... mangels haftgründen entlassen? rekaputilieren wir noch mal : crash mit auto, und drogen und dann frei ? was läuf hier falsch?
Überleg‘ doch mal: Würde jeder Verdacht auf eine kleine bis mittlere Strafttat den Verdächtigen sofort ins Gefängnis bringen, dann hätten wir hier Zustände wie (beispielsweise) in der Türkei.
In einem Rechtsstaat wird Untersuchungshaft nur dann angeordnet, wenn es dafür tragfähige Gründe gibt (der sog. Haftgrund). Mit der Unschuldsvermutung hat das natürlich nichts zu tun, das ist Quatsch, sondern ein Haftgrund wird - einfach und beispielhaft gesagt - dann angenommen, wenn zu befürchten ist, dass der Verdächtige ohne Haft abhaut, Beweismittel vernichtet oder anderweitig die Strafverfolgung behindert oder sich ihr entzieht.
Wenn ein Verdächtiger hier einen festen Wohnsitz hat, ggf. auch Familie, und auch die Tat nicht allzu schwer ist (hier gab es ja wohl immerhin keinen Personenschaden; letztlich ist es kein so schweres Delikt, dass man z. B. befürchten müsste, dass der Idiot sich ins Ausland absetzt o.ä.), dann kann man ihn kaum viele Monate lang bis zur Strafverhandlung einsperren.
Manchmal würde ich mir dazu auch eine andere Praxis wünschen, insbesondere bei Wiederholungstätern, aber dann müsste der Steuerzahler noch einige (!) Gefängnisse mehr finanzieren.
