Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Hat zwar mit dem Thema hier nicht direkt zu tun und betrifft uns eh nicht, aber zur Info, Blitzer App jetzt im Auto grundsätzlich illegal.
Wundert mich nicht. Der Staat sucht seit geraumer Zeit verzweifelt nach Einnahmequellen. Habe neulich einen Strafzettel für einen nicht gezogenen Parkschein in der City bekommen. Wäre es kein Auto aus der "shared mobility" Kiste, wäre es nachvollziehbar gewesen aber so ists ein billiger Versuch weitere Knete einzutreiben.
 
Hat zwar mit dem Thema hier nicht direkt zu tun und betrifft uns eh nicht, aber zur Info, Blitzer App jetzt im Auto grundsätzlich illegal.
Sry, aber wenn ich das hier lese,
„Ein Fall aus dem Januar 2022 hat allerdings den Stein ins Rollen gebracht: Die Polizei hatte einen Autofahrer angehalten, weil er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gefahren war. Seine Beifahrerin nutze zur selben Zeit eine Blitzer-App. Sofort leiteten die Beamten ein Verfahren gegen den Mann ein. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldbuße von 100 Euro.“, denke ich mir wirklich „wie blöd kann man eigentlich sein?“
Da wird man von der Polizei kontrolliert und macht nicht einfach das Handy aus? Ich frage mich wirklich wie in aller Welt man merken soll ob der Autofahrer eine Blitzerapp nutzt, es sei denn er ist so dumm und hat das Handy irgendwo auf dem Armaturenbrett angeklickt und die App läuft offen mit. Wenn man nur die Warntöne nutzt kann die Polizei das eigentlich nicht entdecken.
 
Doch das geht.

Bei mir verzögert die App die Übertragung auf das Auto ein wenig.

Als ich durch den Ort fuhr und der Kamerad mit dem Laser rechtsseitig stand,kam es aus den Lautsprechern" Gefahrenstelle in 100 m".
 
Hat zwar mit dem Thema hier nicht direkt zu tun und betrifft uns eh nicht, aber zur Info, Blitzer App jetzt im Auto grundsätzlich illegal.

Ich würde erst einmal die Urteilsgründe abwarten. Die Erfahrung zeigt, dass es doch auf Einzelheiten ankommt und gerade keine generelle Annahme ohne Weiteres getroffen werden kann.
 
Was kann ich als Fahrer dazu, wenn einer meiner Mitfahrer an seinem eigenen Handy rumspielt und eine Blitzer-App öffnet?
 
Jetzt sei mal nicht so kniefieselig mein lieber Max.😂

Aus meiner Sicht war es eh verwunderlich, dass die Nutzung der Warn-Apps nicht direkt verboten war, einer der Schmiere bei einem Diebstahl steht, geht ja auch nicht straffrei aus.

Ach ja, die Dummen sterben nie aus, letzte Woche hab ich in der Innenstadt einen gesehen, der immer noch CD‘s am Innenspiegel hängen hatte.🤣
Ich würde erst einmal die Urteilsgründe abwarten. Die Erfahrung zeigt, dass es doch auf Einzelheiten ankommt und gerade keine generelle Annahme ohne Weiteres getroffen werden kann.
 
Jetzt sei mal nicht so kniefieselig mein lieber Max.😂

Aus meiner Sicht war es eh verwunderlich, dass die Nutzung der Warn-Apps nicht direkt verboten war, einer der Schmiere bei einem Diebstahl steht, geht ja auch nicht straffrei aus.

Ach ja, die Dummen sterben nie aus, letzte Woche hab ich in der Innenstadt einen gesehen, der immer noch CD‘s am Innenspiegel hängen hatte.🤣

Nun, eine Beteiligung an einer Straftat ist durchaus etwas anderes als die „Beihilfe“ zu einer Ordnungswidrigkeit. Denn letzteres kennt das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht so nicht einmal. Von etwaigen verfassungsrechtlichen Erwägungen, speziell im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG, einmal gänzlich abgesehen.

Insofern wären die Entscheidungsgründe durchaus interessant, wenngleich es dann auch erst einmal nur die Rechtsauffassung von einem der 24 Oberlandesgerichte bleibt. Eine vermeintliche Verschärfung eines Gesetzes, wie der Artikel suggeriert, wäre dann noch einmal etwas ganz anderes - und aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes auch nicht Aufgabe der Judikative (mal partiell vom Bundesverfassungsgericht abgesehen).
 
Ganz aktuell, ist auch im Radio Bayern 1 so kommuniziert worden. Krass...:eek: :o
Bericht TVA
Die Frage ist, wie denn ein 'illegales Autorennen' definiert wird? Ist ja schon eher eine subjektive Wahrnehmung eines Polizisten, ob jetzt jemand einfach nur überholt oder ob es als 'Rennen' wahrgenommen wird.
Zumal ich mich Frage, wie es bei 605 Fällen nur 739 Teilnehmer geben kann... 1,2 Teilnehmer pro Fall. Alleine kann man ja wohl schlecht ein Autorennen veranstalten.
 
Alleine kann man ja wohl schlecht ein Autorennen veranstalten.
Laut Gesetz ist auch ein Rennen mit sich allein gegen die Uhr möglich und Straftatbestand.
Sogar vom BGH bestätigt.

Der Bugatti Fahrer stand da ja unter Verdacht, wurde aber frei gesprochen.


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Zuletzt bearbeitet:
Interessant zu wissen. Wenn der Tatbestand für Fälle wie in dem verlinkten Artikel festgestellt wird, dann definitiv gerechtfertigt.

Fraglich ist, wie viel Willkür hier mit reinspielen kann, wenn man bspw. nur zügig durch Kurven fährt und einem dann ein solcher Tatbestand angehangen werden soll. Eine gewisse Beweislast muss es ja schon geben.
 
Eine gewisse Beweislast muss es ja schon geben.

Die gibt es. Und zwar in nicht allzu knapp. Schließlich gilt die Unschuldsvermutung.

Allerdings ist es schwierig außerhalb juristischer Entscheidungen und Fachliteratur greifbare Inhalte zu bekommen. Vieles wird leider außerhalb dessen nicht wirklich (rechtlich) präzise wiedergegeben.
 
Fraglich ist, wie viel Willkür hier mit reinspielen kann, wenn man bspw. nur zügig durch Kurven fährt und einem dann ein solcher Tatbestand angehangen werden soll. Eine gewisse Beweislast muss es ja schon geben.
Ein altgedienter Polizist in Zivil außer Dienst, der dein Auto verflogt und erklärt, "er hätte Schwierigkeiten gehabt, dran zu bleiben" reicht da mittlerweile leider aus für die Anschuldigung "Rennen gegen sich selbst".
Ist jemand in meinem Bekanntenkreis so letztes Jahr passiert. Auf seinen Führerschein wartet er noch heute. Ob er den wieder bekommt, liegt jetzt vollkommen im ERMESSEN des Sachbearbeiters. Vermutlich wäre es besser gewesen, sich durch X Instanzen zu klagen, als die Forderung der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren. Sein Verkehrsrechtsanwalt war m.E. ein schlechter Ratgeber.

Der ganze Raserparagraph ist so schwammig formuliert, dass mittlerweile aus jedem etwas höheren Tempoverstoß direkt ein Rennen gegen sich selbst konstruiert wird. Die verantwortlichen Politiker klopfen sich dafür noch auf die Schulter, wie viele böse Raser sie aus dem Verkehr gezogen haben. Anstatt mal gegen Clankriminalität und andere echte Verbrecher vor zu gehen. Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden und bringt wenig Geld ein.
 
… Der ganze Raserparagraph ist so schwammig formuliert, dass mittlerweile aus jedem etwas höheren Tempoverstoß direkt ein Rennen gegen sich selbst konstruiert wird. Die verantwortlichen Politiker klopfen sich dafür noch auf die Schulter, …
Nein. Das ist mal wieder der übliche Unfug, der hier bei jeder Erwähnung des Themas gerne wieder rezitiert wird. Es wird auch nicht bei jeder Wiederholung etwas richtiger, sondern bleibt unrichtig. Eigentlich solltest du das wissen, denn du hast an den damaligen Diskussionen munter teilgenommen.

Nebenbei gesagt implizierst du mit deinen vorstehenden Formulierungen, dein „Bekannter“ sei ein total unschuldiges Opfer der fiesen Strafverfolgung. Das darf wohl bezweifelt werden, wenn sein Strafverteidiger ihm zum Einlenken geraten hat.

Interessant zu wissen. Wenn der Tatbestand für Fälle wie in dem verlinkten Artikel festgestellt wird, dann definitiv gerechtfertigt. …
Den hier in Rede stehenden Straftatbestand sollte heutzutage allerdings wirklich jeder flotte Sportautofahrer kennen. ;) Denn zwar passieren Verurteilungen nach § 315d StGB bislang nicht allzu häufig. Aber der bloße Vorwurf kann bei schneller (z. B. Autobahn-) Fahrt recht schnell auf den Tisch kommen. Da reicht unter Umständen schon ein fortgeschritten aufgeregter Sonntagsfahrer (der ggf. auch während der Woche unterwegs sein könnte), der es gar nicht fassen kann, dass er auf einer nicht geschwindigkeitsbegrenzten Autobahn bei zarten 120 km/h mit mehr als 100 km/h Geschwindigkeitsüberschuss überholt wird. Wenn auf solch einen Vorwurf polizeiliche Ermittlungen folgen, dann kann bereits das unangenehm werden - auch wenn die Ermittlungen dann später ggf. einfach eingestellt werden.

Besonders aufpassen sollte man m. E., wenn man nicht der einzige schnelle Fahrer ist. Es kann ja durchaus passieren, dass man mal hinter jemandem her fährt, oder dass sich einer hinten dran hängt. Das sieht dann für “normale“ Fahrer schnell nach einem „Rennen“ aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Das ist mal wieder der übliche Unfug, der hier bei jeder Erwähnung des Themas gerne wieder rezitiert wird. Es wird auch nicht bei jeder Wiederholung etwas richtiger, sondern bleibt unrichtig. Eigentlich solltest du das wissen, denn du hast an den damaligen Diskussionen munter teilgenommen.

Nebenbei gesagt implizierst du mit deinen vorstehenden Formulierungen, dein „Bekannter“ sei ein total unschuldiges Opfer der fiesen Strafverfolgung. Das darf wohl bezweifelt werden, wenn sein Strafverteidiger ihm zum Einlenken geraten hat.
War mir klar das Du das besser weißt, ohne irgendwelche genauen Fakten in dem Fall zu kennen. :whistle:

Ich habe auch nicht behauptet, dass jemand ein total unschuldiges Opfer ist. Wäre die Fahrweise 100% nach Fahrschul-Lehrbuch und STVO konform gewesen, würde es keinen Fall geben den wir hier diskutieren könnten.

Ich wollte auch nur klar stellen, dass mittlerweile aus einem einfachen Tempoverstoß (Ordnungswidrigkeit) recht schnell ein "Rennen gegen sich selbst" (Straftatbestand) gebastelt wird. Dafür benötigt es nur einen übermotivierten Polizisten bzw. Staatsanwalt. In der heutigen Zeit findet sich dann auch noch schnell ein Zeuge, der sich durch ein Überholmanöver bedrängt oder genötigt fühlt.
Die Folgen für den Beschuldigten sind dabei immens. Ich hätte das vermutlich vom einem Gericht klären lassen, da ich ein Rennen hier selbst mit viel Fantasie nicht gegeben sehe. (Das Auto war nicht mal ein Sportwagen, sondern n kleiner Diesel; manche würden sagen Rentnerkarre).

Aber nicht jeder hat die finanzeillen Mittel und die Zeit/Nerven für einen langen Rechtsstreit; ggf. durch ein paar Instanzen. Zumal der Führerschein ja bis zur finalen Klärung selbst bei Freispruch auch weg ist. Wie das Gericht letztlich entscheidet hängt dann auch oft vom zuständigen Richter ab. Gerät man an einen überzeugten Radfahrer/Öko, wird es schwierig... Da bringt Dir selbst ein Beifahrer als Zeuge wenig.

Führer gab es 1 Monat Fahrverbot; ggf. auch 3 Monate und paar Punkte in Flensburg. Damit war der Fall erledigt ohne dass sich überhaupt ein Gericht mit dem Fall befassen musste. Kein Sachbearbeiter, der irgendwas nach persönlichem Ermessen entscheiden kann. Keine MPU etc.
 
Ich hatte mich auch vor längerer Zeit mal sonntags mit dem Z etwas flotter bewegt, als mich ein Milchbubi in seiner getunten Reisschüssel "verfolgte" und fast aus den Kurven flog.
Genau da habe ich dann auch darüber nachgedacht, wie das etwa für Unbeteilgte im Gegenverkehr aussehen müsste …
Das ist genau das Thema. Mir passiert das ja auch hin und wieder mal, dass sich (auf der Autobahn) einer dran hängt. In der Regel lasse ich den sofort vorbei und halte dann Abstand. Im letzten Sommer hatte ich das mal vergessen… und mich dann reichlich erschrocken, als wenige Minuten später auf der entgegenkommenden Fahrspur mit Blaulicht und Sirene die Polizei vorbeidüste. Vermutlich hatten die ganz andere Absichten, aber da ist mir jedenfalls brandheiß eingefallen, dass man nicht im Pulk rasen sollte. :D
 
Das ist genau das Thema. Mir passiert das jA auch hin und wieder, dass sich mal einer dran hängt. In der Regel lasse ich den sofort vorbei und halte Abstand. Im letzten Sommer hatte ich das mal vergessen… und mich dann reichlich erschrocken, als wenige Minuten später auf der entgegenkommenden Fahrspur mit Blaulicht und Sirene die Polizei vorbeidüste. Vermutlich hatten die ganz andere Absichten, aber da ist mir jedenfalls brandheiß eingefallen, dass man nicht im Pulk rasen sollte. :eek: :o

...ja, seit den deutlich schärferen und damit verbunden, auch erheblich teureren Strafen, erging es mir die letzten Jahre auch ab und an ähnlich. :whistle:
 
Ich denk da nur an die tausenden Aussendienstler in Deutschland die jeden Tag durch Deutschland brettern… A4, C Klasse, 3er BMW, Passat oder Octavia die stundenlang in der gleichen Konstellation hintereinander herfahren…
 
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