T6666
macht Rennlizenz
- Registriert
- 9 August 2006
Was mir übrigens komplett Latte ist. Mit Ansbach würde ich dieses alleine politisch motivierte Thema gerne durchfechten - in letzter Konsequenz hat die Behörde nämlich keine Argumente für die unterschiedliche Behandlung zwischen in der Hand gehaltener Kamera (zulässig) und am Auto befestigter Kamera (angeblich unzulässig) :)
Ich sehe das so wie Du. Es kommt ja auch noch hinzu, dass die Aufnahmen durch die Loop-Funktion nach einer definierten (kurzen) Zeit wieder überschrieben und damit gelöscht werden. Am Beispiel des Raubüberfalls des Juweliers Kuhnle in Fürth kann man gut sehen, dass die Polizei kein Problem damit hat, Aufzeichnungen die den öffentlichen Raum permanent filmen, für die Suche nach den Tätern zu nutzten:
https://www.polizei.bayern.de/mitte...sonen/straftaeter/unbekannt/index.html/196624
Das zweite Foto wurde mit einer Kamera aufgenommen, die regelhaft den kompletten Gehsteig filmt, denn das Foto entstand vor dem Betreten des Geschäfts.