Der „Kurze Frage - Kurze Antwort“ Thread... (Z4 Coupe)

Heute mal wieder das Coupé gewaschen.
Und beim Trocknen gleich die Heckklappe hochgestellt.
Da läuft immer noch ne Menge Wasser raus, von irgendwo innerhalb der Klappe läuft es dann in der Nähe der Gelenke raus.
Wieso ist da eigentlich "unten", also in der Nähe der Rücklichter, keine Ablauföffnung?
 
Nach dem Waschen lasse ich auch immer das Wasser durch Öffnen der Heckklappe ablaufen. Das Wasser läuft dann runter zu den Leuchten und dort ist doch ein Ablauf. Das Wasser fließt doch "unter" die Abdeckung der Heckleuchten. Mal schauen, ob ich ein Bild finde.

Edit: Ach, du meinst, warum IN der Heckklappe kein Ablauf ist. Sehr gute Frage. Habe mir das noch nie so genau angeschaut und hinterfragt. Kommt das Wasser nicht "nur" von der Rille zwischen Heckscheibe und Heckklappe?


Ob der Wechsel des Bezinfilters sinnvoll ist, würde mich aber auch mal interessieren. Sitzt der nicht im Tank oder kommt man gut ran?
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke.

Das ist ja krass. Na dann wird der halt nicht gewechselt :D

Bei meinem E30 ging das innerhalb von 2 Minuten ....
 
Und wenn du eh die Zündkerzen wechselst, würde ich dir auch empfehlen gleich die Zündspulen auszutauschen, denn das sind bestimmt auch noch die der ersten Stunde.
 
Und wenn du eh die Zündkerzen wechselst, würde ich dir auch empfehlen gleich die Zündspulen auszutauschen, denn das sind bestimmt auch noch die der ersten Stunde.

Ist gut möglich, aber solange die keine Probleme verursachen bleiben die erstmal drin.
 
Ich habe Bosch FR7NPP332 verbaut. Übrigens war der selbe Typ vorher auch verbaut, zusätzlich mit BMW Aufdruck auf dem keramischen Teil.
 
Hallo

Meine Scheinwerfer sind eingetrübt gibt es dazu einen guten / empfehlenswerten Link hier im Forum?
 
Hier nochmal meine Frage im richtigen Thread:
Ist mein QP wg. ausgetauschter Stossstangen nach einem Auffahrrempler (ohne Blechschäden, nur der hintere Pralldämpfer wurde erneuert) jetzt als "Unfallwagen" zu bezeichnen? Interessiert mich nur mal grundsätzlich....
 
Hier nochmal meine Frage im richtigen Thread:
Ist mein QP wg. ausgetauschter Stossstangen nach einem Auffahrrempler (ohne Blechschäden, nur der hintere Pralldämpfer wurde erneuert) jetzt als "Unfallwagen" zu bezeichnen? Interessiert mich nur mal grundsätzlich....
Ich hol schon mal Popcorn :D

@keulejr
 
@Harleyzqp
Versteife dich nicht allzu sehr auf "Unfallwagen" oder "unfallfrei". Relevant ist vielmehr, ob ein Schaden offenbarungspflichtig (zwar kein offizieller Terminus, trifft aber den Umstand soweit ganz gut, dass der Verkäufer ohne Nachfrage des Käufers den - auch reparierten - Schaden darlegen muss) ist. Und das betrifft jeden Schaden, der über eine bloße Bagatelle hinausgeht. Als Bagatellen sieht der Bundesgerichtshof allein "ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden" an. Somit sind selbst sog. Smartrepair nicht durchweg als Bagatelle anzusehen.

Über alles andere kann man sich trefflich streiten. Vielleicht kann man es aber auch als Wortklauberei abtun. Denn o.g. ist ein genereller Maßstab an dem sich im Zweifel ein Gericht orientieren wird.
 
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