"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Umgekehrt wäre es wirklich nett von dir, wenn du es dir nun endlich in „meinem“ Fred verkneifen würdest, rechtliche Diskussionen zum Thema unterbinden zu wollen.
Es wäre nett von Dir, mir nicht Dinge zu unterstellen die ich nicht tat. Du solltest noch einmal genau durchlesen, was ich schrieb. Ihr Juristen seid doch sonst so genau. Abgesehen davon werde ich weiterhin meine Meinung äußern. Auch wenn sie einzelnen Personen nicht gefällt.
 
wenn hier nicht gleich Ruhe herrscht im Karton, geht es ohne Essen ins Bett! :a

und um beim Thema "Posen" zu bleiben poste ich ein Bild von meinem neuen Stoppelhopser mit den Alu-Pornofelgen :b
.... als Vollbild :b

das gibt dann zwar Bindehautentzündung in den Augen, ist mir dann aber auch egal! &: :D
ist dann wohl "Vorsätzliche Körperverletzung", "gefährliche Körperverletzung" oder wie das auch immer im StGb genannt wird, wenn man einen Gegenstand (Auto) dafür nimmt :M

dann sind wir wieder beim Thema und können den Bogen zu "einer von uns" spannen :D
 
Ganz dünnes Eis, auf das du dich da begibst... Dir ist schon klar, dass du damit riskierst, von keulejr einer Straftat bezichtigt zu werden? :-)
Jetzt hört doch mal mit diesem Mist auf. Hier im Thread ging es mal um Verfehlungen rund ums Auto. Und was ist daraus geworden? Die einen sticheln ständig, andere fühlen sich seitenweise dazu berufen aus uns allen Juristen zu machen und der Rest winkt inzwischen ab und beteiligt sich schon gar nicht mehr. Können wir hier nicht zur Normalform zurück kehren? Das kann doch so schwer nicht sein.
 
Überhaupt nichts. Solange nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, ist jeder frei. Es sei denn, es gibt hinreichende Gründe, eine so schwerwiegende Maßnahme, wie sie ein Freiheitsentzug ja nun mal darstellt, trotz Fehlen eines rechtskräftigen Urteils anzuordnen (U-Haft), wie zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Das war hier offensichtlich nicht der Fall. Damit gilt bis zu einem eventuellen Urteilsspruch die Unschuldsvermutung und die Leute sind frei..So ist das in unserem Rechtsstaat geregelt. Und das ist auch gut so.
 
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... mangels haftgründen entlassen? rekaputilieren wir noch mal : crash mit auto, und drogen und dann frei ? was läuf hier falsch?
Überleg‘ doch mal: Würde jeder Verdacht auf eine kleine bis mittlere Strafttat den Verdächtigen sofort ins Gefängnis bringen, dann hätten wir hier Zustände wie (beispielsweise) in der Türkei.

In einem Rechtsstaat wird Untersuchungshaft nur dann angeordnet, wenn es dafür tragfähige Gründe gibt (der sog. Haftgrund). Mit der Unschuldsvermutung hat das natürlich nichts zu tun, das ist Quatsch, sondern ein Haftgrund wird - einfach und beispielhaft gesagt - dann angenommen, wenn zu befürchten ist, dass der Verdächtige ohne Haft abhaut, Beweismittel vernichtet oder anderweitig die Strafverfolgung behindert oder sich ihr entzieht.

Wenn ein Verdächtiger hier einen festen Wohnsitz hat, ggf. auch Familie, und auch die Tat nicht allzu schwer ist (hier gab es ja wohl immerhin keinen Personenschaden; letztlich ist es kein so schweres Delikt, dass man z. B. befürchten müsste, dass der Idiot sich ins Ausland absetzt o.ä.), dann kann man ihn kaum viele Monate lang bis zur Strafverhandlung einsperren.

Manchmal würde ich mir dazu auch eine andere Praxis wünschen, insbesondere bei Wiederholungstätern, aber dann müsste der Steuerzahler noch einige (!) Gefängnisse mehr finanzieren. :confused:
 
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Bei der Kontrolle habe sich der Fahrer nicht nur uneinsichtig gezeigt, so die Polizei. "Er war fest davon überzeugt, dass er der Stadt Hamburg etwas Gutes tue, da die lauten und schnellen Autos Touristen und Schaulustige anzögen, was zu einer Umsatzsteigerung der ansässigen Geschäfte führt." :rolleyes:

https://www.abendblatt.de/hamburg/a...-sich-fuer-Hamburger-Touristenattraktion.html

https://www.focus.de/regional/hambu...-der-kontrollgruppe-autoposer_id_8560554.html

Ein E85/86 3.0si ist auch dabei :eek: :o
 
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... fällt der dann schon unter die Überschrift "PS-Protz"? :D

(Der Artikel lässt sich übrigens ohne Login nicht lesen...)
 
... fällt der dann schon unter die Überschrift "PS-Protz"? :D

Subjektiv auf jeden Fall. Er hielt sich auch für was Größeres: "Nachdem (...) der kleine Sportwagen in drei Versuchen nicht in eine sehr geräumige Parklücke eingeparkt werden konnte...(...)" :d

(Der Artikel lässt sich übrigens ohne Login nicht lesen...)

(ja, merkwürdig beim Abendblatt, wenn man von Google draufkommt, ist der Link lesbar; hilfsweise den vom Focus ergänzt)
 
Heieiei, das liest sich ja wieder nach echtem Elend. :confused: Gott sei Dank gibt es solche Kontrollen. Bei den asozialen Elementen wirkt das ganz sicher.

(Tatsächlich: Über Google klappt der Link. :t)
 
„Die Geräuschverschlechterung hierbei war erheblich....“

Das wird der stolze Fahrer gar nicht gerne lesen....

Belustigte Grüße

Markus
 
......"Nachdem (...) der kleine Sportwagen in drei Versuchen nicht in eine sehr geräumige Parklücke eingeparkt werden konnte...(...)" :d
.........

... zumindest hatte der Kasache einen Führerschein, den man Ihm abnehmen konnte. 8-)
Oft kommen alle 3 Delikte, Drogen, Trunkenheit, kein Führerschein, zusammen :eek: :o
Ich wunder mich immer wieder, mit welcher Nonchalance da manche so unterwegs sind
 
Mal rein Interesse halber, nach dem wievielten Mal werden die Strafen für fahren ohne Führerschein drakonisch, bzw. wann kommt man dafür ins Gefängnis?
 
Mal rein Interesse halber, nach dem wievielten Mal werden die Strafen für fahren ohne Führerschein drakonisch, bzw. wann kommt man dafür ins Gefängnis?

Für Fahren ohne Führerschein wohl gar nicht, da das allein eine OWi ist. und kostet um die 10€.

Damit es für das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) tatsächlich zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe - also ohne Aussetzung zur Bewährung - kommt, wird man i.d.R. Wiederholungstäter sein müssen. Allerdings kommt es dabei auch immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Grds. erfolgt jedoch eine Bestrafung "der Reihe nach": Also zunächst Geldstrafe(n), anschließend Freiheitsstrafe(n), deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird und abschließend Freiheitsstrafe(n).

Meist kommen aber ohnehin mehrere Straftaten (z.B. Rauschfahrt i.S.d. § 315c StGB) zusammen, sodass diese zu einer Gesamt(freiheits)strafe zusammengezogen werden. Da kann dann (im Wiederholungsfall, noch dazu während des Bewährungszeitraumes) durchaus auch mal die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erfolgen.
 
danke, aber du hattest meine Frage doch gleich verstanden, warum dann die Haarspalterei mit Führerschein und Fahrerlaubnis?
 
Ärgerlich ist hierbei natürlich auch, dass einige dieser Experten dann mit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis wieder am Steuer sitzen. Ob hier eine Handhabe besteht, dem entgegenzuwirken zu können, ist mir nicht bekannt, wünschenswert wäre es allemal :12thumbsu
 
so einfach ist das nicht mehr wie früher, mit im Ausland erworbener Fahrerlaubnis hier zu fahren.
 
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