zz304
macht Rennlizenz
- Registriert
- 2 Juni 2013
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive35i
Meine H&R sind mit einem Teilegutachten gekommen.
ABE heiß eigentlich "Allgemeine Betriebserlaubnis". Gemäß dieser Definition sind normalerweise keine weiteren Abnahmen notwendig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
Es wäre mal interessant zu wissen, was H&R da wirklich hat und warum bei einer ABE eine zusätzliche TÜV-Abnahme durch den Fahrzeughalter erforderlich ist. Gibt es da unterschiede in der Definition?
Also die ABE hat das Typzeichen KBA 91413 für die Distanzscheiben vom Typ 75725 in den Ausführungen 5mm bis 20mm.
In der ABE gibt es ziemlich am Anfang (Seite 5/27) einen Passus in dem steht "Die Freigängigkeit der Räder muß unter allen auftretenden Betriebsbedingungen gewährleistet sein".
Im Anhang 10, der den E89 und alle möglichen Kombinationen mit Distanzscheiben und Serienbereifung auflistet, stehen auch die die Auflagen für diese Kombinationen. Jetzt steht dort überall, außer bei 5mm an der VA mit 17"ern, Auflage "A1a", die da lautet: "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer [...] bescheinigen zu lassen." Auf gut Deutsch heißt das "Ab zum TÜV!"
Ob diese beiden Auflagen tatsächlich eingehalten werden kann eben nur der TÜV überprüfen und bescheinigen.
Bei Felgen mit ABE ist es das selbe Spiel. Abhängig von den verwendeten Reifengrößen und Felgenbreiten kann es zusätzliche Auflagen geben, neben Börteln ö.Ä., auch "Ab zum TÜV".
Ich weiß nicht wie oft es hier schon gesagt wurde, aber eine ABE ist kein Freibrief. Es ist durchaus jedem zumutbar sich ein solches Dokument durchzulesen. Hat man Verständnisprobleme fragt man am besten den TÜV'er seines Vertrauens, nicht den Tuner, der will im Zweifelsfall nur verkaufen. Auch hier gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber im Endeffekt kann jeder machen was er will und wie er denkt.
Wikipedia ist im akademischen Bereich übrigens keine zitierfähige Quelle. Gerade bei amtlichen Vorschriften und Gesetzen wäre ich besonders vorsichtig und würde nur auf die "offziellen Regelwerke" verweisen.