Wem gehören die Daten?

Die Profile im Fahrzeug können davon unabhängig ausgewählt werden oder sind mit einem Schlüssel verknüpft.
Das ist genau der Punkt.
Die Profile sind mit einem Schlüssel verknüpft, lassen sich so aktivieren.
Aber es ist immer nur ein Profil mit CD-Services bzw. App verknüpft.
Also: Entweder die Nutzer verzichten auf den Komfort der automatischen Aktivierung ihres individuellen Profils oder auf die Benutzung der Komfortmerkmale der Nutzung von CD-Services.
Beides zusammen geht nicht, IMHO irreführende Bewerbung.
 
Die Profile im Fahrzeug können davon unabhängig ausgewählt werden oder sind mit einem Schlüssel verknüpft.

nee... ich meinte nicht die Fahrzeugeinstellungen, die mit dem Profil bzw. mit dem Schlüssel Verknüpft sind... ich meinte schon die Connected Drive Accounts... Aber bist Du Dir sicher, das man die VIN nur einmal einbinden kann? Ich werde es mal probieren und an dem Handy meiner Freundin die App zu installieren und meinem M4 dort nochmal einzubinden.... interessiert mich jetzt doch, ob es nicht doch funktioniert bzw. was dann mit meinem Account passiert... ob er mich einfach raus wirft bei einer neuen Einbindung... oder ob die neue Einbindung einfach nicht funktioniert, solange ich mit meinem alten Account aktiv bin.
 
Das ist genau der Punkt.
Die Profile sind mit einem Schlüssel verknüpft, lassen sich so aktivieren.
Aber es ist immer nur ein Profil mit CD-Services bzw. App verknüpft.
Also: Entweder die Nutzer verzichten auf den Komfort der automatischen Aktivierung ihres individuellen Profils oder auf die Benutzung der Komfortmerkmale der Nutzung von CD-Services.
Beides zusammen geht nicht, IMHO irreführende Bewerbung.

Das verstehe ich jetzt nicht... das sind doch 2 völlig unabhängige Sachen... mein Geschäftspartner hat 2 Fahrzeug Profile auf 2 Schlüsseln... einen Schlüssel hat seine Frau mit dementsprechenden Sitzeinstellungen und frei programmierbaren Tasten... den anderen Schlüssel benutzt er mit seinen Fahrzeugeinstellungen... davon losgelöst hat er in seinem Connected Drive Konto sein Fahrzeug eingebunden... Die Profile auf dem Schlüssel haben ja nur was mit den Einstellungen der Tasten, Radiosendern und Sitzeinstellungen zu tun... das ist doch völlig losgelöst vom Connected Drive... die verschiedenen Profile habe ich ja auch, wenn ich gar kein Connected Drive im Fahrzeug habe... zumindest mußte man die Connected Drive Servuice beim Kauf dazu buchen...
 
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Sobald Du das Fzg/VIN einem anderen Profil zuordnest, fliegt es aus dem ersten Profil raus.
Die Account-Einstellungen im Fzg. bleiben erhalten.
Du kannst aber z. B. keine Ziele mehr für den ersten Account schicken. Maximale Konnektivität geht anders und war früher (Fzg-basierte Konten) kein Problem.
 
Sobald Du das Fzg/VIN einem anderen Profil zuordnest, fliegt es aus dem ersten Profil raus.
Die Account-Einstellungen im Fzg. bleiben erhalten.
Du kannst aber z. B. keine Ziele mehr für den ersten Account schicken. Maximale Konnektivität geht anders und war früher (Fzg-basierte Konten) kein Problem.
Genauso ist es. Ist mir mit dem G29 auch schon passiert. Entweder meine Frau oder ich. Großer Mist ... :rifle:
 
Wie hier bereits angesprochen wurde, müssen Neufahrzeuge ein System ( „Fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff- und/oder Stromverbrauch“, kurz „OBFCM-Einrichtung“) installiert haben, das Daten über den Verbrauch an den Hersteller sendet, der wiederum diese Daten ab 2021 der EU zur Verfügung stellen muss.

Mehr juristische Hintergrundinfos für Interessierte gibt es hier:

Gutachten des Dt Bundestags zum Thema Einzelfragen zur Überwachung des CO2-Ausstoßes von PKW (--> Punkt 4)

 
Ist ja total geil. Dann fliegt endlich auf, dass man sich bezüglich des "Flotten-"Verbrauchs, NEFZ, WLTP, was-sonst-noch seit Jahrzehnten in die Tasche gelogen hat. Und auch die Volumenmodelle mit den kleinen Motoren werden perspektivisch eklatant teuer, weil die Fehlbeträge bei der CO2-Strafzumessung ja irgendwo reinkommen müssen. Wenn Autobauer pleite machen und die Gelder über Neuverkäufe nicht eingespielt werden können, muss man das auf Kraftstoffe und Strom draufschlagen.
Immerhin betrifft der Effekt Stromer und Verbrenner gleichermaßen.

Edit: Gerade darüber gestolpert. OT aber dennoch interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann stellen wir uns schon mal auf eine kräftige KFZ SteuerErhöhung ein 😇. Mein Verbrauch liegt sicherlich nicht auf der Höhe der Angaben - ich hab halt auch einen schweren rechten Fuß.... und wer glaubt dass nur die Hersteller bestraft wird, der träumt noch vom Weihnachtsmann...
wenn ich wollte wäre Der Verbrauch vermutlich zu erreichen. Bei Erstzulassung 2021 käme ich dann bei Realverbrauch Schon auf eine Steuer von 770€
 
Hier im Fred geht es allerdings eher um das Thema der (persönlichen) Daten, nicht um Verbrauchswerte o.ä. ... ;)
 
Vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs hängen direkt mit meiner persönlichen Nutzung ab. Damit gebe ich sehr persönliche Nutzungsdaten preis. Ich wüsste nicht, wie meine Verbrauchswerte ohne mein Einverständnis weitergegeben werden dürfen. Ich würde mein Einverständnis nicht erteilen. Ich erkenne keinen Vorteil für mich in der Weitergabe.
 
Vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs hängen direkt mit meiner persönlichen Nutzung ab. Damit gebe ich sehr persönliche Nutzungsdaten preis. Ich wüsste nicht, wie meine Verbrauchswerte ohne mein Einverständnis weitergegeben werden dürfen. Ich würde mein Einverständnis nicht erteilen. Ich erkenne keinen Vorteil für mich in der Weitergabe.

Sehe ich genauso, außerdem wie schnell ich wo fahre und wohin. Das geht niemanden was an. Kann meinetwegen BMW bekommen, aber ganz sicher nicht der Staat oder noch schlimmer die EU
 
Vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs hängen direkt mit meiner persönlichen Nutzung ab. Damit gebe ich sehr persönliche Nutzungsdaten preis. Ich wüsste nicht, wie meine Verbrauchswerte ohne mein Einverständnis weitergegeben werden dürfen. Ich würde mein Einverständnis nicht erteilen. Ich erkenne keinen Vorteil für mich in der Weitergabe.
Mit dem o.a. OBFCM-System habe ich mich noch nicht befasst. Aber allgemein gesagt ist es so, dass die (Fahrzeug-) Daten Personenbezug haben, soweit sie dem jeweiligen Fahrer konkret zugeordnet werden können.

Bei einem solchen System könnte es sich insofern wie folgt verhalten:
(i) Die OBFCM-Einrichtung überträgt die (Verbrauchs-) Daten des BMW-Fahrers zunächst an BMW. BMW weiß aufgrund der VIN, um welches Fahrzeug es sich handelt und kann insofern auch den Fahrer (bzw. Eigentümer) erkennen. Dann handelt es sich in der Tat um personenbezogene Daten.
(ii) BMW gibt die (Verbrauchs-) Daten nun an die zuständige EU-Behörde. Dabei wird jedoch weder der Fahrer genannt noch die VIN, sondern lediglich eine anonyme Zahl („Identifier“). Damit haben die Daten aus Sicht der EU-Behörde keinen Personenbezug. Denn die Behörde kann die Daten nur dem Identifier zuordnen, nicht aber dem Fahrer (bzw. Eigentümer).
 
Ich weiß nicht, ob es in dem link da oben auch drin steht. Aber ich habe heute auf Focus online gelesen, daß auch die Nutzungsweise übertragen wird. Sprich: Wie wird das Fahrzeug gefahren und auf welchen Strecken, lädt der Fahrer auch immer ordentlich seinen Full Hybrid an der Steckdose auf oder fährt er nur den Benziner etc. etc. Und selbst wenn jetzt die Identität nicht preisgegeben wird, ändern die halt irgendwann mal schnell das Gesetz. Siehe auch die Diskussion um Offenlegung der Besitzer von IP Adressen unter welchen Gründen auch immer. Denen traue ich alles zu.
 

Leider nicht der Artikel von heute, sondern schon älter. Bin noch auf der Suche....
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach der Datenschutzverordnung muss der Benutzer (Datenerzeuger) zustimmen. Cookies sind auch anonym - da steht auch nicht mein Name drin. In den 80ern hat man die Volkszählung boykottiert!
Als nächstes kommt dann die Totalüberwachung zuhause. Welche Geräte werden wann eingeschaltet. Natürlich alles für den Umweltschutz. Denn die 83 Mio. Bürger haben einen signifikanten Einfluss auf das Weltklima.
 
Nach der Datenschutzverordnung muss der Benutzer (Datenerzeuger) zustimmen. Cookies sind auch anonym - da steht auch nicht mein Name drin. ...
Um das kurz zu präzisieren: Eine Zustimmung isr häufig erforderlich, es gibt allerdings auch eine Reihe anderer Erlaubnisgrundlagen für die Personendatenverarbeitung.

Und Cookies sind häufig nicht anonym. ;) Deshalb ja auch (u.a.) die Informationen zu Cookies in den Datenschutzinformationen und diese lustigen Cookie-Zustimmungstheater auf den Webseiten...
 
Gott sei Dank geht es nicht um Z-Modelle, sondern um Tesla, aber in Bezug auf das Fred-Thema ist der Artikel dennoch interessant:


Auch bemerkenswert: Der Datenschutzverstoß liegt m. E. ziemlich klar auf der Hand, aber dass eine Aufsichtsbehörde gegen Tesla einschreitet, ist nicht abzusehen. :O_oo:
 
Das Vorgehen ist nicht nur bei amerikanischen Unternehmen häufig zu beobachten. Man verstößt wissentlich gegen die Datenschutzbestimmungen und steuert erst nach wenn es zu deutlichen Forderungen kommt. Erstmal Daten sammeln. Im Gegensatz dazu habe ich bei deuschen Unternehmen immer wieder erlebt, wie Datenschutzfragen durch die Juristenabteilungen gejagt wurden, um ja keinen Imageschaden zu riskieren. Natürlich bringt das einen Wettbewerbsvorteil für die weniger zimperlichen. Scheinbar nimmt man auch mal Strafen in Kauf.
 
Es ist doch das typische Vorgehen, us amerikanischer Unternehmen: erstmal piesacken solange es irgendwie geht und dann ggf. entschuldigen, man habe es ja nicht böse gemeint :poop:
Aber wieder ein schönes Beispiel dafür, was da noch auf uns zukommt.
Bei einem Unfall in Südtirol Anfang des Jahres, raste ein junger Mann in eine Gruppe Jugendlicher und tötete 7 Personen-Audi weigert sich bisher die Daten des TT´s rauszugeben; vielleicht weil man dann bemerken könnte, was sie alles aufzeichnen.... Und hier geht es zuerst mal "nur" um die gefahrene Geschwindigkeit. Sicherlich wäre die Herausgabe der Daten hier hilfreich, zeigt aber, dass man von einer allgemeinen gestzl. Regelung noch weit entfernt ist.
 
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... Audi weigert sich bisher die Daten des TT´s rauszugeben; vielleicht weil man dann bemerken könnte, was sie alles aufzeichnen.... Und hier geht es zuerst mal "nur" um die gefahrene Geschwindigkeit. Sicherlich wäre die Herausgabe der Daten hier hilfreich, zeigt aber, dass man von einer allgemeinen gestzl. Regelung noch weit entfernt ist.
Nein, für die Herausgabe solcher Daten an Ermittlungsbehörden gibt es durchaus ausreichende gesetzliche Regelungen.

Falls ich mich richtig erinnere, dann hat Jaguar damals bei dem Unfall des geliehenen F-Types die Telemetriedaten an die Behörden herausgegeben - das half bei der genauen Rekonstruktion des Unfalls.
 
Ich bin ja bei dir-aber nach 9 Monaten sollte dies sich möglich sein, insbesondere wenn es hier für das Strafmaß relevant ist. Bei den QDamm Rasern hat dies letztlich auch mit zur Verurteilung beigetragen. Also ich sehe hier kein einheitliches Vorgehen ....
Wahrscheinlich steht der Persönlichkeitsschutz über der Verantwortung von 7 jungen Todesopfern.
 
Ich bin ja bei dir-aber nach 9 Monaten sollte dies sich möglich sein, insbesondere wenn es hier für das Strafmaß relevant ist. Bei den QDamm Rasern hat dies letztlich auch mit zur Verurteilung beigetragen. Also ich sehe hier kein einheitliches Vorgehen ....
Wahrscheinlich steht der Persönlichkeitsschutz über der Verantwortung von 7 jungen Todesopfern.
Es fehlen doch offensichtlich sämtliche Informationen, um das Thema überhaupt beurteilen zu können? Das nebulöse Hörensagen, Audi würde sich "... weigern ...", erscheint mir jedenfalls als deutlich zu wenig Information, um irgendwelche Bewertungen der Rechts- oder Gesetzeslage vornehmen zu können. :unsure:
 
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