Photovoltaikanlage nachrüsten - Lohnt sich das überhaupt?

Hat hier jemand seine Photovoltaikanlage beim Finanzamt als KleinunternehmerRegelung angemeldet?
Mir liegt ein Fragebogen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage vor mit dem ich gerade eine leichte Disharmonie habe.
Bei einigen Fragen weiss ich nicht was ich da Ankreuzen soll.
Telefonisch bekomme ich auch keine hilfreiche Antwort vom Finanzamt.
Wer kennt sich damit aus?
Disharmonie beim PV Anmelden auf Deutschem Staatsgebiet - kann ich so gar nicht verstehen ;) 😅 Ich hab das ja alles selbst ohne Solateur gemacht und war dezent genervt anhand der ganzen unnötigen Bürokratie. Ich hab auch die KUR gewählt weil ich erhoffte mir etwas mehr Freiheit damit zu erkaufen. Einnahmenüberschussrechnung musst du teozdem machen, die ist im Grunde nicht schwierig, aber selbst sich da einzuarbeiten und die Kontrolle meiner Arbeit auf Seiten des Staats braucht Zeit und kostet Geld, aber ne ganz tollr ABM Maßnahme und bei neuen Anlagen für Dich und das Finanzamt ohne echtes Ergebnis.

Das PV Anlage anmelden hab ich gerade wieder mit nem Kollegen durch, dem gehts wie dir, anhand der Abfragen wird sofort deutlich, dass die Behörden null Plan und keine Ahnung haben (Stand alles EEG, falsche Einheiten und Größen, widersprüchliche Abfragen... ). Bei mir seinerzeit nicht anders, ich hatte damals den Absender angerufen, der Herr vom Amt wusste selber nicht was richtig oder falsch ist, er meinte dann: Unterschreiben sie einfach unten und füllen nichts aus. Hat geklappt. An der Stelle danke ich dem Steuerzahler für 3€ Porto.
Genug der Polemik.
Ruf dort einfach an und geh deine Fragen durch, das ist wohl am schnellsten.

Ich habe mich Mal da mir ran..... Bin gerade in der finalen Entscheidung für eine PV.
Angebote liegen vor - Problem ist meine fast 20 Jahre alte vorhandene Solarthermie Anlage die mir viel Platz wegnimmt....
Jetzt war gerade der Heizungsbauer da - wollte klären ob man die ST nicht auf die Garage versetzen könnte.... Dabei kann ein völlig neuer Ansatz raus .... Die Solarthermie fliegt ganz runter vom Dach.... Dafür bringe ich statt der geplanten 7-8kwp dann ca. 10kwp aufs Dach und werde zukünftig Warmwasser über eine Warmwasser-Wärmepumpe mit 300l Speicher und Heizstab realisieren...
Klingt für mich erstmal nach einem guten Plan.... Oder übersehe ich was?
Plan ist in erster Linie möglichst hoher Eigenverbrauch also ist auch ein ca. 6kw großer Akkuspeicher geplant.

Die bisher zu beachtende 10kwp Obergrenze gibt es ja aktuell nicht mehr für Privatpersonen...? Nur noch bei der Einspeisevergütung über den 10kw.... Aber das ist ja zu vernachlässigen?
Guter Plan :thumbsup:
Ggf. macht das Garagendach belegen zusätzlich auch Sinn. An erster Stelle (aus wirtschaftlicher Sicht) sollte noch immer eine möglichst SinnVOLLe Belegung der Dachfläche stehen Ost, West, Süd definitiv belegen, Nord nur wenn das Dach unter ~25° DN hat und der Modul Preis das hergibt (aktuell Tendenziell nur bei Selbstbauern), für Garagendächer gilt das selbe. Je größer desto billiger das kWp, desto höher der Ertrag, desto mehr Eigenverbrauchsdeckung desto wirtschaftlicher. Jeder der ne PV Anlage hat und betreibt schätzt jedes einzelne kWp aus dem Dach, denn jedes Modul mehr erhöht deine Grundlast insbesondere im Winter und das ist Tendenziell wichtiger als etwas zu Speicher was gar nicht erzeugt wird, insbesondere da PV Erweiterung vergleichsweise schwierig ist, Speicher nachrüsten nicht. Wenn man sich aber beides Leisten möchte, klar dann Feuer frei :thumbsup:

Die 10kWp Stufe ist insofern relevant, das man mittlerweile selbst hier verstanden hat das man mit einer neuen PV Anlage dieser Größe nicht mehr zum Großverdiener avanciert, dem das FA noch ganz genau auf die Finger schauen muss. Sprich du darfst (musst nicht) die Anlage als Liebhaberei einstufen lassen, sprich die Anlage wird von der Einkommensteuer befreit mit den entsprechenden Vor/und Nachteilen.
 
Ich habe keinen Steuerberater
Hatte ich 2009 auch nicht und habe mir auch nicht zugetraut alleine durchzufinden. Steuerberater gesucht und einen sehr guten gefunden der mir nur das nötigste
abnimmt, ohne extra die Kosten in die Höhe zu treiben. Ich reiche lediglich die Abrechnung des EVU ein und meine Rechnungen die ich zum Unterhalt und Betrieb der
Anlage benötige. Elster und das ganze Zeug macht alles mein Steuerberater, dann habe ich meine Ruhe und bin safe. Zusätzlich kümmert er sich um meine Einkommenssteuer,
das wird aber natürlich gesondert berechnet. Mir ist das so lieber, hast Du einmal Palaver mit dem Finanzamt dann kommern die immer wieder, ich konzentriere mich da lieber
auf die 43,01ct/kWh und schaue dem Zähler zu :D
 
Ich habe keinen Steuerberater
Wer kontrolliert die Bilanzen der Ein- und Ausgänge aus deinem berüchtigten Keller? :whistle:

Im Ernst, ich auch nicht! 😄Wir nutzen die Steuersoftware Wiso, erstellen damit eine Ausleitdatei für Elster und drücken auf absenden. Relativ überschaubar. Gehört aber zu den ganz wenigen Sachen auf dieser Welt die mich persönlich schon nur aus Prinzip nerven, aber gottseidank habe ich eine fabelhafte Frau. 😊
 
Hier ein paar Details zum Fragebogen vom Finanzamt:

Fragebogen zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage

Ich möchte mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und bin bei einigen Punkten etwas überfordert und verunsichert was in meinem Fall korrekt auszufüllen oder Anzukreuzen ist.

Punkt I. ist leicht, die Frage zum Standort der Anlage.

Punkt II. Eigentümer der Anlage

Punkt III. Betreiber der Anlage ist auch klar

Punkt IV. Erhaltene Zuschüsse gibt es nicht in meinem Fall

Punkt V. Angaben zur Anlage

a) Zeitpunkt der Inbetriebnahme

b) Nummer des Marktstammdatenregister der Anlage (Ich habe zwei Nummern, eine auf meinen Namen und eine für die PV Anlage, also gebe ich nur die Nummer der Anlage an?

c) Nennleistung der Anlage

d) Stationäre Speichermöglichkeit vorhanden (aktuell noch nicht)

VI. Regelbesteuerung mit Angabe zu der Soll-/Istversteuerung oder Kleinunternehmerregelung

VII. Angaben zur beabsichtigten Verwendung des produzierten Stroms

Welche Antwort ist korrekt?

- zu 100 Prozent Abgabe an den örtlichen Energieversorger (nicht in meinem Fall)

wenn keine 100 % Abgabe, Verwendung auch für:

- nichtunternehmerische Zwecke (private, hoheitliche, ideelle Verwendung)

xxx % der Gesamterzeugung

VIII. Bei teilweiser Verwendung des Stroms für eigene private Zwecke liegt ein gemischt genutztes Wirtschaftsgut vor, für das Sie ein Zuordnungswahlrecht haben:

Die Vorsteuer aus der Anschaffung/Herstellung wird

- zu 100 % geltend gemacht

- zu xxx % geltend gemacht

(kommt in meinem Fall wohl nicht zum tragen aufgrund der Kleinunternehmerregelung)

Als Anlagen werden aufgelistet:

- Einkaufsrechnung der PV-Anlage

- Miet-/Pachtvertrag für genutzte Flächen

- Netzanschlussvertrag/Einspeisezusage/Mitteilung über Einspeisevergütung

Frage dazu:

Wenn ich die Sachbearbeiter vom Finanzamt richtig verstanden habe, muss ich die Rechnung der Anlage nicht mit anfügen weil ich durch die Wahl der Kleinunternehmerregelung nicht die Umsatzsteuer zurück holen möchte.

Recht als Nachweis für die Einspeisevergütung die Gutschrift/Abrechnung des Energieversorger?

Ich möchte die Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen nutzen, meine PV-Anlage hat eine Leistung von 8.875 Kilowatt.

Muss ich dafür einen extra Antrag stellen der bewirkt, dass meine PV-Anlage von Beginn an nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde?

Als Folge daraus muss ich auch keinerlei Einkünfte aus der Anlage in meiner Einkommensteuererklärung erklären und auch keine Gewinnermittlungen bzw. Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) vorlegen.

Zudem entfallen Prognoserechnungen im Hinblick auf einen Totalgewinn aus der Anlage.

Der Antrag gilt auch für die Folgejahre. Die Anwendung der Vereinfachungsregelung gilt NUR für die Einkommensteuer.

Einen Musterantrag gibt es z.B. für das Land NRW unter folgenden Link:

Startseite | Finanzverwaltung NRW

Wenn ich die Vereinfachungsregelung nutzen kann, erübrigen sich die obigen Fragen und ich schicke einfach diesen Antrag zum Finanzamt:

Antrag auf Anwendung der Vereinfachungsregelung für Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke im Sinne des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.10.2021 (veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2021 Teil I, Seite 2202)


Wer kann mir bei dem korrekten Ausfüllen des oben genannten Fragebogen behilflich sein?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
 
Greift diese Regelung in meinem Fall?

“Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10 Kilowatt betreiben, können Sie für die Einkommensteuer gegebenenfalls eine Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen. Danach wird auf schriftlichen Antrag ohne weitere Prüfung unterstellt, dass Sie diese Photovoltaikanlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben und daher eine einkommensteuerlich unbeachtliche Tätigkeit vorliegt. Für diese Vereinfachungsregelung finden Sie auf dieser Seite einen Musterantrag als Download. Mit den nachfolgenden Ausführungen wollen wir Ihnen einen Einblick in die Thematik geben und Ihnen helfen, bei der steuerlichen Behandlung Ihres Unternehmens "Photovoltaikanlage" alles richtig zu machen. Bitte beachten Sie: Aufgrund des BMF-Schreibens vom 29.10.2021 "Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken", veröffentlicht im BStBl I 2021, 2202, befindet sich der Betrag zurzeit in Bearbeitung. Die Aktualisierung erfolgt in Kürze.“
Quelle: Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt
 
Letztere trifft zu, suche nach "PV Anlage Liebhaberei" dafür gibt es ein Antragsformular...
Sorry wenn ich das so sage, lies dich ein beiß dich durch, oder beauftragte jemanden damit der das beruflich macht. Als erstes würde ich bei dem Errichter der Anlage Hilfe suchen, das sollte unter Kundenservice fallen. Dann beim Absender nachfragen, oder für die Liebhaberei und den Bürokratiekram einmalig nen Steuerberater hinzuziehen.
In den Niederlanden wird das übrigens völlig unbürokratisch ganz pauschal und immer gleich behandelt, aber das hilft dir/uns wenig weiter.
 
Greift diese Regelung in meinem Fall?

“Wenn Sie eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10 Kilowatt betreiben,

... Und da ist sie doch wieder die magische 10kwp Grenze.....???
Dachte die gibt es nicht mehr?

Ich habe jetzt 2 Varianten vor mir liegen....26 Module.... Beim Anbieter A mit 385 Watt - Dann komme ich auf 10.01 kwp also und Arschl.... drüber...
Anbieter B bietet Module mit 365 Watt an - ergibt 9,49kwp - also knapp darunter.... Will mir hinterher nicht in den Allerwertesten beißen will ich mit 0.01kw drüber irgendwelche Nachteile bekomme....

Edith - gerade erst die Letzte Antwort gelesen - fällt dann auch unter die "Liebhaberei" Klausel?
 
... Und da ist sie doch wieder die magische 10kwp Grenze.....???
Dachte die gibt es nicht mehr?

Ich habe jetzt 2 Varianten vor mir liegen....26 Module.... Beim Anbieter A mit 385 Watt - Dann komme ich auf 10.01 kwp also und Arschl.... drüber...
Anbieter B bietet Module mit 365 Watt an - ergibt 9,49kwp - also knapp darunter.... Will mir hinterher nicht in den Allerwertesten beißen will ich mit 0.01kw drüber irgendwelche Nachteile bekomme....

Edith - gerade erst die Letzte Antwort gelesen - fällt dann auch unter die "Liebhaberei" Klausel?
Es zählt das Modulfeld nicht die Wechselrichterleistung. Alles bis 10kWp kann man als Liebhaberei am Fiskus vorbei betreiben. Aber, der ein oder andere will die Anlage absetzen und das macht i. d. R. durchaus Sinn wenn man entsprechend gezahlt hat oder eh schon nen Steuerberater hat. Deswegen ist Liebhaberei zwar "easy living" aber nicht pauschal immer gut.
Wenn du 13kWp und mehr drauf bekommst dann tu dir selber den Gefallen und Beleg alles statt die 10kWp Hürde als magische Grenze zu sehen. Ich dramarisiere das für mich vielleicht etwas über weil ich eben (würd ich mal behaupten) eher Macher bin als Pragraphenreiter/Buchhalter....auch für mich trotz meiner "günstigen" Selbst errichteten Anlage wäre es bspw. sinnvoller gewesen in die Vollsteuer zu gehen und nicht in die Kleinunternehmerregelung, hat vor und Nachteile die man gegenrechnen muss, hätte mir ungefähr ~1.000€ mehr beschwert, aber eben mind. 6 Monate lang Geschäftsprüfung und noch mehr Bürokratie... Letzteres gibt's bei der KUR schon mal nicht sondern nur eine Einnahmen Überschuss Rechnung pro Jahr (bei der man die Anlage auch über AfA abschreiben kann bzw. muss...).
 
Mal noch eine ganz andere Frage - von den zwei Angeboten zwischen denen ich mich jetzt entscheiden werde, will ein Anbieter gleich bei Vertragsabschluss eine erste Anzahlung in Höhe von 25 Prozent......😱

Gebranntes Kind scheut das Feuer - ich habe schon einmal bei einem Handwerker für einen Kachelofen eine nicht unerhebliche Summe bei Vertragsabschluss angezahlt.....3 Tage später hat der Insolvenz angemeldet und mein Geld war weg..... Damals hatte ich mir geschworen das NIE wieder zu machen....

Jetzt ist mir auch klar - wenn ein Handwerker mit Kundenspezifischen Teilen in Vorleistung gehen muss - will er sich auch absichern.... Aber bei PV reden wir doch von Standardteilen.... Die er größtenteils problemlos auch für andere Aufträge verwenden könnte....

Was meint ihr... Soll ich auf meinen Bauch hören - und mich aus diesem Grund für den anderen Anbieter entscheiden?
Der will 60 Prozent nach der Dachinstallation und den Rest nach Inbetriebnahme..... Das klingt für mich seriöser/sicherer.....

Oder ist das alles nur wieder Mimimi von mir und die Anzahlung bei Vertragsabschluss ist gängige Praxis...?
 
Sollte der Anbieter B nicht deutlich "teurer" sein als Anbieter A würde ich mich deinem Bauchgefühl anschließen.
 
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Mal noch eine ganz andere Frage - von den zwei Angeboten zwischen denen ich mich jetzt entscheiden werde, will ein Anbieter gleich bei Vertragsabschluss eine erste Anzahlung in Höhe von 25 Prozent......😱

Gebranntes Kind scheut das Feuer - ich habe schon einmal bei einem Handwerker für einen Kachelofen eine nicht unerhebliche Summe bei Vertragsabschluss angezahlt.....3 Tage später hat der Insolvenz angemeldet und mein Geld war weg..... Damals hatte ich mir geschworen das NIE wieder zu machen....

Jetzt ist mir auch klar - wenn ein Handwerker mit Kundenspezifischen Teilen in Vorleistung gehen muss - will er sich auch absichern.... Aber bei PV reden wir doch von Standardteilen.... Die er größtenteils problemlos auch für andere Aufträge verwenden könnte....

Was meint ihr... Soll ich auf meinen Bauch hören - und mich aus diesem Grund für den anderen Anbieter entscheiden?
Der will 60 Prozent nach der Dachinstallation und den Rest nach Inbetriebnahme..... Das klingt für mich seriöser/sicherer.....

Oder ist das alles nur wieder Mimimi von mir und die Anzahlung bei Vertragsabschluss ist gängige Praxis...?

...sag ihm halt einfach, dass die Anzahlung kein Problem ist, Du aber von ihm eine Bankbürgschaft dafür brauchst. Dann ist das Thema meist erledigt. Wenn er fragt, warum, kannst Du ihm ja den Grund dafür ganz sachlich nennen und das Du kein zweites mal "Geld verbrennen" möchtest - so wie sich der Handwerker gerne absichern möchte, ist dies umgedreht auch als Kunde der Fall. Das ist natürlich für ihn ein Aufwand und kostet auch ein paar Euro, aber anders kann man sich bei größeren Beträgen zur Vorleistung als Kunde auch nicht absichern. Mache ich schon seit langem so und bin damit immer gut gefahren. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
nbieter gleich bei Vertragsabschluss eine erste Anzahlung in Höhe von 25 Prozent......😱
bei mir was es noch doller: 75%

Für Solarmodule, die dem Solateur doch sowieso von Hausbesitzern seit Jahren aus den Händen gerissen werden.

Habe gesagt: Gerne 75% bei Anlieferung auf mein Grundstück VOR Montage.

Fazit: Es wurde das Konkurrenzunternehmen.

Alternative: Eine Bankbürgschaft einrichten lassen (hab ich beim Fensterbauer so gemacht).

Solche Vorkassebeträge nur wenns keine Alternativen gibt, um das Produkt zu bekommen...
 
Mal noch eine ganz andere Frage - von den zwei Angeboten zwischen denen ich mich jetzt entscheiden werde, will ein Anbieter gleich bei Vertragsabschluss eine erste Anzahlung in Höhe von 25 Prozent......😱

Gebranntes Kind scheut das Feuer - ich habe schon einmal bei einem Handwerker für einen Kachelofen eine nicht unerhebliche Summe bei Vertragsabschluss angezahlt.....3 Tage später hat der Insolvenz angemeldet und mein Geld war weg..... Damals hatte ich mir geschworen das NIE wieder zu machen....

Jetzt ist mir auch klar - wenn ein Handwerker mit Kundenspezifischen Teilen in Vorleistung gehen muss - will er sich auch absichern.... Aber bei PV reden wir doch von Standardteilen.... Die er größtenteils problemlos auch für andere Aufträge verwenden könnte....

Was meint ihr... Soll ich auf meinen Bauch hören - und mich aus diesem Grund für den anderen Anbieter entscheiden?
Der will 60 Prozent nach der Dachinstallation und den Rest nach Inbetriebnahme..... Das klingt für mich seriöser/sicherer.....

Oder ist das alles nur wieder Mimimi von mir und die Anzahlung bei Vertragsabschluss ist gängige Praxis...?

Anzahlung nur gegen Bankgarantie. Dann sind alle auf der sicheren Seite.
Der Handwerker muss nicht in Vorleistung gehen und Du bekommst Dein Geld von der Bank zurück wenn etwas schief geht.

Ist im B to B Geschäft bei größeren Aufträgen ganz normal und üblich, soweit man noch keine langjährigen Geschäftsbeziehungen hat oder die Solvenz des Geschäftspartners nicht einschätzen kann.

Edit:
Gerade gesehen, wurde schon ähnlich beschrieben
 
Anzahlung nur gegen Bankgarantie. Dann sind alle auf der sicheren Seite.
Der Handwerker muss nicht in Vorleistung gehen und Du bekommst Dein Geld von der Bank zurück wenn etwas schief geht.

Ist im B to B Geschäft bei größeren Aufträgen ganz normal und üblich, soweit man noch keine langjährigen Geschäftsbeziehungen hat oder die Solvenz des Geschäftspartners nicht einschätzen kann.

Edit:
Gerade gesehen, wurde schon ähnlich beschrieben
Hallo Zusammen
Ist alles richtig, wird dem Anbieter aber wahrscheinlich nicht gefallen, weil ihn die Bankgarantie natürlich auch Geld kostet.
Gruss
 
Danke für die Tipps ... Ihr habt mich in meiner Meinung bestätigt.
Zum Glück habe ich ja ein Alternativangebot - das ja bei vergleichbarer Leistung sogar günstiger ist..... Dann wird es halt der....😉
Ich hatte halt mit dem kleineren Handwerksbetrieb geliebäugelt und warte in Grenzen sogar bereit gewesen dafür ein kleines bisschen mehr zu bezahlen..... Aber das mit der Anzahlung bei Vertragsabschluss ist mir to much... Aus beschriebenen Erfahrungen in der Vergangenheit.

Ist echt verrückt was da im Moment abgeht - wollte heute auch bei örtlichen Heizung-Sanitär einen Termin für eine Beratung zur Warmwasser Wärmepumpe und ein konkretes Angebot zu bekommen... Keine Chance.... Alle völlig ausgelastet über Monate - die wollen noch nicht einmal Angebote abgeben....
Genauso war es bei den PV Anbietern - Lokale Handwerksbetriebe Antworten noch nicht einmal mehr......🙄

Es kommen auch wieder Zeiten wo die kleinen Handwerker jammern da sie keine Aufträge haben.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber bei PV reden wir doch von Standardteilen.... Die er größtenteils problemlos auch für andere Aufträge verwenden könnte....
Ja und?
Du unterschreibst ein Vertrag und der kleine Handwerksbetrieb geht für Dich mit Summe X in Vorleistung.
Der kann Deine Solvenz auch nicht abschätzen.

Es kommen auch wieder Zeiten wo die kleinen Handwerker jammern da sie keine Aufträge haben.....
Bei der Nachwuchsproblematik? Ja, in 10-20 Jahren, vielleicht.

Ist im B to B Geschäft bei größeren Aufträgen ganz normal und üblich, soweit man noch keine langjährigen Geschäftsbeziehungen hat oder die Solvenz des Geschäftspartners nicht einschätzen kann.
Ja, so sieht es aus :thumbsup:
 
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die wollen noch nicht einmal Angebote abgeben....
Betrieb gibt ein Angebot ab, Preis ist okay, Du nimmst an, Betrieb muss Teile beschaffen (selbst Standardmaterial ist ein Problem seit 2 Jahren), kann also nicht in 3-6 Monaten liefern, hat keine Kapazitäten an Manpower frei...
Wem ist also mit einem Angebot geholfen, das nicht bedient werden kann?

Und wenn er das in einem 3/4 Jahr bedienen kann, weiß der Handwerksbetrieb nicht, was er für das Material bezahlen muss.
Willst Du dann den Aufschlag von 400% und mehr bezahlen?
 
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Ja und?
Du unterschreibst ein Vertrag und der kleine Handwerksbetrieb geht für Dich mit Summe X in Vorleistung.
Der kann Deine Solvenz auch nicht abschätzen

Nicht falsch verstehen... Ich kenne die Problematik und habe zwei gute Spezl mit kleinen Handwerksbetrieben....
Wenn ich mir beim Schreiner etwas aus besonderem Material speziell für mich auf Maß anfertigen lasse..... Dann bin ich natürlich bereit das Risiko zu tragen und mache eine Anzahlung....
Deshalb habe ich mir damals auch überhaupt nichts dabei gedacht als der Kachelofenbauer eine Anzahlung wollte dir die Bestellung der Besonderen Kacheln..... Und dann hat er 3 Tage später Insolvenz angemeldet.....🙄

Bei PV Anlagen handelt es sich um absolute Standardteile - wenn ich als Kunde morgen abspringen würde.... Stehen aktuell mindestens 5 andere potentielle Interessenten Schlange....
Würden sich alle freuen eine Anlage ohne die aktuell üblichen Wartezeiten zu bekommen.

Nennt mich altmodisch - aber für mich gibt es immer noch Geld gegen Ware - Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt sind für mich kein Problem - und so machen das auch die meisten Anbieter.
Da Unternehmerische Restrisiko des Handwerkers will ich nicht übernehmen - zum Glück habe ich ja eine Alternative. 😉
Und um es auch noch ganz deutlich zu sagen - und das habe ich auch ausdrücklich bei den Angebotsanfragen erwähnt - ich hole keine 5 Angebote ein und nehme dann den billigsten - sondern genau 2 Stück und nehme dann den der mir im Gesamtpaket besser zusagt auch wenn er vielleicht nicht der billigste ist...
In dem Fall passt jetzt halt das mit der Anzahlung für mich nicht - das andere Angebot ist aber technisch vergleichbar - also ist meine Entscheidung gefallen...😉
 
Wenn ich mir beim Schreiner etwas aus besonderem Material speziell für mich auf Maß anfertigen lasse..... Dann bin ich natürlich bereit das Risiko zu tragen und mache eine Anzahlung....
Warum nur dann? Jedes Material das ein Betrieb für ein Kunden anschafft, ist für diesen ein hohes Wirtschaftliches Risiko.
Bei PV Anlagen handelt es sich um absolute Standardteile - wenn ich als Kunde morgen abspringen würde.... Stehen aktuell mindestens 5 andere potentielle Interessenten Schlange....
bei dem weiß der Betrieb auch nicht um die Solvenz.

Entschuldige, mit Dir würde ich keine Geschäfte eingehen, Du wälzt das Risiko auf andere ab, das würde ich als Inhaber eines Handwerksbetriebes nicht machen, da ich meine Monteure am Monatsende entlohnen möchte, ohne, das ich einen Kuckuckskleber losschicken müsste.
E85 als Insolvenzmasse... 5k€ Wert... Ist dann gerade das Material bezahlt... nach 6-18 Monaten Rechtsstreit... Betrieb ist beim Großhändler dann eventuell ausgelistet, wenn das bei 3 Kunden passiert...
 
Nicht falsch verstehen... Ich kenne die Problematik und habe zwei gute Spezl mit kleinen Handwerksbetrieben....
Wenn ich mir beim Schreiner etwas aus besonderem Material speziell für mich auf Maß anfertigen lasse..... Dann bin ich natürlich bereit das Risiko zu tragen und mache eine Anzahlung....
Deshalb habe ich mir damals auch überhaupt nichts dabei gedacht als der Kachelofenbauer eine Anzahlung wollte dir die Bestellung der Besonderen Kacheln..... Und dann hat er 3 Tage später Insolvenz angemeldet.....🙄

Bei PV Anlagen handelt es sich um absolute Standardteile - wenn ich als Kunde morgen abspringen würde.... Stehen aktuell mindestens 5 andere potentielle Interessenten Schlange....
Würden sich alle freuen eine Anlage ohne die aktuell üblichen Wartezeiten zu bekommen.

Nennt mich altmodisch - aber für mich gibt es immer noch Geld gegen Ware - Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt sind für mich kein Problem - und so machen das auch die meisten Anbieter.
Da Unternehmerische Restrisiko des Handwerkers will ich nicht übernehmen - zum Glück habe ich ja eine Alternative. 😉
Und um es auch noch ganz deutlich zu sagen - und das habe ich auch ausdrücklich bei den Angebotsanfragen erwähnt - ich hole keine 5 Angebote ein und nehme dann den billigsten - sondern genau 2 Stück und nehme dann den der mir im Gesamtpaket besser zusagt auch wenn er vielleicht nicht der billigste ist...
In dem Fall passt jetzt halt das mit der Anzahlung für mich nicht - das andere Angebot ist aber technisch vergleichbar - also ist meine Entscheidung gefallen...😉
Guten Morgen
Das ist alles richtig und auch nachvollziehbar. Ich weiss natürlich nicht, was bei dir alles beinhaltet ist. Bei meiner Anlage war aber auch die Planung, der Bauantrag, die Abklärungen mit den Stadtwerken, und die Koordination mit dem Heizungsbauer dabei. Die Stadtwerke wollten z.B. verhindern, dass die Anlage zu groß wird, war ein wochenlanger Streit! Zudem mussten neue Zähler montiert werden. Die Heizung (Wärmepumpe statt Gas) musste zeitgleich getauscht werden, um die Kosten zu senken (Gaskamin wurde zur Erschlissung der PV) Zudem war im Angebot auch der komplette Elektiker und das Gerüst inkl. Musste alles auf die gleiche Woche koordiniert werden. Der Ersteller der PV - Anlage hatte also schon noch einiges Wochen und Monate vor der Montage zu tun…
Gruss
 
...... Die Stadtwerke wollten z.B. verhindern, dass die Anlage zu groß wird, war ein wochenlanger Streit! ........

Der ganze Staatsapparat schreit nach erneuerbaren Energien und die Stadtwerke wollten bei Dir die Anlagengröße limitieren :eek: :o
Was geht nur vor in dieser Republik? Ich fass es nicht.

Im Rot-Grünen Hamburg werden PV-Anlagen nicht einmal gefördert. Ich habe alles voll bezahlt. Freue mich aber trotzdem über die Erträge und den Beitrag zur Umwelt.
Auf die Zusage zur Förderung der Wärmepumpe, die inzwischen eingebaut ist, warte ich schon seit über 3 Monaten. Lediglich die Eingangsbestätigung liegt vor und das ich auf eigenes finanzielles Risiko mit den Arbeiten beginnen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldige, mit Dir würde ich keine Geschäfte eingehen, Du wälzt das Risiko auf andere ab, das würde ich als Inhaber eines Handwerksbetriebes nicht machen
Sorry - keine Ahnung warum Du dich da so negativ auf mich einschiest.... Bisher hat noch jeder Handwerker der bei mir gearbeitet hat pünktlich und ohne Abzüge sein Geld bekommen..... Ich denke also nicht dass ich der schlechteste Kunde bin der die armen Handwerker in die Insolvenz treibt.....🙄
Warum man also nur mit keine Geschäfte machen sollte - keine Ahnung was Dich zu dieser Annahme bringt....?🤷
Geld gegen Ware - das war noch immer ein faires Geschäft und treibt nach meiner Meinung keinen in die Insolvenz so lange beide Seiten fair sind.
Ich für meinen Teil bin es - in der Vergangenheit aber eben leider schon Mal einen Handwerker erlebt der von mir die Anzahlung kassiert..... Und dann Überraschung....3v Tage später völlig überraschend Insolvenz anmelden muss....

Aber egal - habe heute nochmal mit den anderen Anbieter telefoniert - Angebot wird nochmal angepasst weil jetzt die Leistung auf 9,6kwp angepasst wird - und wenn der Preis ungefähr dem entspricht was er gesagt hat - kriegt der den Auftrag.... Und die Erste Zahlung wird bei den fällig wenn sie Platten auf dem Dach sind.... Geld gegen Ware eben....😉
 
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