gerade gefunden...

Danke für den Hinweis, @catdream :t
Hab jetzt Nägel mit Köpfen gemacht, sonst such ich mich noch tot. Da die Teile eher gar nicht mehr zu bekommen sind, war auch preislich leider nichts mehr zu machen. Aber da muss man dann in den sauren Apfel beißen. Nutzt nichts, glaub zuletzt war der Neupreis sogar bei knapp 300€++
War urspgl. mit dem Verkäufer wegen der ///M Haube in Kontakt. Aber das bin ich dann doch nicht bereit zu zahlen und so kams zum LSZ
 
Mal so aus Interesse: der Vorbesitzer hat die M-Front nachgerüstet, aber nicht den o.g. Schalter getauscht. Bei dem besagten Schalter ist ja in diesem Fall eine Lichtautomatik beinhaltet. Würde sich der Schalter überhaupt verwenden lassen, wenn man die Lichtautomatik nicht hat?
 
Nach meinem Kenntnisstand stimmt das aber so nicht. Wenn Nebelscheinwerfer am Auto sind müssen diese funktionieren. Sind keine montiert (Nebelscheinwerfer sind optionale Leuchten 52 StVZO) ist es egal ob ein Schalter im Innenraum vorhanden ist oder nicht.
Etwas anderes gilt natürlich für die Nebelschlußleuchte.

§52 deklariert Nebelscheinwerfer als zulässig:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,[...]


§49a regelt hingegen die Funktionsfähigkeit von zugelassenen Lichttechnischen Einrichtungen:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.[...] Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.[...]
(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
[...]
Quelle: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


Zusatzscheinwerfer kannst du also abkleben, oder mit Kappen versehen, versenken, aber nicht ausbauen, denn dann sind sie trotz der Steuereinheit im Cockpit nicht ständig betriebsbereit.


Bitte, ich möchte mit dem Posting hier keineswegs einen Streit anzetteln, allerdings ist die Aussage "nach meinem Kenntnisstand" weder in einer Kontrolle, noch bei einer HU ein tragbares Argument, wenn der Beamte es mit o.g. Gesetzeslage "Besserwissen" kann. Möglicherweise fuhr ich übrigens mal einen E36 mit ohne NSW... :whistle:
 
Woraus liest man da daß die NSW (z.B.) nicht demontiert werden dürfen?
Die genannten Fahrzeuge dürfen über derartige (zusätzliche) Scheinwerfer verfügen, müssen aber nicht.
Daß Abkleben durch "abdeckbar" gedeckt ist bezweifle ich auch.....flächig abgeklebt wird nach meiner Erfahrung wie demontiert, also nicht vorhanden, behandelt.
Ansonsten sagt §49a Abs. 2 eben ganz einfach aus: Was dran ist muß funktionieren.
 
Man darf im Auto doch onehin unterhalb vom Armaturenbrett montieren was man möchte, sofern einen das nicht beim führen des Fahrzeugs einschränkt.

Würde mir ein TÜV Prüfer keine Plakette wegen des Knopfes geben, dann würde ich daraus ziemlich sicher einen Rechtsstreit machen, welchen ich auch gewinne.

Ich darf nämlich diesen „Dekoknopf“ da anbringen, wenn ich will. 😉
 
Thema E36 und Nebler:

1. Der E36 hatte kein "Lichtschaltzentrum",das war ein simpler Drehschalter der die entsprechenden Lampen mit Strom versorgt hat.
Darüberhinaus gab es daneben entweder einen in Europa serienmäßigen Knopf für die Nebelschlußleuchte (NSL) und bei Fahrzeugen mit SA Nebelscheinwerfer (NSW) einen zweiten Knopf für ebendiese.

2. Ich habe vor langer Zeit mal nen Karossenwechsel vollführt,in den ich die Nebler und den Doppelschalter eingebaut,aber aus Faulheit die Verkabelung nie eingezogen hatte.....

An den Neblern selber hat sich der TÜVer nicht so sehr gestört wie am Doppelschalter.....also hab ich den Schalter ausgetauscht gegen den für Fahrzeuge ohne NSW und hab die Nebler rausgebaut,Thema erledigt....

Aber ob alle TÜVer so reagieren,weiß ich ned....der eine jenige welche seinerzeit hat es jedenfalls....


Greetz

Cap
 
Was genau ist denn in deiner Aufzählung der Unterschied zu einer originalen Auslieferung mit NSW? Der "Doppelschalter"? Sorry, ich kann das Problem noch nicht erkennen.....
 
Ich kann nicht verstehen das man alles totdiskutieren muss, es gibt unterschiedliche Auffassungen, die Gesetzseregelung ist nicht glasklar und der TÜV und die Polizei beurteilt es unterschiedlich.
 
Ich will - ausnahmsweise - nichts totdiskutieren, ich würde nur gern das Problem verstehen was damals bestand. Soweit ich das verstanden habe hatte er NSW und einen Schalter - wenn die funktional waren versteh ich nicht was der Prüfer für ein Problem damit hatte.
 
Mea culpa! Recht hast Du.....
Endet wieder bei der Erkenntnis: Was dran ist muß funktionieren.
 
M Sitze werden noch teurer werden....
Die Preise ziehen an:
Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?

 
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Manche Leute haben schon echt ein Talent dafür unsympathisch rüberzukommen... da müsste ich schon dringend ein Teil suchen, dass ich da hinschreibe. Der wird auch nicht ohne Grund auf die Freundlichkeits/Zufriedenheits-Anzeige verzichten... 🙈
 
😁😁😁😁
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Da lehne ich mich aus dem Fenster und sage Betrug...
 
Quatsch, 4 Besitzer… jeder hat das Fahrzeug abgeholt und dann noch 4 mal tanken weit bewegt.

Das hört sich für mich komplett plausibel an.
 
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