Mit 200 durch den Gotthard

M.E. sind hier ein paar falsche Annahmen im Umlauf.
Es ist es nicht die Idee, das "Tatfahrzeug" dem Raser zu entziehen, um den Wert als Strafe einzubehalten, sondern es geht vielmehr darum, dass das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" dem Täter entzogen werden soll. Ausserdem soll sichergestellt werden, dass er nicht wieder an das Fahrzeug kommen kann, was ihn davon abhalten soll, zum Wiederholungstäter zu werden:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a90a

Der Richter kann im Einzelfall entscheiden, was mit dem Erlös bei einer Verwertung passieren soll, es könnte sogar dem Raser zukommen.
Gemäss Rechtsprechung kann das Fahrzeug auch dann verwertet werden, wenn der Täter nicht Eigentümer war, allerdings nur, wenn anderweitig nicht sichergestellt ist, dass ihm das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestellt wird. Ich würde einmal ohne weitere Prüfung behaupten, dass sich die Leasinggesellschaften dagegen mittlerweile abgesichert haben.
http://www.lawblogswitzerland.ch/2014/06/bger-1b4062013-auch-geleastes-fahrzeug.html

Wie so oft, stellt sich auch hier der Sachverhalt bei genauerer Betrachtung etwas anders dar, als in der allgemeinen Diskussion.

Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist die Sanktionierung von Geschwindigkeitsdelikten in der Schweiz aber mittlerweile völlig aus dem Ruder gelaufen. Populistisch aufgehängt an ein paar wenigen Vorfällen in einer emotionsgeladenen Volksabstimmung. Wenn ich mir anschaue, was z.B. an Fussgängerüberwegen ständig passiert, ist der Fokus völlig falsch gesetzt.
 
HAAAAAALT!!! Hier werden (zu) viele Dinge vermischt. Fangen wir aus dem Grund hier noch einmal bei Adam & Eva an...

Gesetzliche Grundlage und Grundgedanke bei einem Gesetzesverstoss welcher im Rahmen eines “Raser - Delikt - Verfahrens“ abgeurteilt wird - ist immer ein Delikt bei welchem - auf Seiten des Täters - der sog. EVENTUALVORSATZ als klar gegeben und damit als erfüllt angesehen wird.

Und dabei wird nun ein Gegenstand welcher vom Delinquenten zum Werkzeug der Delinquenz gemacht wird und / oder die Delinquenz erst ermöglicht - vom Staat eingezogen und dann - in entsprechender Weise - „verwertet“…

Dabei spielt es dann schlicht keine Rolle - um was für einen deliktischen Gegenstand es sich handelt... Das Auto zum Rasen wird dann - genau so wie die Schusswaffe und / oder eine Machete oder / oder ein Schlagring - als potentiell gefährlicher Gegenstand eingestuft und somit aus dem Verkehr gezogen.

Dabei geht es dann definitiv nicht - um die zusätzliche Bereicherung des Staates oder um eine Erhöhung der wirtschaftlichen Sanktion des Täters. Es wird damit lediglich sicher gestellt, dass dem Täter das Tatwerkzeug - zu einem späteren Zeitpunkt - nicht mehr zur Verfügung steht.

Dabei ist es nun für die Betrachtung egal - ob eine Drittperson dem späteren Delinquenten ein Motorfahrzeug und / oder eine Schusswaffe - in rechtlich legaler Weise - zum Gebrauch und / oder Besitz - in entgeldlicher und / oder in unentgeldlicher Weise überlassen hat.

Wenn ein Waffenbesitzer einem anderen - bis dahin gut beleumdeten - Bürger - eine Schusswaffe zum ordentlichen und bestimmungsmässen Gebrauch / Besitz - in rechtlich völlig legaler Weise - überlassen hat und der auf diese Weise legal in den Besitz - nicht aber in das Eigentum - der Waffe gelangte Bürger - eben diese - in seinem Besitz - nicht aber in seinem Eigentum - befindliche Waffe - zu einem schweren Delikt ge(mis)braucht - dann wird diese Waffe selbstverständlich und - zur vollen Last des ordentlichen Eigentümers - vom Gesetzgeber eingezogen und verwertet.

Was dem Eigentümer dann übrig bleibt ist (einzig) die Möglichkeit - den durch den Verlust der Waffe entstandenen materiellen Schaden auf dem zivilrechtlichen Wege von dem Delinquenten wiederum in entsprechender Weise einzufordern.

Und genau so - und nicht anders - verhält es sich dann eben auch im Falle eines „geleasten“ Fahrzeuges - eines Fahrzeuges welches vom Staat - im Rahmen eines Raser - Deliktes - sichergestellt und verwertet wurde.

Die Eigentümerin des Leasingfahrzeuges - also die Bank und / oder die Leasinggesellschaft - muss dann den ihr - auf diese Weise entstandenen - Schaden - auf dem zivilrechtlichen Weg einfordern. Nichts anderes bleibt ihr übrig.

Nun kann man dies gut finden - oder eben nicht... Tatsache ist, dass dies die momentane geltende Rechtslage in Helvetien ist.

Und JA - natürlich sind die Straf- genau so wie die Administrativ- Massnahmen - in jedem Fall „happig“ und bisweilen „einschneidend“... ABER - das war ganz klar NICHT Inhalt meiner ersten Aussage!
 
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Wann kommt nun das vertragliche Verbot, mit Mietfahrzeugen in die Schweiz zu fahren, so wie nach Weißrussland o.ä.? Die Verlustgefahr für den Vermieter dürfte ähnlich sein. Und die Vermieter werden kaum auf dem Insolvenzrisiko der Mieter sitzenbleiben wollen, jedenfalls nicht ohne Risikoprämie (aka "Versicherung").
 
Ich unterstelle einfach, dass die Handhabung, Mietwagen und Leasingfahrzeuge nicht für die Fahrt nach Weißrussland freizugeben, sich weniger auf ein mögliches Rasen bezieht. Der “Fünf Finger Rabatt“ dürfte ausschlaggebend sein.
 
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Er wurde heute morgen in Ludwigsburg verhaftet und darf jetzt 8 Monate in D absitzen. Kommt regelmäßig in den Nachrichten.
 
Er wurde heute morgen in Ludwigsburg verhaftet und darf jetzt 8 Monate in D absitzen. Kommt regelmäßig in den Nachrichten.

Wird von Acht Monaten berichtet? Sind doch 12 Monate
(Er hat 4 Monate “geschwänzt“: Einrückbefehl um den 18.06., Taxifahrt mit der Polizei heute, 17.10.)
 
Wird von Acht Monaten berichtet? Sind doch 12 Monate
...

Meist wird "nur" 2/3 (manchmal auch 1/2) der Strafe vollstreckt und der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Für alles andere wären auch gar nicht die Kapazitäten gegeben.
 
Meist wird "nur" 2/3 (manchmal auch 1/2) der Strafe vollstreckt und der Rest zur Bewährung ausgesetzt. Für alles andere wären auch gar nicht die Kapazitäten gegeben.

Ok .... nur ist der Mann mit dem Wunder Z4 vom Luganer Gericht zu 30 Monaten verknackt worden, von denen 12 Monate in Haft zu verbringen sind.
So dann auch vom OLG Stuttgart bestätigt &:
 
Ok .... nur ist der Mann mit dem Wunder Z4 vom Luganer Gericht zu 30 Monaten verknackt worden, von denen 12 Monate in Haft zu verbringen sind.
So dann auch vom OLG Stuttgart bestätigt &:

Soweit es mir erinnerlich ist, waren es 30 Monate. Allerdings wurden davon wohl schon in CH 18 zur Bewährung angesetzt.

Jedoch ist mir das CH-Urteil nicht direkt bekannt, sondern allenfalls das, was in der (Klatsch-)Presse angegeben wird.
 
das waren seine Worte vor ca 20 Monaten...

Zum «Blick» sagte er: «Das Urteil interessiert mich nicht.» Und fügte an: «Ich habe in der Schweiz schon alles gesehen, da brauche ich nicht mehr hinzufahren.»


...muss er nun ja auch nicht ...hat sicher eine tolle Aussicht aus seiner Zelle....
 
Ihr wisst ja - was der Richter - vor der Urteilsverkündung - zum Angeklagten sagt:

„Angeklagter stehen Sie auf - Sie können noch lange genug sitzen“...

Zudem - Der Kerl ist doch 'ne „Feige Socke“... denn - Wer Schei**e baut - muss Schei**e fressen...

Und nun „fährt er ein“ - und das alles (nur) - weil er nicht (nur) zu schnell gefahren - pardon gerast - ist - sondern - weil er gemeint hat - dass er ein super geiler Hengst ist und weil er mit der Nummer auch noch dick und im grossen Stil im Net prahlen und den anderen Leuten den „Stinkefinger“ zeigen musste...

Und nun wird er - der „tolle Stecher“ - hoffentlich von den anderen „Gulag - Insassen“ mal so richtig schön in den „Allerwertesten“ verwöhnt...

Hätte der Punk mal einfach einen auf „Low Profile“ gemacht... Es wäre ihm wohl in „Good old Germany“ - kein Härchen gekrümmt worden...

Aber eben - „Hochmut kommt - immer - vor dem Fall“... oder - „The higher they climb - the harder they fall“...

Nix für ungut hier...
 
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