Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Wie vor langer Zeit schon zu lesen war: die Beschlagnahmung (August 20) war Monate nach dem Ereignis (Mai 20). Da war ganz sicher keine Gefahr mehr im Verzug.
Mir ging es um die allgemeine Diskussion zum Thema illegales Rennen und den möglichen Handlungsspielraum. Die Aktenlage und exakten Gründe für die Beschlagnahmung in diesem Fall kenne ich nicht.
 
Servus zusammen,
ich denke jeder von uns hat das ein oder andere Mal die StVO sehr großzügig ausgelegt. Wenn es einen dann dabei "erwischt" ist das die eine Sache.
Wie schnell man aber dann innerhalb einer Gruppe plötzlich "mit dabei ist" nur weil eventuell einer in der Gruppe durch ein Manöver so auffällt, daß es einem weiteren Verkehrsteilnehmer nicht gefällt, überrascht nicht jetzt doch sehr.
Auch mir sind schon in der 30er Zone bei ungelogen Strich dreißig auf dem Tacho von einem älteren Ehepaar drei Finger wild fuchtelnd entgegengereckt worden oder am Ortsausgang habe ich mal einen Oberlehrer flott überholt und obwohl ich den in keiner Weise bedrängt habe, hat der über eine geraume Zeit mit der Lichthupe seinen Unmut kundgetan.
Wie @XRobsX schreibt droht einem dieses Unheil bei jeder Ausfahrt mit mehr als einem Auto, auch wenn diese sehr gemütlich gefahren wird...
...schade, aber das ist auch mir den Ärger nicht wert, das (Sport)Auto gerät immer mehr in eine Ecke, die keinen Spaß mehr macht.

Gruß Hannes
 
Mir ging es um die allgemeine Diskussion zum Thema illegales Rennen und den möglichen Handlungsspielraum. Die Aktenlage und exakten Gründe für die Beschlagnahmung in diesem Fall kenne ich nicht.
Das betrifft auch die Vorgeschichte der/des Beschuldigten (Vergehen und Punkte in Flensburg), die gewiss bei der Staatsanwaltschaft eine Rolle gespielt haben dürfte. Davon haben wir gänzlich wenig erfahren.
Könnte einen Unterschied gemacht haben.
 
Das betrifft auch die Vorgeschichte der/des Beschuldigten (Vergehen und Punkte in Flensburg), die gewiss bei der Staatsanwaltschaft eine Rolle gespielt haben dürfte. Davon haben wir gänzlich wenig erfahren.
Könnte einen Unterschied gemacht haben.
Alle keinerlei Einträge!

Edit: habe ich hier aber auch schon geschrieben!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Fazit: erstmal den Großraum DEG und auch die benachbarten Landkreise erstmal meiden.:(
Auch ich habe hier bei uns schon öfters mitbekommen, dass man als offen fahrendes Fahrzeug bei voller Einhaltung der Verkehrsregeln, schon von vornherein als "Raser" angesehen wird.
Und als ich vor anderen Verkehrsteilnehmern u.a. Radfahrer, Fußgänger oder so hier im Ort mal angehalten hatte um denen anzudeuten zu fahren bzw. zu gehen, habe ich manch erstaunte Gesichtsausdrücke gesehen.
Falls wir zukünftig mal wieder als Gruppe unterwegs sein werden, werde ich die Verkehrsregeln peinlichst genau einhalten und keinesfalls fahrende Verkehrshindenisse überholen, Landwirtschaftsliche Fahrzeuge auf übersichtlichen Landstraßen mal ausgenommen.
Vor allem müssen wir die neuesten Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrern beachten, denn die können auch sehr problematisch werden .
Wie 2 m Seitenabstand außerorts auf schmalen Landsträßchen einzuhalten sind, möchte ich mal in Frage stellen, erst recht im Gegenverkehr.
Schön ist anders und macht bald kein Spaß mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Fazit: erstmal den Großraum DEG und auch die benachbarte Landkreise erstmal meiden. Auch cih habe hier bei uns schon öfters mitbekommen, dass man als offen fahrendes Fahrzeug bei voller Einhaltung der Verkehrsregeln, schon von vornherein als "Raser" angesehen wird. Und als ich vor andere Verkehrsteilnehmer u.a. Radfahrer, Fußgänger oder so hier im Ort mal gehalten hatte und die deuteten zu fahren bzw. zu gehen, habe ich manch erstaunte Gesichtsausdrücke gesehen.
Gute Idee mit der Vermeidung des Großraums DEG 😎👌
 
Wie schnell man aber dann innerhalb einer Gruppe plötzlich "mit dabei ist" nur weil eventuell einer in der Gruppe durch ein Manöver so auffällt, daß es einem weiteren Verkehrsteilnehmer nicht gefällt, überrascht nicht jetzt doch sehr.
Ein wenig OT. Aber ich wollte es noch einmal loswerden.

Bin jetzt kein Jurist, versuche aber schon seit geraumer Zeit ein Umdenken auf Gruppenausfahrten zu erreichen. Dadurch, dass "wir" die Strassenverkehrsregeln sehr großzügig zu unseren Gunsten auslegen, kann es im Shadensfall innerhalb der Gruppe zu erheblichen Differenzen kommen.

Auszug aus einem Urteil:

Das Oberlandesgericht sieht das verabredungsgemäße Fahren im Pulk als besonders gefahrträchtig an, da mit diesen Fahrten notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Vorder- und Nebenmann einhergeht. (trifft ja wohl auf jede unserer Ausfahrten zu).

In solchen Konstellationen ist nach Ansicht des Gerichts – ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Sportveranstaltungen – ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen. Eine Inanspruchnahme des Schädigers kann danach nur erfolgen, wenn dieser eine gewichtige Regelverletzung der für die Veranstaltung abgesprochenen Verhaltensweisen begangen hatte und sich diese ursächlich ausgewirkt hatte.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials solcher Veranstaltungen sei (bei regelkonformen Verhaltens) regelmäßig zwischen den Teilnehmern stillschweigend ein Haftungsausschluss vereinbart.

„Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen.

Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im “Pulk” deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Vorder- und Nebenmann einherging. Dies bedeutet aber zugleich die Inkaufnahme der damit unweigerlich verbundenen erhöhten Risiken, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit der Fahrer nie auszuschließen sind, weil jederzeit Verkehrssituationen auftreten können, auf die mit plötzlichen Richtungswechseln oder abrupten Bremsmanövern reagiert werden muss.“

Ich lese das Urteil so. Wenn ich in der Gruppe mitfahre, bewege ich mich im Rahmen einer Sportveranstaltung. Ist für mich was ganz Neues. Sollte ich aus Dusseligkeit meinem Vordermann ins Heck knallen, dann bleibt der Kollege auf seinem Schaden sitzen, es sei denn, ich bezahle aus "moralischen" Gründen. Mein Versicherer wird wohl die Übernahme weiterer Kosten ablehnen.

Die einzige Chance aus der Nummer raus zu kommen scheint für mich zu sein, dass innerhalb einer Gruppe alle, und zwar ausnahmslos, Regeln penibel eingehalten werden.

Ich möchte gar nicht drüber nachdenken was passiert, wenn ich nach einem regelwidrigen Überholvorgang (ja, auch 10 - 20 km/h zu viel sind regelwidrig), meinen Vordermann von der Strasse kicke und es passiert mehr als nur ein Blechschaden!!!

So, genug Spielverderber gespielt. Heute mache ich noch die kleine Niederrheintour. Alleine, ohne Maske und regelkonform. Idioten, die mich bei vorgeschriebenen 70 km/h auf der Landstrasse mit 85 - 100 km/h überholen, gibt es ja genug.
 
Macht es Sinn, bzw. ist ein wesentlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten, wenn ich Geld in die Hand nehme, und mich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Juristen beraten lasse? Was meinst z.B.. du @keulejr? Würde das was bringen?

Ob es sinnvoll ist oder nicht, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Da ich selbst über hinreichende Grundkenntnisse verfüge, benötige ich es (insoweit) nicht.

Allerdings habe ich hier bereits vor geraumer Zeit die Erfahrung gemacht, dass hierzu ohnehin einige ihre eigene Auffassung haben. Da ging es exakt um diese Problematik und mancher erachtete etwaige konkrete "Bedenken"/Hinweise meinerseits für übertrieben. Daher gibt es hierzu keine entsprechenden Hinweise mehr von mir...das führt vmtl. nur wieder zu unnötigen Diskussionen.

Im Zweifel gilt halt einfach, nach bestem Wissen und Gewissen die Regeln einzuhalten und dann reduzieren sich etwaige "Gefahren" ungemein.
 
Allerdings habe ich hier bereits vor geraumer Zeit die Erfahrung gemacht, dass hierzu ohnehin einige ihre eigene Auffassung haben. Da ging es exakt um diese Problematik und mancher erachtete etwaige konkrete "Bedenken"/Hinweise meinerseits für übertrieben. Daher gibt es hierzu keine entsprechenden Hinweise mehr von mir...das führt vmtl. nur wieder zu unnötigen Diskussionen.
...aber die Diskussion haben wir ja eh schon und mit den Anschuldigungen, dem Gerichtsverfahren und dem Verlust von Führerschein, Auto und Handy für 8 Monate denke ich, ist spätestens jetzt der ein oder andere besser "sensibilisiert"? Zumindest ist das bei mir so.
So wie ich das sehe, wäre da die ein oder andere Ausführung deinerseits - zugegebenermaßen zum wiederholten Mal - schon interessant.
Klar ist das mit Zeitaufwand verbunden, obliegt also dir. Nur das Pauschalargument "...hat damals nichts gebracht, bringt auch heute nichts, würde ich inzwischen anders sehen. Also wenn du magst, mit mir hättest du einen sehr interessierten und für Anregungen offenen Leser...
Im Zweifel gilt halt einfach, nach bestem Wissen und Gewissen die Regeln einzuhalten und dann reduzieren sich etwaige "Gefahren" ungemein.
Dieser Vorfall hat aber gezeigt, dass das nicht reicht? Zumindest hatte der E85 Fahrer - der dann den Unmut des Audifahrers abbekommen hat - ja nichts gemacht, was nach StVO geahndet hätte werden können. Er war ja "nur dabei" und das ist das was mich sehr beunruhigt, für den Schmarrn eines anderen "Geradestehen" nur weil man zur Gruppe gehört hat.

Danke!

Gruß Hannes
 
Ein wenig OT. Aber ich wollte es noch einmal loswerden.

Bin jetzt kein Jurist, versuche aber schon seit geraumer Zeit ein Umdenken auf Gruppenausfahrten zu erreichen. Dadurch, dass "wir" die Strassenverkehrsregeln sehr großzügig zu unseren Gunsten auslegen, kann es im Shadensfall innerhalb der Gruppe zu erheblichen Differenzen kommen.

Auszug aus einem Urteil:

Das Oberlandesgericht sieht das verabredungsgemäße Fahren im Pulk als besonders gefahrträchtig an, da mit diesen Fahrten notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Vorder- und Nebenmann einhergeht. (trifft ja wohl auf jede unserer Ausfahrten zu).

In solchen Konstellationen ist nach Ansicht des Gerichts – ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Sportveranstaltungen – ein stillschweigender Haftungsausschluss anzunehmen. Eine Inanspruchnahme des Schädigers kann danach nur erfolgen, wenn dieser eine gewichtige Regelverletzung der für die Veranstaltung abgesprochenen Verhaltensweisen begangen hatte und sich diese ursächlich ausgewirkt hatte.

Aufgrund des hohen Gefahrenpotentials solcher Veranstaltungen sei (bei regelkonformen Verhaltens) regelmäßig zwischen den Teilnehmern stillschweigend ein Haftungsausschluss vereinbart.

„Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen.

Im Streitfall war das verabredungsgemäße Fahren im “Pulk” deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Vorder- und Nebenmann einherging. Dies bedeutet aber zugleich die Inkaufnahme der damit unweigerlich verbundenen erhöhten Risiken, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit der Fahrer nie auszuschließen sind, weil jederzeit Verkehrssituationen auftreten können, auf die mit plötzlichen Richtungswechseln oder abrupten Bremsmanövern reagiert werden muss.“

Ich lese das Urteil so. Wenn ich in der Gruppe mitfahre, bewege ich mich im Rahmen einer Sportveranstaltung. Ist für mich was ganz Neues. Sollte ich aus Dusseligkeit meinem Vordermann ins Heck knallen, dann bleibt der Kollege auf seinem Schaden sitzen, es sei denn, ich bezahle aus "moralischen" Gründen. Mein Versicherer wird wohl die Übernahme weiterer Kosten ablehnen.

Die einzige Chance aus der Nummer raus zu kommen scheint für mich zu sein, dass innerhalb einer Gruppe alle, und zwar ausnahmslos, Regeln penibel eingehalten werden.

Ich möchte gar nicht drüber nachdenken was passiert, wenn ich nach einem regelwidrigen Überholvorgang (ja, auch 10 - 20 km/h zu viel sind regelwidrig), meinen Vordermann von der Strasse kicke und es passiert mehr als nur ein Blechschaden!!!

So, genug Spielverderber gespielt. Heute mache ich noch die kleine Niederrheintour. Alleine, ohne Maske und regelkonform. Idioten, die mich bei vorgeschriebenen 70 km/h auf der Landstrasse mit 85 - 100 km/h überholen, gibt es ja genug.
Wie schaut das dann erst für Motorradausfahrten in Gruppen aus? Hier kommen ja oft auf 100m 10 Maschinen und mehr. Und wenn da mal jemand zusammenrauscht, bleibt es idR nicht bei Blechschäden sondern es kommt nicht selten zu schweren Verletzungen. Zumal ich die Bereitschaft, die Stvo „großzügig auszulegen“ hier noch höher einschätze, auch aus eigener Erfahrung.

In den letzten Jahren geht das „Feedback“ der anderen Verkehrsteilnehmer bei Gruppenausfahrten in eine eindeutige Richtung. Völlig unabhängig davon, ob man sich strikt an die Verkehrsregeln hält. Mir macht es auch schon fast keinen Spaß mehr :(
 
Ob es sinnvoll ist oder nicht, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Da ich selbst über hinreichende Grundkenntnisse verfüge, benötige ich es (insoweit) nicht.

Allerdings habe ich hier bereits vor geraumer Zeit die Erfahrung gemacht, dass hierzu ohnehin einige ihre eigene Auffassung haben. Da ging es exakt um diese Problematik und mancher erachtete etwaige konkrete "Bedenken"/Hinweise meinerseits für übertrieben. Daher gibt es hierzu keine entsprechenden Hinweise mehr von mir...das führt vmtl. nur wieder zu unnötigen Diskussionen.

Im Zweifel gilt halt einfach, nach bestem Wissen und Gewissen die Regeln einzuhalten und dann reduzieren sich etwaige "Gefahren" ungemein.
Ich hatte im Frühjahr 2007 bei meiner ersten -alleinigen - Ausfahrt des Jahres eine Begegnung der dritten Art mit einem Audi A6 Avant-Fahrer. Er kam vom ZDF am Lerchenberg, der wie der Name es sagt, recht hügelig ist. Ich hatte die vorgeschriebenen 100 km/h drauf, als er sich in der Beschleunigungsspur einfädelte, kurz hinter mir - ob er 120 km/h oder mehr dabei fuhr, kann ich nicht genau sagen. Jedenfalls schaltete ich einige Gänge zurück um vor dem Kreisel die 70 km/h nicht zu überschreiten und beschleunigte, was ich heute nicht mehr oder nur äußerst selten mache, danach voll im 2. Gang. Der A6 blieb hinter mir, ich meine mich zu erinnern, dass er recht dicht auffuhr. Dann kam eine berüchtigte Kreuzung nach Ober-Olm, wo ein Jahr zuvor ein Radfahrer mehrere hunderte Meter weit von einem VW Bus mitgeschleift wurde. Ich bremste, wieder unter Einsatz des Zurückschaltens auf die erlaubten 70 km/h zurück und sah den A6 hinter mir "anschießen", der zwischenzeitlich einige hunderte Meter hinter mir fuhr. Mich schockte das dergestalt, dass ich kurzzeitig auch "nur" 60 km/h (bei 70 erlaubten) drauf hatte, eben weil die Motorbremse weiter wirkte, als meine "Gedenksekunde" eintrat. Wie ich später erfuhr, kam der A6-Fahrer gerade vom Dienst beim ZDF, der offensichtlich nicht so positiv verlief, wie er es sich wünschte. Es war ein Sonntagmorgen und ich wollte eigentlich zum Brunch mit meiner Familie cruisen...

Der A6-Fahrer wurde durch mein Tempo 60 an der Kreuzung und seiner Vollbremsung aus sicher über 100 km/h so getriggert, dass er dachte, mich maßregeln zu müssen, sprich, er überholte sobald es ging um dann selbst abrupt zu bremsen. Ich "nutzte" dies instinktiv, wiederum ihn zu überholen. Das Spiel dauerte bis Essenheim, wo er wohnt(e). Dort kam es zum Showdown, wo er direkt in der Ortseinfahrt hielt und mich zur Rede stellte.

Er meinte, er habe einen Zeugen, der belegen könne, dass ich... (genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr). Jedenfalls war für mich der Brunch zu Ende bevor er begonnen hatte und ich fuhr zur Polizeidienststelle auf dem Lerchenberg. Dort meinte u.a. der Beamte, der mein Protokoll aufnahm, dass er da auch mal mehr als 70 km/h führe, was ich besonders "toll" fand, da meine Mutter einige Monate zuvor an eben dieser Stelle mit 80 km/h geblitzt wurde, zu Recht natürlich. Nur eine solche Aussage des Polizisten machte mich nachdenklich...

Noch nachdenklicher machte mich der Anwalt, den ich über den ADAC-Rechtsschutz einschaltete, der auch direkt über der ADAC-Geschäftsstelle seine Kanzlei hat. Der wollte mich ebenfalls belehren, dass ich wohl zu wenig Fahrpraxis habe (damals um die 9.000 km p.a., Großteil eben Wochenendausfahrten offen). Später, Jahre später, sah ich, wie er mit seinem F-Type Cabrio in die Tiefgarage fuhr :roflmao: .

Am Ende war Gott sei Dank Aussage gegen Aussage, es gab ja keine Zeugen. Für mich die Lehre, sobald es geht, einer solchen Situation aus dem Wege fahren und erstmal abwarten, was passiert. Verkehrsrechtler können wir uns m.E. wahrhaftig sparen.

Meine Schlussfolgerung aus diesem Fred, da ich nicht sagen kann wie wir alle außer denen, die dabei gewesen sind, wie es war (und ihr habt auch nur eure Perspektive): niemals "in freier Wildbahn" solche gemeinsamen Ausfahrten machen (sorry, meine Meinung dazu eben, dafür gibt es abgesperrte (Renn-)Strecken) und immer im Wissen offen fahren, dass andere, weshalb auch immer, uns falsch einschätzen...
 
@toesrus
Nach heutiger Auffassung seid Ihr Beide ein illegales Rennen gefahren, unnötiges Beschleunigen, mehrmaliges gegenseitiges Überholen .......
Wenn Du Dir den Gang zur Polizei gespart hättest, dann wäre die Angelegenheit im Nachgang einfach eine Episode ohne weiteren Stress in Deinem Leben gewesen.

Just my two Cents
 
@toesrus
Nach heutiger Auffassung seid Ihr Beide ein illegales Rennen gefahren, unnötiges Beschleunigen, mehrmaliges gegenseitiges Überholen .......
Wenn Du Dir den Gang zur Polizei gespart hättest, dann wäre die Angelegenheit im Nachgang einfach eine Episode ohne weiteren Stress in Deinem Leben gewesen.

Just my two Cents
2007!!! Ich war 14 Jahre jünger und unerfahrener:D Der Typ im A6 damals so alt wie ich heute und leider frustriert, dass so ein Jungspund ihm am Sontagmorgen seinen wohlverdienten Feierabend verdirbt. Seitdem bin ich nicht mehr freiwillig in eine Polizeiinspektion rein und genieße lieber den Sonntagsbrunch, in dem Sinne Guten Appetit allerseits:whistle:
 
2007!!! Ich war 14 Jahre jünger und unerfahrener:D Der Typ im A6 damals so alt wie ich heute und leider frustriert, dass so ein Jungspund ihm am Sontagmorgen seinen wohlverdienten Feierabend verdirbt. Seitdem bin ich nicht mehr freiwillig in eine Polizeiinspektion rein und genieße lieber den Sonntagsbrunch, in dem Sinne Guten Appetit allerseits:whistle:
Ja und?
Es ging Klaus darum dass es heute als illegales Rennen gewertet werden könnte.
 
... Es ging Klaus darum dass es heute als illegales Rennen gewertet werden könnte.
... und das dann sehr wahrscheinlich völlig zu Recht - verwundert das etwa? :O_oo:

Liebe Leute, als völlig wertungsfreie Feststellung und ohne jedwede Kritik an irgendwem: Genau solche Fahrweisen sind halt im Straßenverkehr nicht erlaubt und können aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials zudem strafbar sein. Das muss doch klar sein - oder nicht? Und es gilt übrigens auch nicht erst seit dem neuen Paragraphen. Früher wär' das halt - vermutlich - ein sog. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen, ggf. verbunden mit einer Nötigung.

Abgesehen davon: Was mich wirklich etwas schockiert, ist die teilweise offenbar völlig fehlende Lernkurve: Mehrere der hiesigen Diskussionsteilnehmer sind seit deutlich über 10 Jahren im Forum aktiv. Damals ist jeder von uns gerne und reichlich sportlich umhergefahren - und wahrscheinlich so ziemlich jeder von uns war bei den sportlichen Fahrten immer wieder abseits der StVO (für mich gilt das jedenfalls, und ich war eher einer der gemäßigten Fahrer :unsure:). So weit, so "gut". Aber irgendwann mit zunehmendem Alter muss man doch auch mal nicht nur älter werden, sondern auch "klüger"- oder jedenfalls verantwortungsbewusster. Aber irgendwie sind die Straßen für euch immer noch eure private Rennstrecke? :confused:
 
@toesrus
Nach heutiger Auffassung seid Ihr Beide ein illegales Rennen gefahren, unnötiges Beschleunigen, mehrmaliges gegenseitiges Überholen .......
Wenn Du Dir den Gang zur Polizei gespart hättest, dann wäre die Angelegenheit im Nachgang einfach eine Episode ohne weiteren Stress in Deinem Leben gewesen.

Just my two Cents
Genau. Also mindestens 2 Jahre Knast und das Auto einziehen. (Die Mehrheit würde diese Strafe vermutlich noch als viel zu gering empfinden!) corn2

Mal ernsthaft - Idioten gab es früher wie heute (wie dein Beispiel so schön zeigt). Nur warum muss alles immer gleich eskalieren? Hab noch nie verstanden, weshalb man andere Leute absichtlich ausbremst. Warum gleich eine Anzeige bei der Polizei?? Keine anderen Hobbies als Rechtsstreite zu führen und Oberlehrer zu spielen?
Eine kurze Hupe als Warnhinweise geben reicht doch vollkommen aus! 8-)

Wird die allgemeine Gefahr, die mit der gemeinsamen sportlichen Betätigung verbunden war, von den Beteiligten bewusst auf sich genommen und kann zusätzlich dem einen kein größerer Vorwurf gemacht werden als dem anderen, so besteht keine Veranlassung, den einen mit höheren Haftungsrisiken zu belasten als den anderen.
Finde die Argumentation des Gerichts hier grundsätzlich nachvollziehbar. Interessant wird es, durch welche Aspekte sich eine erlaubte, gemeinsame sportliche Betätigung, bei denen die StVO in Teilen verletzt wird (e.g Abstand) - sich vom Straftatbestand des unerlaubten Rennens abgrenzt. E.g. reicht es aus, wenn zwischen den Teilnehmern ein striktes Überholverbot gilt? Welche anderen Maßnahmen kann man ergreifen, um den in diesem Thread geschilderten Fall (auf der Anklagebank und 8 Monate ohne Auto) zu vermeiden? :rolleyes:

Müssen wir unsere Ausfahrten zukünftig als Demo anmelden, und die Polizei fährt dann im Begleitfahrzeug voraus? :roflmao:;)
 
@toesrus
Nach heutiger Auffassung seid Ihr Beide ein illegales Rennen gefahren, unnötiges Beschleunigen, mehrmaliges gegenseitiges Überholen .......
Wenn Du Dir den Gang zur Polizei gespart hättest, dann wäre die Angelegenheit im Nachgang einfach eine Episode ohne weiteren Stress in Deinem Leben gewesen.

Just my two Cents


Genau. Also mindestens 2 Jahre Knast und das Auto einziehen. (Die Mehrheit würde diese Strafe vermutlich noch als viel zu gering empfinden!) corn2

...............

Da Du mich direkt zitierst, frage ich mich natürlich wie Du auf die absurde Idee kommst, dass ich 2 Jahre Knast und Auto einziehen gefordert haben soll?
 
@Brummm Jan, ich denke schon, dass die Lernkurve eingesetzt hat, zumindest seit diesem Vorfall und dem Thread...
...ich hatte mich auch schon vorher sehr stark zurückgenommen, den Spaß den ich mir vom sportlichen Fahren erwarte, gönne ich mir jetzt auf Rennstrecken und Fahrertrainings auf Flugplätzen.
Was mich aber schon beschäftigt, ist die Tatsache der - ich nenne es jetzt mal unfachmännisch - "Sippenhaftung" in der Gruppe und dass, so wie es aussieht, eine gemütliche Ausfahrt zu einem Stammtisch nur mehr möglich ist, wenn sich alle striktest an alles halten und selbst da bleibt das Restrisiko, dass entweder einer trotzdem plötzlich "spinnt" und einen anderen Verkehrsteilnehmer in Rage bringt oder man trotz allem, auf einen trifft, der meint man sei zu schnell unterwegs, so wie ich in der 30er Zone...
...ich würde eben gern mal wieder ruhig und gemütlich offen zum STT fahren, ohne Damoklesschwert das über einem baumelt...

Gruß Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:
@Brummm Jan, ich denke schon, dass die Lernkurve eingesetzt hat, zumindest seit diesem Vorfall und dem Thread...
Ich meinte (allein) ein paar einzelne hier - bei denen es eben offensichtlich ist, dass man die Tatsachen einfach nicht wahrnehmen möchte. ;)

... Was mich aber schon beschäftigt, ist die Tatsache der - ich nenne es jetzt mal unfachmännisch - "Sippenhaftung" in der Gruppe und dass, so wie es aussieht, eine gemütliche Ausfahrt zu einem Stammtisch nur mehr möglich ist, wenn sich alle striktest an alles halten und selbst da bleibt das Restrisiko, ...
Wie schon mehrfach erläutert wurde sind diese Darstellungen fast immer, zurückhaltend formuliert, erheblich verzerrt. Nahezu alle mir bekannten vergleichbaren Fälle, und das sind schon ein paar, waren eben keine "... gemütlichen Ausfahrten ...", sondern da wurde von mehreren oder allen Teilnehmern rennstreckenähnlich oder grob rücksichtslos gefahren. Natürlich stellen die Fahrer es immer völlig anders dar, auch in Internetforen, und das führt dann zu genau diesen hiesigen Schauermärchen. :thumbsdown:So etwas ist einfach nur nervig - insbesondere, wenn es nach 13 Seiten der Diskussion immer noch nicht wahrgenommen wird.

Nochmal, so deutlich es geht: Es ist nicht völlig unmöglich, dass man bei einer gemeinsamen Ausfahrt mal ungerechtfertigter Weise Ärger bekommt. Wenn aber einigermaßen erträglich gefahren wird, dann ist m. E. das Risiko extrem gering.

Oder, anders gesagt: Viel wahrscheinlicher rauscht einem bei halbwegs ordentlich flotter Fahrt ein Elefant in den Roadster, als dass der letztere ungerechtfertigt beschlagnahmt wird.
 
Da Du mich direkt zitierst, frage ich mich natürlich wie Du auf die absurde Idee kommst, dass ich 2 Jahre Knast und Auto einziehen gefordert haben soll?
Nur weil ich dich hier zitiert habe, war diese Aussage dennoch nicht auf Dich persönlich bezogen.

Ich wollte lediglich auf die Konsequenzen, deiner völlig korrekten Aussage, hinweisen. Das Strafmaß ergibt sich aus der aktuellen Gesetzeslage.
Mir ist völlig klar, dass diese Forderung bzw. das Strafmaß absurd ist. Genau auf diesen Umstand wollte ich ja gerade hinweisen.

Liebe Leute, als völlig wertungsfreie Feststellung und ohne jedwede Kritik an irgendwem: Genau solche Fahrweisen sind halt im Straßenverkehr nicht erlaubt und können aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials zudem strafbar sein. Das muss doch klar sein - oder nicht? Und es gilt übrigens auch nicht erst seit dem neuen Paragraphen. Früher wär' das halt - vermutlich - ein sog. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewesen, ggf. verbunden mit einer Nötigung.

Selbstverständlich war das auch früher nicht in Ordnung und hatte - völlig richtig - auch seine Konsequenzen (e.g. Anzeige wegen Nötigung).
Allerdings wurde nicht gleich mal 5 Fahrern der > 50.000 EUR teure Wagen für 8 Monate abgenommen, weil sich irgendwer in der Gruppe beim Überholen nicht völlig korrekt verhalten hat. Heutzutage gibt es gefühlt nur noch Extreme und alles eskaliert. Man könnte fast denken, es gibt nur noch Choleriker im Straßenverkehr.

Genau diese gesellschaftliche Entwicklung ist es, die mich stört.
 
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