Das war kein Kommentar, sondern eine ernstgemeinte FrageDass so ein Kommentar wieder mal nur von dir kommen kann, war mir fast klarDa habe ich zugegeben den falschen Terminus verwendet und meinte natürlich die zweijährige Händlergewährleistung. Die anderen hier haben verstanden, was ich meinte und sind zum Glück nicht solche Korinthenkacker wie du. Lächerlich.
Korinthenkackerei ist das nicht und persönlich beleidigend solltest Du schon gar nicht werden.
Im Gegensatz zu Dir verzichte ich in diesem Fall auf Angry oder Vogelzeigen Smilies, um Dich nicht zu beleidigen sondern auf die sachliche Ebene zu kommen. Wenn Dir allerdings nichts anderes einfällt als solche Smilies zu verwenden ist das außerordentlich beschämend.
Zwischen Gewährleistung/Sachmängelhaftung und Garantie gibt es ganz erhebliche rechtliche Unterschiede. Lächerlich ist das schon gar nicht, sondern außerordentlich relevant.
Um Deine Frage zu beantworten, die sich ja nun auf Gewährleistung statt Garantie bezieht: Durch den Einbau dieses Moduls erlischt Deine Gewährleistung nicht. Eine Garantie in der Regel schon.Behält man die Werksgarantie?
Vielleicht erhellt sich nun auch bei Dir der Begriff Korinthenkackerei in Bezug auf Gewährleistung und Garantie, der gerade bei Veränderungen am Fahrzeug einen erheblichen Unterschied ausmacht.
In diesem Sinne "cool down man" und verkneife Dir solche persönlich beleidigende Kommentare wenn Du den Sachverhalt nicht überblickst oder verstehst.
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