Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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- anderer Wagen
Absolut.... ICH erkenne FÜR MICH einen deutlichen Unterschied darin, ob jemand auf der AB (ohne Geschwindigkeitslimitierung) die Richtgeschwindigkeit ... deutlich überschreitet und dann einen Unfall verursacht, weil ein anderer diese Geschwindigkeit nicht einschätzen konnte und zum Beispiel plötzlich rauszieht - oder ob in der Innenstadt zwei Vollpfosten mit Geschwindigkeiten im Bereich 120-170 km/h und jegliches Rotlicht ignorierend, sich ein illegales Rennen liefern. ...

Nur ist es so einfach halt in unserer Rechtsordnung zumeist nicht. Wenn jemand, um deine gut passenden Beispiele aufzugreifen, einfach auf der Autobahn sehr schnell fährt, dann ist die Sach- und Interssenlagen objektiv und subjektiv eine völlig andere als z. B. bei einem rücksichtslosen Autorennen in der Stadt oder über Land. Zivilrechtlich wird man bei einem Unfall aufgrund der Betriebsgefahr des eigenen Autos immer eine (Mit-) Schuld haben. Das Strafrecht ergründet aber den subjektiven Tatbestand - d.h. das Wissen und Wollen des Täters - viel detaillierter.
Daher muss - ganz allgemein gesagt - m. E. auch niemand Sorge haben, dass er beim Schnellfahren pauschal als böser Straftäter betrachtetet wird: Wer einfach nur - z. B. auf der freien Autobahn - voll (aber besonnen) aufs Gas tritt, der will doch nix Böses, hat also offensichtlich gar keine Absicht, irgendwelche schlechten Taten zu begehen. Wer dabei aber z. B. rücksichtslos dicht auffährt, per Lichthupe Druck ausübt, rechts überholt und dabei den Mittelfinger zeigt, der dokumentiert damit deutlich eine andere Gesinnung. Dann ist der Tätervorwurf freilich auch nicht mehr allzu weit.
Übrigens: All das sagt einem auch bereits der gesunde Menschenverstand. Juristische Kenntnisse braucht es dafür nicht, „Experten“ ebenso wenig. Und mitreden kann jeder, dem der gesunde Menschenverstand nicht vollends abhanden gekommen ist.
