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macht Rennlizenz
Der Megane hat ein schickes Heck...
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Der Megane hat ein schickes Heck...
Respekt, ich habe überhaupt keine Autos gesehenDer Megane hat ein schickes Heck...
Ist auch schwierig.... Aus welchem Grund auch immer steht die verkleidete Dame komisch im Weg rum...Respekt, ich habe überhaupt keine Autos gesehen![]()
Das ist völliger Humbug von einem Sachverständigen ohne Ahnung:/In den Kurven habe der Unternehmensberater jeweils maximal beschleunigt. Das sei eindeutig festzustellen. »Auf gerader Strecke ist er nicht ans Maximum gegangen«, so Fuchs. In den Kurven hätte es aber nicht viel gebraucht, damit das Motorrad »abschmiert«
Ich finde die Haltung schon etwas provozierendIst auch schwierig.... Aus welchem Grund auch immer steht die verkleidete Dame komisch im Weg rum...
"Es habe sich eindeutig um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen gehandelt. Der Angeklagte betonte, er habe die Höchstgeschwindigkeit seines Motorrads (gut 280 Stundenkilometer) nicht ausgereizt. »Die Verfolgung war an der Grenze«, sagte der Polizeibeamte. Der Angeklagte habe nicht bemerkt, dass er verfolgt werde.
Das Video im Detail ausgewertet hat der Kfz-Sachverständige Matthias Fuchs von der Dekra in Reutlingen. Er zeigte auf, dass das Motorrad in Schräglage in den Kurven sogar Reifenspuren auf der Fahrbahn hinterlassen hat. »Da sind wir im physikalischen Grenzbereich«, sagte Fuchs.
In den Kurven habe der Unternehmensberater jeweils maximal beschleunigt. Das sei eindeutig festzustellen. »Auf gerader Strecke ist er nicht ans Maximum gegangen«, so Fuchs. In den Kurven hätte es aber nicht viel gebraucht, damit das Motorrad »abschmiert«.
Für Richter Kehrer war das entscheidend. Der Reutlinger habe sich »grob verkehrswidrig« verhalten und sei rücksichtslos gefahren. »In den Kurven sind Sie die höchstmögliche Geschwindigkeit gefahren«, hielt er dem Angeklagten entgegen. Mit dieser Auslotung des Grenzbereichs werde sehr wohl ein Renncharakter nachgestellt. Der Motorradfahrer habe Spielchen betrieben und »die Straße missbraucht als Arena des Motorsports«
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Das Problem waren nicht die 200km/h - das Problem waren das in den Kurven der Kerle das Moped (drücken wir es mal Zroadster Freundlich aus) Artgerecht bewegt hat.
Dann fahre ich mit meinem alten VW Bora öfters ein Rennen als mit dem M3.
Auf dem Weg in die Werkstatt haben wir die eine oder andere Kurve die ich schon echt sehr flott nehme...
Also könnte mir man Unterstellen ich fahre ein Rennen gegen mich selbst, da ich die Grenzen auslote?
Natürlich nicht, (u.a.) weil ein Rennen als Straftat ja auch den subjektiven Willen (Vorsatz) zum Rennen erfordert. Bei einem „normalen“ Unfall ist dieser Wille nicht vorhanden.Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom BGH (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. …
Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom Gericht (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. Denn, wenn es zum Crash kommt, dann wurden die physikalischen Grenzen in den überwiegenden Fällen überschritten wie z.B. Anhalteweg, Kurvengeschwindigkeit, regennasse Fahrbahn, Schnee, ....... In jedem Fall jedoch, von nicht angepasster Geschwindigkeit. Selbst bei 10 km/h kann es ja bei Glatteis bereits zum Überschreiten der physikalischen Grenzen kommen.
Werden in einen Unfall verwickelte Verkehrsteilnehmer jetzt allgemein zu Straftätern? Wie verhält sich das zukünftig mit dem Versicherungsschutz? Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.
Möglicherweise muss man jetzt doch überlegen sich von sportlichen Autos und Motorrädern zu trennen, da diese offensichtlich von vornherein als potenzielle Rennfahrzeuge (Tatwaffen) gesehen werden.
Aus der Sicht habe ich das tatsächlich noch nicht betrachtet. Aber auf jeden Fall ein mögliches Szenario...
Eigentlich sollte dieser Paragraph mal wieder hervorgehoben werden!Wenn nun bereits das Fahren im Bereich der physikalischen Grenzen als Rennen gegen sich selbst gewertet wird und vom Gericht (so habe ich das jetzt verstanden) auch als rechtskonform angesehen wird, dann müsste ja fast jeder Unfall als Folge von Rennen gewertet werden. Denn, wenn es zum Crash kommt, dann wurden die physikalischen Grenzen in den überwiegenden Fällen überschritten wie z.B. Anhalteweg, Kurvengeschwindigkeit, regennasse Fahrbahn, Schnee, ....... In jedem Fall jedoch, von nicht angepasster Geschwindigkeit. Selbst bei 10 km/h kann es ja bei Glatteis bereits zum Überschreiten der physikalischen Grenzen kommen.
Werden in einen Unfall verwickelte Verkehrsteilnehmer jetzt allgemein zu Straftätern? Wie verhält sich das zukünftig mit dem Versicherungsschutz? Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.
Möglicherweise muss man jetzt doch überlegen sich von sportlichen Autos und Motorrädern zu trennen, da diese offensichtlich von vornherein als potenzielle Rennfahrzeuge (Tatwaffen) gesehen werden.
Die Empfehlung von brummm bezüglich der Kirche verhallt leider ungehört....
Wer bestimmt Deiner Meinung nach ob die Kirche im Dorf gelassen wurde oder nicht?Die Empfehlung von brummm bezüglich der Kirche verhallt leider ungehört....
Eigentlich sollte dieser Paragraph mal wieder hervorgehoben werden!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 226 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Das ist völliger Humbug von einem Sachverständigen ohne Ahnung:/
Wer jemals Supersportler gefahren ist, weiß das man mit klebrigen Reifen weit weit weg vom Grenzbereich schwarze Striche durch die Kurve zieht!
Ich glaube niemand bezweifelt, dass der Motorrad Fahrer in den Kurven schnell unterwegs war, oder auf der unlimitierten Geraden stark beschleunigt hat.Es darf davon ausgegangen werden, dass im Gutachten ein Satz mehr steht als "Es gab schwarze Streifen, also war es ein Rennen". Nicht, dass Gutachter unfehlbar wären, aber ich denke, man kann mit der Hypothese arbeiten, dass sie ein wenig mehr Fach- und Sachwissen erworben haben, als die meisten von uns. Da wäre es doch unter Umständen sinnvoll, als Diskussionsgrundlage derlei Einschätzungen einmal als gegeben hinzunehmen und davon auszugehen, dass der Herr Motorradfahrer halt doch nicht ganz unschuldig unterwegs war...
Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - aber mich würde es nicht überraschen, wenn demnächst jemand für schnelles Fahren auf einer unlimitierten Autobahn verurteilt wird.
...also sollte man sich, wenn man auf dem Heimweg von der Arbeit nach Hause angehalten wird, den Spruch: "Mist, jetzt haben sie mir meine Bestzeit versaut..." besser schenken?Mich auch nicht: Wenn derjenige angibt einen persönlichen Rekord brechen zu wollen...![]()