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Walter1962
Guest
So wie ich das verstanden habe,war der Fehler,dass der Arm auf Grund von lauter Musik während der Fahrt nicht auf Aufforderung der Rennleitung in den Innenraum zurück befördert wurde.
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Noch nicht so wirklich, ist aber auch egal.Falls ich es hier richtig lese und das noch aktuell ist, ...
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/36-stvo/
... dann kann das Nichtbeachten der polizeilichen Anweisung eben 35,- Euro kosten. Damit könnte diese komplizierte Erörterung womöglich hinreichend aufgelöst sein.![]()
Ich sag nurWarum die Zweifel an der Rechtspolitik ?
Die beiden haben Mist gemacht und müssen nun dafür zahlen, so ist das eben .
Was heisst haben die nichts anderes zu tun ?
Soll unsere Polizei wegschauen und so tun als wenn sie das nicht mitbekommen hat, wer bestimmt dann wann und wo weg geschaut wird?
35€ ist doch kein Drama![]()

Was ist dir denn noch unklar?Noch nicht so wirklich, ist aber auch egal.
Falls ich es richtig verstehe, hat sich die Polizei auf die 35,- beschränkt und sich dafür nicht weiter mit der Frage beschäftigt, ob die ganze Sache (in der Gesamtschau) vielleicht sogar strafbar ist. Vermutlich wäre eine Strafanzeige ohnehin nicht großartig verfolgt worden, weshalb die Polizei ihre Anzeigepflicht zu Gunsten der Insassen mal beiseite gelegt hat.
Genaus so sehe ich es auchP.S. Ich verrechne solche Sachen immer mit dem wobei ich nicht erwischt wurde. So relativiert sich das alles wieder.
Was es nicht alles für Schwachsinnsvorschriften gibt ! Kümmern sich um jeden Dreck, aber nicht um die echten Verbrecher !Also, hier die Auflösung:
Der Arm wurde aus dem Fenster gehalten.
Die Streife fuhr hinterher und gab über Lautsprecher die Aufforderung, den Arm zurück zu nehmen.
Dies wurde weder vom Fahrer noch vom Beifahrer bemerkt, wie die Musik wohl etwas zu laut war.
Erst als der Streifenwagen hinter ihnen bemerkt wurde, reagierten die beiden.
Angehalten, und auf die Frage der Rennleitung, warum der Ansage nicht folge geleistet wurde, erklärten die beiden, sie hätten es nicht gehört wegen der Musik.
Nun gab es zwei Optionen: Strafanzeige für den Fahrer wegen zu lauter Musik oder Bußgeld für den Beifahrer wegen heraushängendem Arm.
Ganz ehrlich?
So langsam zweifel ich an unserer Rechtspolitik.
Vielleicht ist Rechtspolitik nicht das richtige Wort.
Aber haben die eigentlich nix anderes und wichtigeres zu tun????

Nun die Option Musik oder arm zu sanktionieren ist klar.Was ist dir denn noch unklar?Falls ich es richtig verstehe, hat sich die Polizei auf die 35,- beschränkt und sich dafür nicht weiter mit der Frage beschäftigt, ob die ganze Sache (in der Gesamtschau) vielleicht sogar strafbar ist. Vermutlich wäre eine Strafanzeige ohnehin nicht großartig verfolgt worden, weshalb die Polizei ihre Anzeigepflicht zu Gunsten der Insassen mal beiseite gelegt hat.
Eine bessere Erklärung hab‘ ich nicht.![]()

Himmel nochmal, ist das wirklich so schwer zu verstehen???!Nochmal, aus reinem Interesse - ist es verboten, den Arm aus dem Fenster zu hängen?
Wenn das nicht verboten wäre, hätte es ja gar nicht erst zu akustischen Anweisungen kommen können.

Sagt der Richtige.Warum die Zweifel an der Rechtspolitik ?
Die beiden haben Mist gemacht und müssen nun dafür zahlen, so ist das eben .
Was heisst haben die nichts anderes zu tun ?
Soll unsere Polizei wegschauen und so tun als wenn sie das nicht mitbekommen hat, wer bestimmt dann wann und wo weg geschaut wird?
35€ ist doch kein Drama![]()

Ich muss also, wenn ich eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen habe, die vom TÜV eingetragen werden muss, das Fahrzeug mit einem Hänger zum selbigen bringen?Das finde ich, offen gesagt, völlig in Ordnung. Wenn man mit einem mangelhaften Auto durch die Gegend fährt, muss man halt mit der Stilllegung rechnen und kann zwar darauf hoffen, aber nicht als Selbstverständlichkeit erwarten, dass man mit einem blauen Auge davonkommt
Wenn ich das nur wüsste. Dazu haben sie sich wohl nicht näher geäußert.Was genau war jetzt der Fehler am arm außerhalb des FZ?
(Tatbestand?)
War es weil man es für ein abbiegesignal halten könnte?
Oder war die Polizei einfach um den hautschutz des Beifahrers besorgt weil die Sonne grad schien und der arm schon etwas gerötet war?
Ich muss also, wenn ich eine Veränderung am Fahrzeug vorgenommen habe, die vom TÜV eingetragen werden muss, das Fahrzeug mit einem Hänger zum selbigen bringen?
Richtig. Habe es nur so geschrieben, wie es mir zugetragen wurde.Macht euch doch nicht so fest an einem offensichtlich nicht vollständig korrekt beschriebenen Sachverhalt! Glaubt ihr ernsthaft, die jungen Leute haben die Situation und die Worte der Polizei an Ort und Stelle vollständig richtig verstanden, den Eltern präzise, vollständig und wahrheitsgemäß berichtet und der Fredersteller hat das dann ebenso präzise hier formuliert?
Es ging um eine Tieferlegung mit Federn.Das kommt auf die Änderung(en), die vorgenommen wurden. In manchen Fällen ist die unmittelbare Fahrt zur Prüfung und Wiedererlanung der Betriebserlaubnis gestattet. In anderen Fällen wiederum bedarf es einer Überführungszulassung oder Transport auf fremder Achse.
Ich habe das Martinshorn mal nicht gehört, weil ich offen gefahren bin und der Zett so laut ist.Wer so laut Musik im Auto hört das er die ansagen der Polizei nicht hört der hört auch andere Verkehrs relevante Sachen nicht und gefährdet somit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Manche hören Ihre Mukke so laut das sie selbst das Martinshorn der RTW nicht hören. Und da hört dann der Spass aber so richtig auf !!
Habe mal von einem Polizisten gesagt bekommen das die auch wegen zu lauter Musik eine Anzeige schreiben können wegen Lärmbelästigung.
P.S. Ich verrechne solche Sachen immer mit dem wobei ich nicht erwischt wurde. So relativiert sich das alles wieder.

Es ging um eine Tieferlegung mit Federn.
Angewiesen wurde der raushängende Arm.Wenn Arm aus dem Fenster, denn Fenster offen. Ergo: Mucke wohl auch draußen sehr laut. Dann wird es nicht um den Arm, sondern um die Lautstärke der Musik gehen. Möglicherweise wurde auch das angesagt.... sagt zumindest meine Glaskugel.