Steuererklärung leicht gemacht

... auf einem Bierdeckel erstellt werden kann und keine solche wie wir hier in unserem deutschen Staat haben, wo sich die Reichen arm rechnen können und so mancher Steuerberater nicht mal mehr durchblickt (ist nur meine ganz persönlich Meinung und ich will hier niemand in irgend einer Weise zu nahe treten). ...

Mit dieser Ansicht bist du, wenn man es mal auf den pragmatischen Teil herunterbricht, bei Weitem nicht allein.

Ich fand es damals (und aktuell noch immer) sehr bezeichnend, dass Paul Kirchhof - ein Professor für Steuer- und Finanzrecht, später sogar Richter am Bundesverfassungsgericht (ebenfalls mit steuer- und finanzrechtlichen Themen betraut) - konstatiert, dass man die Steuererklärung (allenfalls) unter Vorbehalt unterschreiben solle, weil man das Steuerrecht gar nicht (mehr) in Gänze überblicken könne.

In Teilen wurde das Kirchhof'sche Modell auch beim "Bierdeckel-Konzept" übernommen. Doch wird es schwer sein, ein (derart) vereinfachtes Steuersystem einzurichten. Dafür hängen schlichtweg zu viele Interessen am gegenwärtigen System. Denn nicht nur, dass eine einflussreiche und durchaus vermögende Gruppe ihre Existenzgrundlage in weiten Teilen "verlieren" würde, es entfielen auch die Möglichkeiten zur Steueroptimierung - in beide Richtungen (also sowohl für den "kassierenden" Staat [hierbei sind auch die "Nichtanwendungserlasse" nicht gänzlich unbeachtlich] als auch den Steuerpflichtigen).

Aber vielleicht findet sich doch eines Tages eine entsprechende (politische) Mehrheit für eine "Revolution" zugunsten eines vereinfachten Steuerrechts.
 
sorry aber das muss man mal relativieren, da hier doch anscheind eine sehr aggressive Grundstimmung im Thread offenbart wird...

Vor allem seitdem du mit der Abgabe der Steuererklärung ohne Beleg quasi dafür geradestehen musst, für alles einen Nachweis vorzuhalten.

Durch die Abgabe einer Steuererklärung OHNE Belege ändert sich ncihts im Vergleich zu früher.
Warst du wirklich der Meinung, dass das Finanzamt jeden Beleg angeschaut hat. Es gibt garnicht soviele Sachbearbeiter, dass jede in einer Steuerklärung eingetragene Zahl überprüft werden könnte.
Auf Seiten des Finanzamts werden schon seit Jahren Software-Programme verwendet, die "auffällige" Steuererklärungen rausfischen und den Sachbearbeitern vorlegen. Wenn zb. das Verhältnis von Einnnahmen zu Ausnahmen in einem sehr "unüblichen" Verhältnis stehen z.b.
Du musstest auch früher schon geradestehen für deine Angaben in der Steuereklärung. Das Mitsenden von Belegen hat den Steuerpflichtigen noch nie entbunden.

Denn dort wird die simple EST oft nur von der Steuerfachangestellten gemacht. Nicht vom Chef.
Es gibt auch noch Steuerfachwirte und angestellte Steuerberater zwischen dem Steuerfachangestellten und dem Chef. Übrigens gibt es meist ein 4-Augen-Prinzip.
Den simplen Ölwechsel in der Werkstatt macht ja auch "oft nur der Kfz-Mechatroniker" und nicht der Chef (KFz-Meister) in der Werkstatt.
Dennoch haftet in beiden Fallen der "Chef" des Betriebs bei Fehlern.

Nicht umsonst nennt man den Vogel auch die diebische E.....!
Beim FA gibts diverse Tiernamen für Programme/Schnittstellen. Z.b. gibts auch den Igel und noch irgendwelche anderen Tierarten ;)

Für den normalen Arbeitnehmer ist die Steuererklärung imho ein Klax, habe sie auch 2 Jahrzehnte selber mit dem Wiso Steuerprogramm gemacht.
kann ich nur so unterschreiben

Und zum Schluss noch was Allgemeines. Wie bei allem gilt: Selber machen und Zeit/Nerven investieren durch Einlesen/googlen und das Risiko für Fehler selber tragen oder den Fachmann fragen und keine Zeit/Nerven opfern und keine Risiken eingehen und daüfr ein entsprechendes Entgelt zahlen. Das gilt furs Autoschrauben genauso wie für die Erstellung von Steuererklärungen. In Zeiten von Google etc. kann man wirklich in simplen Fallen (Arbeitnehmer ohne Vermietung&Verpachtung) wirklcih alle Antworten auf seine Fragen zur Steuererklärung im Netz finden.

Dank der vorausgefüllten Steuererklärung erhält man zudem alle relevanten Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und den Krankenversicherungsbescheinigungen schon in die richtigen Felder eingetragen.
Soll heißen: ALs normaler Arbeitnehmer genügt es, wenn man die Spenden und Handwerkerrechnungen/Mini-Job/Putzfrau-Bescheinigungen und die Belege von Zinsbescheinigungen sowie Fortbildungen und die Entfernung von Wohnung/Arbeitsstätte zusammensucht. Die restlichen Daten sind schon da.
 
Richtig, allerdings sollte noch ergänzend hinzugefügt werden, dass das FA noch weit mehr Daten hat als mancher zu wissen glaubt!
Richtig. Die haben vollen Kontenzugriff. Darum muss man auch immer angeben wer was und wann bezahlt hat. Unsere Belege schicke ich ausnahmslos alle mit und das nur um die zu Ärgern. Kommen dann jedes Mal zurück mit dem Hinweis man solle das beim nächsten Mal nicht mehr tun. [emoji41]
 
Doofer Fred, nun sind vorhin doch glatt Bescheide des Finanzamts über mehrere Nachzahlungen für die letzten Jahre eingegangen. :eek: :o


Bitte mal alle zusammenlegen. :D
 
sorry aber das muss man mal relativieren, da hier doch anscheind eine sehr aggressive Grundstimmung im Thread offenbart wird...



Durch die Abgabe einer Steuererklärung OHNE Belege ändert sich ncihts im Vergleich zu früher.
Warst du wirklich der Meinung, dass das Finanzamt jeden Beleg angeschaut hat. Es gibt garnicht soviele Sachbearbeiter, dass jede in einer Steuerklärung eingetragene Zahl überprüft werden könnte.
Auf Seiten des Finanzamts werden schon seit Jahren Software-Programme verwendet, die "auffällige" Steuererklärungen rausfischen und den Sachbearbeitern vorlegen. Wenn zb. das Verhältnis von Einnnahmen zu Ausnahmen in einem sehr "unüblichen" Verhältnis stehen z.b.
Du musstest auch früher schon geradestehen für deine Angaben in der Steuereklärung. Das Mitsenden von Belegen hat den Steuerpflichtigen noch nie entbunden.


Es gibt auch noch Steuerfachwirte und angestellte Steuerberater zwischen dem Steuerfachangestellten und dem Chef. Übrigens gibt es meist ein 4-Augen-Prinzip.
Den simplen Ölwechsel in der Werkstatt macht ja auch "oft nur der Kfz-Mechatroniker" und nicht der Chef (KFz-Meister) in der Werkstatt.
Dennoch haftet in beiden Fallen der "Chef" des Betriebs bei Fehlern.


Beim FA gibts diverse Tiernamen für Programme/Schnittstellen. Z.b. gibts auch den Igel und noch irgendwelche anderen Tierarten ;)


kann ich nur so unterschreiben

Und zum Schluss noch was Allgemeines. Wie bei allem gilt: Selber machen und Zeit/Nerven investieren durch Einlesen/googlen und das Risiko für Fehler selber tragen oder den Fachmann fragen und keine Zeit/Nerven opfern und keine Risiken eingehen und daüfr ein entsprechendes Entgelt zahlen. Das gilt furs Autoschrauben genauso wie für die Erstellung von Steuererklärungen. In Zeiten von Google etc. kann man wirklich in simplen Fallen (Arbeitnehmer ohne Vermietung&Verpachtung) wirklcih alle Antworten auf seine Fragen zur Steuererklärung im Netz finden.

Dank der vorausgefüllten Steuererklärung erhält man zudem alle relevanten Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung und den Krankenversicherungsbescheinigungen schon in die richtigen Felder eingetragen.
Soll heißen: ALs normaler Arbeitnehmer genügt es, wenn man die Spenden und Handwerkerrechnungen/Mini-Job/Putzfrau-Bescheinigungen und die Belege von Zinsbescheinigungen sowie Fortbildungen und die Entfernung von Wohnung/Arbeitsstätte zusammensucht. Die restlichen Daten sind schon da.

Sorry. Da treffen 2 Ansichten aufeinander.
Hat man bis letztes Jahr eine Anlage eingereicht und Belege dazu getan, so hatte das FA Prüfungspflicht.
Wenn es dann selbst über Risikomanagement Deine anderslautende Rechtsansicht erst gar nicht zur Kenntnis genommen hat, war es das Problem des FA.
Heute ist es Dein Problem. Weil Dein Auftrag lautet, es so zu beantragen wie es das FA will.
Da hat sich grundsätzlich was verschoben.


Sicher ist das Steuerrecht kompliziert. Und ich bin deiner Meinung wenn du sagst, dass es aufgrund von Interessengruppen so ist. Jeder will seine eigene Ausnahme und den eigenen Spezialfall verankern.
Daher scheitert die Bierdeckel-Idee schon allein daran.


Ich sehe das mit der vorausgefüllten Erklärung auch etwas anders. Klar. Es gibt Datensätze.
Aber der Steuerzahler muss diese kontrollieren. Er soll sie nicht einfach übernehmen. Ich hab im Jahr mind 70-80 Einsprüche wegen fehlerhafter E-Daten. Furchtbar. Zb beim Riester. Da bekommt der Kunde bei einigen Anbietern keine Bescheinigung mehr über der übermittelten E-Datensatz. Wie soll er’s kontrollieren.? Nur mit Mühe.

Oder beim Wechsel vom Krankengeld direkt in die Rente. Da gibt es keinen Austausch zwischen den Ämtern. Viel Spaß beim sezieren der E-Daten.

In einem wichtigen Punkt pflichte ich dir bei. Es gibt viele Fälle, die einfach gelagert sind und die das gut selbst machen können.
Aber genau diese Mitbürger erkennen dann oft nicht, dass sie in einem bestimmten Jahr eben doch nicht so ein einfacher Fall sind.

Bsp: Krankheitskosten, die nicht von der KV übernommen wurden. Früher eher unwichtig. Heute _kann_ es sein dass sich in Zukunft auch 100€ lohnen. Doch das kriegt der einfache Steuerzahler nicht mit.

Und ich bin bei dir, wenn du grds darauf hinweist, dass du dir mit dem Steuerfachmann Zeit gegen Geld einkaufst. Das ist -wie du schreibst- such so in der Autowerkstatt beim Ölwechsel oder beim Friseur öde beim Maler. Ohne jetzt bitte diese Berufe Herabwürdigen zu wollen. Gibt noch viel mehr andere Beispiele.
 
Richtig. Die haben vollen Kontenzugriff. Darum muss man auch immer angeben wer was und wann bezahlt hat. Unsere Belege schicke ich ausnahmslos alle mit und das nur um die zu Ärgern. Kommen dann jedes Mal zurück mit dem Hinweis man solle das beim nächsten Mal nicht mehr tun. [emoji41]

Ähhhh. Voller Kontenzugriff ja. Aber nur bei konkreten Verdacht der Steuerhinterziehung. Ansonsten ist das illegal und der Beamte riskiert seinen Job, wenns auffliegt.
 
Wenn es dann selbst über Risikomanagement Deine anderslautende Rechtsansicht erst gar nicht zur Kenntnis genommen hat, war es das Problem des FA.

Aber nur wenn du es explizit offengelegt hast. Damit meine ich jetzt nicht nur ein Stapel Belege beifügen, sondern eine erläuternde Anlage mit Text.
Sorry. Da treffen 2 Ansichten aufeinander.
Hat man bis letztes Jahr eine Anlage eingereicht und Belege dazu getan, so hatte das FA Prüfungspflicht.
Wenn es dann selbst über Risikomanagement Deine anderslautende Rechtsansicht erst gar nicht zur Kenntnis genommen hat, war es das Problem des FA.
Heute ist es Dein Problem. Weil Dein Auftrag lautet, es so zu beantragen wie es das FA will.
Da hat sich grundsätzlich was verschoben.

ich finde ein Laie kann deine Aussage mißverstehen. Es hört sich an, als ob man ab 2018 nun alles so machen müsste wie das Finanzamt es sieht (Rechtsansicht). Aber genau wie früher kann man eine anderslautende (Rechts-)Ansicht durch eine erläuternde Anlage (nicht nur ein Haufen Belege, sondern auch Sachverhaltsdarlegung in Textform) i.R. einer Steuererklärung vertreten. Daran hat die Belegvorhaltepflicht nichts geändert. Oder reden wir aneinander vorbei? Gerne lasse ich mich aber eines besseren belehren, wenn du mir entsprechende Quellen vorlegst.

Wie soll er’s kontrollieren.? Nur mit Mühe.
Stichwort E-Daten: Diese Person wird es ohne E-Daten noch weniger geschafft haben, eine Steuererklärung auszufüllen.
Du schreibst du machst 1000x Fälle im Jahr. Wenn du dann 70-80 Einsprüche wg. E-Daten fehlern hast, finde ich das prozentual nicht sehr häufig. Insofern sind die E-Daten sehr wohl eine Erleichterung.

In einem wichtigen Punkt pflichte ich dir bei. Es gibt viele Fälle, die einfach gelagert sind und die das gut selbst machen können.
und genau diese Fälle waren von mir gemeint.

Aber genau diese Mitbürger erkennen dann oft nicht, dass sie in einem bestimmten Jahr eben doch nicht so ein einfacher Fall sind.
und genau diese Leute merken bei einem Ölwechsel vielleicht auch nicht, dass irgendein anderes Teil am Motor nicht rundläuft und man durch eine kleine Stellschraube/Austausch einen drohenden Motorschaden hätte vermeiden können.

Voller Kontenzugriff ja. Aber nur bei konkreten Verdacht der Steuerhinterziehung
*zustimm*

Meine Hauptassauge ist: Die Aufgabe bzw. die Dienstleitung des Steuerberaters/Lohnsteuerhilfevereins besteht nicht darin, die einfachen Schritte (die auch der Normalbürger schafft) zu erledigen, sondern eben Augenmerk auf die Punkte zu haben, die der Normalbürger nicht sieht. Insbesondere in Sonderfällen, die von der Norm abweichen. Daneben trägt der Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein das Risiko einer falsch deklarierten Erklärung. Diese Leistung kann dir keine Steuersoftware oder stundenlange Internetrecherche abnehmen.

VG
Patrick
 
Kennt sich hier jemand sehr gut mit WISO aus, bzw. vielleicht kann mir jemand auch so helfen.
Ich bin 2017 2x Umgezogen. Die Adresse des Arbeitgebers hat sich dabei nicht geändert.
Also
Zeitraum 1 Adresse A zu Arbeitgeber K
Zeitraum 2 Adresse B zu Arbeitgeber K
Zeitraum 2 Adresse C zu Arbeitgeber K
Meiner Meinung müsste es nun immer die ERSTE Tätigkeitsstätte sein, aufgeteilt auf drei Zeiträume.

Wenn ich bei WISO (so wie es auch die WISO Hilfe vorschlägt) "Neuer Eintrag" wähle, macht das Programm jedoch Erste-, Zweite- und Dritte Tätigkeitsstätte daraus.
Ich gehe davon aus, dass das Falsch ist, da beim Übertrag in Anlage N
Zeile 31 [Erste Tätigkeitsstätte] "Arbeitgeber K, Zeitraum 1" erfasst ist,
Zeile 32 [Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum Weiträumigen Tätigkeitsgebiet(Was auf mich doch eigentlich nicht zutreffen ist?)] "siehe Aufstellung",
Zeile 35 Ort lt Zeile 31, Tage entsprechend Zeitraum,Km entsprechend Zeitraum 1 (passt!)
Zeile 36 ff jedoch leer bleiben.

Meiner Meinung Müsste doch in
Zeile 31 [Erste Tätigkeitsstätte] "Arbeitgeber K, Zeitraum 1+2+3" stehen,
Zeile 32 [Sammelpunkt/nächstgelegener Zugang zum Weiträumigen Tätigkeitsgebiet] leer bleiben,
Zeile 35 Ort lt Zeile 31, Tage entsprechend Zeitraum 1, Km entsprechend Zeitraum 1
Zeile 36 Ort lt Zeile 31, Tage entsprechend Zeitraum 2, Km entsprechend Zeitraum 2
Zeile 35 Ort lt Zeile 31, Tage entsprechend Zeitraum 3, Km entsprechend Zeitraum 3.

Oder Spinne ich komplett?
Ist es vielleicht (traue ich unseren Behörden aber eigentlich gar nicht zu) EGAL, dass dort Zweite, Dritte, Xte Tätigkeitsstätte steht, obwohl sich die Startanschrift und nicht das Ziel geändert hat?

Ich hoffe, dass
1. Mein Problem ersichtlich ist und
2. Mir irgendjemand einen Rat geben kann.

Habe ernsthaft Sorge, dass bei falsch ausgefülltem Formular € gestrichen werden, was bei meinen Km Beträgen wirklich viel Geld wäre!
 
Hast du vllt den Zeitraum falsch gewählt, sodass Überschneidungen sind?
 
Hi.....ich hatte über Jahre hinweg den Steuerberater gewählt da er ja absetzbar war und mir es einfach zu blöde war die Formulare auszufüllen.. zuletzt aber fiel bei mir die Vermietung weg, auch war der Verlust aus Immobilienverkauf ( ja richtig gelesen VERLUST) nicht mehr absetzbar da über 10 Jahre, und dieses Jahr bekomme ich Nach Abzug der Steuerberatungskosten vom FA genau 35 Euro.....super oder? d.heisst der Steuerberater kostet fast soviel nun wie die Erstattung. Trotzdem ist mir das Asusfüllen der Formulare weiterhin zu blöde.
Man wird hier in DE endlos vom Staat geschröpft, und wenn man nicht in der Lage ist wie die Reichen, Steuertrick, Sonderabschreibungen und andere Raffinessen anzuwenden, geht man hier leer aus....dafür können dann auch internationale Konzerne wie zB VW! Apple und andere sich schönrechnen und zahlen null und nichts trotz mMlliardengewinnen.....macht ja nichts ..der Kleinbürger und Mittelstand hats ja und finanziert alles...
Wir denken schon gerade an unsere Rente....da werd ich wohl dann ins Ausland gehen.. hier die Rente auch noch,als zu versteuern geht mir gegen den Strich...
Und mit Steuerklasse 1 wird man sowieso ausgenommen....da könnte man schon mal nachdenken auszuwandern...
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann musst du einfach mehr ausgeben

Dann gibt's auch wieder mehr zurück :D
 
Hi.....ich hatte über Jahre hinweg den Steuerberater gewählt da er ja absetzbar war und mir es einfach zu blöde war die Formulare auszufüllen.. zuletzt aber fiel bei mir die Vermietung weg, auch war der Verlust aus Immobilienverkauf ( ja richtig gelesen VERLUST) nicht mehr absetzbar da über 10 Jahre, und dieses Jahr bekomme ich Nach Abzug der Steuerberatungskosten vom FA genau 35 Euro.....super oder? d.heisst der Steuerberater kostet fast soviel nun wie die Erstattung. Trotzdem ist mir das Asusfüllen der Formulare weiterhin zu blöde.
Man wird hier in DE endlos vom Staat geschröpft, und wenn man nicht in der Lage ist wie die Reichen, Steuertrick, Sonderabschreibungen und andere Raffinessen anzuwenden, geht man hier leer aus....dafür können dann auch internationale Konzerne wie zB VW! Apple und andere sich schönrechnen und zahlen null und nichts trotz mMlliardengewinnen.....macht ja nichts ..der Kleinbürger und Mittelstand hats ja und finanziert alles...
Wir denken schon gerade an unsere Rente....da werd ich wohl dann ins Ausland gehen.. hier die Rente auch noch,als zu versteuern geht mir gegen den Strich...
Und mit Steuerklasse 1 wird man sowieso ausgenommen....da könnte man schon mal nachdenken auszuwandern...
Schade für dich. Bei mir geht es aber um mehr als ein Monatsgehalt!

Hast du vllt den Zeitraum falsch gewählt, sodass Überschneidungen sind?
Nein.
01.01-31.03
01.04-03.08
04.08-31.12.
Jeweils über "Neuer Eintrag" und bei den ersten beiden "anderer Startpunkt" aktiviert und angegeben.
Dennoch wird Zeitraum 2 als "Zweite Tatigkeitsstätte" und Zeitraum 3 als "Dritte Tatigkeitsstätte" gelistet... :j
 
Bin grad im Urlaub und kann deshalb nicht nachgucken

Freitag abend oder samstag morgen kann ich mal gucken, wenn bis dahin niemand geantwortet hat
 
ich hatte über Jahre hinweg den Steuerberater gewählt da er ja absetzbar war und mir es einfach zu blöde war die Formulare auszufüllen.. zuletzt aber fiel bei mir die Vermietung weg, auch war der Verlust aus Immobilienverkauf ( ja richtig gelesen VERLUST) nicht mehr absetzbar da über 10 Jahre, und dieses Jahr bekomme ich Nach Abzug der Steuerberatungskosten vom FA genau 35 Euro.....super oder? d.heisst der Steuerberater kostet fast soviel nun wie die Erstattung. Trotzdem ist mir das Asusfüllen der Formulare weiterhin zu blöde.
Annahme du bist normaler Angestellter und hast kein ALG bekommen, dann kannst du es ja zukünftig sein lassen mit der Steuererklärung. Da du ja anscheinend das Vermietungsgeschäft an den Nagel gehangen hast, besteht im Zweifelsfall ja keine Pflicht mehr zur Abgabe einer Steuererklärung.

Und mit Steuerklasse 1 wird man sowieso ausgenommen....da könnte man schon mal nachdenken auszuwandern...
Verstehe deine Aussage nicht ganz, da die Steuerklasse nichts damit zu tun hat, wieviel du dem Staat an Steuern schuldest am Ende des Jahres (unter der Annahme das du eine Steuererklärung machst).
Wähl doch mal Steuerklasse 6, dann bekommst du "bißchen weniger" netto monatlich, aber eine RIESENerstattung bei deiner Steuererklärung ;)

Wenn du es auf die Zusammenveranlagung von Ehegatten beziehst, kommt da genau das gleiche steuerliche Ergebnis raus, wenn beide jeweils soviel verdienen wie du alleine ;)

vg
Patrick

PS: und ja es ist ärgerlich, dass man durch gewissen Größeneffekte und Strukturen weniger prozentuale Steuerlast generieren kann als der normale Bürger...
 
Kurze Frage:
Ist der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung der 31.05. oder der 31.07. für die Steuererklärung für 2017?
Ich habe die Befürchtung das ich den Termin verpennt habe.
Angeschrieben wurde ich bis jetzt noch nicht vom Finanzamt.
 
Also ich hab Anfang 2018 die Erklärung für 2015 gemacht. Keine Probleme, Geld kam flott in vollem Umfang. (inkl. Zinsen:eek: :o ) Von daher würde ich mir keine Sorgen machen.
 
Kurze Frage:
Ist der späteste Abgabetermin für die Steuererklärung der 31.05. oder der 31.07. für die Steuererklärung für 2017?
Ich habe die Befürchtung das ich den Termin verpennt habe.
Angeschrieben wurde ich bis jetzt noch nicht vom Finanzamt.

Das gilt doch nur für Unternehmer, oder täusche ich mich?

Habe meine Steuererklärung 2016 im Februar 2018 abgegeben, die für 2017 im Mai 2018.
Beide unwesentlich später in vollem Umfang ausgezahlt.
 
Also ich hab Anfang 2018 die Erklärung für 2015 gemacht. Keine Probleme, Geld kam flott in vollem Umfang. (inkl. Zinsen:eek: :o ) Von daher würde ich mir keine Sorgen machen.
Hast Du das mit ELSTER gemacht oder auf anderen elektronischen Weg?
Wie bereits hier im Thread erwähnt beabsichtige ich meine Steuererklärung mit Smartsteuer zu machen.
 
einfach fertig machen und einreichen.
ich hatte mal eine nach 3 1/2 jahren abgegeben. das fanden die nicht ganz so lustig "wenn das nochmal passiert, haben sie mit "straf"abzügen zu rechnen!"
haben aber sonst ohne zu mucken alles erstattet

notfalls immer früh genüg beim Finanzamt melden, dass es sich verzögert
 
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