Bull56
Fahrer
- Registriert
- 19 August 2011
Guten Tag allerseits,
seit 2016 bin ich nun unglücklicher Besitzer eines Z4 Coupe von Ende 2008 mit einem mangelhaft repariertem Unfallschaden.
Ich habe das Auto mitte 2016 mit repariertem Unfallschaden gekauft, die komplette Reparatur wurde mir in Bildern vorgelegt und mit gegeben, inklusive der Rechnungen. Nachdem das Auto aber nicht vernünftig gerade aus lief und der rechte Vorderreifen innen stark abgefahren war - bin ich zu schmickler zur Vermessung und um mir ein KW Clubsport einbauen zu lassen.
Dabei ist aufgefallen, dass auch der rechte Federdom neu eingeschweißt und lackiert wurde, dummerweise auch noch knapp 1cm zu hoch. Mittlerweile platzt am Federdom sogar der Lack ab, weil die Motorhaube aufschlägt.
Mein Problem ist, dass das beim Kauf absolut nicht zu sehen war und innerhalb der kurzen Probefahrt nicht zu merken war. Optisch wurde die Reparatur sehr gut gemacht, es fällt einem nur bei genauerem hinsehen auf. Der Verkäufer windet sich leider in diversen Ausreden von das wurde beim Kauf mitgeteilt bis hin zu das ist durch das Fahren auf dem Nürburgring entstanden. Es tut echt weh und ich habe kaum noch Lust auf dieses wunderschöne Auto!
Meine Coupe ist silbermetallic, die Frontstoßstange wurde leider auch gespachtelt und nachlackiert und der lack fällt ab. sehr übel!
Ich würde hier heute Abend Fotos posten um zu zeigen, wie der rechte im vergleich zum linken Federdom aussieht, kann vielleicht jemand von seinem silbernen Z4 gutes Bild von seinem rechten Federdom posten, die letzten Ziffern der Fahrgestellnummer am Besten übermalen.
Die Lage ist mittlerweile Dringend, ende April gibt es ein vom Gericht bestelltes Gutachten zu der Problematik bei der Dekra. Die haben mich doch tatsächlich aufgefordert den ersten reifen, der innen abgefahren war, mitzubringen. Ich Sammel doch keine Reifen zu Hause... Zusätzlich sollen noch alle getätigten Vermessungsprotokolle her und Daten zum eingebauten Fahrwerk her. Der Richter war damals tatsächler der Auffassung, dass mit dem einbau des voll Verstellbaren Fahrwerks ja alle Probleme behoben wären, weil man damit ja bestimmt den Fehlerhaften Federdom ausgleichen könnte durch das hochschrauben des Fahrwerkes...
seit 2016 bin ich nun unglücklicher Besitzer eines Z4 Coupe von Ende 2008 mit einem mangelhaft repariertem Unfallschaden.
Ich habe das Auto mitte 2016 mit repariertem Unfallschaden gekauft, die komplette Reparatur wurde mir in Bildern vorgelegt und mit gegeben, inklusive der Rechnungen. Nachdem das Auto aber nicht vernünftig gerade aus lief und der rechte Vorderreifen innen stark abgefahren war - bin ich zu schmickler zur Vermessung und um mir ein KW Clubsport einbauen zu lassen.
Dabei ist aufgefallen, dass auch der rechte Federdom neu eingeschweißt und lackiert wurde, dummerweise auch noch knapp 1cm zu hoch. Mittlerweile platzt am Federdom sogar der Lack ab, weil die Motorhaube aufschlägt.
Mein Problem ist, dass das beim Kauf absolut nicht zu sehen war und innerhalb der kurzen Probefahrt nicht zu merken war. Optisch wurde die Reparatur sehr gut gemacht, es fällt einem nur bei genauerem hinsehen auf. Der Verkäufer windet sich leider in diversen Ausreden von das wurde beim Kauf mitgeteilt bis hin zu das ist durch das Fahren auf dem Nürburgring entstanden. Es tut echt weh und ich habe kaum noch Lust auf dieses wunderschöne Auto!
Meine Coupe ist silbermetallic, die Frontstoßstange wurde leider auch gespachtelt und nachlackiert und der lack fällt ab. sehr übel!
Ich würde hier heute Abend Fotos posten um zu zeigen, wie der rechte im vergleich zum linken Federdom aussieht, kann vielleicht jemand von seinem silbernen Z4 gutes Bild von seinem rechten Federdom posten, die letzten Ziffern der Fahrgestellnummer am Besten übermalen.
Die Lage ist mittlerweile Dringend, ende April gibt es ein vom Gericht bestelltes Gutachten zu der Problematik bei der Dekra. Die haben mich doch tatsächlich aufgefordert den ersten reifen, der innen abgefahren war, mitzubringen. Ich Sammel doch keine Reifen zu Hause... Zusätzlich sollen noch alle getätigten Vermessungsprotokolle her und Daten zum eingebauten Fahrwerk her. Der Richter war damals tatsächler der Auffassung, dass mit dem einbau des voll Verstellbaren Fahrwerks ja alle Probleme behoben wären, weil man damit ja bestimmt den Fehlerhaften Federdom ausgleichen könnte durch das hochschrauben des Fahrwerkes...