Die Frage ist jetzt absolut unpräzise!
Hat der "Mieter" 200qm bemietet/bewohnt und nur 100qm Mietzahlung lt. Mietvertrag? Oder ist das Haus 200qm und der Mieter bewohnt 100qm?
Im ersteren Fall steht auch Dir das Recht zu, einen neuen Mietvertrag zu vereinbaren (auf Grund erheblich, falscher Flächenangabe). Daraus ergibt sich logischer Weise ein falscher Mietzins! Problem: Der Mieter muss nicht auf einen neuen Mietvertrag eingehen. Wäre aber sicherlich interessant das ggf nach Rücksprache mit einem Fachanwalt gerichtlich klären zu lassen!
Hintergrund der 2.Frage erschließt sich mir nicht.
Hintergrund der 2ten Interpretierung meiner Frage würde sich mir auch nicht erschließen, deswegen bleiben wir bei der ersten Möglichkeit, so war es dann auch gemeint :)
Und dann hat mir deine Aussage auch geholfen, zumindest bestätigt das meine Annahme.