Mit 200 durch den Gotthard

...


Und nun wird er - der „tolle Stecher“ - hoffentlich von den anderen „Gulag - Insassen“ mal so richtig schön in den „Allerwertesten“ verwöhnt...

Hätte der Punk mal einfach einen auf „Low Profile“ gemacht... Es wäre ihm wohl in „Good old Germany“ - kein Härchen gekrümmt worden...

Aber eben - „Hochmut kommt - immer - vor dem Fall“... oder - „The higher they climb - the harder they fall“...

Nix für ungut hier...

Wegen “zu schnell in der Schweiz unterwegs und im Nachgang dummes Geplapper in der Yellopress“ wünsche ich dem Mann keine sexuelle Gewalterfahrung an den Hals.

Geh einfach davon aus, dass nicht alle Männer sexuelle Psychos sind.
 
In meiner Zeitung wird gemeldet, dass er 12 von 30 Monaten absitzen soll.
Dass er 8 Monate Haft verbüßen muss, konnte ich bislang nirgendwo nachlesen.
Ist aber auch egal, wenn er wieder rauskommt hören wir vielleicht ja was Neues. :) :-)

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In meiner Zeitung wird gemeldet, dass er 12 von 30 Monaten absitzen soll.
Dass er 8 Monate Haft verbüßen muss, konnte ich bislang nirgendwo nachlesen.
Ist aber auch egal, wenn er wieder rauskommt hören wir vielleicht ja was Neues. :) :-)

Anhang anzeigen 327313

Das meinte ich ja.
Ich gehe davon aus, dass ein Erlassen von restlicher Haftdauer nur erwirkt werden kann, wenn man bereits sitzt.
 
Vielleicht habe ich mich da auch verhört, mit den 8 Monaten. Ist mir persönlich auch nicht so wichtig, wie lange er sitzen muss.
 
Hab ich irgendwo geschrieben - dass ich der Meinung bin, dass ALLE Männer sexuelle Psychos sind... Hmmm... Sehr weit hergeholt...

Zudem: 12 Monate... 8 Monate... Ich kenne mich in der DE Rechtssprechung nicht vollumfänglich aus... Aber - die Dauer der effektiv zu verbüssenden (Gefängnis) Strafe richtet sich in CH letztlich danach, wie das Verhalten in der Gefangenschaft und wie die Sozialprognose nach der Gefangenschaft aussieht...

Wenn der Junge in der JVA den selben „dicken Max“ gibt den er uns im www „feilgeboten“ hat - dann wird das wohl nix mit „guter Führung“...

Und Ja - eine allfälliger Entscheid über eine frühere Entlassung - kann und wird - immer nur auf effektiven Tatsachen und somit auch erst dann - wenn der Zeitpunkt dafür gekommen ist - gefällt werden.

Einstweilen ist der Junge mal „versorgt“ und ordentlich „verarztet“...

Man muss sich das Ganze mal auf der Zunge zergehen lassen...

Da macht einer eine - zugegebenermassen - üble „Spritztour“ (ich gestehe den Typ mal zu, dass er eigentlich nur „dumm - dämlich“ und nicht eigentlich „gemein - gefährlich“ ist)... und wird dabei dann (leider) erwischt...

Natürlich ist die Gesetzeslage in CH streng und die dafür vorgesehenen Strafen - eigentlich (und im Vergleich zu den Nachbarländern) auch wirklich drakonisch...

Aber - Justizia ist - auch in Helvetien - gerecht und dazu - bei einem Ersttäter - auch noch mit genügend Handlungsspielraum ausgestattet welcher - bei guter Sozialprognose - eine Verhängung der Strafe auf Bewährung ermöglicht hätte!

Aus dem Grund behaupte ich, dass der Punk - wenn er denn die Eier gehabt hätte zum Prozess in CH zu erscheinen und dort einen auf:

„Sorry - Scheissaktion... & Es tut mir leid - hab nicht wirklich viel dabei gedacht... & ich übernehme die Verantwortung für meinen Fehler und akzeptiere ausdrücklich das Verdikt des Gerichtes“...

gemacht hätte - natürlich die Freiheitsstrafe gefasst hätte (der Richter kann gar nicht anders)... Aber - dass er wahrscheinlich mit einer - auf 3 bis 5 Jahren bedingten - Strafe + Busse + Fahrverbot - davon gekommen wäre...

Nun aber sitzt der Punk in der JVA und muss - wegen einem „Rasererlebnis“ - nach der Entlassung aus der JVA - die Scherben seines verpfuschten Lebens zusammen klauben & kitten...

Wahrlich eine ganz starke Performance...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe einen Bekannten der in der Schweiz seit 25 Jahren lebt, und zum damaligen Zeitpunkt, als er von der Polizei rausgewunken wurde, noch einen italienischen Pass hatte noch keinen Schweizer Pass... Der war gerade in der Beantragung

Sein Vergehen war rechts überholen und drängeln auf der Autobahn

Er zeigte sich einsichtig bei der Verhandlung und bekam folgende Strafen

3 Monate Fahrverbot mit dann 2 Jahren Bewährung ( also kein Bußgeldverstoss mehr in dieser Zeit)
10.000 CHF Strafe
Ausführliche psychologische Betreuung, ich glaube 8 Sitzungen waren es...
Passantrag wurde für 3 Monate ausgesetzt, aber er hat ihn heute.


Unser Dödel hier mit seinem z4 hat mit seinen ganzen Aussagen die Schweizer Justiz erheblich provoziert und wähnte sich auf der sicheren Seite .....Das kann überhaupt nicht gut an und deshalb auch die Strafe. Die Schweizer zeigten dass sie extrem hartnäckig mit der Strafverfolgung sind und haben final die Vollstreckung des Urteils ja hier in Deutschland erwirkt was meine Augen außergewöhnlich aber richtig ist. Wäre er einsichtiger gewesen, so glaube ich auch dass sie irgendwann von der Strafverfolgung in Deutschland bezüglich Einsitzen im Bau abgelassen hätten
So aber sind nun die Schweizer und auch das hier mitlesende und schreibende Publikum befriedigt und nur einer schmollt und kommt hoffentlich als besserer Mensch wieder raus.
 
War oder ist der "Heini" eigentlich hier im Forum?

Wenn der "Heini" hier tatsächlich im Forum unterwegs wäre, pardon, er sitzt nun ja - also unterwegs gewesen wäre, glaubt mir, DER Vollhorst hätte sich schon längst hier zu Wort gemeldet "ICH, ICH, ich bin das gewesen!!!!!!"

Und da wir hier so etwas (zum Glück) nicht gelesen haben, bin ich mir sehr sicher, dass wir von ihm in diesem schönen Forum verschont worden sind :) :-)
 
Wenn man die ganze Überheblichkeit einmal bei seite lässt - ausser ein paar Berichten der Bild-Zeitung, welche seine Reaktionen evtl. "beeinflusst" haben könnte, wissen wir eigentlich nicht genug, um uns eine derartige Meinung bilden zu können, ist es klar, dass es nicht um einen einzelnen Geschwindigkeitsverstoss geht. Vielmehr geht es um eine über eine längere Zeit und Strecke durchgezogene extreme Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer, welche durch die Polizei beendet werden musste. Die nachfolgend nicht erfolgte Einsichtigkeit dokumentiert zusätzlich die zumindest infrage zu stellende nicht vorhandene geistige Reife für die Teilnahme am Strassenverkehr.
Somit ist sicherlich ganz weit weg von einem Kavaliersdelikt und wurde glücklicherweise "entdeckt" und geahndet. Die intensive öffentliche "De-Heroisierung" des Fahrers sorgt hoffentlich für ein paar Nicht-Nachahmer...
 
Der Enkel einer Patientin von mir(17)wurde letztes Jahr in Köln auf dem Rennrad von hinten totgefahren,der Fahrer mit Migrationshintergrund hatte schon vorher eine rote Ampel überfahren und war durch äußerst rücksichtslose Fahrweise aufgefallen. Hier fände ich eine Haftstrafe angemessen,bin mir aber sicher,dass der Prozess im September auf eine Bewährungsstrafe hinausläuft.
Es ist die Aufgabe des Richters, die Schuld objektiv zu beurteilen und ein entsprechendes Urteil zu erwägen. Wenn es dann tatsächlich auf Bewährung ausgeht, dann wird das aller Voraussicht auch gerecht sein. Vielleicht soll man – eh man sich selber ein Urteil bildet - abwarten und dem Urteil des Richters eher glauben schenken, als dem Empfinden der leidenden Großmutter. Und wer weiß, vielleicht wird er auch mit 3 Jahren ohne Bewährung verknackt. Auf jeden Fall sollte man solche Beispiele erst dann heranziehen, wenn ein Richterspruch gesprochen wurde und das Urteil tatsächlich zu milde erscheint.
Urteil ist raus,habe leider Recht gehabt
https://m.bild.de/regional/koeln/ko...-auf-bewaeh-58130474,view=amp.bildMobile.html
 
Vielleicht mal ein Einwurf zur Einordnung des Strafmaßes in dem Kölner Unfall.

Ich war einmal der unbeteiligte Dritte bei einem Unfall zwischen einem Autofahrer und einem Motorradfahrer. Unbeteiligter Dritter, da ich auf der Nebenstraße hielt, um auf die Hauptstraße auffahren zu können. Beim Abbiegen von der Hauptstraße, auf eben diese Nebenstraße, hat der Autofahrer den entgegen kommenden Motorradfahrer übersehen und somit kam es dann zu der verhängnisvollen Kollision. Der Motorradfahrer verstarb dann kurze Zeit später noch am Unfallort.
Nach mehr als einem Jahr gab es dann das Gerichtsverfahren, bei dem ich als Zeuge geladen, aber nicht mehr gehört wurde, da der Fahrer seine Schuld gestand.
Der Autofahrer wurde damals ebenfalls zu einer Bewehrungsstrafe (6 Monate waren das nur, wenn ich mich recht erinnere) und einer kleinen Geldstrafe (4000€?) verurteilt.
Was denkt ihr, wie sich der alleinstehende Vater des Motorradfahrers gefühlt hat, dem der einzige Familienangehörige, das einzige Kind, mit diesem Unfall entrissen wurde?
Der Motorradfahrer selbst war nicht zu schnell unterwegs, hatte also GAR KEINE MITSCHULD.
Der Autofahrer ist damals ohne Anzuhalten abgebogen. Zugute gehalten wurde ihm die um die Uhrzeit sehr niedrig stehende Sonne, die ihn wohl geblendet hat.
Für das Gericht haben die Umstände des Unfalls aber eben zu dem obigen Strafmaß (6 Monate und 4000€ Buße] geführt und das wird damals auch so begründbar gewesen sein.
Zum Migrationshintergrund der damals Beteiligten sollte ich eigentlich nichts sagen, weil es für das Strafmaß keinerlei Bedeutung hat. Es waren in dem Fall aber beides Bio-Deutsche. Der Motorradfahrer ein ca. 30jähriger Berliner und der Autofahrer ein ca. 50jähriger Brandenburger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Unterschied ist, dass (zumindest ergibt sich aus Deiner Schilderung nichts anderes) der Autofahrer „normal“ fahrlässig unterwegs war, also einen Fehler gemacht hat.

In dem weiter oben wiedergegebenen Fall wurde gegen wesentliche Verkehrsregeln gröblichst und vorsätzlich verstoßen und die bei 50 mit mindestens 90 gefahren.

Ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied und habe für das Kölner Urteil (mal wieder) nicht das geringste Verständnis.
 
https://www.sueddeutsche.de/news/pa....urn-newsml-dpa-com-20090101-181030-99-592665
...
Offensichtlich (?) hatte der Fahrradfahrer eine Mitschuld, da er auch über eine rote Ampel gefahren ist. ...
Nach dem Bericht der SZ lässt sich das Fragezeichen locker streichen - die Darstellung ist ja eindeutig:

"... In seinem Urteil habe das Gericht allerdings auch eine Mitschuld des Radfahrers festgestellt, erklärte der Sprecher. So sei auch das zunächst milde erscheinende Strafmaß für den Angeklagten zu erklären. Vor dem Zusammenstoß habe demnach nicht nur der Autofahrer, sondern auch der Rennradfahrer eine rote Ampel missachtet. ..."

Andernorts (z. B. https://www.rundschau-online.de/reg...aus-huerth-bekommt-bewaehrungsstrafe-31517708) ist auch der Tathergang relativ gut beschrieben:

"... Zur gleichen Zeit war Philip mit seinem Freund auf dem Rennrad unterwegs. Beide hatten schon etwa 130 Kilometer hinter sich und wollten zur nächsten Eisdiele. Laut Gutachten fuhr der Junge mit 41 Stundenkilometern die Nussallee herunter, bog in die Rechtskurve, missachtete dabei selbst das für ihn geltende Rotlicht und kam auf der Bonnstraße relativ weit an den Mittelstreifen. Der 34-Jährige fuhr von hinten in Philips Fahrrad. ..."

Mithin gab es grobe Verstöße sowohl von dem Täter als auch von dem Opfer. An der Tragik der Umstände ändert das nichts, aber in strafrechtlicher Hinsicht kann das - erhebliche - Mitverschulden des Opfers in einem Rechtsstaat natürlich nicht außer acht gelassen werden. Damit "sinkt" das Strafmaß für eine Freiheitsstrafe in der Regel entsprechend - und kam vorliegend offensichtlich in den "bewährungsstrafenfähigen" Bereich. Wenn dann - wie hier (siehe Link) - der Täter noch keine Vorstrafen hat, dann wird die Gefängnisstrafe zumeist zur Bewährung ausgesetzt.

Mithin ein Urteil, das auch für den juristischen Laien gut nachvollziehbar sein dürfte - zumindest wenn man sich ein wenig über die Fakten informiert.
 
Es ist richtig,dass den Rennradfahrer eine gewisse Mitschuld trifft,am 20.6. als ich den Ursprungspost geschrieben habe war mir dies noch nicht bekannt. Allerdings geht meine Vermutung doch stark in die Richtung,dass auch ohne diesen Rotlichtverstoß des Radfahrers eine Bewährungssrafe ausgesprochen worden wäre,zumal der Rotlichtverstoß nicht im engeren Sinne mit dem Unfall zusammenhing. Es handelte sich ja mitnichten um einen Kreuzungsunfall sondern um einen Auffahrunfall 200-300m hinter der Kreuzung. Hätte der Radfahrer allerdings an der Kreuzung gehalten wäre er nicht 1 Minute später an der Stelle des Auffahrunfalls gewesen und nicht gestorben,ob man dies dann Mitschuld an dem Unfall nennen kann?
Es ging mir aber auch gar nicht um Schuld und Mitschuld an diesem Unfall sondern um die Gegenüberstellung von schweizer und deutscher Verkehrsrechtsprechung.
Hier ein Unfall mit Todesfolge dem 2 grobe Verkehrswidrigkeiten voraus gingen mit einem Bewährungsstrafenurteil und dort eine grobe Verkehrswidrigkeit ohne Schäden mit 2 Jahren Haft,das ist schon eine massiv unterschiedliche Rechtsprechung.
Es wundert mich allerdings,dass genau die Foristen,denen das Urteil in der Schweiz nicht hart genug erscheint vollstes Verständnis für die hiesige erstaunlich milde Rechtsprechung haben,passt für mich nicht wirklich zusammen.
 
C82BD138-0CC7-4E02-B0CB-067680358D0C.jpeg
Wie man hier sehr gut sieht fand der Unfall mitnichten im Kreuzungsbereich statt sondern deutlich davon entfernt.
 
Ich sehe hier nur die Position, in der das Auto mit dem Rad zum Stehen gekommen ist, markierte Teile entlang nach dem Unfall zurückgelegten Strecke und eine Ansammlung von Menschen weit hinten, in deren Bereich ich die eigentliche Unfallstelle vermute.
Nicht erkennen kann ich, warum dieses Bild die Tatsachenfeststellung des Gerichts oder die Zeugenaussage widerlegen könnte. Außer Rechthaberei.
 
Mir ging es im Wesentlichen um ein Gegenüberstellen von schweizer und deutscher Verkehrsrechtsprechung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte gerade in diesem Thread (Gotthard-Raser) nicht den Eindruck, dass den Foristen das Urteil nicht hoch genug war.
Verstehe ich jetzt nicht.

Es wurde von unseren Schweizern erklärt, wie und warum es zu einem schweizer Urteil kam.
Dann, ob schweizer Recht in DE vollstreckbar ist (Abkommen oder Rechtshilfeersuchen -nennt sich doch so?)
Dann über das Urteil des Landgerichts, dann über das Urteil des OLGs ....
Und natürlich auch über die unbeholfenen Versuche des Herren in der Presse.
 
Naja, inwieweit der Rotlichtverstoß des Radfahrers für den Unfall kausal geworden sein soll, ergibt sich aus den Berichten nicht. Gerichtlich festgestellt scheint hingegen zu sein, dass der Fahres des Kfz. in eklatant verkehrswidriger Weise an einer Reihe vor einer roten Ampel wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren ist, noch eine zweite rote Ampel überfahren hat und mit 90 km/h bei geltendem 50er-Limit den Radfahrer erwischt hat. Da scheint mir die Kausalität recht klar zu sein. Soviel zu den „Fakten“.

Rechtsempfinden ist immer subjektiv, mir erscheint das Urteil wesentlich zu milde. Wenn ich überlege, dass hier von den meisten die Ansicht vertreten wird, dass der Gotthard-Mann, dem wir diesen Thread zu verdanken haben, angemessen bestraft wurde und eine gewisse Zufriedenheit ob der Gefängnisstrafe vorzuherrschen scheint, obwohl in diesem Fall „nur“ eine konkrete Gefahr bestand, die sich aber nicht verwirklicht hat, dann wundere ich mich ein wenig, dass das Kölner Urteil für nachvollziehbar gehalten wird.

Aber wie gesagt, das ist subjektiv.
 
Naja, inwieweit der Rotlichtverstoß des Radfahrers für den Unfall kausal geworden sein soll, ergibt sich aus den Berichten nicht. Gerichtlich festgestellt scheint hingegen zu sein, dass der Fahres des Kfz. in eklatant verkehrswidriger Weise an einer Reihe vor einer roten Ampel wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren ist, noch eine zweite rote Ampel überfahren hat und mit 90 km/h bei geltendem 50er-Limit den Radfahrer erwischt hat. Da scheint mir die Kausalität recht klar zu sein. Soviel zu den „Fakten“.

dpa-Meldung:
"In seinem Urteil habe das Gericht allerdings auch eine Mitschuld des Radfahrers festgestellt, erklärte der Sprecher. So sei auch das zunächst milde erscheinende Strafmaß für den Angeklagten zu erklären. Vor dem Zusammenstoß habe demnach nicht nur der Autofahrer, sondern auch der Rennradfahrer eine rote Ampel missachtet."
 
Naja, inwieweit der Rotlichtverstoß des Radfahrers für den Unfall kausal geworden sein soll, ergibt sich aus den Berichten nicht. Gerichtlich festgestellt scheint hingegen zu sein, dass der Fahres des Kfz. in eklatant verkehrswidriger Weise an einer Reihe vor einer roten Ampel wartenden Fahrzeugen vorbeigefahren ist, noch eine zweite rote Ampel überfahren hat und mit 90 km/h bei geltendem 50er-Limit den Radfahrer erwischt hat. Da scheint mir die Kausalität recht klar zu sein. Soviel zu den „Fakten“. ...
Genau das ist doch eben daneben - nämlich eigene Vermutungen zu "... Fakten ..." zu erheben und daraus dann laienhaft Schlussfolgerungen zu ziehen. :rolleyes: Dass du offenkundig falsch liegst, zeigt doch bereits das o.a. Zitat (Hervorh. d. mich):

"... In seinem Urteil habe das Gericht allerdings auch eine Mitschuld des Radfahrers festgestellt, erklärte der Sprecher. So sei auch das zunächst milde erscheinende Strafmaß für den Angeklagten zu erklären. Vor dem Zusammenstoß habe demnach nicht nur der Autofahrer, sondern auch der Rennradfahrer eine rote Ampel missachtet. ..."

https://www.sueddeutsche.de/news/pa....urn-newsml-dpa-com-20090101-181030-99-592665

Offensichtlich war der Rotlichtverstoß des Radfahrers nach Auffassung des Gerichts also gerade doch mitursächlich für den schlimmen Unfall. Wie deutlich muss das nun noch erklärt werden? :cautious: Wenn dir das noch nicht reicht, bzw. du das kritisch hinterfragen möchtest, dann lies dir doch bitte ein paar weitere Berichte durch. Beispielsweise hier ...
https://www.rundschau-online.de/reg...aus-huerth-bekommt-bewaehrungsstrafe-31517708
... ist zu lesen:

"... Im Prozess wurde der Unfallhergang rekonstruiert. Demnach war der Angeklagte am Unfalltag unterwegs zu seiner Arbeitsstätte in Brühl. Auf der Bonnstraße stand er zunächst mit anderen Fahrzeugen vor einer Ampel. Was ihn dann veranlasste auszuscheren, die wartenden Autos zu überholen, das Rotlicht der ersten Ampel zu ignorieren, weiter Gas zu geben und auch über die zweite rote Ampel zu fahren, blieb bis zum Schluss unklar. Ihm fehle die Erinnerung, erklärte der Angeklagte mehrmals. Fest steht, dass er mit etwa 90 Stundenkilometern über die Kreuzung in Höhe der Nussallee zuraste. ..."

Im Gegenteil ist es also vielmehr zu hinterfragen, inwieweit überhaupt die Rotlichtverstöße des Täters mitursächlich waren. Klar - oder, um es in deinen Worte zu sagen: "Fakt" - ist insofern wohl erst einmal, dass der Täter deutlich zu schnell unterwegs war. In dem lausigen BILD-Beitrag finden sich weiter Hinweise sowohl in die eine Richtung, als auch in die andere. Wer das alles weitergehend ergründen möchte, der sollte halt mal weiter "googeln" - oder sich die Urteilsbegründung besorgen.

Sorry, aber es ist nervig, wenn manche immer wieder mit unrichtigen "Fakten" und aus der Luft gegriffenen Vermutungen daherkommen. Kein Wunder, wenn dann Gerichtsurteile als ungerecht empfunden werden. :rolleyes:


Nachtrag: Der Lupo war mal wieder schneller. :) :-)
 
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Der Unterschied ist, dass (zumindest ergibt sich aus Deiner Schilderung nichts anderes) der Autofahrer „normal“ fahrlässig unterwegs war, also einen Fehler gemacht hat.

In dem weiter oben wiedergegebenen Fall wurde gegen wesentliche Verkehrsregeln gröblichst und vorsätzlich verstoßen und die bei 50 mit mindestens 90 gefahren.

Ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied und habe für das Kölner Urteil (mal wieder) nicht das geringste Verständnis.

Du hast irgendwie recht, irgendwie aber auch nicht. Gemeinhin sind wir als Außenstehende doch alle nur Laien, die die wahren Fakten zum einen nicht kennen, weil uns nur irgendwelche Informationsfetzen aus Zeitungen oder dem Internet vorliegen. Zum anderen weil wir nicht wissen, wie die tatsächlich passierten Vorkommnisse rechtstaatlich gegeneinander abzuwiegen sind.
@Brummm scheint hier als "Profi" gut geeignet zu sein, uns einmal unsere laienhaften Bewertungen darzulegen und vielleicht das eine oder andere Auge der Leser zu öffnen...

In dem von mir geschilderten Fall habe ich das Verhalten des Autofahrers wohlwollend geschildert, weil ich nichts anderes weiß/mitbekommen habe. Man kann aber auch sagen, das er ohne überhaupt anzuhalten einfach abgebogen ist, obwohl er nichts sah. Inwiefern dieses Verhalten dann fahrlässig, grob fahrlässig oder mutwillig/vorsätzlich ist, hat das Gericht damals sicherlich ausreichend bewertet.
Es hätte damals doch aber genauso gut sein können, dass dieser Autofahrer, bevor der Unfall geschah, ebenfalls viel zu schnell auf der Bundesstraße unterwegs gewesen war. Vielleicht wäre er dabei sogar über rote Ampeln gefahren oder hätte in Bereichen überholt, wo das nicht zulässig ist. Was ändert, also verbessert oder verschlechtert, dieser "Fakt" (es ist ja keiner, habe nur postuliert) der Raserei zu einem früheren Zeitpunkt, die Festlegung des Strafmaßes für den eigentlichen Unfall? Vielleicht wäre das damalige Strafmaß bei vorheriger Raserei dann ja auch auf 18 Monate "erhöht" worden?

Andersherum scheinen MIR für den Unfall in Köln drei Themen ursächlich zu sein. Da wäre die tatsächliche Geschwindigkeit des Autos beim Unfall, die Position des Radfahrers auf der Straße während des Unfalls und das anscheinende (versehentliche?) Übersehen des Radfahrers durch den Autofahrer.

Zur Geschwindigkeit des Autofahrers:
Die Frage ist doch nun, wie schnell der Autofahrer im Moment des Unfalls wirklich war und nicht, wie schnell er irgendwann vorher einmal gefahren ist. Und das irgendwann vorher kann doch eben auch die Ampel sein, die einige hundert Meter weiter zurück liegt und die er offensichtlich bei Rot und überhöhter Geschwindigkeit überquert hat.
Wir hier kennen die Geschwindigkeit des Autos im Moment des Aufpralls nicht. Und es macht vermutlich einen sehr großen Unterschied, ob der Unfall bei 20, 30 oder 40km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit passierte und ob das dann als fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gewertet wird...

Zur Position des Radfahrers:
Der Radfahrer scheint recht weit mittig auf der Straße gefahren zu sein. Wobei ich diesen "Fakt", als selbst Radfahrer seiender Verkehrsteilnehmer, noch gar nicht einmal als mildernd für den Autofahrer werten würde. Aber das ist meine ganz persönliche, eigene Meinung. „Edit“ Um es klarzustellen: der Radfahrer hat für mich in diesem Fall keinerlei Mitschuld. Egal, wie weit Mittig er auf der Straße gefahren sein mag.

Zu der Frage des Übersehens des Radfahrers durch den Autofahrer:
Zu dieser Frage gibt es in den verlinkten Beiträgen keinerlei Information. Vielleicht war der Autofahrer auch irgendwie abgelenkt, wurde durch die Sonne (wie in meinem geschilderten Fall) geblendet oder hat vielleicht fahrlässig am Handy gespielt. Von uns hier weiß doch niemand, wie es zu dem Übersehen des Radfahrers kam. Möglicherweise lagen dem Gericht hier andere Informationen vor, die dann zu dem Strafmaß von 18 Monaten geführt haben.

Wer von uns kann denn wirklich, auf Basis einiger dürftiger Medienberichte und eines Fotos, diesen Fall rechtssicher beurteilen? Ich sage mal das kein Keiner von uns.
Und selbst diese wenigen verfügbaren Informationen führen doch bereits bei den Teilnehmern dieses Freds zu grundsätzlich unterschiedlichen Interpretationen und Gewichtungen von vermeintlichen Ursachen.
Es scheint also gar nicht so einfach, so eine Entscheidung/ein Urteil fällen zu müssen. Dieses Urteil kann/könnte dann im Nachgang ja auch noch über Wohl und Wehe vieler anderer, mittelbar und auch unmittelbar am Unfall beteiligten Personen entscheiden....
 
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