"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Das Einzige was ich kritisch sehe ist die Differenz zu bislang ausgesprochenen Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen wie z.B. Motorradraser Alpi in Bremen oder den,für mich,sehr ähnlichen Fällen in Köln,wo ja auch schon mehrere Unbeteiligte bei spontanen "Rennen" getötet wurden. Die dort in meinen Augen viel zu milden Urteile stehen in krassem Gegensatz zu dem berliner Urteil,so dass ich den Ärger der Verurteilten durchaus nachvollziehen kann. Wahrscheinlich musste aber mal ein Exempel statuiert werden und nun hat es eben diese Beiden getroffen,bestimmt nicht die Falschen.
 
...Der Fehler, den Du begehst, ist, dass Du übersiehst, dass auch der Professor nicht weiß, was in den Köpfen der Täter vorgegangen ist. Das ist ja gerade das Problem bei der Bewertung, ob bedingter Vorstaz vorliegt: Diese kann meist nur anhand der bekannten objektiven Gesichtspunkte erfolgen, weil der Täter eher selten sagt "ja, das habe ich in Kauf genommen".

...und genau darin liegt aus meiner Sicht Dein Fehler (jetzt auf die Betrachtung/Auslegung bezogen) - denn Du gehst immer davon aus, dass die Verursacher (ich würde in diesem Fall lieber von Tätern sprechen) sich dessen nicht bewusst waren. Dieser Umstand würde gelten, wenn es die eindeutige Vorgeschichte nicht geben würde - und zwar bei BEIDEN !!

...somit steht für mich der bedingte Vorsatz als bewiesen fest und es würde mich nicht mehr im geringsten interessieren, was sich irgend jemand gedacht hat oder hätte denken können.

...man kann den schuldmildernden Ansatz auch überbewerten. Wer denkt denn da noch Bitteschön an die Opfer/Hinterbliebenen?
Recht muss irgendwie Recht bleiben, dass ist richtig, aber Gerechtigkeit darf nicht nur aus Sicht des Täters erfolgen.In unsrer Gesellschaft hat es sich eingebürgert, speziell bei Gewalttaten, dass viel mer Augenmerk auf schuldmildernde Umstände wie Krankheit, Alkoholismus, Drogeneinfluss, sonstige Unzurechnungsfähigkeit gelegt wird, um möglichst schuldmindernde Umstände begründen zu können. Hallo, es musste ein Mensch sterben und es war kein "Versehen/Unfall", sondern Egoismus, Selbstüberschätzung und Ignoranz, gepaart mit bedingtem Vorsatz der Wiederholungstat wider bessern Wissens.

...wir können in der Auslegung der Rahmenbedingungen zur Anwendung bestehender Gesetze mit dem "übertriebenen Gut-Mensch-Gehabe", rücksichtnehmend ausschließlich auf die Belange der Täter so weitermachen, oder die Gesetze auch mal stringent anwenden. Wenn jemand in seinem Verhalten unbescholten ist (immer bezogen auf exakt dem Vorwurf/der Tat) kann man sicherlich alles so auslegen - wer aber wiederholt gegen die Gesetze bewusst verstößt, der hat diese strafmildernde Betrachtung in meinen Augen verwirkt.

Ja, ich weiß, dass siehst Du ganz anders und das ist auch in Ordnung - dennoch bleibe Ichfür mich dabei, das Strafmaß für DIESE Tat muss deutlich in Richtung > 10 Jahre ausfallen, dann ist es mir auch egal, ob das Urteil auf "Mord" lautet, oder nicht.
 
Also, mehrjährige Freiheitsstrafen als "Streichelbehandlung" einzustufen, ist ja nun auch eine etwas eigenartige Auffassung, die man nicht teilen muss...

...musst Du nicht - sehe ich aber so und dazu stehe ich. Nochmal: es musste ein Mensch sein Leben lassen, nur weil zwei Vollpfosten unbelehrbar waren und sich über alles mehrfach hinwegsetzten. Jetzt müssen sie mit der Rechnung leben und diese muss eindeutig ausfallen. Die 10 Jahre wäre in meinen Augen das Mindeste und wenn es nach mir ginge, wäre da auch keinerlei Bewährung möglich. Mit 5 Jahren und Aussicht auf frühe Bewährung gehen die "grinsend" aus dem Gericht ...
 
...sondern welche Einstellung sie - in all ihrer Beschränktheit - subjektiv tatsächlich hatten.

Objektiv ist ein Unschuldiger/Unbeteiligter getötet worden ...

Und das nicht durch einen Fehler, eine Unachtsamkeit sondern massiv provoziert durch eine "vorsätzliche Tat" ... für mich und meinen kleinen Kosmos wäre "Recht" eigentlich ziemlich einfach. Kann da aber auch falsch liegen.

Auch frage ich mich, was die Gesellschaft denn eigentlich verliert, wenn wir Verbrecher (vornehmlich Gewaltverbrecher) für immer entfernen ... eigentlich nix. Vor allem gewinnt die Gesellschaft absolut nichts, wenn wir sie wieder in unsere Mitte holen ... zum "Glück" habe ich nix zu sagen ...
 
...musst Du nicht - sehe ich aber so und dazu stehe ich. Nochmal: es musste ein Mensch sein Leben lassen, nur weil zwei Vollpfosten unbelehrbar waren und sich über alles mehrfach hinwegsetzten. Jetzt müssen sie mit der Rechnung leben und diese muss eindeutig ausfallen. Die 10 Jahre wäre in meinen Augen das Mindeste und wenn es nach mir ginge, wäre da auch keinerlei Bewährung möglich. Mit 5 Jahren und Aussicht auf frühe Bewährung gehen die "grinsend" aus dem Gericht ...

Es reicht doch schon sich die ein oder andere Doku zu unserem Strafvollzug anzuschauen - abgesehen davon, dass man mehr oder weniger von der Außenwelt abgeschottet ist, hat man da nicht viel auszustehen. Fernsehen, Muckibude, Essen usw. ... Wie sagte da ein Wiederholungstäter: Schön ist es nicht hier zu sein, aber es ist auch nicht so schlecht hier, dass es einen draußen abschrecken würde wieder hier zu landen ...

Das sagt alles!
 
Was mir gegen den Strich gehen würde, wäre das man den Verurteilten Dummheit in der Art durchgehen ließe "es hätte ja auch gut gehen können, wir waren zu doof zu wissen, daß es wahrscheinlich ist, jemanden dabei zu töten" ... hinterher stellen sich solche Wiederholungstäter gerne dumm :mad: , vorher klopfen sie Sprüche.

Für mich haben die klar in Kauf genommen jemanden umzunieten (für mich keine Fahrlässigkeit mehr sondern Vorsatz mit niederem Beweggrund, auf Grund der vorausgegangen Vorkommnisse muss ihnen klar gewesen sein was mit hoher Wahrscheinlichkeit passieren kann, wenn man mit solch einem Tempo mehrere rote Ampeln überfährt) nur um ihren persönlichen Trieb zu befriedigen und so sollte das Urteil auch Bestand haben. Ich hoffe die Revision wird das genauso bestätigen.
 
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Es reicht doch schon sich die ein oder andere Doku zu unserem Strafvollzug anzuschauen - abgesehen davon, dass man mehr oder weniger von der Außenwelt abgeschottet ist, hat man da nicht viel auszustehen. Fernsehen, Muckibude, Essen usw. ... Wie sagte da ein Wiederholungstäter: Schön ist es nicht hier zu sein, aber es ist auch nicht so schlecht hier, dass es einen draußen abschrecken würde wieder hier zu landen ...

Das sagt alles!
Irgendwann ist nun mal in jedem Thread irgendein maximierter Blödsinn, wissenschaftlich durch RTL2 oder einen vergleichbaren Privatmistsender untermauert, unvermeidlich.

Dein vorhergehender Beitrag (Gewaltverbrecher für immer wegsperren) bewegt sich auf vergleichbarem geistigen Niveau.
 
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Irgendwann ist nun mal in jedem Thread irgendein maximierter Blödsinn, wissenschaftlich durch RTL2 oder einen vergleichbaren Privatmistsender untermauert, unvermeidlich.

War öffentlich-rechtlich ... aber die sind ja auch nicht mehr das, was sie mal waren ...

Danke für den qualifizierten Kommentar!

Ich finde es immer wieder amüsant, wie irgendwann in jeden Thread einer seine Meinung generell über andere stellt und dies durch Bildungsfernheit bzw. Dummheit dieser untermauern möchte...
 
...und genau darin liegt aus meiner Sicht Dein Fehler (jetzt auf die Betrachtung/Auslegung bezogen) - denn Du gehst immer davon aus, dass die Verursacher (ich würde in diesem Fall lieber von Tätern sprechen) sich dessen nicht bewusst waren. Dieser Umstand würde gelten, wenn es die eindeutige Vorgeschichte nicht geben würde - und zwar bei BEIDEN !!

...somit steht für mich der bedingte Vorsatz als bewiesen fest und es würde mich nicht mehr im geringsten interessieren, was sich irgend jemand gedacht hat oder hätte denken können.

...man kann den schuldmildernden Ansatz auch überbewerten. Wer denkt denn da noch Bitteschön an die Opfer/Hinterbliebenen?
Recht muss irgendwie Recht bleiben, dass ist richtig, aber Gerechtigkeit darf nicht nur aus Sicht des Täters erfolgen.In unsrer Gesellschaft hat es sich eingebürgert, speziell bei Gewalttaten, dass viel mer Augenmerk auf schuldmildernde Umstände wie Krankheit, Alkoholismus, Drogeneinfluss, sonstige Unzurechnungsfähigkeit gelegt wird, um möglichst schuldmindernde Umstände begründen zu können. Hallo, es musste ein Mensch sterben und es war kein "Versehen/Unfall", sondern Egoismus, Selbstüberschätzung und Ignoranz, gepaart mit bedingtem Vorsatz der Wiederholungstat wider bessern Wissens.

...wir können in der Auslegung der Rahmenbedingungen zur Anwendung bestehender Gesetze mit dem "übertriebenen Gut-Mensch-Gehabe", rücksichtnehmend ausschließlich auf die Belange der Täter so weitermachen, oder die Gesetze auch mal stringent anwenden. Wenn jemand in seinem Verhalten unbescholten ist (immer bezogen auf exakt dem Vorwurf/der Tat) kann man sicherlich alles so auslegen - wer aber wiederholt gegen die Gesetze bewusst verstößt, der hat diese strafmildernde Betrachtung in meinen Augen verwirkt.

Ja, ich weiß, dass siehst Du ganz anders und das ist auch in Ordnung - dennoch bleibe Ichfür mich dabei, das Strafmaß für DIESE Tat muss deutlich in Richtung > 10 Jahre ausfallen, dann ist es mir auch egal, ob das Urteil auf "Mord" lautet, oder nicht.

Hast Du mich hier möglicherweise ein wenig missverstanden?

Meine Einschätzung, an der sich Maritim auch so aufhängt, war ja:

Das zur Fahrlässigkeit führende "Wird-schon-gut-gehen" dürfte m. E. deshalb hier überdehnt sein, weil sie bei der vorsätzlich herbei geführten Raserei durch die Innenstadt die Kontrollmöglichkeit über eben dieses "wird-schon-gut-gehen" bewusst aufgegeben haben. Weil sie sich darüber hätten im Klaren sein müssen, kann hinterher nicht gelten, sie hätten damit nicht gerechnet.

Ich bin schon der Ansicht, dass sie bedingt vorsätzlich handeln, sie also bei ihrer Raserei den Tod von Menschen in Kauf nehmen, eben weil sie so sehr die Kontrolle aus der Hand geben, dass man nicht mehr sagen kann, "es wird schon gutgehen". Es ist eben nur so, dass insbesondere vom Standpunkt des Juristen aus, dieser subjektive Aspekt schwerlich nachzuweisen ist, weshalb man anhand der bekannten Fakten eine Bewertung vornehmen muss, die je nach Jurist - siehe Professorenbeiträge - mal in die eine oder andere Richtung ausfallen kann. Mein Ergebnis ist aber das gleiche wie Deines, eben dass das objektiv Bekannte dazu führt, Vorsatz der Täter anzunehmen.

Ich bin auch was die Bestrafung angeht grds. bei Dir, dass diese deutlich sein muss. Ich finde nur, dass man sie nicht wie einen Mörder (plakativ: gleich dem Auftragskiller) bestrafen muss, lebenslänglich also nicht sein muss, weil wertungsmäßig der absichtlich Mordende doch das größere Unrecht begeht. Was da richtig ist, ist schwierig. 10 Jahre halte ich für vertretbar; der Vorschlag des Professors, den Strafrahmen bei Verkehrstötungsdelikten auf 2 bis 15 Jahre festzulegen, halte ich für angemessen.
 
Doch, du darfst natürlich anderer Auffassung sein, als dass 2 x 2 = 4 ist, es ist dann nur falsch.

Natürlich "weiß" der Professor nicht sicher, was sich in den Köpfen abgespielt hat, das Gericht muss sich trotzdem eine Meinung dazu bilden.

Wo ist denn jetzt konkret das Falsche in meiner auch zuvor zitierten Aussage, bzw. der Widerspruch zu dem, was der eine Professor schreibt? Ich habe oben ja auch nichts anderes gemacht, als das Gericht, nämlich mir eine Meinung gebildet ;)
 
Irgendwann ist nun mal in jedem Thread irgendein maximierter Blödsinn, wissenschaftlich durch RTL2 oder einen vergleichbaren Privatmistsender untermauert, unvermeidlich.

...aber Deine Sicht ist die allheilbringende (und damit beziehe ich mich jetzt nicht auf die von Dir geschilderten maximalen Sichtweisen der xy-Medien)? So wie Du Deine eigene Meinung in dieser Sache - zu recht - hast, musst Du auch akzeptieren, dass es Leute gibt, die dies völlig anders auffassen und interpretieren.

Exakt deshalb habe ich trotz aller Unzulänglichkeiten und Probleme unseres Rechtssystems, dennoch die Hoffnung und das Vertrauen darin, dass es im Durchschnitt einigermaßen funktioniert. Auch wenn mir vieles vielleicht nicht gefällt, bin ich dennoch sehr, sehr froh, in solch einem Rechtssystem aufgewachsen zu sein und zu leben. :t:t

Wir können wenigstens frei, offen und sachlich über alle Themen diskutieren und verschiedenste Ansichten respektieren. Das ist klasse und auch gut so. ;)
 
Hast Du mich hier möglicherweise ein wenig missverstanden?

Meine Einschätzung, an der sich Maritim auch so aufhängt, war ja:

Das zur Fahrlässigkeit führende "Wird-schon-gut-gehen" dürfte m. E. deshalb hier überdehnt sein, weil sie bei der vorsätzlich herbei geführten Raserei durch die Innenstadt die Kontrollmöglichkeit über eben dieses "wird-schon-gut-gehen" bewusst aufgegeben haben. Weil sie sich darüber hätten im Klaren sein müssen, kann hinterher nicht gelten, sie hätten damit nicht gerechnet.

Ich bin schon der Ansicht, dass sie bedingt vorsätzlich handeln, sie also bei ihrer Raserei den Tod von Menschen in Kauf nehmen, eben weil sie so sehr die Kontrolle aus der Hand geben, dass man nicht mehr sagen kann, "es wird schon gutgehen". Es ist eben nur so, dass insbesondere vom Standpunkt des Juristen aus, dieser subjektive Aspekt schwerlich nachzuweisen ist, weshalb man anhand der bekannten Fakten eine Bewertung vornehmen muss, die je nach Jurist - siehe Professorenbeiträge - mal in die eine oder andere Richtung ausfallen kann. Mein Ergebnis ist aber das gleiche wie Deines, eben dass das objektiv Bekannte dazu führt, Vorsatz der Täter anzunehmen.

Ich bin auch was die Bestrafung angeht grds. bei Dir, dass diese deutlich sein muss. Ich finde nur, dass man sie nicht wie einen Mörder (plakativ: gleich dem Auftragskiller) bestrafen muss, lebenslänglich also nicht sein muss, weil wertungsmäßig der absichtlich Mordende doch das größere Unrecht begeht. Was da richtig ist, ist schwierig. 10 Jahre halte ich für vertretbar; der Vorschlag des Professors, den Strafrahmen bei Verkehrstötungsdelikten auf 2 bis 15 Jahre festzulegen, halte ich für angemessen.

...ja, das könnte in der Tat sein - denke, wir liegen da näher beieinander, als es den Anschein hatte... ;)
 
...aber Deine Sicht ist die allheilbringende ? So wie Du Deine eigene Meinung in dieser Sache - zu recht - hast, musst Du auch akzeptieren, dass es Leute gibt, die dies völlig anders auffassen und interpretieren.
Je später der Abend, desto mehr häuft sich der Blödsinn...

Ich habe vor wenigen Stunden selbst geschrieben, dass es bei der Definition des vorliegenden Straftatbestandes "kein Richtig und Falsch" gibt und auch dem Gericht, das nicht in meinem Sinne entschieden hat, solide Gründe für seine Entscheidung ausdrücklich zugestanden.

Was ich als Blödsinn bezeichnet habe, ist die von @Freiluftjunkie vertretene Darstellung, eine Freiheitsstrafe sei mehr oder weniger einem längeren Hotelaufenthalt mit Vollpension und Fitnessbereich nicht ganz unähnlich.
 
Je später der Abend, desto mehr häuft sich der Blödsinn...

Ich habe vor wenigen Stunden selbst geschrieben, dass es bei der Definition des vorliegenden Straftatbestandes "kein Richtig und Falsch" gibt und auch dem Gericht, das nicht in meinem Sinne entschieden hat, solide Gründe für seine Entscheidung ausdrücklich zugestanden.

Was ich als Blödsinn bezeichnet habe, ist die von @Freiluftjunkie vertretene Darstellung, eine Freiheitsstrafe sei mehr oder weniger einem längeren Hotelaufenthalt mit Vollpension und Fitnessbereich nicht ganz unähnlich.

...also wenn ich mir jetzt diesen Schuh anziehen würde, müsste ich darauf antworten, "...vielen Dank, dafür, dass Du meine Sichtweise als "Blödsinn" titulierst.. " - das tue ich aber nicht. ;)

Warum? - Weil ich erstens nicht gewillt bin, mir Schuhe anzuziehen, welche mir nicht passen und weil ich zweitens der Meinung bin, das wir gepflegt aneinander vorbei argumentieren...
 
Dein vorhergehender Beitrag (Gewaltverbrecher für immer wegsperren) bewegt sich auf vergleichbarem geistigen Niveau.

Ich weiß zwar nicht warum Du Dir anmaßt mein "geistiges Niveau" zu beurteilen - aber wenn Du lesen kannst wirst Du feststellen, dass den von Dir zitierten Post als Frage formuliert habe. Dann lass uns doch an Deinen "geistigen Ergüssen" dazu teilhaben! Vielleicht ist das ja in Bezug dazu ja tatsächlich der Weisheit letzter Schluss und ich kann von Dir noch etwas lernen.


Solltest Du weiterhin nur in dieser kleingeistigen Art und Weise andere beleidigen wollen - viel Spaß dabei ...

... don't feed the troll ...

PS: Leider sind es oftmals genau Leute wie Du, die dann aber um so mehr auf "ihr Recht" pochen und Schuldige suchen, wenn sie selbst betroffen sind! Dann müsste doch plötzlich alles anders sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Hoffnung, dass es hier nun nicht wieder im vorstehenden "Niveau" weitergeht:

Im PFF wurde das Thema (natürlich) auch diskutiert. Zwar nur kurz, aber es werden ein paar Details erläutert, die wir hier bisher nicht oder nicht so anschaulich diskutiert haben. :) :-)

https://www.pff.de/porsche/index.ph...erurteilt-nic/&postID=154460207#post154460207

Besonders wichtig - und von uns (glaube ich)bislang völlig übersehen: Auch (und bereits) im Bußgeldbereich wird in der Regel Vorsatz dann angenommen, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten wird. Auch dieser Umstand spricht vorliegend erheblich dafür, dass die Annahme eines (bedingten) Vorsatzes durchaus rechtsfehlerfrei sein könnte. :t
 
Immer diese sachdienlichen Hinweise. Überhaupt nicht stammtischtauglich. :t
Manche hier geäußerte Vorurteile hinsichtlich richterlicher Nachlässigkeit, politischer Einflussnahme und persönlicher Willkür, gewürzt mit eigenem "Wissen" um juristische Sachverhalte im Strafrecht und daraus messerscharf gefolgerter Bewertung der Rechtmäßigkeit des Urteils zeugen von der Überlegenheit unseres Rechtssystems gegenüber einem Scherbengericht.
Ich habe den Eindruck, dass einige Beiträge unter dem Eindruck einer Verhandlung vor einem Amtsgericht entstanden sind. Dort hatte ich auch schon einmal den Verdacht, dass ein (nachvollziehbar) überlasteter Einzelrichter ohne tiefe Prüfung des Sachverhalts ein Urteil gesprochen hat. Vertrauend darauf, dass die nächste Instanz sich dann eingehender mit den Details beschäftigen wird. Diesen Foristen sei empfohlen, sich mit der Zusammensetzung einer Strafkammer zu befassen. Volkes Stimme wird da übrigens auch gehört.
 
Auch (und bereits) im Bußgeldbereich wird in der Regel Vorsatz dann angenommen, wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als das Doppelte überschritten wird
Und Du willst Jurist sein???

Mit dieser Äußerung ist das für mich ein Fake! Früher auch Hochstapelei genannt. Schäm dich, das Forum offenbar jahrelang zu täuschen!

Daran ändern auch deine hierauf folgend zu erwartenden üblichen mit deiner gefaketen Identität untrennbar verbundenen hochtrabend-schwadronierenden Satzgirlanden (die mir schon immer merkwürdig unauthentisch vorkamen), in diesem Fall mit einer Extraportion Arroganz und Empörung angereichert, nichts.

In dem im PFF zitierten Fall geht es doch um etwas völlig Anderes! Nämlich um Vorsatz in Bezug auf das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! (Der bei Überschreitung um 100 % völlig unstreitig ist.)

Darum geht es in unserer Diskussion hier aber überhaupt nicht. Niemand hat hier diskutiert, ob die Fahrer in ihrer Absicht, ein Rennen zu fahren und zu gewinnen, die zulässige Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten haben!

Stattdessen geht die hiesige Diskussion doch darum, ob DURCH eine ebensolche Geschwindigkeitsüberschreitung eine TÖTUNG vorsätzlich erfolgt Ist! Das ist ein völlig anderes Delikt als eben eine Geschwindigkeitsüberschreitung! (Was natürlich nicht jedem "Anwalt" auffallen kann...)

Nochmal: schäm dich!
 
Und Du willst Jurist sein???

Mit dieser Äußerung ist das für mich ein Fake! Früher auch Hochstapelei genannt. Schäm dich, das Forum offenbar jahrelang zu täuschen!

Daran ändern auch deine hierauf folgend zu erwartenden üblichen mit deiner gefaketen Identität untrennbar verbundenen hochtrabend-schwadronierenden Satzgirlanden (die mir schon immer merkwürdig unauthentisch vorkamen), in diesem Fall mit einer Extraportion Arroganz und Empörung angereichert, nichts.

In dem im PFF zitierten Fall geht es doch um etwas völlig Anderes! Nämlich um Vorsatz in Bezug auf das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! (Der bei Überschreitung um 100 % völlig unstreitig ist.)

Darum geht es in unserer Diskussion hier aber überhaupt nicht. Niemand hat hier diskutiert, ob die Fahrer in ihrer Absicht, ein Rennen zu fahren und zu gewinnen, die zulässige Geschwindigkeit vorsätzlich überschritten haben!

Stattdessen geht die hiesige Diskussion doch darum, ob DURCH eine ebensolche Geschwindigkeitsüberschreitung eine TÖTUNG vorsätzlich erfolgt Ist! Das ist ein völlig anderes Delikt als eben eine Geschwindigkeitsüberschreitung! (Was natürlich nicht jedem "Anwalt" auffallen kann...)

Nochmal: schäm dich!
Man kann durchaus unterschiedlicher Meinung sein und muss sich bestimmt auch nicht mögen, aber das hier geht eindeutig zu weit.
 
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