heulsuse
macht Rennlizenz
- Registriert
- 13 Januar 2015
- Wagen
- BMW Z3 M coupé
da bin ich sowas von bei Dir Clemens,Vielleicht sollte man dieses Thema nicht unnötig hochkochen und sich mehr um sie wirklichen Probleme in unserem Land kümmern.
mir war auch schon aufgefallen dass der Medienbericht nicht Gendergerecht ist

Denn zwar passieren Verurteilungen nach § 315d StGB bislang nicht allzu häufig. Aber der bloße Vorwurf kann bei schneller (z. B. Autobahn-) Fahrt recht schnell auf den Tisch kommen. Da reicht unter Umständen schon ein fortgeschritten aufgeregter Sonntagsfahrer (der ggf. auch während der Woche unterwegs sein könnte), der es gar nicht fassen kann, dass er auf einer nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahn bei zarten 120 km/h mit mehr als 100 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholt wird. Wenn auf solch einen Vorwurf polizeiliche Ermittlungen folgen, dann kann bereits das unangenehm werden - auch wenn die Ermittlungen dann später ggf. einfach eingestellt werden.

