch meine nach frage nach der 1. Seite war erfolglos, Sage ja in der Praxis sieht die Sache etwas anderes aus.



Das durch zu ziehen muss Mann starke Nerven haben und Skrupel los sein.
Da sie ja von Anfang an sich mit dem Mieter einigen will , kann aber muss nicht sein , für mich ,die Nerven hat sie nicht.

Das Ärger kriegst du ,als gratis bei solche Sachen.
 
Ganz einfach.
Ein Objekt kaufen wo der Ärger nicht schon vorprogrammiert ist.
 
Wird ein Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben, kann der Ersteher ein Mietverhältnis sofort mit gesetzlicher Frist (drei Monate) zum nächstzulässigen Termin kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf. § 57 a ZVG
Also wo ist das problem? Nur nicht die Fristen versäumen.
 
Wird ein Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben, kann der Ersteher ein Mietverhältnis sofort mit gesetzlicher Frist (drei Monate) zum nächstzulässigen Termin kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigenbedarf. § 57 a ZVG
Also wo ist das problem? Nur nicht die Fristen versäumen.

Wir reden von der Tochter als Mieter , das ist das Problem .
Keine weiß wie der Vertrag aussieht.
Du weiß. Bestimmt : Kauf bricht nicht die Miete und sie wohnt ja ,im nur ein Teil des Hauses .Der neue Eigentümer kann auf der anderen Seite ein ziehen. Aber sie kündigen kann sie nicht . Noch mal vertrag Inhalt: ????? Wichtig sehr wichtig
 
Recht haben und recht Kriegen ist andere Sache.

PS: wenn die Rechtsanwälte immer recht gehabt hätten brauchten wir in diesem Land gar keine RICHTER mehr also ?????.
 
Er kauft ja nicht! Er will Ersteigern aus der Zwangsversteigerung.
Bei einem Kauf wäre es wichtig was im Mietvertrag steht, den es ist schwieriger einen Mieter los zu werden, als sich scheiden zu lassen:)
Er braucht aber die große Wohnung;)
Ist Ihm doch überlassen wem er Kündigt
 
Er kauft ja nicht! Er will Ersteigern aus der Zwangsversteigerung.
Bei einem Kauf wäre es wichtig was im Mietvertrag steht, den es ist schwieriger einen Mieter los zu werden, als sich scheiden zu lassen:)
Er braucht aber die große Wohnung;)
Ist Ihm doch überlassen wem er Kündigt
Kaufen oder ersteigern , es kommt das gleiche raus , hab doch geschrieben , Mann weiß es nicht was für eine Mietvertrag die abgeschlossen haben , mann kann auch mundlich ein vertrag abschliessen,das kann nach der Ersteigerung immer noch raus kommen . ich würde die Finger davon lassen .
Ich würde nicht mal über Herz bringen , bei solche Stiuation so ein Objeckt überhaupt zu ersteigern , wenn es leer stehen würde, ja
 
Es ist nicht das gleiche!!!
Ersteigern macht man doch weil es durchaus billiger sein kann.
Musst du ja auch nicht und sehr lobenswert wenn du das aus Rücksichtnahme nicht machen würdest.
Aber das war hier nicht die Frage.
 
Also Scharia einführen und alle Richter ( und besonders die Rechtsanwälte ;) ) abschaffen?

Jeder bekommt in Zukunft zwei Würfel und die höhere Zahl gewinnt
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