Bußgeldbescheid falsch?

Ja, das ist unter gewissen Spielregeln möglich.
Wenn man in den letzten 12 oder 24 Monaten keinen ähnlichen Verstoß hatte, dann geht das einmalig (wenn man auf den Führerschein angewiesen ist).
Man zahlt die doppelte Bußgeldhöhe und bekommt dafür das Fahrverbot "erlassen".


Das ist reine Ermessenssache des Richters!
Generell ist das eben gerade nicht vom Gesetzgeber gewollt, "man könne sich ja auch einen Fahrdienst nehmen oder mit dem Zug fahren"!
Mein Bruder hat das aktuell durch mit einer jungen Richterin in Wetzlar (Hessen), die schon gewollt hätte, aber offensichtlich von oben "ausgebremst" wurde!?

Vorfall:
Sehr unübersichtliche Autobahnbaustelle, mehrere Leute haben sogar gesagt, sie hätten keine Baustelle bemerkt (Arbeitskollege wurde 10 min vorher geblitzt) und bestätigt das.
Auf einer Strecke von etwa 2000 Metern befanden/befinden sich laut der Unterlagen vom Bauamt insgesamt 21 Schilder.
Ein fest installiertes 80km/h-Schild ist in der angeblichen Baustelle ungültig gemacht durch einen Streifen Klebeband und mein Bruder war der Meinung, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben.
Keine 50m dahinter steht wieder ein mobiles 80 km/h-Schild laut der vorgelegten Unterlagen, welches anscheinend nicht gesehen wurde.
Der Bussgeldbescheid kam Wochen nach Aufheben/Entfernen der angeblichen Baustelle.

Vorwurf / Strafe:
160 km/h (M4-Coupé) bei erlaubten 80km/h, Punkte und 3 Monate Fahrverbot, 600 Euro Geldbuße!

Nach der 2. Gerichtsverhandlung fast 18 Monate später:
1 Monat Fahrverbot, 1800 Euro Geldstrafe und - so wie es aussieht - keine Punkte (er will aber lieber nicht genauer nachfragen ;))
Bewährungsfrist? Keine Ahnung!


Mein Bruder konnte nachweisen, dass er beruflich (selbständig) auf den Führerschein angewiesen ist,
musste entsprechende Nachweise bringen, Bankauskünfte vorlegen, Einkommensteuernachweise vom Finanzamt und
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister in Flensburg..
Dafür durfte er sich dann die Zeit aussuchen (Weihnachten und Sylvester), nachdem er um "ein mildes Urteil mit gesundem Menschenverstand" gebeten hatte!
 
Das ist reine Ermessenssache des Richters!
Generell ist das eben gerade nicht vom Gesetzgeber gewollt, "man könne sich ja auch einen Fahrdienst nehmen oder mit dem Zug fahren"!
Mein Bruder hat das aktuell durch mit einer jungen Richterin in Wetzlar (Hessen), die schon gewollt hätte, aber offensichtlich von oben "ausgebremst" wurde!?

Vorfall:
Sehr unübersichtliche Autobahnbaustelle, mehrere Leute haben sogar gesagt, sie hätten keine Baustelle bemerkt (Arbeitskollege wurde 10 min vorher geblitzt) und bestätigt das.
Auf einer Strecke von etwa 2000 Metern befanden/befinden sich laut der Unterlagen vom Bauamt insgesamt 21 Schilder.
Ein fest installiertes 80km/h-Schild ist in der angeblichen Baustelle ungültig gemacht durch einen Streifen Klebeband und mein Bruder war der Meinung, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist aufgehoben.
Keine 50m dahinter steht wieder ein mobiles 80 km/h-Schild laut der vorgelegten Unterlagen, welches anscheinend nicht gesehen wurde.
Der Bussgeldbescheid kam Wochen nach Aufheben/Entfernen der angeblichen Baustelle.

Vorwurf / Strafe:
160 km/h (M4-Coupé) bei erlaubten 80km/h, Punkte und 3 Monate Fahrverbot, 600 Euro Geldbuße!

Nach der 2. Gerichtsverhandlung fast 18 Monate später:
1 Monat Fahrverbot, 1800 Euro Geldstrafe und - so wie es aussieht - keine Punkte (er will aber lieber nicht genauer nachfragen ;))
Bewährungsfrist? Keine Ahnung!


Mein Bruder konnte nachweisen, dass er beruflich (selbständig) auf den Führerschein angewiesen ist,
musste entsprechende Nachweise bringen, Bankauskünfte vorlegen, Einkommensteuernachweise vom Finanzamt und
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister in Flensburg..
Dafür durfte er sich dann die Zeit aussuchen (Weihnachten und Sylvester), nachdem er um "ein mildes Urteil mit gesundem Menschenverstand" gebeten hatte!

Was hab ich jetzt Falsches gesagt? &:
Es besteht die MÖGLICHKEIT.
Und zunächst bestimmt das die Bußgeldstelle...Zumindest hier in Rheinland-Pfalz. :t
Den letzten Absatz kann ich bestätigen. Unter diesen Voraussetzungen ist ein Erlass des Fahrverbot gegen doppelte Bußgeldhöhe möglich. :t
 
Was hab ich jetzt Falsches gesagt? &:


Im Grunde Nichts!
Ich wollte Deine Aussage mit diesem Beispiel untermauern, dass es auch bei schweren "Vergehen" möglich ist, wenn auch sehr schwierig.
Die Richterin hat erklärt, dass die Aufhebung eines Fahrverbots grundsätzlich vom Gesetzgeber nicht gewollt ist und eben so im Regelfall gerade nicht so laufen soll.
Einzige Ausnahme sei halt der Fall, wo Existenzen auf dem Spiel stehen und normalerweise habe man daher auch keine Chance, auf Gnade zu hoffen, dass seien lediglich Einzelfall-Entscheidungen.
Das Bussgeld wurde übrigens verdreifacht und nicht verdoppelt!
Der Rechtsanwalt sagte noch, dass sei in anderen Bundesländern durchaus einfacher und würde auch "kundenfreundlicher" gehandhabt!
 
:t:t:t

ab 21 gibts Punkte.... ;)

gilt das noch, dass es ab 26 2x in einem Jahr ein Monat Fahrverbot gibt?

Wurde letzte Woche auch geblitzt,
auf der AB vor einem Tunnel, 100 waren erlaubt
Ich war mitten im Bremsvorgang aus hoher Geschwindigkeit...... :eek: :o
Denke/hoffe dass es auch unter 20 sind.... ;)
Könntest Du mal das Buidl hier rein stellen :d:d:d
 
Schaust Du nicht dumm drein wen Du geblitzt wirst :b


Weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht, das letzte Knöllchen vom Amt wegen zu schnellen Fahrens ist schon lange her!

Die letzte Begegnung der dritten Art war persönlicher Natur in Form einer Zivilstreife, die ich nach ihrer provozierenden Fahrerei (Tempo 35-40 bei erlaubten 50 km/h im Überholverbot) nach Aufhebung sofort überholt habe und die dann meinten, sich in Ermangelung einer Tempomessung nach etwa 2 km Fahrt mit Blaulicht und Lautsprecher melden zu müssen, um mir vorzuwerfen, ich sei nach dem Überholen dem Vordermann zu dicht aufgefahren.
Dauerte also ziemlich lang, bis die Zwei sich überlegt hatten, wie sie mir noch einen "reinwürgen" könnten!
Das war übrigens am 24. Dezember 2015 und ich habe auch noch ganz artig Einsicht und Lernbereitschaft gezeigt, schöne Weihnachten und ihnen viel Freude in ihrem Beruf für 2016 gewünscht -
das hat die so geärgert, dass die nahezu wortlos nach Zahlung meiner 25 Euro gefahren sind.
Das dumme Gesicht haben in dieser Situation andere gezeigt... die konnten mich jetzt wegen meiner Einsicht ;) nicht mal von oben herab belehren,
außer das unangepasste Geschwindigkeit (war es bei ihnen selbst ja auch!) Unfallursache Nummer 1 sei... blablbla!
Ich wollte wegen dieser Aussage nicht mehr diskutieren, obwohl auch das nach meinem Empfinden völlig falsch ist - Unfallursache Nummer 1 ist zweifellos immer noch Dummheit und nichts Anderes!
Man muss schließlich zur richtigen Zeit wissen, wann man "kleine Brötchen backen" und besser den Mund halten sollte, was mir zugegebenerweise auch nicht immer gelingt.
Das erstaunte sogar meine bessere Hälfte auf dem Beifahrersitz...
 
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