Brummm
... nur zufällig hier
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- 16 August 2004
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- anderer Wagen
Rechtlich nicht ganz unrichtig, wesentlich ist aber: Die käuflich erworbene CD im CD-Regal kann dem Käufer keiner mehr nehmen - rechtlich und tatsächlich. Liegen dagegen die Musikdateien nur auf dem PC oder gar in der Cloud, hat man tatsächlich nur eine Datei "lizenziert" - und könnte sie jederzeit durch Fernzugriff des Lizenzgebers wieder verlieren. Rechtlich lässt sich dann lustig streiten, faktisch ist die Datei dann aber jedenfalls wech.Was SW und Lizenzen angeht haben wir ja auch irgendwann bei der Musikindustrie gemerkt: dachte man doch früher (wie naiv!), dass man beim Erwerb einer CD, die Rechte an der Musik erwirbt, so musste man irgendwann feststellend ass dies auch nur eine Art Lizenz ist. Nur weil ich kein physisches Medium mehr habe, ändert das auch gerade gar nichts. Aber wie bemerkt, kommt da noch eine interessante Welle auf uns zu.

Der Vergleich zeigt aber in der Tat recht gut, wohin wir uns nun allmählich auch in der Automobilindustrie bewegen: Es ist - rechtlich wie faktisch - ein riesengroßer Unterschied, ob man das Fahrzeug mit der vorhandenen und funktionsfähigen Zusatzausstattung "Sitzheizung" erwirbt, oder ob eine Sitzheizung zwar drin ist, man die aber erst mit einer entgeltpflichtigen Zusatzlizenz "zur Nutzung überlassen" bekommt.