Ich hoffe, der Fred-Ersteller schimpft uns nicht...
Okay, betrachten wir dein Beispiel - ich nenne es mal
Beispiel Nr. 1:
Beispiel: ich kaufe ein Fahrzeug und bezahle für die Option "Sitzheizung" einen Betrag "X". Im Kaufvertrag ist NICHT explizit aufgeführt, dass die "Sitzheizung" eine temporäre, zeitlich befristete Funktion ist, welche nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung steht, bzw. kostenpflichtig verlängert werden muss.
Nun spielt der Hersteller über ein Firmware-Update eine neue Version ein, welche aus der (gekauften, permanenten) "Sitzheizung" plötzlich ein kostenpflichtiges Abomodell macht. In meinen nicht-juristischen Augen ein klarer Vertragsbruch.
In dieser Fallkostellation gehen wir also davon aus, dass du einen
Einmalbetrag bezahlst für die
zeitlich unbefristete Freischaltung der Sitzheizung. Dann hast du erst einmal recht: Der Hersteller kann dir dieses dauerhaft erworbene Recht auf Sitzerwärmung nicht nachträglich nehmen oder im Preis verändern. Die Situation ist direkt vergleichbar mit einer zur dauerhaften Nutzung lizenzierten Software. Derartige Rechtsgeschäfte werden - im deutschen Rechtsraum - wie ein (Software-)
Kauf behandelt.
Aber:
- Was ist, wenn der Hersteller die Freischaltung einfach nach a
usländischem Recht macht (wie es bei Softwarelizenzierung häufig passiert)? Dann ist deine Rechtsposition ggf. eine ganz andere.
- Was ist, wenn der Hersteller die Temperatur der Sitzheizung per Firmware-Update reduziert, den "Service Sitzheizung" also
inhaltlich verändert? Du hast ja keinen inhaltlich greifbaren Gegenstand erworben.
- Was ist, wenn der Hersteller den Sitzheizungs-Service
an deinen Fahrzeug-Account knüpft? Kannst du den Sitzheizungs-Service dann einfach mit dem Fahrzeug weiterverkaufen, wenn der Account laut der Nutzungsbedingungen nicht übertragbar ist?
Und nun machen wir auch noch ein
Beispiel Nr. 2: Der Hersteller stellt dir in Zukunft neue Funktionen nur noch im Abo-Modell zur Verfügung. Er kann das Abo jederzeit kündigen, und laut der Abo-Bedingungen ist es auch - z. B. bei Fahrzeugverkauf - nicht übertragbar. In den Abo-Bedingungen steht zudem drin, (wie z. B. bei Cloud Services), dass die Funktion jederzeit im zumutbaren Rahmen verändert werden kann. Nun sieht's ganz schlecht für dich aus.
Das ist alles schwer nachvollziehbar, klar. Es dürfte aber zumindest deutlich geworden sein, auf welche Problematiken wir Autokäufer und -Leasingnehmer uns zubewegen...