Wem gehören die Daten?

Was SW und Lizenzen angeht haben wir ja auch irgendwann bei der Musikindustrie gemerkt: dachte man doch früher (wie naiv!), dass man beim Erwerb einer CD, die Rechte an der Musik erwirbt, so musste man irgendwann feststellend ass dies auch nur eine Art Lizenz ist. Nur weil ich kein physisches Medium mehr habe, ändert das auch gerade gar nichts. Aber wie bemerkt, kommt da noch eine interessante Welle auf uns zu.
Rechtlich nicht ganz unrichtig, wesentlich ist aber: Die käuflich erworbene CD im CD-Regal kann dem Käufer keiner mehr nehmen - rechtlich und tatsächlich. Liegen dagegen die Musikdateien nur auf dem PC oder gar in der Cloud, hat man tatsächlich nur eine Datei "lizenziert" - und könnte sie jederzeit durch Fernzugriff des Lizenzgebers wieder verlieren. Rechtlich lässt sich dann lustig streiten, faktisch ist die Datei dann aber jedenfalls wech. :confused:

Der Vergleich zeigt aber in der Tat recht gut, wohin wir uns nun allmählich auch in der Automobilindustrie bewegen: Es ist - rechtlich wie faktisch - ein riesengroßer Unterschied, ob man das Fahrzeug mit der vorhandenen und funktionsfähigen Zusatzausstattung "Sitzheizung" erwirbt, oder ob eine Sitzheizung zwar drin ist, man die aber erst mit einer entgeltpflichtigen Zusatzlizenz "zur Nutzung überlassen" bekommt.
 
Ich kopier' das mal noch aus dem anderen Fred hierher - und hoffe, dass das für alle Diskutanten in Ordnung geht:

So langsam gewinne ich den Eindruck, dass ich mit dem kürtzlichen Kauf einen fehler gemacht habe. hatte ähnliche Gedanken, was ist, wenn die pay services abgelaufen sind, ich die nicht verlängere und das Auto dann irgendwann verkaufe. Wir der Käufer akzeptieren, dass er die ganzen Services kaufen muß?
...nö, warum - Du hast bestimmte Leistungen / Funktionen gekauft und die kann Dir BMW auch bei einer FW-Änderung (solltest Du diese überhaupt einspielen) nicht einfach wegnehmen - das wäre ein Vertragsbruch. ...
Diese Einschätzung ist sehr wahrscheinlich unrichtig. ;) Vielleicht diskutieren wir das irgendwann mal in Ruhe - oder in einem dafür vorgesehenen Fred. :) :-) ...
...das wäre auf jeden Fall interessant. Meinem "naiven" Verständnis eines Kaufvertrages ist dieser zwischen zwei Seiten mit im Kaufvertrag zugesicherten Leistungen abgeschlossen worden.
Diese Leistungen obliegen ja dem Vertrag und dem dafür entrichteten Preis - nun kann ja nicht einfach eine Seite im Nachgang eine Leistung/Funktion verändern, ...
Kurz und vereinfacht gesagt liegt das Problem darin, dass in diesem Fall, je nach vertraglicher Gestaltung, Software lizenziert bzw. "Services" (=(Dienst-)Leistungen) erbracht werden. Beides ist rechtlich gerade kein Kauf, sondern nur eine zeitlich begrenzte Überlassung von Software-Nutzungsmöglichkeit (=Mietvertrag) oder Leistungen (= Dienstvertrag). Beides führt dazu, dass der Kunden weniger und geringere rechtliche Möglichkeiten hat. Denn er ist gerade nicht in der starken Rechtsposition eines Käufers (das Eigentum wird in den Rechtsordnungen sehr stark geschützt).

Gerade im IT-Bereich ist ja z. B. bekannt, wie (rechtlich, vor allem aber faktisch) problematisch die Übertragung und Weiternutzung "gebrauchter" Software ist. Sobald man Funktionen im Fahrzeug wie Software lizenziert, hat man im Grunde die gleiche Problematik.

Wie gesagt: Das ist eine rechtlich stark vereinfachte (Kurz-) Darstellung. Eine präzise Erläuterung wäre deutlich länger. ;)
...verstehe ich und ist mir auch bewusst (aus dem Bereich IT) - aber im speziellen Fall "Auto" verhält sich das aus meiner Sicht etwas problematischer hinsichtlich der Software-Services.

Beispiel: ich kaufe ein Fahrzeug und bezahle für die Option "Sitzheizung" einen Betrag "X". Im Kaufvertrag ist NICHT explizit aufgeführt, dass die "Sitzheizung" eine temporäre, zeitlich befristete Funktion ist, welche nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung steht, bzw. kostenpflichtig verlängert werden muss.

Nun spielt der Hersteller über ein Firmware-Update eine neue Version ein, welche aus der (gekauften, permanenten) "Sitzheizung" plötzlich ein kostenpflichtiges Abomodell macht. In meinen nicht-juristischen Augen ein klarer Vertragsbruch.
... Okay, betrachten wir dein Beispiel - ich nenne es mal Beispiel Nr. 1:

In dieser Fallkostellation gehen wir also davon aus, dass du einen Einmalbetrag bezahlst für die zeitlich unbefristete Freischaltung der Sitzheizung. Dann hast du erst einmal recht: Der Hersteller kann dir dieses dauerhaft erworbene Recht auf Sitzerwärmung nicht nachträglich nehmen oder im Preis verändern. Die Situation ist direkt vergleichbar mit einer zur dauerhaften Nutzung lizenzierten Software. Derartige Rechtsgeschäfte werden - im deutschen Rechtsraum - wie ein (Software-) Kauf behandelt.

Aber:
- Was ist, wenn der Hersteller die Freischaltung einfach nach ausländischem Recht macht (wie es bei Softwarelizenzierung häufig passiert)? Dann ist deine Rechtsposition ggf. eine ganz andere.
- Was ist, wenn der Hersteller die Temperatur der Sitzheizung per Firmware-Update reduziert, den "Service Sitzheizung" also inhaltlich verändert? Du hast ja keinen inhaltlich greifbaren Gegenstand erworben.
- Was ist, wenn der Hersteller den Sitzheizungs-Service an deinen Fahrzeug-Account knüpft? Kannst du den Sitzheizungs-Service dann einfach mit dem Fahrzeug weiterverkaufen, wenn der Account laut der Nutzungsbedingungen nicht übertragbar ist?

Und nun machen wir auch noch ein Beispiel Nr. 2: Der Hersteller stellt dir in Zukunft neue Funktionen nur noch im Abo-Modell zur Verfügung. Er kann das Abo jederzeit kündigen, und laut der Abo-Bedingungen ist es auch - z. B. bei Fahrzeugverkauf - nicht übertragbar. In den Abo-Bedingungen steht zudem drin, (wie z. B. bei Cloud Services), dass die Funktion jederzeit im zumutbaren Rahmen verändert werden kann. Nun sieht's ganz schlecht für dich aus.

Das ist alles schwer nachvollziehbar, klar. Es dürfte aber zumindest deutlich geworden sein, auf welche Problematiken wir Autokäufer und -Leasingnehmer uns zubewegen...
 
So wie ich das einschätze bekommt man vlt. 5% Rabatt, später zahlt man das gleiche und alle anderen 5% mehr :mad:
Ich habe damals dankend abgelehnt (auch wenn meine Fahrweise nix befürchten lässt). Aber ein so intransparentes System, bei dem ich nicht nachvollziehen kann, wie mein Rabatt berechnet wird, kann ich nicht akzeptieren.
Tja, Festplattenspeicher ist zu billig - und so wird gespeichert was geht :O_oo:
Später gehen die Daten dann auch vielleicht mal für kleines Geld zu den Ordnungsbehörden, damit die ganz easy festlegen können, an welchen Stellen sich Geschwindigkeitüberwachungssysteme lohnen, weil dort am häufigsten zu schnell gefahren wird- geile Welt!
 
Genauso! und man muss den Datenrekorder-ich meine so um die 100€-auch noch selbst bezahlen.
 
Das Thema ist ja ebenso interessant wie brandaktuell. Den o.a. Artikel finde ich inhaltlich allerdings nicht gut verstehbar: Weder sind Telematik-Tarife neu, noch das Speichern von Fahrzeug-Telemetriedaten. Wenn hier nun auf AWS verwiesen wird, dann bleibt offen, ob Toyota für das - wie gesagt schon länger übliche - Speichern der Fahrzeugtelemetrie nun "lediglich" externe Server bei AWS verwenden möchte, oder ob die "... Zusammenarbeit ..." mit AWS auch meint, dass beide - Toyota und AWS - Nutzerdaten zusammenführen.

Eine solche Zusammenführung von Toyota-Fahrerdaten mit den Daten von Amazon hätte freilich nochmal eine ganz andere "Qualität" (!). :eek: :o
 
Toyota speichert die Daten in der Amazon Cloud (Amazon Web Services). Es gibt keine AWS Nutzerdaten, da AWS nur Speicher und Services sind. Ein Rechenzentrum mit verschiedenen Server Diensten das über das Internet bei Amazon mietbar ist. Das Daten zusammengeführt werden können, hat nichts mit AWS zu tun. Nur weil die Infrastruktur von Amazon verwendet wird, hat das nichts mit den Nutzungsdaten im Amazon Shop oder anderen AWS Nutzern zu tun. Was der Kunde (Toyota) mit AWS Services macht unterliegt den Nutzungsbestimmungen der AWS. Andere Fahrzeughersteller verwenden Microsoft Azure Cloud. Es ist halt günstiger die Services auszulagern, als sie selbst aufzubauen. Der Artikel ist vielleicht nicht konkret genug. Toyota erhebt Leistungsdaten der Fahrzeuge und möchte sie anderen Unternehmen bereitstellen und nutzt dafür die Services von AWS für den Betrieb.

Die Nutzung durch Toyota und Partnerunternehmen bedarf der Zustimmung des Fahrers wenn man es genau nimmt. In der Praxis wird jedoch nicht jeder Fahrer vor Fahrantritt gefragt, ob der den Nutzungsbedingungen zustimmt. Das macht in der Regel der Fahrzeughalter (bei Leasing der Leasingnehmer) einmalig oder nach Anpassung erneut. Danach wird fleißig aufgezeichnet. Das machen mittlerweile wohl alle Hersteller so. Ohne Zustimmung dieser Nutzungsbedingungen (NB) kann man die Fahrzeugdienste nicht nutzen. So wie man das auch von anderen Diensten her kennt. In der Regel segnen die Benutzer die NB ungelesen ab und vertrauen auf die Datenschutzbeauftragten ihrer Regierung.

Off Topic: Das Interesse an der Arbeit der Datenschutzbeauftragten ihrer Regierung ist jedoch "verhalten". Nur wenn ein Skandal durch die Medien geht, wird kurz aufgeschaut. Bei den Digital Natives - sorry, die meisten von uns hier sind zu alt um welche zu sein - ist das Interesse laut Studien nahezu nicht vorhanden, oder beschränkt sich auf kompromittierende Fotos/Videos. In Zukunft werden Nutzer nicht nur ihre Daten weiter preis geben, sondern Algorithmen vertrauen, die Entscheidungen für die zu treffen. Google Maps weiß was gut für mich und meine Fahrt ist - gell? 🤔😂😂
 
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Auf die Schnelle zu ein paar Aspekten:
... Andere Fahrzeughersteller verwenden Microsoft Azure Cloud. Es ist halt günstiger die Services auszulagern, als sie selbst aufzubauen. ...
Die Mehrzahl der Automobilhersteller hat dafür bisher eigene Server verwendet. Wenn nun die Daten zunehmen bei Microsoft oder Amazon gespeichert werden, dann ist das durchaus ein nicht uninteressanter Aspekt - weil die dortige Datenspeicherung dem Grunde nach natürlich den Regeln von Microsoft bzw. Amazon unterliegt. Zwar verhandeln die Hersteller für die Datenspeicherung Änderungen der AGB, das aber nur in einem "überschaubaren" Ausmaß.

... Die Nutzung durch Toyota und Partnerunternehmen bedarf der Zustimmung des Fahrers wenn man es genau nimmt. ...
Etwas genauer gesagt braucht es nicht für jede Verarbeitung von Personendaten der Zustimmung der betreffenden Person. Häufig ist es aber in der Tat so, dass sich die Datenverarbeitung nur per Einwilligung legitimieren lässt. Das geht aber nicht "einfach so", sondern dazu gibt es rechtliche Anforderungen - siehe sogleich.

... Die Nutzung durch Toyota und Partnerunternehmen bedarf der Zustimmung des Fahrers ... In der Praxis wird jedoch nicht jeder Fahrer vor Fahrantritt gefragt, ob der den Nutzungsbedingungen zustimmt. Das macht in der Regel der Fahrzeughalter ... einmalig oder nach Anpassung erneut. Danach wird fleißig aufgezeichnet. Das machen mittlerweile wohl alle Hersteller so. Ohne Zustimmung dieser Nutzungsbedingungen (NB) kann man die Fahrzeugdienste nicht nutzen. ...
Solche "Einwilligungen" sind ganz überwiegend unwirksam: Kurz und einfach gesagt ist eine Einwilligung nur dann wirksam, wenn sie
(i) freiwillig erteilt wurde sowie
(ii) unter Kenntnis aller relevanten Informationen erteilt wurde.

Der Datenverarbeiter muss den Fahrzeughalter - und ggf. auch die Insassen (was zumeist kaum machbar ist) also zuvor umfassend informieren, was er mit den Daten macht. Schon daran scheitern die meisten Versuche des Erhalts einer Einwilligung - weil diese Informationen häufig unzureichend erteilt wrden. Zudem muss der Nutzer eben die Möglichkeit haben, die Einwilligung zu verweigern. Muss er das "Häkchen" zwingend setzen, dann ist das gerade nicht freiwillig.

Ohnehin unwirksam ist das Verstecken der Einwilligung in AGB.

Es ist durchaus so, dass die Automobilhersteller diese gesetzlichen Anforderungen nicht alle gleich gut (oder schlecht) umsetzen. Beispielsweise von mehreren deutschen Autoherstellern kenne ich es, dass sie die datenschutzgesetzlichen Anforderungen durchaus ernst nehmen und versuchen, sie möglichst ordentlich umzusetzen. Leicht ist das freilich nicht, denn der gesetzliche Datenschutz und der Wunsch nach munterer Datenverarbeitung stehen sich ja konträr gegenüber.
 
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Ich stimme dir zu. Die NB werden erzwungen und die Zustimmung sowie die Nutzung wird pauschal eingeholt. Wirksame Einwilligungen würden die Hersteller auch deutlich weniger erhalten.

"der gesetzliche Datenschutz und der Wunsch nach munterer Datenverarbeitung stehen sich ja konträr gegenüber" - richtig, und das zeigt, dass die Datenverarbeitung vorrangig dem erhebenden Unternehmen nützen. Platt gesagt, wir erheben deine Daten weil sie uns einen Vorteil verschaffen und nicht damit wir dir als Kunde einen Vorteil verschaffen. Damit das nicht so krass rüber kommt wie es ist, preisen wir die vermeintlichen Vorteile für dich an und verschweigen dir unsere Vorteile und wenn du nicht mit machst, kannst du unser Produkt halt nicht nutzen - einverstanden lieber Kunde?
 
Jetzt wäre noch interessant welche Daten denn übertragen werden, ob sie verschlüsselt sind und wer dann den Schlüssel dafür in Händen hält.
Interessant ist nämlich, dass Microsoft in ihren Cloud Dokumenten zum Datenschutz immer noch auf das Privacy Shield referenziert, das vor einigen Wochen vom EuGH gekippt wurde. Es wäre also mehr als hilfreich wenn die Daten verschlüsselt gespeichert werden und MIcrosoft (z.B) den Schlüssel nicht Im Zugriff hat und auch gar nicht erst verwaltet. Dann hat die USA (und deren „Organe“) keinen Zugriff, auch wenn sie wollten. Das wäre für mich das Minimum, das ich erwarten würde.
 
Ich stimme dir zu. Die NB werden erzwungen und die Zustimmung sowie die Nutzung wird pauschal eingeholt. Wirksame Einwilligungen würden die Hersteller auch deutlich weniger erhalten.

"der gesetzliche Datenschutz und der Wunsch nach munterer Datenverarbeitung stehen sich ja konträr gegenüber" - richtig, und das zeigt, dass die Datenverarbeitung vorrangig dem erhebenden Unternehmen nützen. Platt gesagt, wir erheben deine Daten weil sie uns einen Vorteil verschaffen und nicht damit wir dir als Kunde einen Vorteil verschaffen. Damit das nicht so krass rüber kommt wie es ist, preisen wir die vermeintlichen Vorteile für dich an und verschweigen dir unsere Vorteile und wenn du nicht mit machst, kannst du unser Produkt halt nicht nutzen - einverstanden lieber Kunde?
Die Gefahr besteht natürlich, aber sie sollten sich dabei nicht erwischen lassen, denn die Strafen können Existenzbedrohend sein. Theoretisch geht das bis zu 4% des Konzern Jahresumsatzes des Vorjahres. Wohlgemerkt Umsatz nicht Gewinn.Die eine oder andere Firma hat da auch schon Ordentlich gezahlt. British Airways ist mir bislang als höchste Strafe bekannt mit 204.600.000€.
 
Jetzt wäre noch interessant welche Daten denn übertragen werden, ob sie verschlüsselt sind und wer dann den Schlüssel dafür in Händen hält.
Interessant ist nämlich, dass Microsoft in ihren Cloud Dokumenten zum Datenschutz immer noch auf das Privacy Shield referenziert, das vor einigen Wochen vom EuGH gekippt wurde. ...
Nein, Microsoft setzt seit Jahren auf die EU-Standardvertragsklauseln. Der Privacy Shield war nur ergänzend und insofern immer schon irrelevant.

Mit Verschlüsselung hat das ohnehin nichts zu tun. In der Regel liegen die Daten unverschlüsselt auf den Microsoft-Servern. Wären die Daten dort so verschlüsselt, dass Microsoft nicht darauf zugreifen kann, dann gäbe es überhaupt kein Datenschutz-Thema.
 
Interessant wird es aus meiner Sicht, wenn so ein Fahrzeug irgendwann z.B. privat verkauft wird. Der private Verkäufer wird den Käufer vermutlich nicht darüber informieren, dass das Fahrzeug bzw. der Fahrzeughersteller Daten erhebt. Der Hersteller bekommt von dem Verkauf ggf. ja auch nichts mit. Im Endeffekt gibt es keine Einwilligung des neuen Fahrzeugbesitzers. Dieser Fall wirkt für mich problematisch...

Unabhängig davon sollte man auch einen Gedanken an die Kontakte, die zwischen Smartphone und Autotelefon ausgetauscht werden verschwenden. Diese sollten insbesondere bei gewerblicher Nutzung bei einem Verkauf oder der Rückgabe des Fahrzeugs gelöscht werden.
...selbstverständlich sollte BMW problemlos (theoretisch) beim Leasing-Fahrzeug, bzw. beim bekannten Erstkäufer (im Weiterverkauf sieht es dann sicherlich etwas schwieriger aus - ausser die Connected Services wurden ordentlich umgemeldet) über die Fahrzeug-FIN verknüpfen können - dann ist die Verbindung zu den Personendaten schnell hergestellt. Technisch ist dies sicherlich kein Problem - ob dies so erfolgt, entzieht sich unserer Kenntnis. Ich "hoffe" darauf, dass dem nicht so ist und sich ein Unternehmen an die Vorgaben bzgl. Datenschutz hält.

Habe jetzt nicht alles durchgelesen... aber...

"Witzige" Story dazu... der Wagen ging sogar bei BMW als Leasing-Rückläufer zurück... aber ich kann meinen alten F31 in der App immer noch orten... auch kann ich immer noch Hupen oder Lichthupen Signale per Handy App verschicken... die App sagt die Daten wurden gesendet und ausgeführt... ich vermute, ich könnte die Kiste auch immer noch öffnen... habe ich vor 4 tagen mit dem Umstieg auf MyBMW erst entdeckt... abgegeben habe ich den Wagen aber schon am 30. Oktober 2019....
 
Nein, Microsoft setzt seit Jahren auf die EU-Standardvertragsklauseln. Der Privacy Shield war nur ergänzend und insofern immer schon irrelevant.

Mit Verschlüsselung hat das ohnehin nichts zu tun. In der Regel liegen die Daten unverschlüsselt auf den Microsoft-Servern. Wären die Daten dort so verschlüsselt, dass Microsoft nicht darauf zugreifen kann, dann gäbe es überhaupt kein Datenschutz-Thema.
Das kommt natürlich auf die Daten und den Service an der auf der Cloud betrieben/verarbeitet werden. Viele Cloudprovider bieten „bring your Own key“ mit eigener Schlüsselverwaltung an. Und ja - wenn sie so verschlüsselt sind, kann man das Risiko zunächst als „mitigiert“ betrachten - Personenbezogene Daten bleiben es immer noch - jede Verschlüsselung ist in der Zukunft Irgendwann zu leicht zu knacken.... Aber die Diskussion geht hier zu weit.
Letztendlich hilft diese Verschlüsselung vor unberechtigtem Zugriff/Verarbeitung.
 
Habe jetzt nicht alles durchgelesen... aber...

"Witzige" Story dazu... der Wagen ging sogar bei BMW als Leasing-Rückläufer zurück... aber ich kann meinen alten F31 in der App immer noch orten... auch kann ich immer noch Hupen oder Lichthupen Signale per Handy App verschicken... die App sagt die Daten wurden gesendet und ausgeführt... ich vermute, ich könnte die Kiste auch immer noch öffnen... habe ich vor 4 tagen mit dem Umstieg auf MyBMW erst entdeckt... abgegeben habe ich den Wagen aber schon am 30. Oktober 2019....
Ups.... Witzig finde ich das allerdings weniger 🧐😱 Aus Datenschutz und Security Gründen. Und was hat BMW dazu gesagt, oder hast Du es nur bei Dir gelöscht? Weiß noch jemand wie man das überhaupt übertragen kann. Sonst ist der alte Besitzer ja immer noch in der Lage auch später das Auto wieder einzubinden - oder täusche ich mich da?
 
Das kommt natürlich auf die Daten und den Service an der auf der Cloud betrieben/verarbeitet werden. ... Letztendlich hilft diese Verschlüsselung vor unberechtigtem Zugriff/Verarbeitung.
Diese Diskussion hilft wenig (und deine Ausführungen sind auch nicht vollständig korrekt). Wie gesagt liegen die (personenbezogenen Fahrzeug-) Daten in der Regel unverschlüsselt auf den Servern. Kurz und einfach gesagt ist das so, weil sie da ja nicht nur putzig wegarchiviert werden, sondern es findet eine laufende Datenverarbeitung statt.

Würde munter verschlüsselt, anonymisiert oder pseudonymisiert, dann hätten wir gar keine datenschutzrechtliche Thematik. Diese Maßnahmen werden aber nur relativ selten ergriffen, weil sie häufig den Zweck der Datenverarbeitung konterkarieren.

Bei der Weitergabe der personenbezogenen Telemetriedaten an dritte Dienstleister lässt sich manchmal z. B. eine Pseudonymisierung verwenden. Beispiel: Ein Informationsdienstleister erhält von BMW lediglich eine Fahrzeugposition und ein Pseudonym und gibt dazu ein nahes Hotel zurück an BMW. BMW spielt diese Information dann auf das anfragende Fahrzeug. So etwas klappt mithin anonymisiert bzw. pseudonymisiert. Nur BMW weiß, wer der Fahrer ist, nicht aber der Informationsdienstleister.
 
Ups.... Witzig finde ich das allerdings weniger 🧐😱 Aus Datenschutz und Security Gründen. Und was hat BMW dazu gesagt, oder hast Du es nur bei Dir gelöscht? Weiß noch jemand wie man das überhaupt übertragen kann. Sonst ist der alte Besitzer ja immer noch in der Lage auch später das Auto wieder einzubinden - oder täusche ich mich da?
Ich hab jetzt mal in den AGBs der Connected Drive Services nachgesehen, weil es mich interessiert hat und da hab ich folgendes gefunden

7.2 Bei Verkauf oder dauerhafter Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle persönlichen Daten, die im Fahrzeug gespeichert sind, gelöscht werden. Außerdem muss der Kunde die Verknüpfung zwischen dem Fahrzeug und seinem Nutzerkonto über „Mein BMW ConnectedDrive“ beenden.

... den letzten Punkt hatte ich bisher auch übersehen - das heißt man muß es selbst aus dem Konto löschen - theoretisch ist BMW dann fein raus. Sonst ist es wohl so lange aktiv bis der neue Käufer es bei BMW nachweist und die Fahrgestellnummer seinem Konto zugeordnet wird.
 
Eigentlich macht es ja auch Sinn, das der letzte Besitzer für seine Daten verantwortlich ist und diese auch löscht. Wie sollte der Hersteller auch wissen, wann ein Fahrzeug verkauft wurde? Für meinen Leasing Firmen BMW habe ich mir zum Ablauf einen erinnerungstermin gelegt, damit ich es ja nicht vergesse.
Wenn ich einen gebrauchten PC, handy, o.ä. Verkaufe, muss ich mich ja auch um die Datenlöschung kümmern.
 
... Sonst ist der alte Besitzer ja immer noch in der Lage auch später das Auto wieder einzubinden - oder täusche ich mich da?

Nein, das erfordert zusätzlich den Zugriff auf den im Fahrzeug angezeigten Verknüpfungscode.

Und ist es nicht so, dass die Verknüpfung zwischen dem Fahrzeug und dem alten Nutzerkonto automatisch beendt wird, sobald eine neue Verknüpfung erstellt wird?
 
Ups.... Witzig finde ich das allerdings weniger 🧐😱 Aus Datenschutz und Security Gründen. Und was hat BMW dazu gesagt, oder hast Du es nur bei Dir gelöscht? Weiß noch jemand wie man das überhaupt übertragen kann. Sonst ist der alte Besitzer ja immer noch in der Lage auch später das Auto wieder einzubinden - oder täusche ich mich da?
Deswegen ja auch witzig in Anführungszeichen... Ich habe es in meiner Connected Drive App gelöscht, aber mit Umzug auf MyBMW war der wagen auf einmal wieder da.
 
Nein, das erfordert zusätzlich den Zugriff auf den im Fahrzeug angezeigten Verknüpfungscode.

Und ist es nicht so, dass die Verknüpfung zwischen dem Fahrzeug und dem alten Nutzerkonto automatisch beendt wird, sobald eine neue Verknüpfung erstellt wird?

Das mag sein... bedeutet, der neue Besitzer hat das Fahrzeug nicht eingebunden... wobei, ich vermute ich kann das Fahrzeug auch mehrfach einbinden... Sonst könnte in einem Haushalt ja immer nur eine Person Zugriff auf das Fahrzeug haben. Falls mehrere Fahrer/Besitzer das Fahrzeug eingebunden haben wollen... dann darf die Neueinbindung den alten ja nicht rauswerfen.
 
Eigentlich macht es ja auch Sinn, das der letzte Besitzer für seine Daten verantwortlich ist und diese auch löscht. Wie sollte der Hersteller auch wissen, wann ein Fahrzeug verkauft wurde? Für meinen Leasing Firmen BMW habe ich mir zum Ablauf einen erinnerungstermin gelegt, damit ich es ja nicht vergesse.
Wenn ich einen gebrauchten PC, handy, o.ä. Verkaufe, muss ich mich ja auch um die Datenlöschung kümmern.

Bei den beiden Vergleichen gibt es aber einen gravierenden Unterschied... wenn der Verkäufer auf einem PC seine Daten nicht löscht, dann schadet sich der Verkäufer unter umständen selber... Löscht der Verkäufer die Daten vom Fahrzeug nicht, so kann es unter Umständen zum Schaden für den Käufer kommen...

Der Käufer kann halt nicht kontrollieren und muß auf die Ehrlichkeit des Verkäufers zählen... meiner Meinung müßte es also einen "Kill-Switch" geben, also eine Funktion, mit der ich das Fahrzeug aus allen vernetzten Accounts schmeißen kann.
Bin ich der 5. Besitzer ist das in der Historie halt überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.
 
Ich glaube nicht, dass beim löschen der persönlichen Daten, fahrzeugspezifische mit gelöscht werden. Das macht ja keinen Sinn. Es geht vielmehr um fahrmodi, Ziele, Radiosender, gespeicherte Musik, etc.
Was in den Steuergeräten an Fehlern, etc. abgelegt ist, bleibt davon sicher unberührt.
 
... wobei, ich vermute ich kann das Fahrzeug auch mehrfach einbinden ...

Ein VIN lässt sich nur mit einem ConnectedDrive-Konto verknüpfen.

... Sonst könnte in einem Haushalt ja immer nur eine Person Zugriff auf das Fahrzeug haben ...

Bei Verwendung desselben ConnectedDrive-Kontos können mehrere Geräte verwendet werden, um sich bei demselben Fahrzeug anzumelden.

... Falls mehrere Fahrer/Besitzer ...

Die Profile im Fahrzeug können davon unabhängig ausgewählt werden oder sind mit einem Schlüssel verknüpft.
 
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