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Hi zusammen.
Besteht die Möglichkeit, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen, ohne zusätzliche Geräte zu installieren?
 
Wie schon festgestellt bin ich stolzer Besitzer eines E86.;)
Zusatzmodule sind nicht verbaut.
Hmmmmm beim E85/E86 kenn i mi ned aus... aber da es ja wie gesagt beim E89 zum einstellen geht obwohl er keine hat, vermute i halt mal dass es bei dia funktionieren sollte... ;)
 
Ein Glück ! Ich mag das echt nicht, wenn Leute ihre Nebelscheinwerfer als Standlicht verwenden.. :/

Tagfahrlicht ist nicht Standlicht ;)
Erlaubt ist das auch nur( meines Wissens), wenn die Nebelscheinwerfer bei einschalten des Abblendlichts abschalten.
Somit ist der Blendeffekt, den du bestimmt nicht magst, minimiert.:)
 
Besteht die Möglichkeit, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu nutzen, ohne zusätzliche Geräte zu installieren?
Du kannst alternativ auch ganz legal tagsüber mit dem Standlicht fahren.
Wobei die serienmäßigen Leuchtmittel etwas schwach auf der Brust sind.
Es gibt zwar welche mit mehr Power, dann bist Du aber nicht legal unterwegs.

Bei mir kommt nun speziell angefertigtes Tagfahrlicht als Alternative zu den originalen Nebelscheinwerfern in meinem E86 zum Einsatz, und diese wurden in die originalen BMW Blenden eingepasst.
Ich war es leid mit den ständig verrottenden Original-Neblern herum zu fahren.
 
Du kannst alternativ auch ganz legal tagsüber mit dem Standlicht fahren.

STVO §17, Absatz 2 sagt dazu etwas anderes aus.

STVO schrieb:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
 
STVO §17, Absatz 2 sagt dazu etwas anderes aus.
Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig!
Das ist ein Irrglaube dem bereits andere Leute zum Opfer gefallen sind.

Fahren nur mit Standlicht, ist nur verwarnbar, wenn auch das Abblendlicht hätte eingeschaltet werden müssen.
Ergo: §17/II baut auf dem Abs. I auf.

Also darf man am Tag auch nur mit Standlicht fahren.

Selbst laut Aussage vom Bundesverkehrsministerium darf am Tag mit gefahren werden.
 
Bei mir kommt nun speziell angefertigtes Tagfahrlicht als Alternative zu den originalen Nebelscheinwerfern in meinem E86 zum Einsatz, und diese wurden in die originalen BMW Blenden eingepasst.
Ich war es leid mit den ständig verrottenden Original-Neblern herum zu fahren.

Hast du da auch nähere Infos zu?
Die original Nebler sind in der Tat ein Graus...:confused:
 
@CityCobra

Wieder was gelernt, obwohl ich nie mit Standlicht gefahren bin. Macht ja auch eher wenig bis gar keinen Sinn.

Ich habe Tagfahrlicht über die Nebler, rechtlich wohl auch kaum zulässig, aber man wird gesehen.
Im Ärgernisfall kann ich sie bequem per Blinkerhebel deaktivieren.
 
Hat eigentlich jemand was gehört , wann nun endlich mal wieder ein Update kommt ? Oder wird das nächste Update , wie schon diskutiert, eine "in App buy" Geschichte ???
 
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