Was machst du denn dann mit solchen Tätern, die kein (Rest-)Vermögen mehr haben, oder bei denen nach der Geldstrafe noch genug Vermögen übrig bleibt? Für solche Täter wird die Abschreckung gleich Null sein.
Es gibt in einem Rechtsstaat keine Möglichkeit der vollständigen Enteignung von Straftätern. Damit bleibt nur die Geldstrafe, oder eben Gefängnis. Die Erfahrung zeigt ganz nachhaltig, dass gerade von größeren Kapitalverbrechern die Gefängnisstrafe viel eher gefürchtet wird, als das bloße Risiko einer Geldstrafe. Mit dem Verlust der Freiheit geht ein Verlust des sozialen Status einher - für viele Menschen das Schlimmste aller vorstellbaren Übel. Das Risiko einer Geldstrafe dagegen lässt sich wunderbar kalkulieren. Der gewiefte Betrüger, Steuerhinterzieher etc. läge sich dieses Geld einfach beiseite und würde dann einfach frohgemut weitermachen, bis er erwischt wird.
Aus meiner Sicht sollte man sich viel eher überlegen, die Haftbedingungen in Deutschland deutlich zu verschärfen. Das würde auch viele Straftäter empfindlich treffen, für die ein hiesiger Gefängnisaufenthalt aufgrund ihrer Herkunft etc. eher ein staatsfinanzierter Urlaub ist.
Das ist natürlich ein Argument,… im Sinne der Gleichheit, müßte man den Steuerbetrüger der kein Geld mehr hat ja auch gleich bestrafen.. hier ist meine Theorie nicht ausgereift oder umsetzbar….
Das andere mit dem Verlust des Sozialen Status…. ist es so? Ich denke der Hoeneß wird nach seiner Strafe genau da stehen, wo er auch vorher Stand…. in "seiner" Gesellschaft haben doch die meisten damit zu tun… sein soziales ansehen ist eher in der "normalen" Gesellschaft gesunken, aber mit den Leuten hat er doch persönlich eh nichts zu tun… ist nur meine Theorie ohne Anspruch auf Richtigkeit….
Schön fand ich letztens einen Spruch von Diether Nuhr…. Alle Menschen sind Habgierig und Profitgierig…. nur einige sind halt erfolgreicher als andere…
Über viele Jahre hinweg hat sich aber auch der Gesetzgeber sehr viele Gedanken gemacht, und Erfahrungen gesammelt, über das Strafsystem - und das unter vielen Gesichtspunkten, wie beispielsweise Abschreckung, Sühne, Gerechtigkeit und Rehabilitierung. Nach alledem ist das System sicherlich nicht perfekt. Es ist aber jedenfalls so gut, durchdacht und sorgfältig austariert, dass man es nur noch schwer verbessern kann, ohne dass es an einer anderen Stelle wieder schlechter wird. 


Im Zweifel für den Angeklagten sollte im Bereich "Wirtschaftskriminalität" nicht angewendet werden dürfen.
