ich schicke weiterhin alles brav ans finanzamt
ich zahle doch nicht 2 mal porto / sprit um denen die belege zukommen zulassen.
Die können die mir ruhig wieder zurück schicken - ich bekomme ja eh min einen wisch von denen :)

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ich schicke weiterhin alles brav ans finanzamt
ich zahle doch nicht 2 mal porto / sprit um denen die belege zukommen zulassen.
Die können die mir ruhig wieder zurück schicken - ich bekomme ja eh min einen wisch von denen :)
... auf einem Bierdeckel erstellt werden kann und keine solche wie wir hier in unserem deutschen Staat haben, wo sich die Reichen arm rechnen können und so mancher Steuerberater nicht mal mehr durchblickt (ist nur meine ganz persönlich Meinung und ich will hier niemand in irgend einer Weise zu nahe treten). ...
Vor allem seitdem du mit der Abgabe der Steuererklärung ohne Beleg quasi dafür geradestehen musst, für alles einen Nachweis vorzuhalten.
Es gibt auch noch Steuerfachwirte und angestellte Steuerberater zwischen dem Steuerfachangestellten und dem Chef. Übrigens gibt es meist ein 4-Augen-Prinzip.Denn dort wird die simple EST oft nur von der Steuerfachangestellten gemacht. Nicht vom Chef.
Beim FA gibts diverse Tiernamen für Programme/Schnittstellen. Z.b. gibts auch den Igel und noch irgendwelche anderen TierartenNicht umsonst nennt man den Vogel auch die diebische E.....!
kann ich nur so unterschreibenFür den normalen Arbeitnehmer ist die Steuererklärung imho ein Klax, habe sie auch 2 Jahrzehnte selber mit dem Wiso Steuerprogramm gemacht.
Richtig, allerdings sollte noch ergänzend hinzugefügt werden, dass das FA noch weit mehr Daten hat als mancher zu wissen glaubt!Die restlichen Daten sind schon da.
Richtig. Die haben vollen Kontenzugriff. Darum muss man auch immer angeben wer was und wann bezahlt hat. Unsere Belege schicke ich ausnahmslos alle mit und das nur um die zu Ärgern. Kommen dann jedes Mal zurück mit dem Hinweis man solle das beim nächsten Mal nicht mehr tun. [emoji41]Richtig, allerdings sollte noch ergänzend hinzugefügt werden, dass das FA noch weit mehr Daten hat als mancher zu wissen glaubt!
sorry aber das muss man mal relativieren, da hier doch anscheind eine sehr aggressive Grundstimmung im Thread offenbart wird...
Durch die Abgabe einer Steuererklärung OHNE Belege ändert sich ncihts im Vergleich zu früher.
Warst du wirklich der Meinung, dass das Finanzamt jeden Beleg angeschaut hat. Es gibt garnicht soviele Sachbearbeiter, dass jede in einer Steuerklärung eingetragene Zahl überprüft werden könnte.
Auf Seiten des Finanzamts werden schon seit Jahren Software-Programme verwendet, die "auffällige" Steuererklärungen rausfischen und den Sachbearbeitern vorlegen. Wenn zb. das Verhältnis von Einnnahmen zu Ausnahmen in einem sehr "unüblichen" Verhältnis stehen z.b.
Du musstest auch früher schon geradestehen für deine Angaben in der Steuereklärung. Das Mitsenden von Belegen hat den Steuerpflichtigen noch nie entbunden.
Es gibt auch noch Steuerfachwirte und angestellte Steuerberater zwischen dem Steuerfachangestellten und dem Chef. Übrigens gibt es meist ein 4-Augen-Prinzip.
Den simplen Ölwechsel in der Werkstatt macht ja auch "oft nur der Kfz-Mechatroniker" und nicht der Chef (KFz-Meister) in der Werkstatt.
Dennoch haftet in beiden Fallen der "Chef" des Betriebs bei Fehlern.
Beim FA gibts diverse Tiernamen für Programme/Schnittstellen. Z.b. gibts auch den Igel und noch irgendwelche anderen Tierarten
kann ich nur so unterschreiben
Und zum Schluss noch was Allgemeines. Wie bei allem gilt: Selber machen und Zeit/Nerven investieren durch Einlesen/googlen und das Risiko für Fehler selber tragen oder den Fachmann fragen und keine Zeit/Nerven opfern und keine Risiken eingehen und daüfr ein entsprechendes Entgelt zahlen. Das gilt furs Autoschrauben genauso wie für die Erstellung von Steuererklärungen. In Zeiten von Google etc. kann man wirklich in simplen Fallen (Arbeitnehmer ohne Vermietung&Verpachtung) wirklcih alle Antworten auf seine Fragen zur Steuererklärung im Netz finden.
Dank der vorausgefüllten Steuererklärung erhält man zudem alle relevanten Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und den Krankenversicherungsbescheinigungen schon in die richtigen Felder eingetragen.
Soll heißen: ALs normaler Arbeitnehmer genügt es, wenn man die Spenden und Handwerkerrechnungen/Mini-Job/Putzfrau-Bescheinigungen und die Belege von Zinsbescheinigungen sowie Fortbildungen und die Entfernung von Wohnung/Arbeitsstätte zusammensucht. Die restlichen Daten sind schon da.
Richtig. Die haben vollen Kontenzugriff. Darum muss man auch immer angeben wer was und wann bezahlt hat. Unsere Belege schicke ich ausnahmslos alle mit und das nur um die zu Ärgern. Kommen dann jedes Mal zurück mit dem Hinweis man solle das beim nächsten Mal nicht mehr tun. [emoji41]
Wenn es dann selbst über Risikomanagement Deine anderslautende Rechtsansicht erst gar nicht zur Kenntnis genommen hat, war es das Problem des FA.
Sorry. Da treffen 2 Ansichten aufeinander.
Hat man bis letztes Jahr eine Anlage eingereicht und Belege dazu getan, so hatte das FA Prüfungspflicht.
Wenn es dann selbst über Risikomanagement Deine anderslautende Rechtsansicht erst gar nicht zur Kenntnis genommen hat, war es das Problem des FA.
Heute ist es Dein Problem. Weil Dein Auftrag lautet, es so zu beantragen wie es das FA will.
Da hat sich grundsätzlich was verschoben.
Stichwort E-Daten: Diese Person wird es ohne E-Daten noch weniger geschafft haben, eine Steuererklärung auszufüllen.Wie soll er’s kontrollieren.? Nur mit Mühe.
und genau diese Fälle waren von mir gemeint.In einem wichtigen Punkt pflichte ich dir bei. Es gibt viele Fälle, die einfach gelagert sind und die das gut selbst machen können.
und genau diese Leute merken bei einem Ölwechsel vielleicht auch nicht, dass irgendein anderes Teil am Motor nicht rundläuft und man durch eine kleine Stellschraube/Austausch einen drohenden Motorschaden hätte vermeiden können.Aber genau diese Mitbürger erkennen dann oft nicht, dass sie in einem bestimmten Jahr eben doch nicht so ein einfacher Fall sind.
*zustimm*Voller Kontenzugriff ja. Aber nur bei konkreten Verdacht der Steuerhinterziehung
Schade für dich. Bei mir geht es aber um mehr als ein Monatsgehalt!Hi.....ich hatte über Jahre hinweg den Steuerberater gewählt da er ja absetzbar war und mir es einfach zu blöde war die Formulare auszufüllen.. zuletzt aber fiel bei mir die Vermietung weg, auch war der Verlust aus Immobilienverkauf ( ja richtig gelesen VERLUST) nicht mehr absetzbar da über 10 Jahre, und dieses Jahr bekomme ich Nach Abzug der Steuerberatungskosten vom FA genau 35 Euro.....super oder? d.heisst der Steuerberater kostet fast soviel nun wie die Erstattung. Trotzdem ist mir das Asusfüllen der Formulare weiterhin zu blöde.
Man wird hier in DE endlos vom Staat geschröpft, und wenn man nicht in der Lage ist wie die Reichen, Steuertrick, Sonderabschreibungen und andere Raffinessen anzuwenden, geht man hier leer aus....dafür können dann auch internationale Konzerne wie zB VW! Apple und andere sich schönrechnen und zahlen null und nichts trotz mMlliardengewinnen.....macht ja nichts ..der Kleinbürger und Mittelstand hats ja und finanziert alles...
Wir denken schon gerade an unsere Rente....da werd ich wohl dann ins Ausland gehen.. hier die Rente auch noch,als zu versteuern geht mir gegen den Strich...
Und mit Steuerklasse 1 wird man sowieso ausgenommen....da könnte man schon mal nachdenken auszuwandern...
Nein.Hast du vllt den Zeitraum falsch gewählt, sodass Überschneidungen sind?
Kommt auf nen Tag jetzt nicht an. DANKE dir schonmal!Bin grad im Urlaub und kann deshalb nicht nachgucken
Freitag abend oder samstag morgen kann ich mal gucken, wenn bis dahin niemand geantwortet hat
Annahme du bist normaler Angestellter und hast kein ALG bekommen, dann kannst du es ja zukünftig sein lassen mit der Steuererklärung. Da du ja anscheinend das Vermietungsgeschäft an den Nagel gehangen hast, besteht im Zweifelsfall ja keine Pflicht mehr zur Abgabe einer Steuererklärung.ich hatte über Jahre hinweg den Steuerberater gewählt da er ja absetzbar war und mir es einfach zu blöde war die Formulare auszufüllen.. zuletzt aber fiel bei mir die Vermietung weg, auch war der Verlust aus Immobilienverkauf ( ja richtig gelesen VERLUST) nicht mehr absetzbar da über 10 Jahre, und dieses Jahr bekomme ich Nach Abzug der Steuerberatungskosten vom FA genau 35 Euro.....super oder? d.heisst der Steuerberater kostet fast soviel nun wie die Erstattung. Trotzdem ist mir das Asusfüllen der Formulare weiterhin zu blöde.
Verstehe deine Aussage nicht ganz, da die Steuerklasse nichts damit zu tun hat, wieviel du dem Staat an Steuern schuldest am Ende des Jahres (unter der Annahme das du eine Steuererklärung machst).Und mit Steuerklasse 1 wird man sowieso ausgenommen....da könnte man schon mal nachdenken auszuwandern...
Kurze Frage:
Ist der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung der 31.05. oder der 31.07. für die Steuererklärung für 2017?
Ich habe die Befürchtung das ich den Termin verpennt habe.
Angeschrieben wurde ich bis jetzt noch nicht vom Finanzamt.
Hast Du das mit ELSTER gemacht oder auf anderen elektronischen Weg?Also ich hab Anfang 2018 die Erklärung für 2015 gemacht. Keine Probleme, Geld kam flott in vollem Umfang. (inkl. Zinsen) Von daher würde ich mir keine Sorgen machen.
Das gilt doch nur für Unternehmer, oder täusche ich mich?
Obwohl ich bereits gegoogelt habe blicke ich bei dem Thema auch nicht richtig durch.Gibt Fakt eine Frist, ganz verstanden habe ich es auf die schnelle aber nicht. Sorry
Mit wiso erstellt und in gedruckter Form eingeschicktHast Du das mit ELSTER gemacht oder auf anderen elektronischen Weg?
Wie bereits hier im Thread erwähnt beabsichtige ich meine Steuererklärung mit Smartsteuer zu machen.