Hoeneß Steuerhinterziehung

Was machst du denn dann mit solchen Tätern, die kein (Rest-)Vermögen mehr haben, oder bei denen nach der Geldstrafe noch genug Vermögen übrig bleibt? Für solche Täter wird die Abschreckung gleich Null sein.

Es gibt in einem Rechtsstaat keine Möglichkeit der vollständigen Enteignung von Straftätern. Damit bleibt nur die Geldstrafe, oder eben Gefängnis. Die Erfahrung zeigt ganz nachhaltig, dass gerade von größeren Kapitalverbrechern die Gefängnisstrafe viel eher gefürchtet wird, als das bloße Risiko einer Geldstrafe. Mit dem Verlust der Freiheit geht ein Verlust des sozialen Status einher - für viele Menschen das Schlimmste aller vorstellbaren Übel. Das Risiko einer Geldstrafe dagegen lässt sich wunderbar kalkulieren. Der gewiefte Betrüger, Steuerhinterzieher etc. läge sich dieses Geld einfach beiseite und würde dann einfach frohgemut weitermachen, bis er erwischt wird.

Aus meiner Sicht sollte man sich viel eher überlegen, die Haftbedingungen in Deutschland deutlich zu verschärfen. Das würde auch viele Straftäter empfindlich treffen, für die ein hiesiger Gefängnisaufenthalt aufgrund ihrer Herkunft etc. eher ein staatsfinanzierter Urlaub ist.

Das ist natürlich ein Argument,… im Sinne der Gleichheit, müßte man den Steuerbetrüger der kein Geld mehr hat ja auch gleich bestrafen.. hier ist meine Theorie nicht ausgereift oder umsetzbar….

Das andere mit dem Verlust des Sozialen Status…. ist es so? Ich denke der Hoeneß wird nach seiner Strafe genau da stehen, wo er auch vorher Stand…. in "seiner" Gesellschaft haben doch die meisten damit zu tun… sein soziales ansehen ist eher in der "normalen" Gesellschaft gesunken, aber mit den Leuten hat er doch persönlich eh nichts zu tun… ist nur meine Theorie ohne Anspruch auf Richtigkeit….

Schön fand ich letztens einen Spruch von Diether Nuhr…. Alle Menschen sind Habgierig und Profitgierig…. nur einige sind halt erfolgreicher als andere…
 
Das andere mit dem Verlust des Sozialen Status…. ist es so? Ich denke der Hoeneß wird nach seiner Strafe genau da stehen, wo er auch vorher Stand…. in "seiner" Gesellschaft haben doch die meisten damit zu tun… sein soziales ansehen ist eher in der "normalen" Gesellschaft gesunken, aber mit den Leuten hat er doch persönlich eh nichts zu tun… ist nur meine Theorie ohne Anspruch auf Richtigkeit….

Na ja, aus der "berühmten" Hall of Fame soll er vermutlich schon mal verbannt werden. Dort sind 70 Menschen/Leute eingetragen, die sich u.a. auch für den Sport verdient gemacht haben.
 
Das ist natürlich ein Argument,… im Sinne der Gleichheit, müßte man den Steuerbetrüger der kein Geld mehr hat ja auch gleich bestrafen.. hier ist meine Theorie nicht ausgereift oder umsetzbar….

Das andere mit dem Verlust des Sozialen Status…. ist es so? ...

Deine Überlegungen sind ja durchaus naheliegend. :) :-) Über viele Jahre hinweg hat sich aber auch der Gesetzgeber sehr viele Gedanken gemacht, und Erfahrungen gesammelt, über das Strafsystem - und das unter vielen Gesichtspunkten, wie beispielsweise Abschreckung, Sühne, Gerechtigkeit und Rehabilitierung. Nach alledem ist das System sicherlich nicht perfekt. Es ist aber jedenfalls so gut, durchdacht und sorgfältig austariert, dass man es nur noch schwer verbessern kann, ohne dass es an einer anderen Stelle wieder schlechter wird. ;)

Damit liegt es auch nahe, dass der Gesetzgeber mit größter Wahrscheinlichkeit richtig liegt mit der Prognose, dass in schweren Fällen eine Gefängnisstrafe in der Regel am Ehesten die gewünschte Wirkung entfaltet. :) :-)
 
Urteil wird rechtskräftig - auch die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Revision KLICK MICH

Ist doch auch logisch, wie ich an früherer Stelle schon anmerkte. Sonst wären sie ja Deal-brüchig geworden. Andererseits ist eine Staatsanwaltschaft auch noch weisungsgebunden (Justizministerium).
Die ganze Gerichtsverhandlung hatte in meinen Augen nur Schau-Charakter fürs gemeine Volk.
 
DEAL or no DEAL gabs für Hoeneß noch nicht.....

Eclestone kann sich wohl heute freikaufen....... :g:g:g
 
DEAL or no DEAL gabs für Hoeneß noch nicht.....

Eclestone kann sich wohl heute freikaufen....... :g:g:g

Riesengroße Sauerei!!!!!!

Wenn es denn tatsächlich 100 Mio. $ sind, die Bernie auf den Tisch legen muss: Wer bekommt die Kohle und wer darf sich für diese Einnahme feiern lassen?
 
Man sollte wirklich dabei bedenken, dass dieser Weg der Verfahrenseinstellung nur bei "geringer Schuld" überhaupt möglich ist. Insofern sollte man wohl auch stets bedenken, dass tatsächlich auch ein Freispruch (aus Mangel an Beweisen) am Ende eines regulären Prozessfortgangs denkbar wäre. Das hieße, dass der Freigesprochene seine notwendigen Auslagen aus der Staatskasse ersetzt bekäme.

Was ist nun also sinnvoller? Den Spatz (100 Millionen) in der Hand oder die Taube (mögl. Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe) auf dem Dach.
 
Es ist banaler als es vordergründig ...

In der Tat klingt mir das nicht allzu spektakulär. Falls die Einstellung nach § 153a StPO prozessrechtlich tragbar ist, darf sich der "einfache Bürger" eher freuen, dass die Auflage derart hoch ist.

Interessant finde ich allerdings das hier - ich zitiere mal einfach:

"Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist wirklich eine Frechheit", sagte etwa Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ... Als besonders anstößig empfindet sie, dass jemand, der so reich ist, um 100 Millionen Dollar zu bezahlen, "sich freikaufen kann", während weniger gut Betuchte eine Haft verbüßen müssten. ..."

Als ob die werte Frau Ex-Bundesjustizministerin nicht wüsste, dass das Ganze rechtlich mit größter Wahrscheinlichkeit ebenso korrekt wie unspektakulär ist. Aber natürlich sammelt man da gerne mal ein paar Sympathiepunkte bei dem "... weniger gut Betuchten ..." (Wähler), indem man ihm nach dem Mund redet. :cautious:
 
schon komisch, dass immer beim Delikt "Wirtschaftskriminalität" die Beweislage so schwer ist :whistle: Im Zweifel für den Angeklagten sollte im Bereich "Wirtschaftskriminalität" nicht angewendet werden dürfen.
 
Ja, bisweilen stehen fundamentale Prinzipien des Rechtsstaates einer effektiven Strafverfolgung wirklich unangenehm entgegen. :+
 
Gleichwohl sollte auch das kein Grund dafür sein, an diesen Fundamenten des rechtsstaatlichen Systems zu rühren. Denn sobald der erste Schritt dahingehend getan ist, könnte jede Hemmschwelle entfallen. Denn wer bestimmt denn dann, wann, wie und wo der "in dubio pro reo"-Grundsatz noch Anwendung findet bzw. finden sollte?

Das ist gewiss der absolut fatalste "Lösungsansatz".
 
Der Spruch ist schon älter, steht so in seiner Biographie.
Ulis Würstchen, immerhin der Namensgeber dieses Freds, hatte der Justiz hingegen nichts entgegenzusetzen.:whistle:
 
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