Vorgeschichte: Ich habe mir die genannten Breyton montieren lassen und hatte 10mm Spurplatten mit ABE mitgegeben. Diese durften aufgrund der Festigkeit nicht verbaut werden, da die mindest ET nicht erreicht wurde.
Ich habe mir Spurplatten (12mm) mit Gutachten gekauft, bei welchen die mindest ET gegeben ist und war heute mit dem Gutachten beim TÜV.
Dieser hat gesagt, dass ja nicht nur die Festigkeit und die Freigängigkeit nach Verschränken (wurde auch schon zuvor gemacht) eine Rolle spielen, sondern auch die Abdeckung. Mit der Abdeckung ist es nicht mehr wie früher, dass nur die Lauffläche abgedeckt sein muss(das ist locker gegeben), sondern das komplette Rad(inkl. Felge und Gummi) von der Mitte des Rades aus, im Winkel von 50° nach vorne und 30° nach hinten.
Und ab der Mitte im Winkel von 30° nach hinten, hat die Felge nur ca 3mm Luft zur Flucht des Kotflügels.
Ich hoffe das war so verständlich.