Neuer Bußgeldkatalog

Was ich nicht so ganz verstehe ist, warum die Nutzung des Radweges nicht grundsätzlich vorgeschrieben ist, wenn es denn einen gibt.


Bei unserer Zetti - Tour am Wochenende waren auch wieder Radfahrer auf der Straße unterwegs, obwohl es rechts einen Radweg gegeben hätte.
Das verstehe ich nicht? Was soll denn das?

Ich habe auch ein Rad. Ich käme nicht im Traume darauf, auf der Straße zu fahren, wenn es extra einen Radweg gibt. 1. zum Eigenschutz, 2. Stressfreier und 3. um keinem auf den Sack zu gehen.
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Ich wußte das auch nicht 🙈
Ich bin in meiner Naivität davon ausgegangen, dass sofern es einen Radweg gibt, ich diesen zu benutzen habe, wenn ich mit dem Rad unterwegs bin.

Ich wäre dringend dafür, dass das auch in der Realität so ist und die Nichtbefolgung mit Punkten in Flensburg bewährt ist.
Schließlich hat ja der Georg hier recht eindrücklich die Gefahren bei Überholvorgängen beschrieben, die dadurch zumindest in Bereichen mit Radwegen - die ja zunehmen - gänzlich auszuschließen wären.
Nur bei entsprechender Beschilderung (Zeichen 237, 240, 241) besteht die Pflicht, ansonsten ... dürfen benutzt werden.
Edit: war einer schneller 🤣
 

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Also Auslegungssache.... Ein Rennradfahrer wird wohl meistens die Straße bevorzugen, weil Radweg meistens zu schlecht für ihn und er auch zu schnell für viel Verkehr auf dem Radweg. Ein, ich nenne es mal OffRoad Rad Fahrer wird auch die schlechten Wege fahren können.... wenn er denn möchte. Somit gibt es immer gute Argumente für den Radfahrer, die Straße benutzen zu dürfen/ wollen.
 
Also Auslegungssache.... Ein Rennradfahrer wird wohl meistens die Straße bevorzugen, weil Radweg meistens zu schlecht für ihn und er auch zu schnell für viel Verkehr auf dem Radweg. ... Somit gibt es immer gute Argumente für den Radfahrer, die Straße benutzen zu dürfen/ wollen.
Eher nicht, weil der Begriff der "Unbenutzbarkeit" (oder der "fehlenden Benutzbarkeit") objektiv zu verstehen ist, nicht subjektiv. ;)

Der Radweg muss also objektiv unbenutzbar sein - z. B. aufgrund großer und reichlicher Schlaglöcher oder weil ein Hindernis im Weg steht. Nicht ausreichend ist es, wenn der Radweg den subjektiven Anforderungen des anspruchsvollen Radfahrers nicht genügt. Sonst könnte ja in der Tat jeder daherkommen und z. B. sagen, dass ihm der Belag des Radweges nicht ausreichend schön Rosa sei. :+
 
Also Auslegungssache.... Ein Rennradfahrer wird wohl meistens die Straße bevorzugen, weil Radweg meistens zu schlecht für ihn und er auch zu schnell für viel Verkehr auf dem Radweg.

Das sehe ich irgendwie beides nicht so recht ein.
Für mich ist auch oft zu viel Verkehr auf der Straße - deswegen darf ich den Traktor beispielsweise auch nicht auf dem Radweg oder der Busspur überholen.
Und der Zustand der Straße - gleiches in grün. Dann muss ich halt angepasst fahren und kann nicht auf Spuren ausweichen, die für andere Verkehrsteilnehmer vorgesehen sind. (Busspur, Radweg, Fußweg)
Wenn der Radweg wirklich nicht mehr zumutbar wäre, müsste er doch eh gesperrt werden.

Der Gesetzgeber - und die anderen Verkehrsteilnehmer - sind meiner Ansicht nach nicht verpflichtet, Gefahren oder Sonderregelungen in Kauf zu nehmen, damit ein Sport optimal wahrgenommen werden kann.
(Außnahmen sind natürlich große Veranstaltungen mit Genehmigung - Sperrung wegen Radrennen oder Ralleyveranstaltungen)
Denn die Straßen sind doch in erster Linie dazu da, von A nach B zu kommen. Wenn ich sie für meinen Sport nutzen will (Auto, Motorrad, Fahrrad), dann kann ich doch deswegen keinen Vorrang gegenüber den "normalen" Nutzern erwarten?

EDIT: Ich sehe mich schon dem Polizisten erklären, dass ich die Busspur benutzt habe, weil bei den Straßenschäden auf der normalen Spur die Performance meines I8 überhaupt nicht optimal ausgenutzt werden kann - und außerdem wäre mir das zu holprig. :D:Dq: Ob er das wohl einsehen wird.... :d:d
 
Merci :thumbsup: Wieder etwas schlauer.

Weißt Du noch, ob bei unserer Tour am Sonntag die Radler, die neben dem Radlweg gefahren sind, entsprechende Schilder missachtet haben?
Ist doch leider gang und gäbe, genausos wie die Radlfahrer hier im Ort auf die Gehsteige (incl. Pedelecs und MTBs) wo man sogar als Fußgänger von den Radler angeklingelt wirst :j und wenn man dann eine Bemerkung machst, wird man auch noch blöd angeredet. Das sollte mal mit mindestens €50 geahndet werden, aber unsere Obrigkeit (Kieberer) unternehmen da leider gar nichts.
 
Ich hab mich ja schon als überzeugter Radlfahrer geoutet - in der Stadt das perfekte Transportmittel, solange man keinen Kühlschrank transportieren will :whistle:

Spannend sind die letzten Beiträge weil genau geschaut wird was Fahrradfahrer dürfen, müssen und nicht dürfen.

Wenn das jeder für die Autofahrerregeln auch wüsste und natürlich auch einhält - das wäre cool - und ziemlich sicher für alle.

Der aktuelle umstrittene Bußgeldkatalog gilt jetzt seit fast 4 Wochen.
Wieviele Fahrverbote wegen Geschwindigkeitsüberschreitung wurden seit Ende April im Forum ausgesprochen?
Ich vermute mehr als 1 max 2 werden es nicht sein, und der Kollege der 3 Monate nicht fahren darf zählt dabei nicht mit, weil da ja nicht nur knapp eine Regel gebrochen wurde.

Allzeit gute und sichere Fahrt :thumbsup:
 
Und in Unterhaching ist genau dieses "Radfahren auf allen Gehwegen" offiziell erlaubt! Da soll mal einer durchblicken.

Das ändert aber nichts daran, dass dennoch die Geschwindigkeit der Fußgänger maßgeblich ist.

Auszug aus Ziff. 3 der lfd. Nr. 19 [Erläuterung zum Verkehrszeichen 240 nach Anlage 2 zu § 41 StVO]: "Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."

Ziff. 2 der lfd. Nr. 18 [Erläuterung zum Verkehrszeichen 239 nach Anlage 2 zu § 41 StVO]: "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. " (Hervorhebungen durch mich)

Es wäre nur allzu begrüßenswert, wenn das von Radfahrenden mal tatsächlich berücksichtigt würde. Denn so wie von den Pkw- und Lkw-Verkehr Rücksichtnahme auf Radfahrende gewünscht und eingefordert wird, sollte es doch für die noch weniger geschützten Fußgänger umso mehr gelten.
 
Und in Unterhaching ist genau dieses "Radfahren auf allen Gehwegen" offiziell erlaubt! Da soll mal einer durchblicken.
Sorry Robbi, ich glaube nicht, dass Unterhaching eine Sonderfreistellung der StVO bekommen hat. Unterhaching kann das nur gelöst haben in dem alle Fußwege mit den entsprechenden Verkehrtsschildern 240 bzw. 241 ausgestattet wurden.
 
Und die Fußgänger gehen typischerweise quer über den Radlweg ohne sich umzuschauen und gefährden damit massiv die Radlfahrer und letztendlich auch sich selbst.
Es bleibt dabei das alle Rücksicht nehmen müssen - ist halt ein fragiles Ökosystem :) :-)
 
Also bis vor ein paar Jahren fuhren wir mit 50-60 durch den Ort. Jahrzehntelang passierte hier kein Unfall.
Heutzutage bin ich bei gleicher Geschwindigkeit meinen Führerschein einen Monat los.
 
Also bis vor ein paar Jahren fuhren wir mit 50-60 durch den Ort. Jahrzehntelang passierte hier kein Unfall.
Heutzutage bin ich bei gleicher Geschwindigkeit meinen Führerschein einen Monat los.

Damals haben aber auch noch keine Leute am Rand gearbeitet , es gab keine Radler und keine Kinder deren Ball mal auf die Straße gerollert ist.
Ist doch selbsterklärend.
 
Also bis vor ein paar Jahren fuhren wir mit 50-60 durch den Ort. Jahrzehntelang passierte hier kein Unfall.
Heutzutage bin ich bei gleicher Geschwindigkeit meinen Führerschein einen Monat los.

Wieso ist man bei 10 km/h zu viel den Führerschein los?
Oder ist dort nur 30 km/h erlaubt? Dann ist 50km/h auch schon erheblich zu schnell und 60 km/h erst recht.
 
Wieso ist man bei 10 km/h zu viel den Führerschein los?
Oder ist dort nur 30 km/h erlaubt? Dann ist 50km/h auch schon erheblich zu schnell ...
... und selbst dann ist man nach der neuen Regelung doch noch nicht den Führerschein los - oder habe ich das falsch in Erinnerung? M. E. Fahrverbot erst ab 21 km/h zu schnell. Die vielzitierten 16 km/h gelten m. E. nur für PKW mit Anhänger und für LKW über 3.5t.

Sorry an alle, falls ich das nicht mehr korrekt in Erinnerung hab'. :unsure:

Dass man mit (z. B.) 60 km/h in der 30er-Zone ein Fahrverbot bekommt, dürfte jedenfalls unzweifelhaft in Ordnung gehen. Da kann man wirklich keine Milde mehr erwarten.
 
Als leigeprüfter Radfahrer:
Ein Teil meines Arbeitsweges besteht aus Gehweg den Räder mitbenutzen "dürfen". Dieser ist regelmäßig zugeparkt und mit vielen Fußgängern und Bushaltestellen. Spätestens jeden dritten Tag bremst mich dort ein Autofahrer aus oder drängt mich ab und ruft (eher "schreit mich an und beschimpft mich) ich müsse den (nichtvorhandenen bzw nicht nutzungspflichtigen) Radweg benutzen. Ein anderer Teil ist theoretisch für Radfahrer nutzerpflichtig. Aber leider auch da viele Autos die auf dem Gehweg/Radweg parken da er ja so schön breit ist. Der Handtuch schmale Rest voller Fußgänger die jeden Radfahrer beschimpfen und teils absichlich bis zum Stop zwingen.
Solange Städte Fußwege für Radfahrer freigeben ohne diese baulich zu trennen und nicht wirklich gegen die Falschparker vorgehen sind diese Anteile leider nicht benutzbar. Dann könnte ich auch in die Arbeit laufen.
Wäre also angebracht auch mal etwas genauer hinzusehen. Nicht nur auf den extrem Beispielen derer aufhängen die wirklich, trotz benutzbaren Radweg auf der Straße fahren. Mit nur etwas mehr "miteinander" statt "die blöden Radfahrer" wäre allen geholfen.
Und ja. ich fahre auch viele km Auto pro Jahr und es geht auch ohne dieses Aufregen wenn man sich auch mal Gedanken macht warum der auf der Straße fährt und nicht nur ich will aber jetzt gleich, sofort schneller weil ich habe mehr für mein Auto bezahlt. Ein Großteil der Radfahrer hat genauso Steuern bezahlt mit denen diese Straßen gebaut werden und somit haben auch diese ein Recht diese zu nutzen an Stellen an denen keine echte, alternative Infrastruktur besteht. Wie gesagt: Alibi Radwege sind schön für das Image der Stadt. Das war es aber oft schon. Die Menge der vernünftig nutzbaren Radwege hält sich zumindest in Nürnberg sehr in Grenzen.
 
Damals haben aber auch noch keine Leute am Rand gearbeitet , es gab keine Radler und keine Kinder deren Ball mal auf die Straße gerollert ist.
Ist doch selbsterklärend.

(Ironie on)
Außerdem hatten die Autos früher bessere Bremsen, Abs Dsc usw.
Früher gab es automatische Fußgängererkennung und Bremsassistent. Gibt's ja heute alles nicht mehr.
Jedes Jahr sterben mehr Menschen im Straßenverkehr in Deutschland. Deswegen musste bei euch im Ort 30 eingeführt werden, so dass ein und dieselbe Geschwindigkeit (Z. B. 54 kmh) die früher gar nicht geandet wurde, heute zum Führerscheinentzug führt. Und du traust dich noch nach dem Sinn fragen? Du Verkehrsrowdy??? Bloß weil es früher auch geklappt hat - ohne Unfall (Ironie off)

Aber wie war das hier noch?
Blümchenpflücker jagen die Motorradfahrer.. Artgerechte überholen sie. Passt irgendwie nicht zu der Forderung von harten Strafen 😝
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel ist ja schon geschrieben, aber ein paar Anmerkungen habe ich auch noch:

Mit der letzten Änderungen wurden Regelungen zum Nebeneinaderfahren und Überholen von Radfahrern angepasst.
Im Grunde aber nur in dem Sinne, dass bestehende Regelungen nochmal klargestellt wurden.
So durften Radfahrer vorher schon nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
Zum Überholen hieß es vorher, dass ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten sei. Die 1,5m bzw. 2m, die
jetzt festgeschrieben sind, sind genau die Entfernung, die vorher die Gerichte als ausreichen betrachtet haben.

Zum Thema Radwegbenutzungspflicht:
Früher gab es mal die Regelung, dass alles was nach Radweg aussieht von Radfahrern auch zu benutzen ist. Das wurde 1998 abgeschafft.
Abgesehen von Benutzbarkeit und Zumutbarkeit liegt eine Benutzungspflicht auch nur dann vor, wenn der Radweg straßenbegleitend ist.
Denn die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 können nicht nur einen benutzungspflichtigen Radweg anzeigen, sondern auch einfach nur
anderen Verkehr einfach nur ausschließen.
Straßendbegleitend setzt neben (der ziemlich Eng gefassten Nähe) zur Straße im Grunde auch voraus, dass der Radweg dieselbe
Vorfahrtsregelung hat, wie die dazugehörige Straße. Wenn also an einer Kreuzung für den Radfahrer ein Vorfahrt beachten Schild auftaucht,
während die parallel verlaufende Straße Vorfahrt hat, ist das ein starkes Indiz für einen nicht vorhandene Benutzungspflicht.

Wenn ich die Wahl habe, benutze ich bis auf wenige Ausnahmen immer die Straße, denn man mag es kaum glauben, es ist sicherer und stressfreier
als der Radweg. Trotz der paar Idioten, die meinen den Oberlehrer spielen zu müssen.
 
Moin Moin

Ich bin ja auch leidenschaftlicher Radfahrer.

Aber ich vermeiden es mit dem Autoverkehr in Berührung zu kommen.

Gut bei uns auf dem Land benutzt ich 200m den nie benutzten Fußweg,dann bin ich in den Feldern.
Wenn ich beruflich mit dem Auto in der Stadt unterwegs und diese Selbstmörder auf ihren Fahrrädern sehe wird mir ganz anders.

Normalerweise gehört eine durch Leitplanken geschütze Fahrspur für Fußgänger und Radfahrer installiert.
Eine Bußgeld bezogene Lösung bzw.die jetzige Lösung verhindert kaum Unfälle.

gruß
Karsten
 
So durften Radfahrer vorher schon nebeneinander fahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird.
...
Wenn ich die Wahl habe, benutze ich bis auf wenige Ausnahmen immer die Straße, denn man mag es kaum glauben, es ist sicherer und stressfreier
als der Radweg. Trotz der paar Idioten, die meinen den Oberlehrer spielen zu müssen.


Nach meinem Empfinden behindere ich als nebeneinanderherfahrender Radfahrer schon den Verkehr, wenn auch nur ein einziger Autofahrer deshalb das Tempo reduzieren muss.
Warum muss man das als Radfahrer machen? Deeskalation wäre zu einfach, oder?
Wenn ich beim Radfahren die Wahl habe, benutze ich bis auf wenige Ausnahmen immer den Radweg, denn man mag es kaum glauben, es ist sicherer und stressfreier als die Straße.
Als Radfahrer habe ich übrigens in den letzten 4 Jahren noch nie Probleme mit Autofahrern und Fußgängern gehabt, aber als Autofahrer mit Radfahrern ständig....
vermutlich weil ein paar Idioten meinen, den Oberlehrer spielen zu müssen und ständig provozieren.
 
Dein Fazit ist richtig auf den Gedanken von PR4000 - nur in der Herleitung hast du's vertauscht bzw. fehlt das NICHT im ersten Fall, oder?
Denn wenn mit ausreichendem Abstand überholt werden kann, dürfen sie NEBENEINANDERFAHREN, wenn Autos den Abstand nicht einhalten können, müssen sie hintereinanderfahren.
Nein. Ich hatte es genau richtig beschrieben. Wenn genügend Platz vorhanden ist, dass ein Radfahrer überholt werden kann, haben die Radfahrer hintereinander zu fahren um ein Überholen zu ermöglichen. Wenn der Platz nicht gegeben ist, ein Überholmanöver also eh nicht möglich ist, dann dürfen die Radfahrer nebeneinander fahren, da es an der Situation nichts ändert.
 
Wenn ca 10 Radfahrer hintereinander auf auf der Landstraße fahren ist es für Dich als Autofahrer gefährlicher zu überholen als wenn sie nebeneinander fahren von der Länge.
Letzteres ist wie ein Trecker mit Anhänger
Denn wenn sie hintereinander fahren ist die Versuchung doch größer sie zu überholen kommt dann ein Auto von vorne ziehen die meisten in die Gruppe rein.
Fahren sie nebeneinander überholst Du nur wenn wirklich frei ist.
Glaube mir mit 40000 Radkilometer in 6 Jahren weiß ich wovon ich rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso ist man bei 10 km/h zu viel den Führerschein los?
Oder ist dort nur 30 km/h erlaubt? Dann ist 50km/h auch schon erheblich zu schnell und 60 km/h erst recht.
Jahrzehntelang die Ortsdurchfahrt 50 kmh, jetzt 30, aber nicht
durchgängig.
Am Ortschild noch 50, nach 100m 30, dann wieder so 50 m vorm Ortsausgang 50.
Das in jedem Flecken anders 🤢
Ne, alle haben stationäre Blitzer 😂
Das Ende vom Lied Auswärtige schmeißen am Ortschild den Anker auf 30.
Aber egal, sind ja nur Engelchen hier unterwegs 😇😂
 
Nach meinem Empfinden behindere ich als nebeneinanderherfahrender Radfahrer schon den Verkehr, wenn auch nur ein einziger Autofahrer deshalb das Tempo reduzieren muss.
Ich hab ja erstmal nur dargelegt, dass sich diesbezüglich eigentlich nichts geändert hat. Wenn ein Auto nur deswegen nicht überholen kann, weil sie nebeinanderfahren (ich spreche jetzt nicht über große Gruppen), dann ist es sicherlich eine Behinderung - jedenfalls sehe ich es so. Wenn man aber auch einen einzelnen Radfahrer nicht regelkonform überholen kann, dann muss der Autofahrer so oder so warten, egal ob die nun nebeneinanderfahren oder nicht.

Wenn ich beim Radfahren die Wahl habe, benutze ich bis auf wenige Ausnahmen immer den Radweg, denn man mag es kaum glauben, es ist sicherer und stressfreier als die Straße.
Als Radfahrer habe ich übrigens in den letzten 4 Jahren noch nie Probleme mit Autofahrern und Fußgängern gehabt, aber als Autofahrer mit Radfahrern ständig....
vermutlich weil ein paar Idioten meinen, den Oberlehrer spielen zu müssen und ständig provozieren.
Offensichtlich hast du hier eine andere Wahrnehmung als ich. Ich rege mich zwar auch ständig über andere Radfahrer auf (wenn sie z.B. bei rot fahren, was Autofahrer hier aber auch zu hauf machen). Aber Probleme hatte ich bis auf eine Ausnahme ausschließlich mit Autofahrern (egal ob ich dabei zu Fuß, auf dem Rad oder selbst mit Auto unterwegs war). Fast alle Notbremsungen mit dem Rad erfolgten auf Radwegen, warum - weil mich Autofahrer dort nicht im Blick haben. Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin musste ich übrigens noch nie wegen eines Radfahrers notbremsen. Selbst wenn das mal irgendwann vorkommt, bleiben Autofahrer dann in meiner Liste immer noch vorne.
 
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