"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Die (von Klaus oben thematisierte) Annahme, dass man als Schnellfahrer auf der Autobahn generell mit "Mordabsicht" unterwegs sei, liegt sicherlich so fern, dass man das nicht länger diskutieren muss. ;) Die spannendere Frage - die hier auch bereits angesprochen wurde - ist tatsächlich diejenige, ab wann man womöglich ein (illegales) "Rennen" annehmen könnte, wenn mehrere Autos auf der Autobahn "gemeinsam" sehr flott unterwegs sind. :w


...das stimmt - dieser Umstand könnte selbstredend komplett in diese Richtung laufen. Vermutlich sogar zurecht... ;):lipsrseal2



...ist halt eigentlich wie immer im Leben - dort wo das Recht des Anderen anfängt, hört das eigene Recht auf.

Eine ähnliche Diskussion gibt es parallel auch im M-Forum - allerdings nicht bezogen auf dieses Urteil und dem Umstand von illigalen Autorennen - sondern mehr in Richtung "Posing".

Da verstehen viele einfach nicht, das die Allgemeinheit (welche ja in der Regel nicht "pro" Auto eingestellt ist) genervt auf z.B. übermäßig laute Fahrzeuge reagiert und die vielerorts geschaffenen Anti-Autoposing Einheiten der Polizei in den Innenstädten auch diese Klientel in Regress nimmt (und dies völlig zu recht). Denn wer an einer vielbefahrenen Straße in der Innenstadt lebt, welche dummerweise vielleicht auch gerade noch "In" ist und permanent den Lärm ertragen muss, der wird so etwas anders interpretieren und bewerten, wie jemand (mich eingeschlossen), der Spaß an einem guten Autosound und viel Spaß am Fahrzeug selbst hat.

Dies nur mal so als völlig anderes Beispiel, weg vom illegalen Rennen und vom aktuellen Urteil, hin zum zweiten Thema "Auto-Posing".
 
Zuletzt bearbeitet:
Und während du wahrscheinlich beim Bäcker einfach nur deine Brötchen kaufst, lernt jeder Student der Rechtswissenschaften bereits im 1. Semester, dass allein das bereits drei rechtlich relevante Vorgänge sind (nur die bloße Abwicklung ohne Werbung, Arbeitsschutz, Verbraucherschutz, Hygienevorschriften, etc.).
Das lernt man auch als Nicht-Jura Student.
 
Das lernt man auch als Nicht-Jura Student.

Das kann ich nicht (mehr) beurteilen. Ich weiß nur, dass es selbst bis hin zum 1. Staatsexamen oder gar danach Juristen gibt, die diese elementaren Maximen weder verstanden noch verinnerlicht haben. Insofern würde ich es niemanden verübeln, der sich nicht (hauptsächlich) damit beschäftigt, wenn selbst diese Grundlagen nicht bekannt sind.
 
Gestern gab übrigens es mehrere "Raser"-Entscheidungen des BGH (insgesamt drei: Bremen, Berlin, Frankfurt)

In einem Fall hatte der BGH Zweifel an der Entscheidung des Landgerichts, das den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte:

https://www.lto.de/recht/hintergrue...in-mord-fahrlaessige-toetung-strassenverkehr/

"(...) Das ist eine beeindruckende Liste von Rechtsfehlern, die der 4. Strafsenat im Urteils des LG ausgemacht hat. Sie macht eine Antwort auf die Frage entbehrlich, über die in Wissenschaft und Gesellschaft intensiv diskutiert worden ist: Handelt bedingt vorsätzlich, wer mit hoher Geschwindigkeit über mehrere rote Ampeln in der Berliner Innenstadt rast (wie es der Großteil der zum diesem Fall erschienen strafrechtswissenschaftliche Beiträge meint)? Der BGH hat diese Frage – soweit sich dies nach den bislang vorliegenden Informationen sagen lässt – weder verneint noch bejaht. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass es in Zukunft zu einer Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes kommen wird.


Darauf deutet auch eine zweite Entscheidung vom heutigem Donnerstag hin: Diese hebt eine Verurteilung eines 20-jährigen Autofahrers wegen fahrlässiger Tötung auf. Auch dieser Fahrer war mit krass überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel gefahren und hatte dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer getötet. Das Landgericht Frankfurt a.M. hatte darin "nur" eine fahrlässige Tötung gesehen.


Dies zieht der 4. Strafsenat in Zweifel. Der BGH vermisst eine überzeugende Begründung dafür, dass der Fahrer den Tod nicht billigend in Kauf genommen habe. Nach Auffassung des Senats reicht der schlichte Hinweis, dass der Fahrer ja kaum seine eigene Gefährdung durch eine Unfall gewollt haben könne, zur Verneinung des Vorsatzes nicht aus. Die Karlsruher Richter weisen damit zugleich einen Einwand, der gegen die Verurteilung der Raser vom Ku’damm erhoben worden ist, als zu pauschal zurück.

Gleichwohl: Angesichts der vom BGH ausgemachten Rechtsfehler ist es höchst unwahrscheinlich, dass das LG Berlin bei einer neuerlichen Verhandlung ein zweites Mal wegen Mordes verurteilen wird. Somit können die Berliner Angeklagten mit vergleichsweise milden Strafen von deutlich unter 5 Jahren rechnen. Die zu erwartende Größenordnung lässt sich an dem dritten heute entschiedenen Fall gut ablesen: Hier hat der BGH die Verurteilung eines Motorradfahrers, der einen Fußgänger mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit erfasst und getötet hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten aufrechterhalten.

Ist der heutige Tag daher ein Rückschlag bei der Zurückdrängung des Raserunwesens? Wer nur auf die Schlagzeilen zum Berliner Fall blickt und die Aussagen des BGH in der zweiten Entscheidung überliest, könnte dies meinen. Tatsächlich hat der BGH aber die Frage, ob Raser vorsätzlich handeln, wenn sie rote Ampeln überqueren, nicht verneint, sondern – umgekehrt – in dem Frankfurter Fall Zweifel an einer voreiligen Einstufung als bewusste Fahrlässigkeit zu erkennen gegeben."

 
Das kann ich nicht (mehr) beurteilen. Ich weiß nur, dass es selbst bis hin zum 1. Staatsexamen oder gar danach Juristen gibt, die diese elementaren Maximen weder verstanden noch verinnerlicht haben. Insofern würde ich es niemanden verübeln, der sich nicht (hauptsächlich) damit beschäftigt, wenn selbst diese Grundlagen nicht bekannt sind.

da muss ich Axel Recht geben, das sind Grundlagen für teilweise strotznormale Ausbildungsberufe ;) und sollte immer Stand der Prüfungen bei den jeweiligen IHKs sein.
 
da muss ich Axel Recht geben, das sind Grundlagen für teilweise strotznormale Ausbildungsberufe ;) und sollte immer Stand der Prüfungen bei den jeweiligen IHKs sein.

Das kann ich wie gesagt nicht beurteilen, ob und inwieweit das etwaiger Ausbildungsinhalt ist. Im BWL-Studium und Lehre zum Bankkaufmann scheint es (teilweise) erfasst zu sein. Aber die konkreten Inhalte kenne ich nicht.

Zumal sich - zumindest mir - dann auch noch die Frage stellt, ob "lediglich" diese Tatsache gelehrt wird oder auch die Gründe nebst den rechtlich relevanten Folgen. Denn da kenne ich leider sogar zugelassene Rechtsanwälte, die das (noch) nicht verstanden oder zumindest nicht verinnerlicht haben.

(Da bitte ich auch um Nachsicht für OT.)
 
Allein aus der Erinnerung heraus umfasst dieses Urteil dutzende Seiten und setzt sich dabei durchaus sehr umfassend mit dem Vorliegen eines jeweiligen (bedingten) Vorsatzes (in mittäterschaftlichen Begehung) und der Abgrenzung zur (bewussten) Fahrlässigkeit auseinander.
Danke für die Information über Seitenzahl und Inhalte des Urteils. Abweichende Meinungen zu letzteren werden damit allerdings mitnichten ad absurdum geführt.
Der Eindruck der Voreingenommenheit wird bei der Lektüre des Urteils, selbst wenn man selbst bereits im Voraus eine abweichende (subjektive Rechts-)Auffassung vertritt und sozusagen eigenen Ressentiments unterworfen ist, nicht geweckt.
Das ist DEINE Auffassung, neben der andere gleichermaßen zulässig sind und die du deshalb optimalerweise weniger absolutistisch als Tatsache in den Raum stellen solltest.

Ich stütze jedenfalls die (von mir allerdings so erwartete) BGH-Entscheidung. Eine erneute LG-Verurteilung wegen Mordes und deren Bestehen vor dem BGH bleibt abzuwarten und ist zumindest meiner unmaßgeblichen Prognose nach nicht abzusehen.
 
Danke für die Information über Seitenzahl und Inhalte des Urteils. Abweichende Meinungen zu letzteren werden damit allerdings mitnichten ad absurdum geführt.

Dass abweichende Meinungen zwangsläufig ad absurdum geführt werden, habe ich nirgends behauptet oder auch nur angedeutet. Aber eine abweichende (Rechts-)Auffassung sollte man idealiter begründen können. In Anbetracht des von dir erhobenen Vorwurfs, dass sich das erstinstanzliche Gericht bei seinem Urteil von persönlichen Ressentiments (fehl-)leiten ließ, scheint es gar geboten, diese Auffassung entsprechend zu begründen.

Daher auch meine explizite - und bislang unbeantwortete* - Frage, ob du überhaupt das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich nachgelesen hast. Denn das wäre für eine entsprechende Begründung obligatorisch.

*) Gewiss kann man deinen Beitrag auch dergestalt lesen, dass du die Frage bereits verneint hast. Allerdings würde dies implizieren, dass du dir etwas anmaßtest. Dies möchte ich jedoch nicht voreilig annehmen.

...Das ist DEINE Auffassung, neben der andere gleichermaßen zulässig sind und die du deshalb optimalerweise weniger absolutistisch als Tatsache in den Raum stellen solltest.

Ich stütze jedenfalls die (von mir allerdings so erwartete) BGH-Entscheidung. Eine erneute LG-Verurteilung wegen Mordes und deren Bestehen vor dem BGH bleibt abzuwarten und ist zumindest meiner unmaßgeblichen Prognose nach nicht abzusehen.

Natürlich ist es mehr als offensichtlich meine Auffassung. Und meinen älteren Ausführungen kann ebenfalls entnommen werden, dass ich persönlich nicht auf Mord subsumiert hätte. (Ist jedoch absolut irrelevant, da ich nicht mit der Entscheidung betraut bin.)

Nur was ändert dies nun daran, dass du deine Ansicht, dass persönliche Ressentiments die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts beeinflusst hätten, zu begründen wäre. Zitiere doch bitte der Einfachheit halber diejenigen Passagen (mit Rz. oder Seitenzahlen), die deine Ansicht begründen. Und dabei geht es nicht um ein Optimum oder Ideal, sondern in Anbetracht des von dir erhobenen Vorwurfes (man beachte dabei speziell die Definition des Wortes Ressentiment) bereits um die Grundlagen des (fachlichen) Anstandes. Schließlich waren in erstinstanzlich weder innerhalb des Gerichtes noch auf Seiten der Staatsanwaltschaft allein Dilettanten zugegen. Und diese sollen (allein) aufgrund irgendwelcher persönlicher Befindlichkeiten gehandelt haben?!

Diese Auffassung erfordert wohl zwingend einer angemessenen Begründung. Daran, diesem gewissermaßen wissenschaftlichen (Mindest-)Anspruch, ändert auch die nunmehrige Entscheidung des BGH nicht das Geringste. Denn der Senat wird seine Entscheidung ebenfalls hinreichend und angemessen begründen, ohne zugleich einen gleichartigen Vorwurf erhoben zu haben.
 
Alles schön und gut, aber Inhalt und Umfang meiner Ausführungen willst du bitte trotzdem mir überlassen. Und diesen habe ich im Moment nichts hinzuzufügen.
 
Alles schön und gut, aber Inhalt und Umfang meiner Ausführungen willst du bitte trotzdem mir überlassen. Und diesen habe ich im Moment nichts hinzuzufügen.

Aber natürlich! Nur sei dann deutlich klargestellt, dass es äußerst insolent ist. Denn damit zeigst du deutlich auf, dass du dich nicht einmal darum befleißigst, deinen Vorwurf adäquat zu begründen. Es bleiben folglich allein deine anmaßenden, im Übrigen jedoch inhaltsleeren Phrasen. Das disqualifiziert dich sogleich für jede weitere (Sach-)Debatte.
Die weiteren Ausführungen erübrigen sich an dieser Stelle tatsächlich, um wenigstens noch höflich zu bleiben!
 
Gottogottogott...ich empfehle einen guten Roten zum Freitagabend - und angenehmes Runterkommen!!
 
Auf die Empfehlung zu einem Rauschmittel zu greifen, verzichte ich nur zu gern. Das schaffe ich ganz ohne. Daher solltest du dich schon etwas mehr bemühen, wenn du hier schon „Prof. G. von Berg“ klischierst.
 
@keulejr: Nur weil ich diesen Fred damals eröffnet habe, ist es natürlich nicht meiner. Zumindest den Wunsch und die Bitte darf ich aber vielleicht äußern, dass hier nicht auf Forentrolle angesprungen wird. :cautious:

Im Übrigen ist es ja keine allzu neue Erkenntnis, dass an populären Gerichtsurteilen gerne jedwede Kritik geübt wird, und zwar insbesondere von solchen Menschen, die davon rein gar keine Ahnung haben und ohnehin nur unqualifiziert und ohne valide Argumente daherschwätzen wollen. ;)
 
Ich werde mich bemühen, dieser Bitte zu entsprechen. Es sollte nunmehr auch für den interessierten Laien klar geworden sein, dass es (wieder einmal) lediglich sinnentleerte Phrase sind, die der Nutzer zur Diskussion beiträgt. Nur wollte ich wenigstens den eigenen Anspruch erfüllen und meine kritische Auffassung (mehr oder minder umfangreich) begründen.

Bis das die Entscheidung des BGH im Volltext vorliegt, dürfte es hier ohnehin keine neuen Erkenntnisse geben. Denn die Pressemitteilung beinhaltet zwar ein paar Anhaltspunkte, leider aber auch viel Potenzial für (eigenwillige) Interpretationen. Obgleich die ebenfalls getroffenen weiteren Entscheidung nicht minder interessant sein dürften.
 
Ihr merkt aber auch, wozu diese Art - so fachlich richtig die Ausführungen auch sein mögen - führt.... Funkstille. Der Rest liest sich irgendwelche juristischen Details allenfalls noch durch, beteiligen kann er sich nach einer solchen Diskussion eh nicht.

Das eine solche Diskussion für die Experten nicht ganz einfach ist, ist auf meinem Fachgebiet nicht anders. Wenn ich dann in jeder Diskussion zum Thema frontal mit fachlichen Details komme, ist beim Gegenüber auch Funkstille. Die Kunst ist eben bei einer Diskussion dennoch richtig beizutragen ohne den Profi raushängen zu lassen.
 
@karatekid
Um deinen gewiss berechtigten Einwand etwas zu ergänzen. Mir geht es keinesfalls darum, irgendjemanden das Wort zu verbieten oder eine Meinung zu unterbinden. Das liegt mir gänzlich fern und stünde mir auch gar nicht zu!

Was jedoch auch von einem Laien erwartet werden darf, ist die Einhaltung elementarer Grundregeln des Anstandes. Und dazu gehört, dass niemanden irgendetwas wahrheitswidrig unterstellt wird, nur um diesen verächtlich zu machen. Dies ist nicht durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt, sondern vielmehr u.U. eine Straftat (vgl. § 186 StGB - üble Nachrede).

Es geht demnach überhaupt nicht darum, dass man das erstinstanzliche Urteil selbst (subjektiv wie auch rechtlich) für nicht zutreffend erachtet, sondern darum, dass ein Nutzer hier - wider besseren Wissens - behauptet, dass dieses Gericht "[seine] persönlichen Ressentiments nicht im Griff" und sich davon (ver-)leiten lassen habe; mithin sach- und rechtsfremde Erwägungen in ein Mordurteil habe einfließen lassen. Sich daraufhin - trotz expliziter Aufforderung - nicht einmal die Mühe zu machen, dass frei zugängliche Urteil zu lesen und diese Auffassung zu belegen, ist schlichtweg infam.

Deshalb darf ein solcher Stuss auch nicht unkommentiert bleiben! Über allein "laienhafte" Ausführungen wird sich dagegen niemand beschweren, wenngleich auch hier mit einer Klarstellung gerechnet werden muss. Schließlich kann es auch Dritte interessieren und diese wünschen sich doch soweit fachlich wie sachlich zutreffende(re) Ausführungen. Das dürfte doch in deinem Metier nicht anders sein. Deshalb bemühe ich mich gerne darum, soweit ich es vermag, meinen Beitrag dazu zu leisten. Dass dies andere zweifelsfrei besser und detaillierter könnten, ist mir durchaus bewusst. Nur leider blieb es bisher bei deren Zurückhaltung. Wohl nicht zuletzt auch deshalb, weil es eines gewissen Aufwandes bedarf. Und wenn dann noch derartiger Stuss (etwas anderes ist es nun einmal ganz offensichtlich nicht) eingeworfen wird, den es zu demaskieren und zu widerlegen gilt, macht es das ganze noch mühseliger.
 
Ihr merkt aber auch, wozu diese Art - so fachlich richtig die Ausführungen auch sein mögen - führt.... Funkstille. Der Rest liest sich irgendwelche juristischen Details allenfalls noch durch, beteiligen kann er sich nach einer solchen Diskussion eh nicht. ...
Wenn jemand über Gerichtsurteile zum Fredthema berichtet, dann wird die Diskussion darüber sicherlich auch und insbesondere denen erlaubt sein, die dazu mit ein wenig Sach- und Fachkenntnis aufwarten können.

Dass man eine solche Diskussion dann möglichst in allgemeinverständlicher Sprache führt, damit möglichst viele mitdiskutieren können, dafür hatte ich ja auch schon „plädiert“. Dass aber so oder so nicht jeder Laie der Diskussion folgen kann oder möchte, wollen wir mal bitte nicht den „Experten“ zur Last legen. Wie immer gilt: Wer nichts beizutragen hat, der kann es doch auch einfach sein lassen. Auch davon - und damit - lebt ein Forum, und das durchaus gut. :) :-)
 
Gerade aber bei solchen Themen ist die Masse der User fachfremd. Damit dann auch diese an einer Diskussion teilnehmen können, sollte diese von den wenigen Experten nicht mit Detaiwissen vereinnahmt werden. Ein Forum lebt nun einmal von reger Teilnahme.

Damit meine ich nicht, dass mal etwas fachlich gerade gerückt wird. Aber wenn sich das dann über Seiten in hin- und her erstreckt....
 
Ich hab‘ deine Auffassung bereits verstanden, teile sie halt nur nicht. Wenn ich hier halbwegs fachkundig diskutieren möchte, dann mach‘ ich das. Und ich schätze (z.B.) auch „keulejr‘s“ Beiträge dazu.
 
Gerade aber bei solchen Themen ist die Masse der User fachfremd. Damit dann auch diese an einer Diskussion teilnehmen können, sollte diese von den wenigen Experten nicht mit Detaiwissen vereinnahmt werden. Ein Forum lebt nun einmal von reger Teilnahme.

Damit meine ich nicht, dass mal etwas fachlich gerade gerückt wird. Aber wenn sich das dann über Seiten in hin- und her erstreckt....

Mit Verlaub, aber es ist nicht allein die Frage, ob man sich an einer (fachgeprägten) Diskussion beteiligt, sondern v.a. wie man sich daran beteiligt. Dies kann durch (Nach-)Fragen oder auch durch die Kundgabe der eigenen Meinung erfolgen. Jedoch nicht durch derartige wahrheitswidrige und aberwitzige Behauptungen. Das fördert weder die Debatte, noch wird es dem Qualitätsanspruch des Forums gerecht.

Allerdings denke ich, dass das nun auch mehr als hinreichend (auf-)geklärt ist, sodass sich die Debatte tatsächlich wieder dem Inhalt widmen kann.
 
Mit Verlaub, aber es ist nicht allein die Frage, ob man sich an einer (fachgeprägten) Diskussion beteiligt, sondern v.a. wie man sich daran beteiligt. Dies kann durch (Nach-)Fragen oder auch durch die Kundgabe der eigenen Meinung erfolgen.
Genau so würde ich es auch sehen. Worauf ich hinaus wollte und was offensichtlich schwer zu verstehen ist, wenn seitenweise fachliche Richtigstellungen gepostet werden, wird sich der Laie nicht mehr beteiligen da er selbst evtl. Ziel einer Richtigstellung werden könnte bzw. eh nicht mehr mitreden kann. Das es einigen nicht möglich ist, auch mal eine andere Meinung, die nicht juristisch sauber formuliert wurde stehn zu lassen, ist bekannt. Dabei ist es gerade bei einem solchen Thema doch auch die nicht juristische Usermeinung, die eine Diskussion ausmacht.

Richtigstellungen an sich, z.B. um falsche Behauptungen zu widerlegen, waren damit nicht gemeint. Nur deren seitenweises Ausrollen und Ausschmücken. Der Stand hier zum Thema ist der beste Beweis dafür.
 
Genau so würde ich es auch sehen. Worauf ich hinaus wollte und was offensichtlich schwer zu verstehen ist, wenn seitenweise fachliche Richtigstellungen gepostet werden, wird sich der Laie nicht mehr beteiligen da er selbst evtl. Ziel einer Richtigstellung werden könnte bzw. eh nicht mehr mitreden kann. Das es einigen nicht möglich ist, auch mal eine andere Meinung, die nicht juristisch sauber formuliert wurde stehn zu lassen, ist bekannt. Dabei ist es gerade bei einem solchen Thema doch auch die nicht juristische Usermeinung, die eine Diskussion ausmacht.

Richtigstellungen an sich, z.B. um falsche Behauptungen zu widerlegen, waren damit nicht gemeint. Nur deren seitenweises Ausrollen und Ausschmücken. Der Stand hier zum Thema ist der beste Beweis dafür.

Worin liegt denn das Problem, einfach die eigene (laienhafte) Meinung als solche zu kennzeichnen? Oder einen Beitrag damit zu leisten, einfach etwas oder jemanden - auch kritisch - zu hinterfragen? Zumal eine ordentliche und sachliche Richtigstellung, worum sich fast alle bemühen, für einen vernünftigen Erwachsenen keinen Hinderungsgrund darstellen sollte. Wer tatsächlich etwas beitragen möchte und etwas beizutragen hat, der macht es ohnehin. Viele beteiligen sich allerdings, und dies von Anfang an, nur "indirekt". Das handhabe ich schließlich bei Themen, in denen ich mich nicht auskenne und keine (Nach-)Fragen stelle, nicht anders.

Wer tatsächlich ein Problem damit haben sollte, der kann es ganz konkret mitteilen. Dafür gibt es im Übrigen auch die Möglichkeit für private Nachrichten.

Daher dürfte nun aktuell der Fortführung der originären Debatte wohl auch nichts (mehr) im Wege stehen.
 
Daher dürfte nun aktuell der Fortführung der originären Debatte wohl auch nichts (mehr) im Wege stehen.
Na da bin ich mal gespannt, wie sich die Diskussion nun wieder belebt....

Ach ja, nicht nötig darauf nun auch wieder anzuspringen. Sonst gibt es hier garnichts mehr zum Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ehrlich: durch solche Einwürfe jedenfalls nicht!

Vielleicht liegt es einfach nur daran, dass es aktuell gar keinen weiteren Anhaltspunkt zum debattieren gibt. Denn bisher gibt es allein die spärliche Pressemitteilung des BGH und - die mal mehr und mal minder geglückten - Pressedarstellungen. "Auf Teufel komm' raus" weiterzumachen ist schließlich ebenfalls nicht wirklich produktiv und "gewinnbringend". (Und dabei sollten wir es nun wohl auch belassen, denn das schreckt nicht minder ab. ;))
 
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