...und genau darin liegt aus meiner Sicht Dein Fehler (jetzt auf die Betrachtung/Auslegung bezogen) - denn Du gehst immer davon aus, dass die Verursacher (ich würde in diesem Fall lieber von Tätern sprechen) sich dessen nicht bewusst waren. Dieser Umstand würde gelten, wenn es die eindeutige Vorgeschichte nicht geben würde - und zwar bei BEIDEN !!
...somit steht für mich der bedingte Vorsatz als bewiesen fest und es würde mich nicht mehr im geringsten interessieren, was sich irgend jemand gedacht hat oder hätte denken können.
...man kann den schuldmildernden Ansatz auch überbewerten. Wer denkt denn da noch Bitteschön an die Opfer/Hinterbliebenen?
Recht muss irgendwie Recht bleiben, dass ist richtig, aber Gerechtigkeit darf nicht nur aus Sicht des Täters erfolgen.In unsrer Gesellschaft hat es sich eingebürgert, speziell bei Gewalttaten, dass viel mer Augenmerk auf schuldmildernde Umstände wie Krankheit, Alkoholismus, Drogeneinfluss, sonstige Unzurechnungsfähigkeit gelegt wird, um möglichst schuldmindernde Umstände begründen zu können. Hallo, es musste ein Mensch sterben und es war kein "Versehen/Unfall", sondern Egoismus, Selbstüberschätzung und Ignoranz, gepaart mit bedingtem Vorsatz der Wiederholungstat wider bessern Wissens.
...wir können in der Auslegung der Rahmenbedingungen zur Anwendung bestehender Gesetze mit dem "übertriebenen Gut-Mensch-Gehabe", rücksichtnehmend ausschließlich auf die Belange der Täter so weitermachen, oder die Gesetze auch mal stringent anwenden. Wenn jemand in seinem Verhalten unbescholten ist (immer bezogen auf exakt dem Vorwurf/der Tat) kann man sicherlich alles so auslegen - wer aber wiederholt gegen die Gesetze bewusst verstößt, der hat diese strafmildernde Betrachtung in meinen Augen verwirkt.
Ja, ich weiß, dass siehst Du ganz anders und das ist auch in Ordnung - dennoch bleibe Ichfür mich dabei, das Strafmaß für DIESE Tat muss deutlich in Richtung > 10 Jahre ausfallen, dann ist es mir auch egal, ob das Urteil auf "Mord" lautet, oder nicht.