Der Unterschied ist, dass (zumindest ergibt sich aus Deiner Schilderung nichts anderes) der Autofahrer „normal“ fahrlässig unterwegs war, also einen Fehler gemacht hat.
In dem weiter oben wiedergegebenen Fall wurde gegen wesentliche Verkehrsregeln gröblichst und vorsätzlich verstoßen und die bei 50 mit mindestens 90 gefahren.
Ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied und habe für das Kölner Urteil (mal wieder) nicht das geringste Verständnis.
Du hast irgendwie recht, irgendwie aber auch nicht. Gemeinhin sind wir als Außenstehende doch alle nur Laien, die die wahren Fakten zum einen nicht kennen, weil uns nur irgendwelche Informationsfetzen aus Zeitungen oder dem Internet vorliegen. Zum anderen weil wir nicht wissen, wie die tatsächlich passierten Vorkommnisse rechtstaatlich gegeneinander abzuwiegen sind.
@Brummm scheint hier als "Profi" gut geeignet zu sein, uns einmal unsere laienhaften Bewertungen darzulegen und vielleicht das eine oder andere Auge der Leser zu öffnen...
In dem von mir geschilderten Fall habe ich das Verhalten des Autofahrers wohlwollend geschildert, weil ich nichts anderes weiß/mitbekommen habe. Man kann aber auch sagen, das er ohne überhaupt anzuhalten einfach abgebogen ist, obwohl er nichts sah. Inwiefern dieses Verhalten dann fahrlässig, grob fahrlässig oder mutwillig/vorsätzlich ist, hat das Gericht damals sicherlich ausreichend bewertet.
Es hätte damals doch aber genauso gut sein können, dass dieser Autofahrer, bevor der Unfall geschah, ebenfalls viel zu schnell auf der Bundesstraße unterwegs gewesen war. Vielleicht wäre er dabei sogar über rote Ampeln gefahren oder hätte in Bereichen überholt, wo das nicht zulässig ist. Was ändert, also verbessert oder verschlechtert, dieser "Fakt" (es ist ja keiner, habe nur postuliert) der Raserei zu einem früheren Zeitpunkt, die Festlegung des Strafmaßes für den eigentlichen Unfall? Vielleicht wäre das damalige Strafmaß bei vorheriger Raserei dann ja auch auf 18 Monate "erhöht" worden?
Andersherum scheinen MIR für den Unfall in Köln drei Themen ursächlich zu sein. Da wäre die tatsächliche Geschwindigkeit des Autos beim Unfall, die Position des Radfahrers auf der Straße während des Unfalls und das anscheinende (versehentliche?) Übersehen des Radfahrers durch den Autofahrer.
Zur Geschwindigkeit des Autofahrers:
Die Frage ist doch nun, wie schnell der Autofahrer im Moment des Unfalls wirklich war und nicht, wie schnell er irgendwann vorher einmal gefahren ist. Und das irgendwann vorher kann doch eben auch die Ampel sein, die einige hundert Meter weiter zurück liegt und die er offensichtlich bei Rot und überhöhter Geschwindigkeit überquert hat.
Wir hier kennen die Geschwindigkeit des Autos im Moment des Aufpralls nicht. Und es macht vermutlich einen sehr großen Unterschied, ob der Unfall bei 20, 30 oder 40km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit passierte und ob das dann als fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gewertet wird...
Zur Position des Radfahrers:
Der Radfahrer scheint recht weit mittig auf der Straße gefahren zu sein. Wobei ich diesen "Fakt", als selbst Radfahrer seiender Verkehrsteilnehmer, noch gar nicht einmal als mildernd für den Autofahrer werten würde. Aber das ist meine ganz persönliche, eigene Meinung. „Edit“ Um es klarzustellen: der Radfahrer hat für mich in diesem Fall keinerlei Mitschuld. Egal, wie weit Mittig er auf der Straße gefahren sein mag.
Zu der Frage des Übersehens des Radfahrers durch den Autofahrer:
Zu dieser Frage gibt es in den verlinkten Beiträgen keinerlei Information. Vielleicht war der Autofahrer auch irgendwie abgelenkt, wurde durch die Sonne (wie in meinem geschilderten Fall) geblendet oder hat vielleicht fahrlässig am Handy gespielt. Von uns hier weiß doch niemand, wie es zu dem Übersehen des Radfahrers kam. Möglicherweise lagen dem Gericht hier andere Informationen vor, die dann zu dem Strafmaß von 18 Monaten geführt haben.
Wer von uns kann denn wirklich, auf Basis einiger dürftiger Medienberichte und eines Fotos, diesen Fall rechtssicher beurteilen? Ich sage mal das kein Keiner von uns.
Und selbst diese wenigen verfügbaren Informationen führen doch bereits bei den Teilnehmern dieses Freds zu grundsätzlich unterschiedlichen Interpretationen und Gewichtungen von vermeintlichen Ursachen.
Es scheint also gar nicht so einfach, so eine Entscheidung/ein Urteil fällen zu müssen. Dieses Urteil kann/könnte dann im Nachgang ja auch noch über Wohl und Wehe vieler anderer, mittelbar und auch unmittelbar am Unfall beteiligten Personen entscheiden....