Übersicht Spurverbreiterung E89

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Hinterrad: z.B. Styling 325 Styling 294 Styling 293 Styling 276 bzw. alle Räder mit 8,5J & ET40 mit 255er Reifen

12er Platten (24mm auf der HA) = passt ohne Bearbeitung (+12,1mm pro Seite wäre bündig)

Hallo erneut - und bitte mal eure Meinung!

Ich war heute beim TÜV Mettmann mit 24 mm Spurverbreiterung auf der HA und 293er Felge mit Serienbereifung RFT.
Netter Prüfer, offenbar auch sehr kompetent.
Eintragung wurde aber zunächst verweigert !!!!!!!!!!

Das erste was mir mitgeteilt wurde war, dass die EU Richtlinie vorschreibt, dass der ganze Reifen durch den Kotflügel abgedeckt sein muss, was schon mal im hinteren Bereich nicht der Fall ist. Das aber stellt kein Problem dar, weil der Prüfer hier auch die Möglichkeit hat eine deutsche Regelung zu nutzen, die Einzelbetriebsabnahme nach § ... dingenskirchen (weiß ich grade nicht). Da wäre nur vorgeschrieben, dass die Lauffläche abgedeckt sein muss, was hier der Fall ist.
Der bürokratische Unterschied sei, dass ich dann sofort nach TÜV Eintragung zum SVA müsse, um diese in die KFZ Papiere eintragen zu lassen.

Dann aber kam es zur üblichen Verschränkung, und es zeigte sich, dass die Reifen zwar noch ein wenig Luft haben zum Kunststoffinnenkotflügel, aber nicht genug. Einen Kugelschreiber konnte er zwischen Reifen und besagtem Innenkotflügel nicht zwischen schieben. Ich wollte ihn bitten doch einen dünneren zu nehmen, habe es mir aber sicherheitshalber verkniffen.
Und man müsse bedenken, und das stimmt ja bekanntermaßen, dass der ein oder andere Reifen eben auch etwas breiter baut oder, wie wir hier ja wissen, gradliniger dasteht, als die abgeschrägte RFT Variante.
Und auch, dass man bedenken muss, dass die HA gummigelagert ist, was bedeutet, dass sie durchaus im Bereich von 4-5 mm "wandert" während der Fahrt. Ich war gerade in meiner Werkstatt, wo wir auch die Verschränkung bereits gemacht hatten und ich den Besitzer persönlich kenne. Er hat mir bestätigt, dass die Aussage des Prüfers durchaus richtig ist.

Der Prüfer hat mir erklärt, dass ich die Kante des Innenkotflügel leicht wegschneiden lassen soll.

Der Prüfer meinte weiter, dass er natürlich wisse, dass manch ein TÜV Prüfer sich darum evtl. nicht scheren würde, man aber bedenken müsse, dass der Reifen durch mehrmalige Kontakte am Kunststoffinnenkotflügel diesen aufscheuern würde, was scharfe Kanten verursachen und den Reifen auch in der Folge aufschltzen könne.
Ich habe durchaus gelesen, dass einige von euch dass bewusst vor der TÜV Vorführung machen. Ich möchte das Fahrzeug aber so nicht fahren und das kommt daher nicht in Frage.

Natürlich bin ich jetzt erstmal gefrustet, zumal ich schon 82,-€ da gelassen habe.

Letztlich hat er mir aber erklärt, dass eine leichte Nachbearbeitung ausreichen würde, ich dann den Wagen kurz vorführen solle, er alles soweit vorbereitet habe und dann nur noch die Enter Taste drücken müsse, was dann auch nur noch geringe Kosten bedeuten würde.

NUN MEINE FRAGEN:

1. Ist es möglich, diese, sagen wir mal 2 mm rauszuholen, durch Erhitzen und Verformen der Kotflügelinnenkante?

2. Wenn geschnitten werden muss bedeutet das nicht, das Nässe und Schmutz bis ans Blech kommt und ggf. auf längere Sicht zu Rostproblemen führen kann?

3. Sollte ich es vielleicht bei einem anderen TÜV probieren. Kennt jemand einen guten im Raum Düsseldorf Mettmann Wuppertal (der war früher für kulante Eintragungen bekannt, aber heute??)?

4.Gibt es andere Tipps von euch? Meinungen?

Ich bin ein sehr zurückhaltender Fahrer mit dem Z4 (eher Cruisen). Dennoch kann immer mal eine Fahrt im Grenzbereich erfolgen, falls man ausweichen muss, über eine Bodenwelle oder was weiß ich. Und natürlich möchte ich da kein Risiko haben, dass ein reifen aufgeschlitzt wird.

Zusatzfrage. Ist mein Beitrag hier an dieser Stelle richtig, oder muss ich ihn woanders platzieren?

Ich hoffe auf baldige Antwort! Danke!

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
du bist dir sicher dass du die 8,5J & ET40 Felge hast????
da müssten mind. 16 mm drunter passen ohne das was schleift.
das wären dann umgerechnet 10mm Platten mit der 9x19 ET40 Felge... die hat mit 10er Platten bis etz noch bei niemanden gestriffen

meine Meinung: geh wo anders hin
 
du bist dir sicher dass du die 8,5J & ET40 Felge hast????
da müssten mind. 16 mm drunter passen ohne das was schleift.
das wären dann umgerechnet 10mm Platten mit der 9x19 ET40 Felge... die hat mit 10er Platten bis etz noch bei niemanden gestriffen

meine Meinung: geh wo anders hin


Ja, absolut. Ich stelle gleich Bilder ein. Felge 293, 255 er Bridgestone RFT
 
da müssten sogar 15er Platten problemlos gehen...

wieso eigtl zum TÜV und nicht Dekra oder Konsorten.... TÜV prüft hier immer am schärfsten
 
da müssten sogar 15er Platten problemlos gehen...

wieso eigtl zum TÜV und nicht Dekra oder Konsorten.... TÜV prüft hier immer am schärfsten


Eintragungen dieser Art nach meiner Recherche nur beim TÜV!
Hier in NRW. Oder stimmt das nicht? Aber bitte nur Antwort, wenn das jemand definitiv weiß ... bitte nicht ... ich meine, glaube etc..!

FOTOS HABE ICH EINGESTELLT: SCHAUT BITTE SELBER!
 
Dann aber kam es zur üblichen Verschränkung, und es zeigte sich, dass die Reifen zwar noch ein wenig Luft haben zum Kunststoffinnenkotflügel, aber nicht genug. Einen Kugelschreiber konnte er zwischen Reifen und besagtem Innenkotflügel nicht zwischen schieben.

und dieses "nicht genug" definiert der herr inscheniööör als "kugelschreiberbreite" ?
interessante auslegung meiner meinung nach.....
 
Bearbeite dich einfach den Kunststoff und gut ist!
Der Prüfer hat doch gesagt er trägt es dann ein.
 
ich würde da nichts machen... ab zur dekra... du Hast Distanzscheibe mit Gutachten gekauft... da steht drin Abnahme nach §19 und nicht nach §21.
das heißt jede Prüfstelle in Deutschland darf das machen... ich würde es bei der Dekra versuchen...
Die können dir meist auch schon BEVOR du in die Halle fährst sagen ob die Prüfung IN der Halle positiv oder negativ verläuft...
Dir 83 Euro abzuzwacken für eine §19 Eintragung find ich eh mehr als merkwürdig
 
und dieses "nicht genug" definiert der herr inscheniööör als "kugelschreiberbreite" ?
interessante auslegung meiner meinung nach.....

dAS
Bearbeite dich einfach den Kunststoff und gut ist!
Der Prüfer hat doch gesagt er trägt es dann ein.

So wird es wohl auch sein müssen. Und ja, dann trägt er es ein. Aber ich habe eben Bedenken von wegen Rostschutz etc., sofern Kunststoff weggeschnitten und nicht verformt wird. Siehe meine Fragen 1 und 2 bitte!

Im Übrigen habe ich alles so ausführlich geschrieben, da ja zu Beginn des Threads gebeten wird, die möglichen Spurbreiten hier zu benennen und eben auch, damit Neulinge, wie ich ja nun vor zwei Wochen im Bereich Z4 zumindest auch noch war, sich ihr eigenes Bild machen können.
Hier noch einmal ein Bild, wie es ohne Verschränkung aussieht.WP_20160109_15_22_18_Pro[1].jpg
 
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mal was anderes. wieviel Sturz fährst du an der Hinterachse? das kommt bei der Übersicht auf Seite 1 leider nicht zu tragen :-(
Das kann auch erheblich sein
 
ich würde da nichts machen... ab zur dekra... du Hast Distanzscheibe mit Gutachten gekauft... da steht drin Abnahme nach §19 und nicht nach §21.


... es sind sogar die mit ABE. Müssen aber trotzdem eingetragen werden. Darüber haben wir ja hier ausführlich diskutiert, und da gibt es auch keinen Zweifel mehr.

Kann ich denn damit definitiv zur DEKRA?

Und wie wird hier das Risiko gesehen, von wegen Reifen aufschlitzen. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass ich ggf. Non RFT Reifen drauf mache, die ja evtl. etwas hochkantiger in der Breite sind, was ja hier auch schon ausgiebig diskutiert worden ist!?
 
mal was anderes. wieviel Sturz fährst du an der Hinterachse? das kommt bei der Übersicht auf Seite 1 leider nicht zu tragen :-(
Das kann auch erheblich sein

Das Fahrwerk ist sicher absolute Serie. Der Vorbesitzer hatte diesen Wagen als Sechstauto (!!) und war 73 Jahre alt. Der hat da sicher nichts verändert, und ich kann auch nichts entsprechend erkennen.

Serienfahrwerk - Sturz - kA (keine Ahnung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir die AEZ Antigua 8x18 Et20 mit den Reifen 225x18x40 draufziehen lassen und ohne Probleme beim TÜV (Dekra) abgenommen bekommen. Der TÜVer meinte aber, dass es ganz knapp ist. Man hat es auch beim Einfederungstest gesehen, das wirklich nicht mehr viel Platz ist. Man hat gerade noch die Fingerkuppen dazwischen bekommen.

Auf http://www.reifenrechner.at/ habe ich meine Felgen (grün) mal mit Deinen (orange) verglichen und Deine stehen sogar 1,7mm an der Außenkante weiter drinnen. Deine Felgen sind aber 1 Zoll größer. Da kann ich Dir leider nicht sagen, was für einen Unterschied es macht. Ich habe das adaptive Fahrwerk drin und habe vor kurzem sogar mein Auto bei Schmickler tieferlegen lassen und macht immer noch keine Probleme.

Unbenannt.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal als Anmerkung:
Ich hatte auf meinem? Max die Styling 296 drauf. Hatte 10mm pro Seite mit den Conti SC 5 und es hat trotzdem leicht geschliffen.
Bin zur GTÜ gefahren. Der war sehr kulant. Er meinte, wenn nur ein Blatt durch passen würde, würde er es eintragen, hat es aber nicht.
Bin dann zu ner anderen Prüfstelle gefahren. Wurde ohne Probleme und ohne verschränken eingetragen...
 
Nur mal als Anmerkung:
Ich hatte auf meinem? Max die Styling 296 drauf. Hatte 10mm pro Seite mit den Conti SC 5 und es hat trotzdem leicht geschliffen.
Bin zur GTÜ gefahren. Der war sehr kulant. Er meinte, wenn nur ein Blatt durch passen würde, würde er es eintragen, hat es aber nicht.
Bin dann zu ner anderen Prüfstelle gefahren. Wurde ohne Probleme und ohne verschränken eingetragen...


Ich schließe daraus, dass ich tatsächlich auch zur Dekra, KÜS oder GTÜ fahren darf?
In NRW, ja?
 
Auf http://www.reifenrechner.at/ habe ich meine Felgen (grün) mal mit Deinen (orange) verglichen und Deine stehen sogar 1,7mm an der Außenkante weiter drinnen.

Zunächst vielen Dank für die Mühe, auch an alle anderen die so zügig antworten.

ABER du siehst ja an meinen Fotos wie knapp es ist. Die Zollgröße spielt nach meiner Meinung keine Rolle, da sie mit der Breite nichts zu tun hat. Der gesamte Radumfang bleibt gleich, ob 17 oder 18 Zoll.
Hier wurde schon mehrfach von Fertigungstoleranzen bei den Achsen gesprochen, die solche Unterschiede im Millimeterbereich ausmachen können.
Nun, ich persönlich glaube nicht daran, bei der heutigen maschinellen Fertigung.
Aber ich will es auch nicht ausschließen.
Fakt ist wohl, dass die Achse wegen der Gummilagerung wandert. Ich frage mich, ob sie hier vielleicht ein bis zwei Millimeter nach rechts gewandert sein könnte. Das glaube ich aber auch nicht. Das wird wohl nur in Kurven mit Bodenwelle oder so der Fall sein können.
 
Ich schließe daraus, dass ich tatsächlich auch zur Dekra, KÜS oder GTÜ fahren darf?
In NRW, ja?
Soweit mir bekannt,
kannst Du in NRW nur zu Tüv & Dekra fahren.
KÜS & GTÜ durften bei mir (in Bezug auf ein Gutachten) keine Eintragung vornehmen.
Nach meinen Erfahrungen würde ich Dekra bevorzugen.;)

Die Kunststoff-Radschalen lassen sich mit einem guten Fön anpassen/verformen.
Steht aber auch irgendwo hier im Forum!
 
Ich hatte auf meinem? Max die Styling 296 drauf.
Ja, iss schoah recht, sage ich mal als Rheinländer.
Ich könnte da jetzt eine nette Begebenheit aus meiner Jugendzeit zu Besuch in Bayern erzählen, passt aber hier nicht hin.

Verrate mir doch interessehalber, was ist "? Max" ???
 
Ich bin ein sehr zurückhaltender Fahrer mit dem Z4 (eher Cruisen). Dennoch kann immer mal eine Fahrt im Grenzbereich erfolgen, falls man ausweichen muss, über eine Bodenwelle oder was weiß ich. Und natürlich möchte ich da kein Risiko haben, dass ein Reifen aufgeschlitzt wird.

Ich zitiere mich hier mal selber, von meinem Beitrag auf Seite 30 oben, wo ich vier Fragen gestellt und Fotos veröffentlicht habe mit der Bitte um Hilfe!

Mir kam zu dem genannten Zitat die Idee dass, da ja grundsätzlich noch Platz zum Innenkotflügel besteht, wie man auf den Fotos ja auch sieht (zumindest passt die Kugelschreiberspitze noch durch), ob ich nicht einfach zur erneuten TÜV Vorführung die Radhausschalen komplett rausnehme(n lasse), und sie anschließend nach erfolgter Eintragung wieder einsetze(n lasse).

Auch hatte ein Mitglied hier per persönlicher Nachricht die Idee, nur zur Wiedervorführung bzw. zu einer neuen Vorführung woanders den Sturz so verändern zu lassen, dass mehr Platz entsteht.

Wer möchte sich mir netterweise mit seiner Meinung zu den Fragen noch mitteilen. Bin dankbar für jede Meinung und Anregung, ohne Ausnahme.

Danke schonmal und vG, Lutz
 
Ganz rausnehmen kann man natürlich immer. Frage ist nur, ob der TÜV dir die ganze Geschichte glaubt... Wer fährt mit entfernten Radhausschalen um, nur um 12 mm an Spur zu gewinnen?
Kann mir vorstellen dass der TÜV es deswegen trotzdem nicht einträgt.
Entweder bearbeiten nach Steve`s Anleitung oder Sturz ändern, oder 10er Platten verbauen... Die 2 mm wird man optisch nicht merken
 
... ich frage mich jetzt, was diese TÜV-Abnahme mit manipulierten Achseinstellungen oder abgebauten Radhausschalen eigentlich bezwecken soll?
Letztendlich werden die Räder an den Schalen streifen und diese irgendwann durchscheuern. Bei meinem ehemaligen 35i hatten die Räder sogar mit 10mm Verbreiterung Kontakt mit den Innenschalen (Michelin 19").

Warum entschließt Du Dich nicht einfach für eine technisch saubere Lösung ohne weitere Probleme indem Du die Radhausschalen einfach etwas nach innen drücken läßt. Ich empfinde die TÜV-Abnahme als das geringste Problem. Wenn die Innenkotflügel irgendwann durchgescheuert sind, dann macht sich Korrosion breit. Das alles nur wegen 2mm und einer TÜV-Manipulation?
 
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