Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

In den Kurven habe der Unternehmensberater jeweils maximal beschleunigt. Das sei eindeutig festzustellen. »Auf gerader Strecke ist er nicht ans Maximum gegangen«, so Fuchs. In den Kurven hätte es aber nicht viel gebraucht, damit das Motorrad »abschmiert«
Das ist völliger Humbug von einem Sachverständigen ohne Ahnung:/
Wer jemals Supersportler gefahren ist, weiß das man mit klebrigen Reifen weit weit weg vom Grenzbereich schwarze Striche durch die Kurve zieht!
 
"Es habe sich eindeutig um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gehandelt. Der Angeklagte betonte, er habe die Höchstgeschwindigkeit seines Motorrads (gut 280 Stundenkilometer) nicht ausgereizt. »Die Verfolgung war an der Grenze«, sagte der Polizeibeamte. Der Angeklagte habe nicht bemerkt, dass er verfolgt werde.

Das Video im Detail ausgewertet hat der Kfz-Sachverständige Matthias Fuchs von der Dekra in Reutlingen. Er zeigte auf, dass das Motorrad in Schräglage in den Kurven sogar Reifenspuren auf der Fahrbahn hinterlassen hat. »Da sind wir im physikalischen Grenzbereich«, sagte Fuchs.

In den Kurven habe der Unternehmensberater jeweils maximal beschleunigt. Das sei eindeutig festzustellen. »Auf gerader Strecke ist er nicht ans Maximum gegangen«, so Fuchs. In den Kurven hätte es aber nicht viel gebraucht, damit das Motorrad »abschmiert«.

Für Richter Kehrer war das entscheidend. Der Reutlinger habe sich »grob verkehrswidrig« verhalten und sei rücksichtslos gefahren. »In den Kurven sind Sie die höchstmögliche Geschwindigkeit gefahren«, hielt er dem Angeklagten entgegen. Mit dieser Auslotung des Grenzbereichs werde sehr wohl ein Renncharakter nachgestellt. Der Motorradfahrer habe Spielchen betrieben und »die Straße missbraucht als Arena des Motorsports«

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Das Problem waren nicht die 200km/h - das Problem waren das in den Kurven der Kerle das Moped (drücken wir es mal Zroadster Freundlich aus) Artgerecht bewegt hat.


Dann fahre ich mit meinem alten VW Bora öfters ein Rennen als mit dem M3.
Auf dem Weg in die Werkstatt haben wir die eine oder andere Kurve die ich schon echt sehr flott nehme...
Also könnte mir man Unterstellen ich fahre ein Rennen gegen mich selbst, da ich die Grenzen auslote?

Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom Gericht (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. Denn, wenn es zum Crash kommt, dann wurden die physikalischen Grenzen in den überwiegenden Fällen überschritten wie z.B. Anhalteweg, Kurvengeschwindigkeit, regennasse Fahrbahn, Schnee, ....... In jedem Fall jedoch, von nicht angepasster Geschwindigkeit. Selbst bei 10 km/h kann es ja bei Glatteis bereits zum Überschreiten der physikalischen Grenzen kommen.
Werden in einen Unfall verwickelte Verkehrsteilnehmer jetzt allgemein zu Straftätern? Wie verhält sich das zukünftig mit dem Versicherungsschutz? Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.

Möglicherweise muss man jetzt doch überlegen sich von sportlichen Autos und Motorrädern zu trennen, da diese offensichtlich von vornherein als potenzielle Rennfahrzeuge (Tatwaffen) gesehen werden.
 
Dann auch hier nochmal:
Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom BGH (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. …
Natürlich nicht, (u.a.) weil ein Rennen als Straftat ja auch den subjektiven Willen (Vorsatz) zum Rennen erfordert. Bei einem „normalen“ Unfall ist dieser Wille nicht vorhanden.

Man kann es nur stetig wiederholen: Lasst doch einfach die Kirche im Dorf. ;)
 
Willkür Jagd auf xy ....
@H-P - du hast die Punkte falsch gesetzt, du meintest sicherlich ....xy 😜

naaaaa, ich hoffe doch, dass Heinz' optischer Eindruck auch seiner chromosomalen Grundlage der Geschlechtsdetermination entspricht.

ich entschuldige mich bei allen Gendersprachlern, männlichen Eman(n)zen, insbesondere den Männern, die auch mit allem Zipp und Zapp Männer bleiben wollen, für meinen alten Gebrauch der deutschen Sprache:

es hätte heißen müssen: Jagd auf genotypische xy (-Gene) / xx (- Gene), nicht dass hier noch die Statistik verwässert wird.
 
Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom Gericht (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. Denn, wenn es zum Crash kommt, dann wurden die physikalischen Grenzen in den überwiegenden Fällen überschritten wie z.B. Anhalteweg, Kurvengeschwindigkeit, regennasse Fahrbahn, Schnee, ....... In jedem Fall jedoch, von nicht angepasster Geschwindigkeit. Selbst bei 10 km/h kann es ja bei Glatteis bereits zum Überschreiten der physikalischen Grenzen kommen.
Werden in einen Unfall verwickelte Verkehrsteilnehmer jetzt allgemein zu Straftätern? Wie verhält sich das zukünftig mit dem Versicherungsschutz? Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.

Möglicherweise muss man jetzt doch überlegen sich von sportlichen Autos und Motorrädern zu trennen, da diese offensichtlich von vornherein als potenzielle Rennfahrzeuge (Tatwaffen) gesehen werden.

Aus der Sicht habe ich das tatsächlich noch nicht betrachtet. Aber auf jeden Fall ein mögliches Szenario...
 
Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom Gericht (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. Denn, wenn es zum Crash kommt, dann wurden die physikalischen Grenzen in den überwiegenden Fällen überschritten wie z.B. Anhalteweg, Kurvengeschwindigkeit, regennasse Fahrbahn, Schnee, ....... In jedem Fall jedoch, von nicht angepasster Geschwindigkeit. Selbst bei 10 km/h kann es ja bei Glatteis bereits zum Überschreiten der physikalischen Grenzen kommen.
Werden in einen Unfall verwickelte Verkehrsteilnehmer jetzt allgemein zu Straftätern? Wie verhält sich das zukünftig mit dem Versicherungsschutz? Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.

Möglicherweise muss man jetzt doch überlegen sich von sportlichen Autos und Motorrädern zu trennen, da diese offensichtlich von vornherein als potenzielle Rennfahrzeuge (Tatwaffen) gesehen werden.
Eigentlich sollte dieser Paragraph mal wieder hervorgehoben werden!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 226 Schikaneverbot​

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
 
Die Empfehlung von brummm bezüglich der Kirche verhallt leider ungehört....

Brummm habe ich auf Ignore ;) daher sehe und lese ich das Zeug von ihm nicht.
Ich sagte nur, es ist durchaus ein mögliches Szenario, na und? Wo liegt da jetzt das Problem.

Die Kirche im Dorf lassen.. naja das tut die Polizei was das angeht auch nicht mehr, zumindest wird immer wieder mit zweierlei Maß gemessen. Sag das nicht mir - ich reg mich schon lange nicht mehr auf :D
 
Die Empfehlung von brummm bezüglich der Kirche verhallt leider ungehört....
Wer bestimmt Deiner Meinung nach ob die Kirche im Dorf gelassen wurde oder nicht?
Wenn Du meinen Beitrag verstanden hast, solltest Du erkennen, dass ich Fragen zu den möglichen Szenarien aufgeworfen habe. Die Antworten darauf sind wohl entscheidender.


Eigentlich sollte dieser Paragraph mal wieder hervorgehoben werden!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)​

§ 226 Schikaneverbot​

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Das BGB hat allerdings wenig mit strafrechtlicher Gesetzgebung zu tun :) :-)
 
Die strafrechtliche Gesetzgebung ist schon da, was fehlt, ist die Rechtsprechung dazu. Was brummm meint, ist, dass aus den wenigen Entscheidungen noch nichts abgelesen werden kann, was allgemein gültig ist. Deswegen ist es völlig überzogen, hier irgendwelche Horrorszenarien bis zur Abschaffung der Sportwagen zu entwickeln.
 
Das ist völliger Humbug von einem Sachverständigen ohne Ahnung:/
Wer jemals Supersportler gefahren ist, weiß das man mit klebrigen Reifen weit weit weg vom Grenzbereich schwarze Striche durch die Kurve zieht!

Naja, der Angeklagte konnte es argumentativ offensichtlich nicht widerlegen. Aus welchem Grund auch immer...
 
Es darf davon ausgegangen werden, dass im Gutachten ein Satz mehr steht als "Es gab schwarze Streifen, also war es ein Rennen". Nicht, dass Gutachter unfehlbar wären, aber ich denke, man kann mit der Hypothese arbeiten, dass sie ein wenig mehr Fach- und Sachwissen erworben haben, als die meisten von uns. Da wäre es doch unter Umständen sinnvoll, als Diskussionsgrundlage derlei Einschätzungen einmal als gegeben hinzunehmen und davon auszugehen, dass der Herr Motorradfahrer halt doch nicht ganz unschuldig unterwegs war...
 
Es darf davon ausgegangen werden, dass im Gutachten ein Satz mehr steht als "Es gab schwarze Streifen, also war es ein Rennen". Nicht, dass Gutachter unfehlbar wären, aber ich denke, man kann mit der Hypothese arbeiten, dass sie ein wenig mehr Fach- und Sachwissen erworben haben, als die meisten von uns. Da wäre es doch unter Umständen sinnvoll, als Diskussionsgrundlage derlei Einschätzungen einmal als gegeben hinzunehmen und davon auszugehen, dass der Herr Motorradfahrer halt doch nicht ganz unschuldig unterwegs war...
Ich glaube niemand bezweifelt, dass der Motorrad Fahrer in den Kurven schnell unterwegs war, oder auf der unlimitierten Geraden stark beschleunigt hat.
Die Frage ist vielmehr, reicht ein in der Kurve schnell unterwegs sein aus, um als das als rücksichtsloses, grob verkehrswidriges Verhalten zur Erzielung einer höchstmöglicher Geschwindigkeit auszulegen.

Das Gericht sagte ja. Und auch ein anderes Gericht sagt: Die höchstmöglicher Geschwindigkeit ist auf die jeweilige Situation bezogen. Damit ist der Aspekt der objektiven Geschwindigkeit fast beliebig zu deinen Ungunsten auslegbar. Es wird im Gesetz ja nicht mal ein Verstoß gegen die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit der StVO gefordert. (in diesem Fall gab es nämlich kein Tempolimit, damit keinen direkten Verstoß gegen ein vorhandenes Tempolimit)

Die anderen geforderten Aspekte wie rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten sowie Vorsatz werden dem Fahrer vermutlich schlicht aufgrund der Kurvengeschwindigkeit unterstellt worden sein. Nach dem Motto - er hätte nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Der größte Witz an dem Fall ist für mich, dass die genaue Kurven-Geschwindigkeit durch hinterherfahren der Zivilstreife nicht mal exakt ermittelt werden konnte.
Diese konnte ja laut eigener Aussage, kaum dran bleiben. Scheinbar hat die Aussage der Polizei und das fragwürdige Gutachten des Sachverständigen dem Richter bereits vollkommen ausgereicht.

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - aber mich würde es nicht überraschen, wenn demnächst jemand für schnelles Fahren auf einer unlimitierten Autobahn verurteilt wird.
Also spart schon mal für einen guten Anwalt ;)
 
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - aber mich würde es nicht überraschen, wenn demnächst jemand für schnelles Fahren auf einer unlimitierten Autobahn verurteilt wird.

Mich auch nicht: Wenn derjenige angibt einen persönlichen Rekord brechen zu wollen... :D
 
@Marlon
Da du scheinbar Zugriff auf das Urteil und das Gutachten hast, verlinke diese doch mal bitte. Dann haben wir wenigstens alle die Chance, diese Erkenntnisquellen einsehen und bewerten zu können. Ohne die entsprechenden Quellen ist es leider schlichtweg nicht möglich, darüber diskutieren zu können. Und bloße Mutmaßungen wirken doch auch irgendwie deplatziert, oder?
 
Ich rechne hier kurzfristig auch nicht mehr mit einem weiteren großen Erkenntnisgewinn.

Ich versuche mal meine Sicht der Dinge noch mal zu skizieren.

1. Ich glaube nicht, dass aufgrund des neuen Paragraphen nun bei unsren Ausfahrten massenweise Führerscheine eingezogen werden, dass wir alle uns in massiver, unmittelbarer Gefahr befinden, weil ich überzeugt bin, dass:
2. die allermeisten Menschen die im Polizei- und Justizkörper arbeiten in erster Linie daran interessiert sind, echte Rennen zu bestrafen und nicht pauschal Sportwagenfahrer verfolgen wollen.
3. Ich sehe schon eine gewisse Gefahr, weil es auch bei der Polizei und der Justiz (Wie überall anders auch) Menschen gibt, die über die Schikane anderer ihren eigenen Selbstwert aufpolieren, die vielleicht tatsächlich aus Neid auf Sportwagenfahrer handeln oder die möglicherweise einfach aus vorauseilendem Gehorsam agieren. (Man kann immer Pech haben und an den Falschen geraten)
4. Die sind für mich kein Problem wenn sie an einem Geschwindigkeitsmessgerät stehen, weil das unglaublich objektiv einen Verstoß feststellt und ich auch zweifelsfrei sagen kann, ab Geschwindigkeit X droht Strafe Y. Bei einem Kaugummi-Paragraphen sieht das leider anders aus.
5. Bei dem 315D ist das deswegen nicht so. Ich weiß eben nicht exakt, was muss ich beachten, um auf keinen Fall zum Beschuldigten werden zu können?
6. Wenn die Juristen hier gebetsmühlenartig sogar darauf verweisen, dass wir Laien das ja eh nicht beurteilen könnten, was offenbar stimmt, dann beruhigt mich das kein bisschen, sondern bestätigt meine Unbehagen, dass ich nicht genau weiß, wie ich mich zu verhalten habe, damit ich gesichert nicht in diese Situation gerate.

Um nicht mehr oder weniger geht es mir im Übrigen. Ich will hier nicht rumjammern oder über die Polizei/Justiz schimpfen.
Ich hätte gerne möglichst konkrete Infos, was man machen kann, damit man nicht in diese Lage geraten kann.
Ich habe ja auch recht viele Ausfahrten organisiert und möchte das auch in Zukunft gewissenhaft und sicher für alle Beteiligten gewährleisten.
Ich habe noch keinen Rechtsanwalt befragt (Ob das Sinn macht scheint fraglich), aber bereits jede Menge Material zu dem Paragraphen bekommen, das ich demnächst mal durcharbeiten werde. (Sehr umfangreich - dafür werde ich Zeit brauchen)
@egros wollte auch noch einen befreundeten Polizisten befragen. Ich wäre gespannt was da heraus kommt.

7. Was mir auch nicht weiterhilft ist der sicher inhaltlich richtige Hinweis, dass man von den Fällen nicht alle Infos hätte. Näher als der Christian beim ursprünglich eingestellten Fall wird man kaum kommen. Ignorieren kann man das eigentlich aus meiner Sicht nicht, und dass man als Verkehrsteilnehmer gerne Rechtssicherheit hätte, ist doch nun wahrlich auch nicht zu viel verlangt:
Zitat: "Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips. Rechtssicherheit beruht auf dem Anspruch der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Gewährleistung von Rechtsnormen sowie die an diese gebundenen konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Es ist Teil der elementaren Basis einer rechtsstaatlichen Gesellschaftsordnung."

Und es ist doch nun wirklich nicht so, dass uns das nicht betrifft. Ich finde es zwar Amüsant, dass die gleichen User, die sich an andere Stelle darüber auslassen "Motorräder den Pass hochgejagt zu haben" hier so tun, als würde sie sowas gar nicht betreffen, und als wären sie die allerganzheiligsten Straßenverkehrsteilnehmer die die STVO mit der Muttermilch aufgesaugt hätten, aber so ist es halt nicht. Sportlich gefahren, innerhalb der STVO kann halt doch ein Rennen sein, und wenn man die Leute die hier so schreiben kennt, und weiß wie sie fahren (wie egal plötzlich durchgezogene Linien und schraffierte Bereiches sein können), dann kann man das auch einordnen.
Und wir reden hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit, wo man halt seine Strafe zahlt, vielleicht ein bis drei Monate zu Fuß geht und gut ist. Sondern von einer Straftat. Ich bin mir relativ sicher, dass die allermeisten hier ansonsten nichts machen, was zum Vorwurf bzw. zu einer Verurteilung wegen einer Straftat führen könnte.

Und das möchte ich im Übrigen auch in Zukunft nicht. Und deswegen werde ich an der Sache dran bleiben, bis ich eine zufriedenstellenden Antwort zu dem Thema habe.
 
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